WIR WOLLEN ES ENDLICH TUN (HEIRAT) - aber wie?

  • Ultima Ratio die Aufenthaltserlaubnis entziehen


    Theoretisch, bei der aktuellen Verschärfung des Ausländergesetzes letzten Jahres wird eine AE bei Verstoß max. immer nur für 1 Jahr verlängert, wirklich viel kann einem nicht passieren. Laut Politiker soll dass ein neuer Anreiz sein. !happy!

  • @Chris76


    Du kannst nicht deine Sache aus 2009 mit 2012 vergleichen. Damals mag es vielleicht bei DIR so glücklich gelaufen sein und damals mögen sicher auch andere Regelungen gegolten haben. Wir leben nun in 2012. Ich weiß wovon ich rede, weil ich es gerade aktuell vor Augen habe, weil ich es gerade mit meiner Verlobten ERLEBE!!.
    Meine Verlobte ist Übersetzerin von Beruf und hat damals in 2002-2006 Sprachen, u.a. auch Deutsch studiert und ihren Bachelor gemacht.
    Sie hatte in den Jahren seit 2006 zwar kaum noch Training in Deutsch und demnach wieder viel verloren, sie versteht aber alles was man sie fragt, sie kann Texte ohne Probleme lesen und verstehen, sie spricht sogar noch rel. gutes Deutsch (wenn auch mit einem extrem süßen Akzent :rolleyes: ).
    Und dennoch MÜSSEN wir den Kurs A1 vorweisen, sonst WIRD DER ANTRAG NICHT ANGENOMMEN!!.


    Siehe Botschaft:
    http://www.kiew.diplo.de/conte…iessung_wohnsitznahme.pdf

    • Nachweis über Grundkenntnisse der deutschen Sprache:
      grundsätzlich nachzuweisen durch das Zertifikat „Start Deutsch1“ des Goethe Instituts (im Original mit zwei
      Kopien). Näheres hierzu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt „Deutschkenntisse beim Ehegattennachzug“

    Voraussetzung: Nachweis Deutsch A1.


    Und ich habe gerade noch mal um selbst nicht falsch zu liegen und hier ggf. etwas Falsches zu schreiben, bei meiner Sachbearbeiterin der ABH angerufen.
    Diese hat mir noch mal klar und deutlich gesagt: der Deutsch A1 ist für die Botschaft Pflicht. Ohne diesen Nachweis werden seit Sommer 2011 KEINE ANTRÄGE mehr bearbeitet.


    Darum kann ich jedem nur empfehlen den Deutsch A1 zu machen, bevor man den Antrag einreicht um jedem Stress und Zeitverlust zu ersparen.

  • Du kannst nicht deine Sache aus 2009 mit 2012 vergleichen. Damals mag es vielleicht bei DIR so glücklich gelaufen sein und damals mögen sicher auch andere Regelungen gegolten haben. Wir leben nun in 2012. Ich weiß wovon ich rede, weil ich es gerade aktuell vor Augen habe, weil ich es gerade mit meiner Verlobten ERLEBE!!.


    Wie oft warst Du mit Ihr persönlich bei der ABH und beim Standesamt in D?

  • Wir waren EINMAL bei Standesamt um uns anzumelden und bisher EINMAL bei der ABH. In 2 Wochen kommt sie wieder und dann müssen wir noch mal zur ABH.
    Dennoch (und wenn wir 10x zum Standesamt und 10x zur ABH) laufen, würde es nichts an der Tatsache ändern.


    Siehe den gerade gesendeten Link --> Vorschriften zum Antrag der Botschaft. Dort steht es s/w


    Wir leben hier bekanntlich in einem Bürokratenstaat. Es interessiert ja auch keinen, ob sie einen Bachelor hat oder nicht und im Grunde schon höher als A1 ist.

  • Laut Politiker soll dass ein neuer Anreiz sein.

    Das ist es mit Sicherheit nicht. Meine Frau hat die Kurse trotzdem gerne gemacht. Dadurch hat Sie sehr schnell einen Job bekommen sowie sich gute Kontakte für die Zukunft geschaffen.
    Z.B. mit einer hochbegabten Japanischen Klavierlehrerin die auch den Kurs besucht hat, mit der Sie nun zusammen Musikalische Darbietungen gibt.
    Wer will kann mit den Kursen für wenig Geld viel erreichen. Aber das liegt bei jeden selbst.

  • Dante


    Nein. Für sie ist es auch in dem Sinne Stress immer aus dem 250km entfernten Ort nach Kiev zu fahren um dann ggf. was Negatives zu erleben, um trotz ihrer Kenntnisse dennoch vor die Wand zu laufen und dennoch den A1 Test machen muss. Drum macht sie ihn nun in 3 Wochen und dann geben wir den Kram ab.
    Ist halt Deutschland. Was will man erwarten :whistling:


    Aber sie sagt selbst: sie macht den Test gern, um sich selbst wieder zu testen wie gut sie (noch) ist. Oder schlecht ;(

  • Das ist es mit Sicherheit nicht. Meine Frau hat die Kurs trotzdem gerne gemacht. Dadurch hat Sie sehr schnell einen Job bekommen sowie sich gute Kontakte für die Zukunft geschaffen.
    Z.B. mit einer hochbegabten Japanischen Klavierlehrerin die auch den Kurs besucht hat, mit der Sie nun zusammen Musikalische Darbietungen gibt.
    Wer will kann mit den Kursen für wenig Geld viel erreichen. Aber das liegt bei jeden selbst.



    Sehe ich genau so. Leute die sich für die Integration interessieren (außer wenn es beruflich nicht geht) werden den Kurs eh machen. Transferleistungstouristen die beim Bäcker nicht mal ein Brötchen auf deutsch bestellen können, wird es ziemlich am Arsch vorbei gehen, ob sie jetzt eine AE für 3 Jahre bekommen oder eben nur immer eine für 1 Jahr.

  • ...grundsätzlich bedeutet aber keine Pflicht.


    Ist ja auch egal. Diejenigen, die diesen Test machen wollen/sollen/müssen, sollen dies tun. Und diejenigen, die das Glück haben vorab in Deutschland die ABH und das Standesamt besuchen zu können, denen rate ich zu. Es lassen sich so immer Ausnahmeregeln finden, die das Leben leichter machen und damit nicht den Geldbeutel.


    Ist halt Deutschland.


    ...und besser als sein Ruf. Ich kann zumindest nicht sagen, dass die Bürokratie in der UA unbürokratischer ist als in Deutschland. Es sei denn, man bezahlt dafür.

  • Du kannst nicht deine Sache aus 2009 mit 2012 vergleichen.


    Das kann ich auch nur bestätigen. Wir haben es selbst erlebt wie sich innerhalb von einem halben Jahr die Vorschriften geändert haben.
    Ich sage nur "Apostille ersetzt Legalisation". Wir mussten wieder von Vorne anfangen und doppelt bezahlen.
    Daher kann ich auch nur raten nicht so viel aus der Vergangenheit zu aktuellen Anforderungen einzubringen.
    Bei uns ist es jetzt auch schon über ein Jahr her. Seit dem ist auch schon wieder einiges neu.

  • Nein. Für sie ist es auch in dem Sinne Stress immer aus dem 250km entfernten Ort nach Kiev zu fahren um dann ggf. was Negatives zu erleben, um trotz ihrer Kenntnisse dennoch vor die Wand zu laufen und dennoch den A1 Test machen muss. Drum macht sie ihn nun in 3 Wochen und dann geben wir den Kram ab.


    Ich würde generell auch immer zum A1 Zertifikat raten.


    Nur nach aktuellem Gesetz beinhaltet "einfache Deutschkenntnisse" nicht zwangsläufig das A1 Zertifikat. Die Option (Botschaft vorsprechen) ist weiterhin offen und legitim auch wenn ich so was nicht in die Hände von Beamten legen würde, die keine ausgebildeten Philologen sind.

  • dieser Bereich hier entwickelt sich schon fast zum Wahnsinn ....
    Aber wie sieht es mit der Hochzeit in Deutschland aus?
    Hochzeitsvisum?
    Standesamt?
    eine Liste mit 16 sachen und dann diese Diskussion um den deutschkurs und test ..... "NUR" - wegen in deutschland heiraten ?


    für mich und meine Frau (Cuba - gesperrt für Deutschland) war in der Hauptsache A.) Meine Papiere in D. zusammenstellen
    B.) in Havanna Heiraten mit der Heiratsurkunde
    C.) Familienzusammenführung
    .... fertig ....
    in D. Übersetzung der Heiratsurkunde in Deutsch zum Standesamt das Familienbuch erstellen -
    danach bin ich zum Arbeitsamt und habe Arbeitserlaubnis für sie beantragt und bekommen -
    die ersten drei Monate veränderte sich unsere Familiensprache vom Enlisch/Spanisch ins Deutsche ... und nach 6 Monaten sprach sie gutes Deutsch
    nach 5 Jahren erledigte sie besser wie Einheimische die Behördengänge und bekahm ihren D. Pass und Staatsbürgerschaft
    ...
    also bitte warum alles "verkomplizieren" ?

  • So sind nun mal die Deutschen Gesetze.
    Deine Kritik mußt du besser an Guido richten...


    Ja hatte ich doch aber mit der Möglichkeit A-B-C- recht ..


    Ich brauche keine Kritik an den Wasserwelle zu machen -
    ich habe mich schon 2007 als EU Bürger :D aus Schwarzrotgold ausgebürgert Bzw. Ausgesteuert ... tschuess_und_weg

  • also bitte warum alles "verkomplizieren" ?


    Darauf gibt es nur eine vernünftige Antwort: Weil binationale Partnerschaften offensichtlich nicht erwünscht sind. Man stelle sich die Anwendung dieser Regelung einmal für eine Person aus Schwarzafrika vor. Kein Deutschkurs im Umkreis von 1000km verfügbar. Das Bildungsniveau der Person vielleicht so, dass sie nicht alle, der bei A1 geforderten Qualifikationen in ihrer Muttersprache hat. Das wird dann richtig schwer und nicht nur lästig. Ca. die Hälfte weniger Familiennachzüge aus Nigeria und 60% weniger aus Kuba belegen die Effektivität des Verfahrens:
    http://www.migazin.de/2011/08/…attennachzug-vor-dem-aus/


    Gruß
    Siggi

  • Der Artikel ist gut
    Die deutsche Migrationspolitik war und ist geprägt vom Nützlichkeitsrassismus: Nützliche, Reiche und Schöne sind willkommen, der Rest nicht. Übrigens entspricht die sozial ausgrenzende und diskriminierende Regelung genau dem Sarrazinschen Weltbild. In seinem Machwerk „Deutschland schafft sich ab“ fordert er unter anderem, die Anforderungen des Sprachtestes bei Ehegattennachzug weiter zu erhöhen. Die Einwanderung unqualifizierter Migrantinnen und Migranten könne in dieser Form nicht weitergehen, sagt Sarrazin. Das sieht die Bundesregierung genauso.


    Dass die Tage der Regelung der Sprachanforderungen beim Ehegattennachzug bereits gezählt sind, wird sich spätestens dann erweisen, wenn der EuGH in absehbarer Zeit auf die entsprechende Vorlagefrage des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg festgestellt haben wird, dass türkische Staatsangehörige nicht nur – wie es bereits jetzt der Fall ist – zur Erbringung, sondern auch zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen visumfrei nach Deutschland einreisen dürfen. Denn dann ist der Besuch eines Sprachkurses in Deutschland ohne jede Visumhürde möglich, und die Betroffenen werden in der Praxis zeigen, dass es schlicht unsinnig ist, den Deutsch-Spracherwerb ins Ausland zu verlegen.

  • Hallo zusammen.


    Eine Frage an all die, die hier in DE geheiratet haben. Es soll auch für unser neues FAQ hier in diesem Forum interessant sein.


    - Wenn ein nationales Visum zum Zweck der Heirat in DE beantragt wird (von der Person in der UA), wie lange dauert es in der Regel, bis dieser Antrag bei der Ausländerbehörde der Person in DE ankommt ?.
    Im Klartext: Deine Frau hat ja irgendwann den Antrag zum Heiratsvisum bei der Botschaft in Kiev abgegeben. Wie lange hat es ungefähr gedauert, bis deine Ausländerbehörde dich davon in Kenntnis gesetzt hat, dass dort ein Antrag zum Heiratsvisum vorliegt und du vorsprechen musst.


    Es sind nun alle die gefragt, die in den letzten 12-24 Monaten hier in DE eine Frau aus der Ukraine geheiratet und dieses mit dem Heiratsvisum erledigt haben!!!


    DANKE.

  • Update für alle Interessenten und Neulinge. Ich habe gestern zur Recherche mit der Botschaft und ABH telefoniert.
    Der Regelfall sieht so aus:

    Zitat

    Danach kann die Verlobte in der Ukraine mit den dort geforderten Unterlagen aus vorstehender Liste oder siehe Merkblatt schon zur Botschaft gehen und dort das nationale Visum (Heiratsvisum), zu beantragen. In der Regel versendet die Botschaft den Antrag jeden Dienstag. Also wenn deine Verlobte als Beispiel den Antrag am Mittwoch oder Donnerstag abgibt, wird dieser am Freitag / Montag bearbeitet und am Dienstag mit diplomatischer Post nach DE zu deiner Ausländerbehörde versendet. Wird er Freitag oder Montag abgegeben, wird der Antrag erst 1 Woche später versendet. Je nach Transferdauer der Post dauert es meist auch noch mal 5-7 Tage, bis der Antrag dann in deiner Ausländerbehörde auftaucht.
    Hier wird er nun meist nach der Reihenfolge der Eingänge bearbeitet.

    Auch zu finden in unserem neuen ----> "FAQ - Antworden auf die häufigsten Fragen"

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