Aufenthaltsbescheinigung für Ukranierin?

  • Hallo Hurzel, vielleicht hast du dies schon versucht ? Die müssen genau die kleinen Unterschiede kennen. Und bislang war es immer so, dass du egal wie in DK einreistest, auch verheiratet wurdest. Das "egal wie" bezieht sich natürlich auf ein ordentliches gültiges Visum, was zur Einreise nach DK berechtigt. Und das habt ihr ja - nicht nur C-, sogar D-Visum - kein nur auf Polen beschränktes nationales Visum.


    http://www.sonderborgkommune.d…onderburg.aspx?sc_lang=de
    Kopie der Pässe (Auch gelted für die 2 Trauzeugen)
    Mit eingeklebter Aufenthaltsgenehmigung oder Schengener Visum. Bei Ihrer Ankunft in Sønderborg, werden Ihre Papiere auf Legalität geprüft. Staatsbürger außerhalb der EU-Länder müssen darauf achten, dass sie bei der Einreise in einen Schengen Staat einen Einreisestempel erhalten.


    Heiraten in Sonderburg



    Post Anschrift:


    Sønderborg Kommune
    Raadhustorvet 10



    DK - 6400 Sønderborg


    Email: vielser@sonderborg.dk


    Telefon: +45 8872 6400
    Montag-Mittwoch 10-15 uhr



    Donnerstag 10-17 uhr


    Freitag 10-14 uhr

  • Die Dänen erlauben ihr nicht die Einreise


    Und das ist Quatsch !
    Es gibt keine Grenzkontrolle an der Grenze D-DK.
    Ich war dieses Jahr 2 x in Dänemark und die Granze ist offen ohne Kontrolle.
    Wenn sie also in Deutschland einreisen darf, kommt sie auch ohne Probleme in Dänemark rein.
    Wenn alle Papiere in Ordnung sind liegt es an dem Visum und sie verweigern die Eheschließung
    in Dänemark. Nicht die Einreise.
    Sie können es aber nur verweigern wenn etwas mit den Zeiten nicht stimmt, denn es muss genug
    Zeit zum Heiraten und zur Ausreise sein.
    Kläre das mit den 90 Tagen PRO HALBJAHR. Die im Rathaus sind keine Fachleute für Schengen-Visa.


    Die einfachste Lösung wäre doch aber, Du fragst die Dänen einmal WARUM !!!
    Dann kannst Du darauf reagieren.

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Anstatt so viel Aufwand für die Heirat in Dänemark zu betreiben, mit Anwalt etc., lieber das Geld und die Zeit für eine Heirat in Las Vegas investieren.
    Wobei dann auch das Thema der Hochzeitsreise erledigt sein dürfte.


    Ernsthafte Aspiranten könne sich gerne per PM melden.

  • So, die nächste Hürde ist umschifft. Und ich wollte mal wieder einen Zwischenbericht geben.


    Am 16.5. wird in Toender geheiratet. Ohne Agentur. Ich habe mit mehreren Agenturen Kontakt aufgenommen und von allen die Aussage bekommen, dass mit dem D-Visum keine Hochzeit möglich sei. Nur wenn da oben links Schengen und nicht Polska stünde, wäre eine Einreise erlaubt. Das sah man in Toender anders und meinte nur, dass das Visum doch optimal sei. Nun also ohne Agentur. Unsere Dokumente sind alle in Ordnung. Ich habe alles eingescannt und der netten Dame in Toender zur Prüfung zugemailt.


    Jetzt stellt sich natürlich die Frage, was danach.


    Ich lese überall, dass deutsche Behörden eine Legalisierung der dänischen Heiratsurkunde verlangen können, aber nicht müssen. Ich lese aber auch, dass es seit dem Beitritt der Dänen um Hager Abkommen gar keine Legalisierungen mehr gibt. Soll ich sicherheitshalber auf das Exemplar für die deutschen Behörden eine Apostille machen lassen?


    Für die Ukraine stellt sich die Frage. Reicht eine Apostilierung und anschließende Übersetzung der Urkunde oder muss auch die Übersetzung apostilliert sein?


    Obwohl die Rennerei vermutlich jetzt in die zweite Runde geht, sehe ich alles inzwischen doch deutlich gelassener. Und auch das Forum hat sehr geholfen!


    Liebe Grüße
    Hurzel

  • Für die Ukraine stellt sich die Frage. Reicht eine Apostilierung und anschließende Übersetzung der Urkunde oder muss auch die Übersetzung apostilliert sein?


    Du meinst jetzt für die deutsche Botschaft in der Ukraine, oder ? Garnix musst Du machen lassen !
    Die dänische Heiratsurkunde wird eine Internationale sein. Frag` vorsichtshalber nach und sage Du möchtst eine Internationale haben.
    Eine internationale Heiratsurkunde wird von der Botschaft in Kiew, als auch von der ABH ohne Probleme anerkannt.
    Keine Übersetzung, keine Apostille ! Mach einfach gute Kopien, . . das genügt. Aber das Original zur Botschaft mitnehmen !
    Sie sehen sich das Original an, machen einen Stempel auf die Kopie und geben Dir das Original wieder mit.

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Wir hatten seinerzeit eine internationale Heiratsurkunde in Dänemark bekommen. Die wurde in DE direkt anerkannt. Für UA musste sie legalisiert und übersetzt werden. Für UA brauchten wir die Urkunde aber erst, als ich meine Aufenthaltsbewilligung in UA beantragt habe. Mag sein, dass es heute anders ist. Da soll mal jemand etwas dazu sagen, der jüngere Erfahrungen hat.


    Gruß
    Siggi

  • Da soll mal jemand etwas dazu sagen, der jüngere Erfahrungen hat.


    Oh man Siggi, . . . traust Du mir es nicht zu ? ^^


    Also am 14.03.2012 war es noch so !
    Original und 2 gute Kopien mitbringen. In der Botschaft vergleichen sie Original und Kopien, stempeln die Kopien ab und geben das Original wieder mit zurück.
    Man braucht es ja für die Scheidung wieder :lol: !

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Hi Wolle,


    vielen Dank für die Info.


    Tatsächlich meinte ich das Exemplar für das ukrainische Konsulat/ die ukranische Botschaft in Deutschland.


    Die deutsche Botschaft in Kiew ist für uns uninteressant, so wie ich das sehe. Mit Marinas polnischen Jahresvisum Typ D brauchen wir so Gott will eigentlich kein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen.


    Viele Grüße
    Jan

  • Dann werde ich für das ukrainische Konsulat in Hamburg auch mal zwei tolle Kopien machen und die Originalurkunde mitnehmen.


    Und hoffen und beten, dass Marina für den Kram nicht doch wieder in die Ukraine fahren muss :)

  • Die deutsche Botschaft in Kiew ist für uns uninteressant, so wie ich das sehe. Mit Marinas polnischen Jahresvisum Typ D brauchen wir so Gott will eigentlich kein Visum zur Familienzusammenführung zu beantragen.


    Ich glaube, . . . Euer Gott will nicht !
    Du hast doch weiter oben (Beitrag 11) etwas von Aufenthaltserlaubnis und FZF geschrieben ??? !!!
    Wenn das immer noch so ist, dass sie hier eine AE bekommen soll (über FZF) und ihr in Dänemark heiratet,
    dann kannst Du doch nicht die deutsche Botschaft in Kiew umgehen ?!
    Dann muss sie nach der Heirat in DK erst zurück in die UA und bei der deutschen Botschaft vorstellig werden.
    Und wenn sie dann das Visum zur FZF von der Botschaft bekommen hat, müsst ihr in Deinem Bezirk in Deutschland zur ABH.
    Anders geht es doch garnicht.
    Oder was hast Du jetzt vor ?

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Die dänische Lösung funktioniert.Ich wünsche Euch beiden viel Glück. Das es damals bei uns in letzter Minute anders gelaufen ist... nun, sagen wir Wink des Schicksals. Mit 4 Jahren Abstand kann man das anfangen gelassen zu betrachten, da ich ja jetzt "in Lettland sehr gut aufgehoben bin" :rolleyes:


    Was wären wir ohne unsere Freundinnen/Frauen?

  • Oh man Siggi, . . . traust Du mir es nicht zu ?


    Hast Du jetzt eine Aufenthaltsgenehmigung in UA beantragt? ;) (Habe unseren Fragesteller zu wörtlich genommen, der will das Ding ja nur bei der Botschaft vorlegen.)


    Gruß
    Siggi

  • Hast Du jetzt eine Aufenthaltsgenehmigung in UA beantragt? ;)


    Ich wusste, dass Du es mir nicht zutraust ! !wsmile!
    Nein Siggi !
    Ich war nicht mit einer dänischen Hochzeitsurkunde, mit dem deutschen, ausgefülltem Antrag zur FZF und mit Bekanntschaftsnachweisen bei der ukrainschen Botschaft in Hamburg und habe dort einen Antrag für eine Aufenthaltsgenehmigung in Deutschland (für mich wohl auch noch ?) gestellt ! Dann hätten die Ukrainer vielleicht einen ukrainischen Neurologen einfliegen lassen, der mich in Deutschland behandelt.


    Die dänische Lösung funktioniert


    Natürlich funktioniert das immer noch sehr gut. Man muss nur die Reihenfolge des umgekehrten Ablaufs korrekt einhalten und darf aus DK nicht sofort in D zur ABH toben. Dann kann sie ausgewiesen werden. In HH jedenfalls sind sie ziemlich hart.


    Alle von den Dänen geforderte Dokumente besorgen, hinschicken und einen Termin ausmachen, heiraten in Dänemark (normal gibt es eine internationale Heiratsurkunde die überall ohne Übersetzung und Apostille anerkannt wird), einen HotDog essen (oder auch zwei), sie muss sofort wieder zurück in die Ukraine,
    dort bei der BRD-Botschaft den ausgefüllten Antrag mit allen geforderten Dokumenten und Nachweisen (lieber mehr als zu wenig) abgeben und warten (6-8 Wochen wird gesagt).
    Am Besten tauchen beide zusammen (mit Eheringen am Finger !) bei der Botschaft auf.
    Wenn die Fragen haben, fragen sie und der Mann muss evtl. nicht mehr zur ABH und da blöde Fragen beantworten.
    Die Botschaft schickt es dann an die zuständige ABH nach Deutschland.
    Dann bekommt ER Bescheid von der ABH und SIE von der BRD-Botschaft, dass sie ihr Visum abholen kann (Zeitpunkt ab wann es gültig sein soll selber bestimmen).
    Damit dann nach Deutschland zur ABH, ca. 110.- € für den neuen eAT (elektronischer Aufenthaltstitel) bezahlen, unterschreiben und ca. 6 Wochen später kann man den neuen Ausweis abholen.
    So ist der korrekte Ablauf.

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • Es ist geschafft!


    Die Heirat ist gestern in Tonder prima gelaufen. Jetzt sind wir mit zwei internationalen Eheurkunden wieder zurück in D.


    Nun geht die Geschichte weiter. Von der ABH habe ich eine eMail mit den notwendigen Dokumenten, die ich zusammen mit dem Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung einreichen muss. Morgen soll ich sie hier im Ort anmelden. Wenn der Antrag inkl. Meldebescheinigung bis zum 24.5. bei der ABH eingegangen ist ( wer wissen will, woher das komische Datum kommt, einfach fragen ), muss Marina nicht in die Ukraine sondern kann gleich in D bleiben. Vielleicht wird jetzt alles gut. Probleme habe ich noch mit der Krankenversicherung. Aber die ABH hat mir gemailt, dass sie die AE nicht von einer Krankenversicherung abhängig machen wird. Also alles soweit in Ordnung.


    Die dänische Standesbeamtin hat mir aber mitgeteilt, dass ich als erstes in Deutschland zum Standesamt gehen muss. Stimmt das? Ich hatte eigentlich gedacht, dass das nicht notwendig ist. Vielleicht hat jemand von Euch hierzu eine Info?


    Im Großen und Ganzen muss ich sagen, dass die binationale Hochzeit mein größtes Abenteuer war ;)


    Liebe Grüße
    Jan

  • Die dänische Standesbeamtin hat mir aber mitgeteilt, dass ich als erstes in Deutschland zum Standesamt gehen muss.


    Um was zu tun? Wir waren beim Einwohnermeldeamt (Familienstand ändern), aber nie beim Standesamt.


    Gruß
    Siggi

  • Gratulation an euch.
    Hatte ich dir nicht geschrieben, dass du es einfach durchziehen solltest? Geht doch.
    Gruß nobody

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