Hallo
Ich hätte da mal eine Frage aus einer etwas anderen Perspektive. Und zwar wird ein Bekannter von mir aus der Ukraine im Mai nach Deutschland kommen. Er ist dort versichert und benötigt nun eine Versicherung für hier. Ich habe nur etwas über Reise-KVs für ausländische Gäste in D gefunden. Nun ist der Bekannte aber selbst Deutscher. Ergibt sich daraus dann ein Unterschied oder wird er versicherungsrechtlich genauso behandelt als besäße er die Ukrainische Staatsbürgerschaft?
Vielen Dank für alle Hinweise!