Unsere Familienzusammenführung
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Meine Frau hat den Ausweis jetzt abgeholt. Man hat ihr gesagt, dass es nun 6-8 Wochen dauern kann, bis sie einen Anruf von der Botschaft bekommt. Man hat sie darauf hingewiesen, dass es in der Zwischenzeit zu einem gleichzeitigen Interview mit uns beiden kommen kann um zu checken, wie gut wir uns kennen. Es bleibt interessant
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gleichzeitigen Interview mit uns beiden kommen kann um zu checken, wie gut wir uns kennen.
Was ich mich in diesen Fällen immer frage: Gibt es wirklich so viele Scheinehen? Oder ist das nur die Hybris eines omnipräsenten Überwachungsstaates?Gruß
Siggi -
Bei uns hat der FZF Visum Vorgang effektiv 3 Wochen gedauert. 1 Woche ging verloren, weil Ostern war und die ABH sich bei meiner Adresse vertippt hatte - Brief lag dann 6 Tage auf der Post rum.
Interview bei der Botschaft war 15 min. oder so. Die Fragen sind immer die Gleichen/aehnlich. Aussage 4-6Wochen.
Angenommen/angesehen, wurden die Hochzeitsphotos, meine persoenliche Einladung und die Kopien meines ReisepassesBei der ABH war ich 10 Min: Perso und Unterschrift, dass ich der FZF zustimme. Gleich am naechsten Tag kam der Anruf der Botschaft an meine Frau, dass sie das Visum hat.
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Das ist mal ein schönes Beispiel Ich freue mich für Euch.
Was ich mich frage ist gerade, wie die uns simultan interviewen wollen. Ich bin ja hier in Deutschland. Muss ich dann zur ABH tippeln? Naja, mal sehen ob da überhaupt was kommt
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Hallo Siggi, habe einmal im Netz gewühlt zum Aspekt Anzahl von Scheinehen:
"Im Jahr 2010 wurde in 791 Fällen wegen Scheinehen ermittelt und in 992 Fällen wegen sonstiger Arten, sich eine Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungsbefugnis zu ‚erschleichen‘ oder diese einzu-setzen. Der Anteil der Beihelfer, die selbst nichts erschlichen haben, kann nicht ermit-telt werden und dürfte zumindest bei den Scheinehen recht hoch sein, da zu fast 39 Prozent gegen Deutsche ermittelt wird. Im Vergleich zu den Ermittlungen wegen ille-galem Aufenthalt handelt es sich um relativ geringe Zahlen. Hinzu kommen Ermitt-lungen wegen Visumserschleichungen im Zusammenhang mit Scheinehen (750) bzw. anderen Begehungsarten (2043), wobei nicht bekannt ist, ob es in diesen Fällen über-haupt zu einem illegalen Aufenthalt gekommen ist." http://www.bamf.de/SharedDocs/…df?__blob=publicationFileDiese Expertise befasst sich mit dem Thema "Umfang, Entwicklung und Struktur der irregulären Bevölkerung in Deutschland" und stammt aus Oktober 2011. In der Zusammenfassung steht: "Die Aussage, dass es zwischen 100 000 und 400 000 klandestine irreguläre Migranten gibt, kann als relativ gut begründet angesehen werden." (Klandestin > von lat. clandestinus heimlich)
Das wäre ja schon einmal eine Hausnummer, zwar nur bis 0,5 % der Gesamtbevölkerung, aber immerhin eine ordentliche Stadtgröße, und wovon leben die?
Gruß nobody -
Bei den Scheinehen wird es oft um die Verlängerung des Aufenthalts für Asylanten gehen, die von der Abschiebung bedroht sind. Da kenne ich einige Geschichten. Aber das jemand so einer Ukrainerin einen Aufenthalt in DE verschafft, habe ich noch nie gehört.
Gruß
Siggi -
Hallo Siggi,
genau, die Menge der Illegalen in D ist zwar geschätzt hoch, aber die Anzahl der Scheinehen nimmt sich bescheiden aus. Das dann runtergebrochen auf UA-D-Beziehungen ... dann entwickelt sich das eher zum Verfolgungswahn unserer Behörden. Habe ja schon über die winzig kleine Anzahl von Aufenthaltstiteln per anno für Menschen aus UA hier im Forum geschrieben ... und ich habe mit der ABH und der Botschaft ja auch schlechte Erfahrungen machen müssen.
Gruß nobodyNachsatz: Seither hat sich meine Einstellung zu meinem Heimatland auch grundlegend geändert. Das einzige Mal, dass ich was wollte von D und die machten Probleme ohne Ende.
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Langsam scheint Bewegung in die Sache zu kommen. Gute drei Wochen nach Antragsstellung hat mich heute die Dame der ABH angerufen. Ich soll rüberkommen und folgende Dinge mitbringen:
- meinen Reisepass
- unseren Mietvertrag
- eine aktuelle Lohnabrechnung
- eine schriftliche Erklärung zum Werdegang unserer Beziehung (Kennenlernen, Wer hat Heiratsantrag gemacht, Wie oft hat man sich gesehen, etc.)Ich denke, dass ich das heute nach kurzer Rücksprache mit meiner Frau dann auch noch erledigen werde.
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Quote
Nachsatz: Seither hat sich meine Einstellung zu meinem Heimatland auch grundlegend geändert. Das einzige Mal, dass ich was wollte von D und die machten Probleme ohne Ende.
Unzulässige Vermischung Grundgesetz (Mann D) und Ausländerrecht (Frau UA) = Grundgesetzwidrig
Wo kein Kläger, da kein RichterDas gibt jetzt einen ganz kalten Schnitt. Die Frau von der ABH hat Dein Mitleid nicht verdient! David erzähl mir jetzt bloß nicht, dass Du nicht die Klage eingereicht hast.
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Das gibt jetzt einen ganz kalten Schnitt. Die Frau von der ABH hat Dein Mitleid nicht verdient! David erzähl mir jetzt bloß nicht, dass Du nicht die Klage eingereicht hast.Verflixt, ich verstehe nicht, was Du meinst Vielleicht meinst Du ein anderes Mitglied?
Ich wollte noch kurz eine Kleinigkeit nachtragen, die ich letzte Woche vergessen habe: Bei der ABH hat man mein Schreiben kurz beäugt und alles kopiert. Die Dame meinte außerdem, dass sie die Heiratsurkunde zum Check an unser Standesamt geben wird um sicherzugehen, dass sie anerkannt ist.
Und ich habe noch eine Frage: Es könnte passieren, dass ich jobmäßig noch vor der Ankunft meiner Frau den Wohnort wechseln muss. Wird es Probleme geben, wenn sie sich nicht bei dieser ABH/Meldestelle meldet, sondern in einem anderen Bundesland?
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Es ist interessant, wie sich die Bearbeitungszeiten für Visa unterscheiden. Mittlerweile haben Mitschülerinnen meiner Frau im Goethe-Institut ihre FZF-Visa längst bekommen(nach 3-4 Wochen), während wir immernoch warten(7.Woche). Ich wünschte, dass wenigstens Sachstandsanfragen nicht unerwünscht wären.
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Ich wollte noch kurz eine Kleinigkeit nachtragen, die ich letzte Woche vergessen habe: Bei der ABH hat man mein Schreiben kurz beäugt und alles kopiert. Die Dame meinte außerdem, dass sie die Heiratsurkunde zum Check an unser Standesamt geben wird um sicherzugehen, dass sie anerkannt ist.
Und ich habe noch eine Frage: Es könnte passieren, dass ich jobmäßig noch vor der Ankunft meiner Frau den Wohnort wechseln muss. Wird es Probleme geben, wenn sie sich nicht bei dieser ABH/Meldestelle meldet, sondern in einem anderen Bundesland?
Ich , respektive meine Frau und ich , sind von uns aus zum örtlichem Standesamt gegangen und haben uns neben dem Trauschein ( wir haben in Dänemark geheiratet ) eine deutsche Eheurkunde austellen lassen .
Was auch ( nach kopieren aller Dokumente und einem kurzem Gespräch des Standesbeamten mit insbeondere meiner Frau ) problemlos ablief .
Daß man bei Dir/Euch das quasi automatisch von Amtswegen gemacht hat wundert mich zwar , muß aber nicht negativ sein .Theoretisch macht es keinen Unterschied , denn theoretisch handeln die ABH,s nach einheitlichen Regeln .
Ob es in der Praxis einen Unterschied macht , steht zwar als Vermutung im Raum ich könnte das aber nicht belegen bzw. begründen .Gruß ! Robert
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Danke, Robert.
Ich habe grad nochmal mit der Dame von der ABH telefoniert. Sie war in der letzten Woche schwer zu erreichen und wollte sich telefonisch melden, wenn es Probleme gibt. Eigentlich dachte ich, dass unser Kram längst auf dem Rückweg an die Botschaft wäre, aber im Gespräch hat sich gerade herausgestellt, dass die Heiratsurkunde noch nichtmal vom Standesamt zurückgekommen ist. Sie liegt dort jetzt nen knappen Monat. Nu wundert mich nix mehr.
Edit: Ich hab auch gleich mal beim Standesamt angerufen und gefragt, wie der Stand ist. Die Dame war freundlich, meinte aber, dass es gut und gerne noch eine Woche dauern kann. Ich weiß nicht, was danach noch an Arbeit für den Visumsantrag gemacht werden muss, aber so kommen wir auf jeden Fall weit über die 8 Wochen Bearbeitungsfrist drüber
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Hurra!
Gestern bekam meine Frau einen Anruf von der deutschen Botschaft, dass sie ab heute Ihr Visum abholen kann. Sie hat ihren Pass heute morgen für die Eintragung abgegeben und kann ihn gegen halb vier Ortszeit wieder abholen. Sie wurde darauf hingewiesen, dass sie für die polizeiliche Meldung in Deutschland eine Versicherung nachweisen muss - wahrscheinlich die KV. Meine Krankenkasse möchte aber erst nach der Anmeldung meine Frau mitversichern. Ich denke, ich werde eine Reiseversicherung abschließen, um den Zeitraum zu decken.Ich möchte Euch vielmals für die Diskussion, die Tipps und das Mut machen danken. Außerdem vielen Dank an Herrn Ahrens für die freundliche Unterstützung bei einigen Schriftsachen.
So weit war's das erstmal wieder von mir. Ich nehme an, dass die nächsten Fragen nicht lange auf sich warten lassen werden
Beste Grüße,
David
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