Visaantrag für Vielreisende

  • Tag zusammen,
    meine Freundin war schon 2mal in D zu besuch bei mir und jedes Mal wurde ihr Visum beim ersten Anlauf bewilligt.
    Ich schätze mal das lag an ihren vorbildlichen und schlüssig vollständigen Unterlagen.


    Das nächste Visum wollen wir aufgrund der Tatsache, dass sie am Anrecht an einem Visum für Vielreisende hat, im Konsulat beantragen.


    Ist das eine gute oder eine schlechte Idee?
    Sind die Erfolgsaussichten höher oder geringer?
    Sie ist Angestellte, 23Jahre alt.


    Hat jemand damit Erfahrungen?


    Tut mir leid, falls es gleich Kritik hagelt, dass ein solches Thema bereits existiert, aber nach langer Suche konnte ich es nicht finden.


    Vielen Dank im Voraus.
    Shlomo

  • Von einem VielreiseVISA bei der Firma (!!) VFS rate ich tunlichst ab.


    Shlomo:


    Aber warum ?
    Wäre schön und vielleicht hilfreich wenn Du es auch begründen würdest, damit sich jeder ein Bild machen kann.
    Warum und weshalb, was ist passiert, Erfahrungen usw.
    So sagt es absolut nichts aus.

    " in Zweifelsfällen sollte man sich unbedingt für das Richtige entscheiden ! "

  • das Visum für Vielreisende , der neue VisKodex, ist leider nicht bis zum Ende durchdacht. Man hat dabei an Lkw Fahrer oder ukrainische Fotomodelle gedacht (Hallo, Fotomodelle ?) , jedoch nicht an Partnerschaften bis hin zu bestehenden langjährigen Ehen. Die Kategorien haben die Fachleute in Brüssel schlicht verschlafen.


    Hier ein schreiben vom AA .....


    AUSWÄRTIGES AMT
    Gz.: 508-03-516.00


    Sehr geehrter Herr Hennecke,


    die von Ihnen zitierte Information auf der Internetseite des Auswärtigen Amts bezieht sich nur auf Visumanträge zum Zweck der Familienzusammenführung. Für Besuchsaufenthalte, die einen Zeitraum von 90 Tagen pro Halbjahr nicht überschreiten, ist das Aufenthaltsgesetz und die darin enthaltenen Regelungen zum Nachweis einfacher Deutschkenntnisse nicht einschlägig.


    Für die Erteilung von Besuchsvisa an die Ehepartner von deutschen Staatsangehörigen gibt es keine besonderen Bestimmungen, es gelten die allgemeinen Regelungen des Visakodex. Entsprechend sind diesbezüglich auch keine Informationen auf der Website enthalten.
    Informationen zu den im Visumantrag vorzulegenden Unterlagen erhalten Sie von der zuständigen deutschen Auslandsvertretung.
    --
    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Anita Conrad


    Durch die fehlende Regelung und mangelnde Ausbildung der Ortskräfte und sehr wahrsheinlich auch der deutschen Beamten, die z.B. eine Verpflichtungserklärung verlangen bei einem Visa von bis zu 5 Jahren und irgendwie nicht wissen das die VE nach 6 Monaten ausläuft bzw. bei Rückkehr ins Heimatland ist das Chaos schon vorprogrammiert. Solch ein Quatsch kommt ständig vor, vor allem bei Ehen wo eigentlich klar ist das Eheleute schon per Heirat gegenseitig verpflichtet sind. Steht auch so auf der Botschaftsseite .... aber die Fachleute der Visastelle verlangen manchmal die VE.


    Liegt wohl wie immer alles an der Tageslaune der Dienstleister ;)


    VFS ist nur eine Geldmaschine wobei hinzukommt das bis heute nicht klar ersichtlich ist wer den VFS ist. Selbst der Datenschutzbeauftragte bemängelt das aber bis heute hat das AA eine Stellungnahme verweigert.
    VFS ist eine frawürdige Strukctur die irgendwo in der Caribic offshore regitriert ist mit irgendeinem call center in Mumbai/Bombay da wo unser Herr Botschafter geboren ist. (sicher nur Zufall das VFS seine Arbeit begann als der Herr Botschafter seine Arbeit in Kiew aufnahm)
    hier der Kontrollbericht http://www.familienvisum.de/Vi…rollbericht_BfDI_Kiew.htm


    Man kann nur Anfragen was da jetzt Sache ist:


    Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
    Referat VII - Europäische und Internationale Angelegenheiten
    Stefan Niederer
    Husarenstrasse 30, 53117 Bonn
    Fon: +49 (0)228-997799-0
    Fax: +49 (0)228-997799-550
    E-Mail: Stefan.Niederer@bfdi.bund.de


    Getan hat sich bisher nicht viel, bei meinem letzten Besuch standen die Archiv Container wieder offen und jeder konnte rein laufen und sich bedienen.


    Bei all dem sollte man auch nicht vergessen, das nicht wie immer geglaubt wird deutsches Gesetz gilt, es gilt ukrainsches und es wird laut Wiener Übereinkommen darauf verzichtet dieses gegen die Diplos durchzuetzen. Das heisst im Umkehrschluss das die Ukrainer die dort arbeiten machen können was sie wollen.

  • Zitat

    Solch ein Quatsch kommt ständig vor, vor allem bei Ehen wo eigentlich klar ist das Eheleute schon per Heirat gegenseitig verpflichtet sind.


    Ist es wirklich so wichtig, ob eine VE verlangt wird oder nicht? Der Ehepartner haftet defakto ja ohnehin. Aus einer Mail der Botschaft an mich:

    Zitat

    Eine Verpflichtungserklärung nach §§ 82, 84 AuslG ist dazu eigentlich nicht erforderlich, da die rechtlichen Pflichten aus Ihrer Heirat sogar noch stärker sind, als die Ausfallbürgschaft im Rahmen einer Verpflichtungserklärung nach dem Ausländergesetz. Üblicherweise genügt uns daher die Vorlage einer Heiratsurkunde, des deutschen Passes des Ehemannes sowie eines Einkommensnachweises.


    In jedem Fall wollen sie einen Einkommensnachweis sehen. Eine Deutschlandreise ohne entsprechendes Einkommen scheint also nicht möglich zu sein - auch ohne VE.


    Was macht also ein Deutscher, der nur eine kleine Rente hat und mit seiner ukrainischen Ehefrau reisen will? Akzeptiert die Botschaft VE's von anderen Personen oder die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung?


    Gruß
    Siggi

  • Die VE kostet Geld und Zeit, diese muss in der Botschaft gemacht werden uns läuft nach 6 Monaten aus.... deshalb für Eheleute und Langzeitvisa total sinnlos. Deshalb it es wichtig.


    Irgendwo sollte man auch davon ausgehen das ein Deutscher mündig genug ist seine Reisen zu planen und zu finanzieren. man sollte auch davon ausgehen das ein Deutscher wohl mehr bei Freunden oder Verwandten/Familie wohnt die kaum etwas berechnen werden.


    Oder geht die Visastelle davon aus das der Deutsche, wenn kein Geld, in der BRD schwarz arbeiten wird.!? Dieser Nachweis ist der absolute quatsch, vor allem bei einem Visa von bis zu 5 Jahren, denn pleite gehen kann jeder.


    Ist alles mehr eine schleichende Entmündigung ....

  • Zitat

    Die VE kostet Geld und Zeit,


    Richtig. Aber alle 5 Jahre hält sich der Aufwand in Grenzen. Die Ehefrau muss ohnehin zur Botschaft, da fährt man halt mit. Da kenne ich noch viel schlimmere Dinge, die nerven.


    Was ich empfehlen würde: Eine Anmeldung in DE (und sei es auf dem Papier bei Verwandten/Freunden) und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Nach 3 Jahren gibt es die Niederlassungserlaubnis und die verfällt selbst bei Auswanderung nicht. Dann hat man Ruhe.


    Irgendwo sollte man auch davon ausgehen das ein Deutscher mündig genug ist seine Reisen zu planen und zu finanzieren.


    Selbes Argumentationsmuster: Man sollte davon ausgehen, dass ein Erwachsener mündig genug ist, nur Gäste zu sich einzuladen, wenn er auch für die Kosten aufkommen kann. Folglich benötigt man gar keine VE. Man könnte auch fragen: Warum ausgerechnet unterliegen Ukrainer dem Visazwang, hingegen Personen aus ärmeren Ländern (wie z.B. aus Paraguay) nicht?


    Zitat

    Dieser Nachweis ist der absolute quatsch, vor allem bei einem Visa von bis zu 5 Jahren, denn pleite gehen kann jeder


    Sag das nicht zu laut, nachher gibt es gar keine mehrjährigen Visa mehr.


    Gruß
    Siggi

  • Warum ausgerechnet unterliegen Ukrainer dem Visazwang, hingegen Personen aus ärmeren Ländern (wie z.B. aus Paraguay) nicht?


    Und genau darin sehe ich eine Riesenschweinerei. Da könnte man noch einige Länder mehr aufzählen. :monster:

    Gruß
    Michael

  • alle sollten massiv Druck machen damit dieses Chaos in er Visastelle eine ende hat. Z.B. eine einmalige Akkreditierungwäre sinnvoll damitman nicht immer wieder diesen ganzen Kram den ukrainischen Ortskräften vorlegen muss, die davon nichts verstehen.


    Ebenso sollten mal passende Anträge entworfen werden. Die jetzigen sind juristisch total falsch. Auch das kleine * (nicht für Ehegatten) trifft nicht immer zu. Denn wenn der Ehemann auch in der Ukraine lebt mus man trotzdem alles ausfüllen, vor allen die Anschrift in der BRD. Tolle Logik !? Das haben mal wieder "Ein Fach Idioten" dran gearbeitet bei denen Eheleute verwandt sind oder falsche Unterlagen zu gefälschten Unterlagen übersetzt werden.


    Kein Wunder das in der Visastelle nichts sauber durchlaufen kann .... Frau Post Berger die Chefin dort sollte mal besser hinsehen oder sich von Ihrem Mann der in der Konsularabtlg. sitzt beraten lassen. Sieht aber mehr so aus das sie sich den ganzen Tag mit ihrer Mehrwertssteuerrückerstattug beschäftigen bzw. Brückentage bilden ...

  • Frau Post Berger die Chefin dort sollte mal besser hinsehen oder sich von Ihrem Mann der in der Konsularabtlg. sitzt beraten lassen. Sieht aber mehr so aus das sie sich den ganzen Tag mit ihrer Mehrwertssteuerrückerstattug beschäftigen bzw. Brückentage bilden ...


    Meine vorbehaltlose Zustimmung!!!!
    Wo Du Recht hast, hast Du Recht.
    ;)

  • Kann mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, dass sich hier aufgrund von Beschwerden irgendwas ändern könnte.
    Darüber lacht sich der besagte Personenkreis höchstens schlapp.
    Na sehen wir mal....


    Grüsse,


    Peter.

  • Man sollte sich bei den richtigen beschweren.


    Bosbach ist Vorsitzender des Innenausschusses http://www.wobo.de


    Dann an irgendeinen EU Abgeordnete/n


    Generalstaatsanwaltschaft in Berlin bei der Unzahl an Dienstpflichtverletzungen.


    Momentan lachen die nicht und haben zig Verfahren am Hals, spielen nach außen aber wie immer die Opferrolle.


    Sie kriegen aus der ganzen Welt Druck das sich selbiges auch in Peru oder Bangkok abspielt.


    Also zeigt mal alle Flagge und schreibt Mails ohne Ende ....

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