Sehr geehrte Forummitglieder.
Ich weiss, dass dieses Thema hier bereits sehr oft diskutiert wurde nur habe ich leider nichts darüber gefunden, dass Verwandte aushelfen.
Folgender Sachverhalt:
Ich habe vor einem Jahr ein Mädchen in Kiew kennengelernt und habe sie bereits in dem letztem Halben Jahr 3 mal besucht und fliege nun wieder hin.
Ich wollte ihr aber natürlich auch meine Stadt zeigen und Deutschland auch.
Nun habe ich ein kleines Problem. Ich bin Student und habe nicht die finanziellen Mittel eine Verpflichtungserklärung zu beantragen.
So hat sich mein Cousin erbarmt und gesagt er würde die Verpflichtungserklärung auf sich nehmen.
Nun befürchte ich, dass die Bekanntschaft die ja tatsächlich zwischen uns besteht mit Telefonrechnungen, Skypeprotokollen, Flugtickets und gemeinsamen Bildern nicht in Betracht gezogen wird bei der Erteilung des Visums.
Ist es evtl. trotz dem Möglich und ratsam alle meine Unterlagen bei zu legen und in dem persönlichen, formlosen Einladungsschreiben den Sachverhalt zu entschlüsseln und plausibel darzulegen und erklären, dass ich in der Zeit, in der das Mädchen in D ist ich bei meinem Cousin verweilen werde ?
Mfg Scorpionos