Moin Richard-Willi.
Wenn Du so über Deine dörfliche Idylle schreibst, könnte man glatt neidisch werden....
Bin auch in so einem kleinen Dorf in Niedersachsen aufgewachsen.
Denke aber Du bringst hier einiges durcheinander.
Für die Besuchsreise reicht diese notarielle Erklärung, wenn ohne Eltern, oder nur mit einem Elternteil für kurzfristige Reisen ausgereist werden soll. Das verlangt auch nur der
ukrainische Grenzschutz, nicht die Botschaft. Auch sowas kann man sich in der ukraine vor Gericht erstreiten, wenn ein Elternteil der Reise nicht zustimmt.
Dann wird zeitweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht an einen Elternteil oder eine andere Person allein übertragen. In der Regel ist das zeitlich begrenzt und an einen bestimmten Zweck,
bzw. eine Reise gebunden. Wenn ich das so richtig sehe, hast Du dort so ein Gerichtsurteil. Genau beurteilen kann ich das aber erst, wenn ich das Urteil sehe.
Vor einigen Jahren war es möglich mit so einer Entscheidung auch einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen. Seit ca, 2 Jahren hat sich das geändert.
Nochmal das reicht für einen Besuch aus. Das schreibst Du ja auch. Bis dahin ist das eine Standartangelegenheit.
Wenn dieses Visum jetzt aber in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt wurde
ist das mit Sicherheit keine Standartangelegenheit mehr, sondern eine absolute Ausnahme. Das ist kein normal vorgesehener Ablauf eines Visaverfahrens und kann deshalb auch nicht zur Nachahmung empfohlen werden.
Allgemein kann ich die Sache aber nur mit den jetzigen Angaben nicht abschliessend beurteilen.
Mit der Vermisstenfeststellung kann man natürlich ebenfalls Anträge auf Familienzusammenführung, als auch kurzfristige Visa der Kategorie C beantragen, das ersetzt, genauso wie eine Sterbeurkunde den Sorgerechtsentzug.
Wenn das so bei Dir gelaufen ist hast Du natürlich wie es ausieht keine Probleme mehr. Aber beim Gericht waren deine Bekannten doch auch 2 Mal wies aussieht oder?
Also war das dann ja wohl doch alles nicht so einfach oder?
Ohne Gericht ging es ja bei der FZF bei diesem Fall auch nicht ab...
Du siehst das nur von dem Standpunkt Kind ist da und fertig.
Was dem für ein Behördentheater vorrausgegangen ist, bis das Kind jetzt vor Dir stand, hast du vielleicht nicht mitbekommen.
Das ist nicht viel, vor einigen Jahren, waren das pro Jahr noch ca. 5000. Kann Dir Quelle jetzt aber leider nicht mehr nennen.
Visklagen werden Pro Jahr etwa 600 weltweit gestellt. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass davon zumindest in unserem Bereich 80% positiv für den Kläger ausgehen.
Auch fällt mir auf das die Klageschwelle sehr hoch ist. Leute schreiben lieber Briefe an den Botschafter oder stellen reihenweise neue Anträge. Natürlich immer mit dem gleichen Erfolg.
Ausserdem sehe ich auch, dass sich die meisten Leute bei negativ ablaufenden Visaangelegenheiten meistens nicht hier öffentlich im Forum melden.
Das kannst du auch daran sehen, das die meisten Besucher dieses Forums lediglich passiv mitlesen.
Es äussert sich hier nur ein kleiner Bruchteil. Wenn du die von Dir genannten 3 Fälle auf die Menge der täglichen Besucher hochrechnest kommst Du auf ganz andere Zahlen.
Das Du also dieses massive Problem nicht sehen kannst, liegt also in der Natur der Sache, weil Du einen Einzelfall beurteilst.
Ich habe mit sowas hier aber fast täglich zu tun, von daher kann ich Dir sagen, das dies die Realität und kein Einzelfall ist. Genau das belegt ja auch die Gesetzeslage.
Klarer kann das doch gar nicht sein, oder meinst Du im Ernst, dass die Behörden (Botschaft etc) regelmässig entgegen der Gesetzeslage entscheiden???
Grüsse,
Peter.