Visum für Ehegattennachzug

  • Moin Richard-Willi.


    Wenn Du so über Deine dörfliche Idylle schreibst, könnte man glatt neidisch werden....
    Bin auch in so einem kleinen Dorf in Niedersachsen aufgewachsen.


    Denke aber Du bringst hier einiges durcheinander.
    Für die Besuchsreise reicht diese notarielle Erklärung, wenn ohne Eltern, oder nur mit einem Elternteil für kurzfristige Reisen ausgereist werden soll. Das verlangt auch nur der
    ukrainische Grenzschutz, nicht die Botschaft. Auch sowas kann man sich in der ukraine vor Gericht erstreiten, wenn ein Elternteil der Reise nicht zustimmt.
    Dann wird zeitweise das Aufenthaltsbestimmungsrecht und Sorgerecht an einen Elternteil oder eine andere Person allein übertragen. In der Regel ist das zeitlich begrenzt und an einen bestimmten Zweck,
    bzw. eine Reise gebunden. Wenn ich das so richtig sehe, hast Du dort so ein Gerichtsurteil. Genau beurteilen kann ich das aber erst, wenn ich das Urteil sehe.
    Vor einigen Jahren war es möglich mit so einer Entscheidung auch einen Antrag auf Familienzusammenführung zu stellen. Seit ca, 2 Jahren hat sich das geändert.
    Nochmal das reicht für einen Besuch aus. Das schreibst Du ja auch. Bis dahin ist das eine Standartangelegenheit.
    Wenn dieses Visum jetzt aber in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt wurde
    ist das mit Sicherheit keine Standartangelegenheit mehr, sondern eine absolute Ausnahme. Das ist kein normal vorgesehener Ablauf eines Visaverfahrens und kann deshalb auch nicht zur Nachahmung empfohlen werden.
    Allgemein kann ich die Sache aber nur mit den jetzigen Angaben nicht abschliessend beurteilen.


    Mit der Vermisstenfeststellung kann man natürlich ebenfalls Anträge auf Familienzusammenführung, als auch kurzfristige Visa der Kategorie C beantragen, das ersetzt, genauso wie eine Sterbeurkunde den Sorgerechtsentzug.


    Wenn das so bei Dir gelaufen ist hast Du natürlich wie es ausieht keine Probleme mehr. Aber beim Gericht waren deine Bekannten doch auch 2 Mal wies aussieht oder?
    Also war das dann ja wohl doch alles nicht so einfach oder?
    Ohne Gericht ging es ja bei der FZF bei diesem Fall auch nicht ab...
    Du siehst das nur von dem Standpunkt Kind ist da und fertig.
    Was dem für ein Behördentheater vorrausgegangen ist, bis das Kind jetzt vor Dir stand, hast du vielleicht nicht mitbekommen. ?(


    Das ist nicht viel, vor einigen Jahren, waren das pro Jahr noch ca. 5000. Kann Dir Quelle jetzt aber leider nicht mehr nennen.
    Visklagen werden Pro Jahr etwa 600 weltweit gestellt. Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass davon zumindest in unserem Bereich 80% positiv für den Kläger ausgehen.
    Auch fällt mir auf das die Klageschwelle sehr hoch ist. Leute schreiben lieber Briefe an den Botschafter oder stellen reihenweise neue Anträge. Natürlich immer mit dem gleichen Erfolg.


    Ausserdem sehe ich auch, dass sich die meisten Leute bei negativ ablaufenden Visaangelegenheiten meistens nicht hier öffentlich im Forum melden.
    Das kannst du auch daran sehen, das die meisten Besucher dieses Forums lediglich passiv mitlesen.
    Es äussert sich hier nur ein kleiner Bruchteil. Wenn du die von Dir genannten 3 Fälle auf die Menge der täglichen Besucher hochrechnest kommst Du auf ganz andere Zahlen.
    Das Du also dieses massive Problem nicht sehen kannst, liegt also in der Natur der Sache, weil Du einen Einzelfall beurteilst.
    Ich habe mit sowas hier aber fast täglich zu tun, von daher kann ich Dir sagen, das dies die Realität und kein Einzelfall ist. Genau das belegt ja auch die Gesetzeslage.
    Klarer kann das doch gar nicht sein, oder meinst Du im Ernst, dass die Behörden (Botschaft etc) regelmässig entgegen der Gesetzeslage entscheiden???


    Grüsse,


    Peter.

  • Ich habe soeben mit einer Skype-Freundin meiner Frau gesprochen.
    Sie ist seit 2009 in DE.
    Sie hat sich mit dem Vater ihrer beiden Kinder so geeinigt: Termin am Familiengericht ausgemacht ,der Kindesvater hat auf seine Rechte gegenüber dem Kind verzichtet,die Mutter auf jeglichen Unterhalt verzichtet! Daraufhin wurde der Mutter das alleinige Sorgerecht übertragen. Geklagt werden brauchte also nicht! Das dürfte wohl der normale Weg sein.
    Natürlich gibt es auch sture Böcke wo geklagt werden muß-kostet nur Geld und am Ende hat keiner was davon!


    Gruß


    R.W.


    Und was habt Ihr dann beim Gericht gemacht, wenn nicht geklagt??? ?(

  • Ein" Einlader"oder Ehekandidat mit sauberer Weste und eine Ehekandidatin ohne Vorbelastung in DE werden nach Beschaffung der nötigen Papiere keine Schwierigkeiten haben! Wenn der Kittel sauber ist braucht man nicht nach abenteuerlichen Auswegen zu suchen.


    Also sind alle, welche Probleme hatten, selber Schuld! Ich kenne zum Beispiel Fälle wo nach erheblichen Problemen mit den Behörden der Umzug in ein EU Land als einzige oder schnellste Lösung gesehen wurde. Hätte ich gewusst, dass es ihre eigene Schuld war...!


    Gruß Herr Mayer

    • Wir müssen einräumen, dass der Mensch mit allen seinen hohen Eigenschaften noch immer in seinem Körper den unauslöschlichen Stempel seines niederen Ursprungs trägt.
    • Charles Darwin
  • Steht da was von Schuld geschrieben?


    Es gibt auch Probleme über die nichts geschrieben wird. Die wurden früher mal durch "verlorenen Reisepass" gelöst!


    Ist aber nicht mehr erfolgreich. Das z.B. hatte ich gemeint


    R.W.

  • hallo Peter,


    in den Beiträgen 11u 19 habe ich den Ablauf geschildert mit den in den Urteilen angeführten §§ und zwar wortgetreu. Das hat alles die Schwiegermutter alleine und ohne Notarius gemacht. Natürlich mit Vollmacht, ausgestellt vm Konsulat Ffm. Meine Frau ist überhaupt nicht in der Ukraine gewesen!
    Zum ersten Beschluss:
    Die genannten Beschlüsse wurden beantragt, einmal :"Nach Prüfung der Angaben im Antrag und der notwendigen Unterlagen der Bürgerin......
    2.Beschluss:
    Die Bürgerin (Name Vorname Vatersname)hat an das Gericht den Antrag gestellt, den ehemaligen Ehemann ihrer Tochter......


    Also Antrag ist gleich Klage? Da kannst du mal sehen was ich für große Ahnung von Gerichten habe!! Dann hast du wohl recht -bist ja an derQuelle.Und die angegebenen §§ gelten auch nicht mehr? Stündliche Änderung in UA?
    Dann habe ich ja wirklich Krampf geschrieben! Na denn!!


    Gruß


    R.W.

  • meine Erfahrung in diesem Bereich ist, dass Scheinehen etc. von der Botschaft sowieso fast nie aufgedeckt werden, weil diese Art von Klientel in der Regel gut vorbereitet ist, auf jeden Fall besser als die Botschaftsmitarbeiter.
    Diese lächerlichen Interviews und naiven Fragen sind auch nicht geeignet sowas aufzudecken, dafür sind Sie viel zu statisch und vorhersehbar.


    Was vielmehr in die Mühlen der Bürokratie gerät, sind Leute die sich sagen wir mal, etwas unbeholfen anstellen.
    Meistens trifft das eher sog. unbescholtene Bürger. Das bewegt sich nach meiner Schätzung zwischen 10-15% der Antragsteller, bei Eheschliessungsvisum und Familienzusammenführung.
    Den Anteil der tatsächlichen Scheinehen würde ich mal in der gleichen Grüssenordnung ansiedeln. (Wobei das natürlich auch noch eine sehr schwammige Definitionsfrage ist)
    Leider stimmt der Personenkreis den die Ablehnungen von Visaanträgen trifft, nicht mit dem Personenkreis der tatsächlichen Scheineheschliesser zusammen.


    Aber dieser Faden zieht sich durch die ganze Visaprozedur in allen Visakategorien.
    Mit der einladenden Person haben Visaablehnungen oder Probleme in der Regel gar nichts zu tun.
    In fast allen Fällen liegen die vermuteten Ablehnungsgründe in der Person der Antragsteller Begründet.


    Habe auch schon Ablehnungen von Familienzusammenführungsvisa gesehen, bei denen die Ehemänner höhere Polizeibeamte etc. waren. Da kann man sich das Staunen dann nicht verkneifen.
    Auch Ablehnungen von renomierten Unternehmen wie Mercedes Benz oder Siemens bei Geschäftsvisaeinladungen kommen vor.

  • Also Antrag ist gleich Klage?

    Hallo Richard Willi,


    Ohne das jetzt gesehen zu haben würde ich mal sagen die Frau hat eine Vollmacht auf eine 3. Person ausgestellt, welche die Sache dann durchprozessiert hat (Schwiegermutter).
    Sie kann das selbst oder mit Anwalt gemacht haben.
    Ohne Gerichtsentscheidung geht das jedenfalls nicht und irgendwer muss den Antrag, bzw. die Klage eingereicht haben.


    ;)

  • Meistens trifft das eher sog. unbescholtene Bürger.



    Hallo,
    Dank erst einmal an Richard-Willi und Ahrens für den angeregten Gedankenaustausch. Auch meiner Frau und mir wurde damals so hart zugesetzt, dass wir beinahe nicht in D hätten heiraten und zusammen leben können. Das ist aber mittlerweile schon fünf Jahre her ... wir führen immer noch unsere "Scheinehe".


    Allerdings, das muss ich sagen, unsere Erfahrungen haben sich mittlerweile komplett überholt und sind somit nur ganz bedingt für Ratschläge brauchbar.


    Mein grundsätzlicher Vorwurf in Richtung der Botschaft und der Ausländerbehörde bleibt. Erstens wurde ein Zusammenwirken mit mir als deutschem Staatsbürger blockiert. Zweitens gab man sich, auch als erkennbar war, dass wir mit Bitten und dann mit Widerstand und Druck arbeiteten, keinerlei Mühe. Man hinterfragte gar nicht erst meine Person ... war man zu naiv oder unfähig Probleme zu deeskalieren und zu lösen? Ich weiss es bis heute nicht.
    Jedenfalls drängten alle Beteiligten uns regelrecht dazu, unser Heil in strafbarem Vorgehen zu suchen. Unmöglich? Nein, wir nahmen uns unser Recht ... und dies, wo ich solch regelwidriges Verhalten verabscheue.
    Gruß nobody

  • Peter


    das mit dem Dorf hat seine Gründe. Wir sind ehem. Zonenrandgebiet und ohne Sonderförderung und erhebliche finanzielle "Anreize"des Bundeslandes Hessen hätte hier keiner mehr gebaut. Man hat Sorge getragen für eine gute Ausbildung der Kinder und die sind dann entfleucht. ( ...die wohnen ja da oben in Sibirien oder schon fast in der DDR!!!) Nach der sog. Wende wurde auch noch die Sonderförderung gestrichen und so ist dann bis etwa zum Ende der 90er langsam "der Hund erfroren" Um diese Zeit herum sind dann die großen "Manager" dahinter gekommen, daß zwar der Mittelpunkt von DE in Oberdorla in Thüringen liegt-der Schnittpunkt der weitesten Entfernungen aber hier vor der Haustüre! Aber welche Verkehrsanbindung! A7,A44, A49 BAB-Kreuz usw. jede Menge Grundstücke an den Abfahrten! Was glaubst du was jetzt im Reg. Bez. KS los ist und die Grundstückspreise sind im Höhenflug! Gute Häuser Bj. 65-75 welche die zugezogenen Familien billig von den Erben gekauft und renoviert haben, könnten sie jetzt nicht mehr bezahlen! Nun schauen die ehemaligen Erben dumm aus der Wäsche! Es gibt keine Mieter hier und wenn Kinder im kompletten 2. Stock wohnen ,dann aber immer noch im Hotel-Mamma-all incl. Das soll auch preiswerter sein als 300.000 Euro Schulden für eine neue Hütte! Feste Arbeit haben auch alle. Mein Gegenüber und Freund für "grillen und so", ist Sachse ( Raum Chemnitz) und arbeitet z.B. bei VW im Getriebebau, hat da seine Frau kennengelernt und es geht ihm am 1. so schlecht das die Tränen laufen (aber vor lachen!) Ganz zu schweigen von der Jahresprämie welche die Burschen unlängst eingestrichen haben! Von Jahreswagen redet man erst gar nicht! So als Beispiel geht es nämlich auch und da keiner was geschenkt bekommt braucht man auch nicht neidisch zu sein. Früher haben se über uns gelacht--und nun?
    Soweit mal über dörfliche Idylle!
    Wenn also ganz Deutschland nebst allen Frauen ,( unlängst gelesen) dann auch die eigenen Mütter unerträglich geworden sind, gilt das bitteschön nicht für uns.


    Gruß


    R.W.

  • OH jeh,
    demnach ist also das genannte Exekutivkomitee des Stadtbezirksrates ein Gericht ? Das muß aber Dummen auch erst gesagt werden!
    Eine solche Institution ist mir bisher noch nicht begegnet!
    ich habe geglaubt, daß wenn ein Kindesvater freiwillig auf seine Rechte verzichtet, dann brauchte es nur der Bestätigung eines
    Richters ,etwa so wie ein Verwaltungsakt. Ebenso war ich davon überzeugt, daß nur Klage geführt werden müsse wenn er nicht verzichten will! Dann kann ich allerdings heilfroh sein, daß ich vor der Gesetzesänderung meine Angelegenheiten über die Bühne gezogen habe.
    Ich habe nochmal gelesen:
    ich finde überhaupt nix von einem Richter! Die Vormundschaft für unsere Tochter wurde angeordnet von-


    VORSITZENDER DES EXEKUTIVKOMITEES DES STADTBEZIRKSRATES
    weiter noch ein


    HAUPTSPEZIALIST DER ABTEILUNG FÜR SACHBEARBEITUNG UND KONTROLLE !


    Nochmals: Ich finde nix von einem Richter-wenn ich irgendwo Richter geschrieben habe dann ist das nicht richtig.


    Sorry, machen wir morgen weiter , meine Augen brennen und ich brauche nun auch ein"Exekutivkomitee" eine "Hauptspezialistin" für Kopfschmerzen und eine Aspirin. Was bin ich so froh, daß ich mit 15 nicht in einem Bürö gelandet bin--es hätte mich mit Sicherheit längst geerdet!!


    Gruß


    R:W:

  • Hallo Richard Willi,


    also wenn Dich das interessiert,
    schick mir am besten mal das Original (keine Übersetzung) per PN zu.
    Kann damit soweit bis jetzt nichts anfangen, weil die Angaben sehr Lückenhaft sind.
    Möglicherweise ist das ein Auszug oder ein Teil eines Gerichtsurteils, oder eine Empfehlung der Jugendschutzbehörde.
    Oder auch ein Teil davon, oder noch was anderes. :)


    Das spielt aber eigendlich auch keine Rolle.
    Das elterliche Sorgerecht kann nur gerichtlich entzogen werden.
    Das ergibt sich aus §164 Familiengesetz in Verbindung mit einem Gesetzeskomentar (Wissenschaftliche praktischer Kommentar §164 Familienkodex der Ukraine, in ІАЦ "ЛІГА" vom 20.08.2008.)
    Dabei ist der Ablauf wie folgt:
    Eine Seite reicht die Klage ein. Dann wird das Jugendamt eingeschaltet und gibt eine Stellungnahme ab.
    der andere Teil kann dann vor Gericht, vor der Jugendbehörde und auch vor einem Notar eine Erklärung abgeben, das er auf das Sorgerecht verzichtet. Das vereinfacht dann das Verfahren.
    Das Gericht kann weitere Beweise verlangen, wie Stellungnahme der Schule, Nachbarn etc...
    Manchmal wird das eine ziemliche Lauferei.
    Danach ergeht ein Urteil, welches die Sorgerechtslage geklärt hat.


    Damit kann dann der Visaantrag gestellt werden. Egal wie das Verfahren ausgegangen ist.
    Damit ist man dann den Anforderungen der Botschaft nachgekommen und hat entweder das alleinige Sorgerecht, oder man hat nachgewiesen, dass der Entzug des Sorgerechts unmöglich ist.
    Es gibt auch noch die Variante, dass das Gericht das Sorgerecht beiden Elternteilen entzieht, aber das führt hier zu weit.


    Grüsse,


    Peter.

  • Hallo Peter,


    Deinem Wunsch in Sachen Urteil kann ich leider vorerst nicht nachkommen-meine "Vorgesetzte" möchte das nicht wegen der Namen und Daten! Ich vermute sogar, daß sie Gründe dafür hat. Ich werde mich jedoch bemühen sie umzustimmen!
    Was ich aber sagen kann ist: der von Dir angeführte § 164 Familiengesetz/Familienkodex vom 20.08.2008 war noch nicht geboren!
    Die genannten Beschlüsse sind vom 28.11.2002 und vom 06.04.2003. Im Kopf beider "Beschlüsse" steht Exekutivkomitee-was immer das ist!.Die Unterzeichner nennen sich in beiden Fällen nicht Richter sondern "Vorsitzender des Exekutivkomitees der Stadt.......
    und darunter steht jeweils ein"Hauptspezialist der Abteilung fürSachbearbeitung und Kontrolle" was immer auch das noch sein mag!
    Im Grunde ist es mir auch egal auch dann noch wenn die Beschlüsse vom städt. Hundefänger stammen würden! Hauptsache das Mädchen konnte her kommen hat inzwischen sein Fachabitur mit Betriebspraktikum gemacht und ist nun Azubi bei einer top Firma welche ihr alle Türen offen hält wenn sie weiter so ehrgeizig lernt wie bisher! Aufstieg mit betrieblichem Sponsoring ist dort Programm.
    Nochmals: sie ist hierher gekommen mit einer einfachen blauen Pappe
    "Reisedokument-Kind "( natürl.ukr.)
    VISUM von der Dt.Botschaft, gültig für: SCHENGENER STAATEN,unter Anmerkungen: BESUCHS/GESCHÄFTSREISE, ERWERBSTÄTIGKEIT
    NICHT GESTATTET ! AUF dem Visum ein 4 Jahre altes Bild! (anm.: Hirnverbrannt!)
    Vor Ablauf des Visum : bei unserer ABH--AUFENTHALTSTITEL, Art des Titels: AUFENTHALTSERLAUBNIS, unter Anmerkungen: Familienzusammenführung. Das war soweit für mich eine normale Sache und ich pfeife auf die Griwnas-umgerechnet waren es Kleckerbeträge.
    Von Anfang an wollte ich ja im Forum nicht beraten werden weil das nicht mehr erforderlich war! Nachdem ich aber etliches gelesen hatte,was ich so überhaupt nicht kannte, habe ich mich angemeldet um einmal nachzuhaken wie es zu solchem Chaos kommt!
    Mit der Botschaft hatte ich ja in Sachen "Frau" aus bekannten Gründen nichts zu tun lediglich mit der Einladung von Kind und 7x Verwandte- und das ging reibungslos! Was mich bis dato aufregt ist die Sache mit der Einladung über die so viele User so unterschiedlich berichten.
    Ich bitte um eine präzise Antwort: muß Jeder zum ausfüllen einerVE zur zuständigen ABH fahren oder nicht????? Ich störe mich unglaulich an dieser Angelegenheit! Aber ich bin noch lernfähig!!
    Ich habe seit Tagen mit danaida Kontakt über PN und was die mir über die ABH in HH berichtet ist für meine Begriffe unmöglich!
    Man sollte den Sauhaufen mit einer CAT in die Alster schieben!! Kleinkarierte Jammerlappen welche am 31.12. nach Hessen geschlichen kommen um Länderfinanzausgleich abgreifen zu können! Wir Hessen bezahlen so einer unglaulichen Bagage die Gehälter?? Pfui Deiwel oder so!!


    Gruß


    R.W.

  • Hallo Richard-Willi,


    tja, nichts ist unmöglich..... !wsmile!


    Du hast wirklich ausgefallene Fragen......
    Was hast du denn gegen das Ausländeramt?????
    Sind doch auch nur Menschen.
    Naja jeder hat so seine Lieblingsbehörde. Meine ist die Botschaft.
    Pflege mit denen schon seit bald 10 Jahren ein ganz spezielles Verhältnis. :cursing:


    Also die Verpflichtungserklärung muss unterschrieben werden.
    Das kann grundsätzlich ein Vertreter, welchen Du schriftlich bevollmächtigst tun.


    Denke rein per Post wird das nicht gehen. Wäre auf jeden Fall sehr kompliziert, Du müsstest Dir das Formular zuschicken lassen, das Geld überweisen, das ausgefüllte Formular mit Belegen zurücksenden und anschliessend müsste Dir das Amt alles wieder zurücksenden.
    Ausserdem ist das so ein Sicherheitspapier, ich könnte mir vorstellen, das die Behörde sowas nicht Blanko rausgibt. Ruf doch einfach mal dort an.


    Also das mit Vertreter geht auf jeden Fall.


    Grüsse,


    Peter.

  • Hallo Peter ,


    Du hast mich sicher in der Eile nicht verstanden! Was ich mit der ABH habe-- rein garnichts, im Gegenteil es fehlte nur noch , daß meine Frau mit Kaffee und Kuchen dort hinrennen würde . Wir sind unserer ABH zu unendlichem Dank verpflichtet und haben ein schon fast familiäres Verhältnis. Ich denke Du hast meine ersten beiden Beiträge nicht gelesen ( ca 5 Mon.zurück)
    Meine Frage lautete: VE in jedem Fall bei der ABH ?? Wer die macht spielt für mich keine Rolle!
    Wenn das so wäre, dann habe ich aber eine knüppeldicke Überraschung für Dich. In meinem Kreis macht man das auf dem BÜRGERBÜRO der Städte und Gemeinden, und die haben die Dienstsiegel und Stempel der Kreisverwaltung im Tresor--alle!!
    Es gibt Beamte und Angestellte usw denen man erklärt was ihre Aufgabe ist und für wen sie da sind--für die Bürger des Kreises und nicht zum Arsch anwärmen auf dem Drehstuhl.Bin richtig gespannt ob es einer unter" Diensleistungen" findet???? Viel Glück!!
    Unsere ABH kümmert sich um solchen Kicki nicht! Verdienstbescheinigung usw. vorlegen, Dein Wohnraum oder Eigentum sind im PC,
    zahlen, VE greifen, in Briefumschlag stecken und--- ab die Post- via Ukraina. Schon mal das Wort BÜRGERSERVICE gelesen? Steht auf der Startseite unseres Kreises. Wo kämen wir denn hin wenn wir wegen Pille-Palle 20 km bis zur ABH fahren müßten und auch noch zurück!


    Gruß


    R.W.

  • Meine Frage lautete: VE in jedem Fall bei der ABH ?? Wer die macht spielt für mich keine Rolle!

    Die Antwort lautet nach meinem Verständnis nein. In Berlin ist dies Aufgabe des LABO und in dem Landkreis in dem ich wohne muss man für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung bei der ABH vorsprechen. Hier noch die entsprechenden Links : http://www.berlin.de/labo/verp…g/dienststelle/index.htmlhttp://www.maerkisch-oderland.…=483&idcat=520&idart=1223

  • Morgen Richard-Willi,


    faellt mir erst jetzt wieder ein.....
    Du kannst die Verpflichtungserklaerung auch beim Notar abgeben, der kann sogar zu Dir nach Hause kommen.
    Dann brauchst Du die Wohnung nicht verlassen.


    Gruesse,


    Peter.

  • Morgen Peter,


    der ist aber richtig gut!! So faul bin ich aber auch (noch) nicht! Im Gegenteil, bei gutem Wetter schwinge ich mich auf meinen Alu-Esel (schöne Radwege) und fahre die 5 km zu meiner Mtzgerei . Rathaus,wenn was anliegt, ist gleich daneben, man läßt sich mal sehen und bringt gleich noch 2 Rollen gelbe Säcke mit.


    Meine PN gelesen?


    Gruß


    R.W.

  • Du kannst die Verpflichtungserklaerung auch beim Notar abgeben, der kann sogar zu Dir nach Hause kommen. Dann brauchst Du die Wohnung nicht verlassen.


    Danke für den Hinweis. Für Behinderte kann das ein ganz wichtiger Punkt sein. Übernimmt in diesem Fall der Notar die Prüfung der Bonität oder wie ist dann die genaue Abwicklung?


    Gruß
    Siggi

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