Deutsche Version des Gesetzes: "О гражданстве Украины" / "Über die Staatsangehörigkeit der Ukraine"

  • Hallo,


    habe mich fast dumm und duselig gegoogelt und keine deutsche Version, bzw. Übersetzung des Gesetzes "Über die Staatsangehörigkeit der Ukraine" gefunden. Gibt es eigentlich eine solche? Falls nicht, wäre jemand evtl. in der Lage mir einen Absatz zu übersetzen? Habe eine russische Version des Gesetzes gefunden, falls es vom russ. zu übersetzen leichter wäre.


    Aber ich hoffe trotzdem, dass es eine deutschsprachige Form des Gesetzes gibt.


    Vielen Dank und Liebe Grüße!
    Marjana

  • Über den rechtlichen Status von Ausländern, über Investitionen, etc. gab es Gesetze in Deutsch. Die habe ich im Jahr 2004 von der DIHK (genauer der AHK in Kiew) erworben.


    Aber da hat AlexanderUA schon recht: Was interessiert einen Ausländer dieses Gesetz? Daher gibt es vermutlich keine Übersetzung, denn für Investoren ist dies nicht von Relevanz. (Es würde mit wundern, wenn es das deutsche Staatsbürgerschaftrecht in Ukrainisch geben würde.)


    Gruß
    Siggi

  • Hallo arwello, hier Artikel 2. und 3 in deutsch:
    Artikel 2. Grundsätze der Gesetzgebung der Ukraine über die Unionsbürgerschaft


    Ukrainischen Rechtsvorschriften über die Staatsbürgerschaft basiert auf den folgenden Grundlagen
    Prinzipien:


    1) Einzel-Staatsbürgerschaft - Staatsangehörigkeit der Ukraine, die
    die Möglichkeit der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen
    administrativ-territorialen Einheiten der Ukraine. Wenn ein Bürger der
    Ukraine die Staatsbürgerschaft (Nationalität) eines anderen Staates oder Staaten, erworben hat
    dann in rechtlichen Beziehungen mit der Ukraine, wird er als anerkannter
    Bürger der Ukraine. Wenn ein Ausländer erwirbt die Staatsangehörigkeit der Ukraine,
    dann in rechtlichen Beziehungen mit der Ukraine, wird er als anerkannter
    Bürger der Ukraine;


    2) zu verhindern Fälle von Staatenlosigkeit;


    3) nicht berauben Bürger der Ukraine Staatsbürgerschaft
    der Ukraine;


    4) Anerkennung des Rechts eines Bürgers der Ukraine zur Staatsbürgerschaft zu ändern;


    5) Unfähigkeit, automatisch die Staatsbürgerschaft der Ukraine
    Ausländer oder Staatenlosen als Folge der Heirat mit einem
    Bürger der Ukraine oder die Staatsangehörigkeit der Ukraine, seine
    Frau (Mann) und automatische Beendigung der Staatsbürgerschaft
    der Ukraine von einem Ehegatten als Folge der Beendigung der Ehe oder Beendigung der
    die Staatsangehörigkeit der Ukraine von einem anderen Ehe;


    6) Gleichheit vor dem Gesetz, die Bürger der Ukraine, unabhängig von
    Grund Ordnung und den Zeitpunkt des Erwerbs der Staatsbürgerschaft der Ukraine;


    7) Beibehaltung der Staatsangehörigkeit der Ukraine, unabhängig von
    Wohnsitz Ukraine.


    Artikel 3. Staatsbürgerschaft Ukraine


    Bürger der Ukraine:


    1) Alle Bürger der ehemaligen Sowjetunion, die zum Zeitpunkt der
    Unabhängigkeit der Ukraine (24. August 1991) in wohnten
    dem Territorium der Ukraine;


    2) Personen, unabhängig von Rasse, Hautfarbe, politischer,
    religiöser oder sonstiger Überzeugung, ihres Geschlechts, der ethnischen oder sozialen
    Herkunft, des Vermögens Status, Wohnort, sprachlichen oder anderen
    Eigenschaften zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes der Ukraine "Über
    die Staatsbürgerschaft der Ukraine "( 1636 -12 ) (13 November 1991)
    lebte in der Ukraine und nicht die Bürger anderer Staaten;


    3) Personen, die in der Ukraine für einen dauerhaften Aufenthalt kam nach
    13. November 1991 und die hatten Pass des
    UdSSR im Jahre 1974 durch die inneren Angelegenheiten der Ukraine ausgestellt eingeführt
    , das Wort "Bürger der Ukraine", und die Kinder von solchen Personen, die zusammen kamen
    mit ihren Eltern in der Ukraine und bei der Ankunft in der Ukraine noch nicht erreicht
    die Volljährigkeit, wenn eine solche Person, die für die Registrierung
    der Zugehörigkeit zur Staatsbürgerschaft der Ukraine (Punkt 3 des ersten Absatzes
    von Artikel 3 des Gesetzes N 2663-IV ( 2663-15 ) von 16.06.2005)


    4) Personen, die die Staatsbürgerschaft der Ukraine erworben haben, in Übereinstimmung mit den
    Gesetzen der Ukraine und internationale Abkommen der Ukraine.


    Die Personen nach Absatz 1 dieses Artikels sind
    Bürger der Ukraine am 24. August 1991, im Sinne des Absatzes 2, -
    am 13. November 1991, und in Absatz 3, - da macht
    eine Markierung auf der Staatsangehörigkeit der Ukraine.

  • Hi yogel,


    danke für die deutsche Übersetzung. Hast den Inhalt des Textes ungefähr richtig übersetzt, aber das sieht mir stark nach Googletranlator aus. Leider ist dieser noch nicht so weit, gute Übersetzungen zu machen.


    Das Problem ist, ich bräuchte die Übersetzung für eine Behörde und da muss der Text einigermaßen zumutbar sein.
    Ich nehme mal einen Satz aus dem Anfang des Textes: "Staatsangehörigkeit der Ukraine, die die Möglichkeit der Staatsbürgerschaft ausgeschlossen"


    Könnte evtl. jemand eine zumutbare Übersetzung (ohne Hilfe von Google Übersetzer) machen. Leider ist mein Russisch nicht gut genug, um Gesetzestexte zu lesen und zu verstehen, oder gar zu übersetzen. Oder muss ich wirklich damit zu einem offoziellen Übersetzer gehen?


    LG

  • Oder muss ich wirklich damit zu einem offoziellen Übersetzer gehen?


    Eine wirklich gute Übersetzung eines juristischen Textes, verwendbar bei einer Behörde, kostet Zeit und setzt sehr gute sprachliche Fähigkeiten in beiden Sprachen voraus.


    Gegenfrage: Würdest Du auch nur 1 Stunde umsonst für eine Dir völlig unbekannte Person hier im Forum arbeiten, ohne zu wissen wofür die Produkte Deiner Arbeit genau benötigt werden, warum der Leistungsempfänger diese nicht normal beauftragt, etc.? Oder würdest Du es nicht tun und denken, dass sei eine "Geiz ist Geil" Mentalität?


    Gruß
    Siggi

  • Ich erwarte ja keine 1a+ mit Sternchen Übersetzung, da ich mit der Übersetzung ja nichts einklagen, beantragen o.ä will. Der Text sollte nur richtig Übersetzt werden, mehr auch nicht. Außerdem erwarte ich ja keine Übersetzung des kompletten Gesetzes mit allen 25 Paragrafen, sondern nur 2 kurze.




    Ich glaube nicht, dass das wirklich mehrere Stunden nachsichziehen würde. Aber da ich selber gerne Erfahrungen in Foren weitergebe, und Fragen öfters beantworte, wo der Text auch viel länger werden kann, als diese 2 Paragrafen, glaube ich nicht, dass ich hier "unmachbares" verlange. Ich denke, jemand, der der Sprache fähig ist und mir helfen wollen würde, könnte das problemlos machen.


    EDIT: Ich habe bei weitem keine "Geiz ist Geil Mentalität". Falls es wirklich sein muss und ich keine Hilfe bekommen kann, mache ich einen Termin und gehe ich auch für diese knappe halbe Seite zum Übersetzer.

  • Hallo arwello,
    dieser Text gibt inhaltlich das wesentliche wieder, was in Artikel 2 steht. Er ist von der ukrainischen Botschaft in Deutschland:




    Angehörigkeit der Staatsbürgerschaft der Ukraine ist die wichtigste Voraussetzung der Pflicht des Staats, die Rechte und Frechheiten ihrer Bürger, nicht nur auf dem Territorium der Ukraine, sondern auch im Ausland, zu schützen.



    Laut der Verfassung der Ukraine ist in der Ukraine einheitliche Staatsbürgerschaft gültig. Die Ukraine gehört zu den Ländern, die die Idee der mehrfachen (bzw. doppelten) Staatsangehörigkeit nicht anerkennen, weil die Person für die mehreren Ländern übliche Rechte und Pflichte gleichzeitig effektiv nicht ausüben kann. Falls der Staatsbürger der Ukraine die Staatsangehörigkeit anderes Landes bzw. anderen Länder erworben hat, wird er in rechtlichen Beziehungen mit der Ukraine nur als Staatsbürger der Ukraine anerkannt. Falls Ausländer die Staatsangehörigkeit der Ukraine erworben hat, wird er auch in rechtlichen Beziehungen mit der Ukraine nur als Staatsbürger der Ukraine anerkannt. Die Einstellung der Ukraine zur mehrfachen Staatsangehörigkeit stimmt mit den Völkerrechtsnormen überein.



    Das Gesetz „Über die Staatsangehörigkeit der Ukraine“ sieht vor, dass, ungeachtet der Gründe der Einbürgerung, Staatsbürgerschaft der Ukraine gleich und einheitlich ist. Unabhängig davon, ob die Staatsbürger ihren Status vom Geburt an oder anders erworben haben, haben sie gleiche Rechte und Pflichte. Das Gesetz bestimmt auch die Voraussetzungen der Einbürgerung in die Staatsbürgerschaft der Ukraine, unter anderem, solche wie Geburtsort, Herkunft, freie Wahl der Staatsangehörigkeit, Wiedereinbürgerung u.a. Die Gesetzvorschriften bestimmen auch die Beschränkungen der Einbürgerung in die Staatsbürgerschaft der Ukraine. Die Personen, die Straftaten gegen
    Menschlichkeit, Genozid sowie gewaltsame Taten gegen nationale Staatlichkeit der Ukraine u.a. begingen, können die Staatsbürgerschaft der Ukraine nicht erwerben.



    Das Gesetz sieht auch die Gründe des Verlusts der Staatsbürgerschaft und das Verfahren der Ausbürgerung vor.



    Ausbürgerung aus der Staatsbürgerschaft der Ukraine ist nur dann gestattet, wenn die Person die Staatsangehörigkeit anderes Landes erworben hat oder die offizielle Bescheinigung von den Behörden anderes Landes vorliegt, die bestätigt, dass diese Person nach dem Ausscheiden aus der Staatbürgerschaft der Ukraine die Staatsbürgerschaft dieses Landes erwerben wird. Diese Bedingung hat zum Ziel die Vermeidung der Fälle der Staatsbürgerlosen als Ergebnis der Ausbürgerung aus der Staatsbürgerschaft der Ukraine. Ausbürgerung aus der Staatsbürgerschaft der Ukraine ist nicht gestattet, wenn die Person für Straftat beklagt ist oder gegen ihr in der Ukraine rechtskräftiges Urteil gefallen ist.



    Dem Staatsbürger der Ukraine kann nicht seine Staatsbürgerschaft, wie auch das Recht Staatsbürgerschaft zu wechseln, entzogen werden. Dem Staatsbürger kann nicht das Recht entzogen werden, in die Ukraine jeder Zeit zurückzukehren. Der Staatsbürger der Ukraine kann nicht ins Ausland vertrieben oder dem anderen Land überführt werden.



    Ständiger oder temporärer Aufenthalt des Staatsbürgers der Ukraine im Ausland kann nicht seine Staatsangehörigkeit der Ukraine beenden.



    Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft, die sich in der Ukraine legal aufhalten, genießen gleiche Rechte und Freiheiten und tragen gleiche Verpflichtungen wie die Staatsbürger der Ukraine, so Gesetz „Über den rechtlichen Status der Ausländer“.



    Die Ukraine hält sich an die internationalen Verpflichtungen bezüglich des Schutzes der Rechte der Person, die aus Not das Land ihres Staatbürgerschaft oder des ständigen Aufenthalts verlassen hat. Den Ausländern und Personen ohne Staatsbürgerschaft können, unter anderem, in der im Gesetz „Über die Flüchtlinge“ vorgeschriebenen Weise, Asyl gewährt werden.



    Das Entscheidungsrecht über Einbürgerung in die Staatsbürgerschaft der Ukraine, Ausbürgerung sowie Asylgewährung für die Ausländer und Personen ohne Staatsbürgerschaft hat der Präsident der Ukraine.



  • :phatgrin: das liest sich als hätte ein Ukrainischer Bürger welche schon den Deutschen Pass hat weiterhin in der Ukraine den ukrainischen Pass für irgend etwas benutzt hat!!!



    ???


    Verstehe nicht was du meinst. Das würde ja auch keinen Sinn machen, wozu bräuchte ich das Gesetz dann in deutsch??


    Naja... War auf jedenfalls schon beim Übersetzer, der war auch sehr nett, dieser hat mir es einfach übersetzt und ich bin jetzt glücklich.


    Habe aber ehrlich gesagt gedacht, dass wenigstens einer in diesem Forum hier, evtl. hilfsbereit wäre, aber das ist nun auch egal....

  • Habe aber ehrlich gesagt gedacht, dass wenigstens einer in diesem Forum hier, evtl. hilfsbereit wäre, aber das ist nun auch egal....


    Gehts noch? Erstens hat sich "yogel" wirklich Mühe gemacht um Dir weiterzuhelfen und dann sind hier auch selten "Fachübersetzer" mit Langeweile anwesend!!! :nono:


    Außerdem bin ich mir ziemlich sicher das Du mit etwas mehr Geduld auch hier im Forum eine Übersetzung bekommen hättest-nach meiner Erfahrung ist man hier nämlich sehr hilfsbereit-


    und zwar nicht nur "wenigstens einer"!


    Gruß


    Martini

  • Gehts noch? Erstens hat sich "yogel" wirklich Mühe gemacht um Dir weiterzuhelfen und dann sind hier auch selten "Fachübersetzer" mit Langeweile anwesend!!!


    Wo habe ich denn gesagt, dass Yogels Übersetzung schlecht ist?? Ich habe doch nur gemeint, dass wenn man Google Translator anschmeißt, daraus keine sinnvollen Übersetzungen herauskommen können, was aber auch kein Geheimnis ist. Ich bin Yogel ja trotzdem dankbar, er hat ja wenigstens versucht, mir zu helfen.


    @ Siggi: Das habe ich erst viel später erwähnt!


  • Das war Beitrag Nr. 6 als Reaktion auf yogels Bemühungen.



    Siehst du! Ich habe es ja nicht gleich gesagt, aber hier über solche unsinnigen Kleinigkeiten zu diskutieren finde ich unnötig, und halte mich aus der Sache nun raus. Was ich nicht verstehe, wieso nur in diesem Forum alle auf "Kriegsfuß" unterwegs sind? Immer muss man irgendeine Kleinigkeit finden, um jemand anderem etwas vorzuwerfen, der eigentlich nur Hilfe gesucht hat. Dann sagt derjenige vielleicht noch etwas als Antwort, und dann kommt noch einer mit ner noch unsinnigeren Kleinigkeit (wie z.B. Ahrens) und schmeißt sich und seinen blöden Kommentar mit in die Runde, nur um zu Provozieren.


    Naja, dann tut es mir leid, dass ich hier um Hilfe gebeten habe. In Zukunft müsst ihr euch auch keine Sorgen mehr machen, ich werde auch nicht mehr hier im Forum fragen.


    Also anscheinend muss man auch mal negative Erfahrungen in Foren sammeln.


    Mein letztes Wort: Bin ich froh, dass ich viele Freunde in, bzw. auch aus der Ukraine habe, und weiß, dass diese sich bei weitem nicht so scheiße und unsozial verhalten, wie ihr. Würde ich niemanden aus der Ukraine kennen, würde ich denken, dass da alle so wie ihr seit.


    Aber mal ehrlich "Siggi" falls du nicht provozieren wolltest, hättest du dich anders verhalten! Denk mal darüber nach als "Administrator", obwohl, bei solchen Mitgliedern, bist du wohl genau richtig für den Job. Herzlichen Glückwunsch!

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