Botschaft verlangt von meiner Verlobten das alleinige Sorgerecht für ihr Kind

  • Na ja, die konstruktiven Hinweise lassen ja auch auf sich warten, was durch die mangelhaften bzw. scheibchenweise dargereichten konkreten Hinweise auch nicht anders zu erwarten ist. Alles in allem ein unschönes Bild eines sehr sehr ernsten Themas, das wirklich einmal richtig von den Beteiligten und deren Vertretern angegangen werden sollte. Mein Respekt verdient Siggi mit seinem Beitrag und der Handhabung des Threads, von einigen Kennern der Materie hätte ich etwas anderes erwartet, vielleicht gibt nach einigem Nachdenken ja mal eine wirkliche Beurteilung der Sachlage und ein Handlungskonzept, das wäre super und unbezahlbar, weil für viele Betroffene eine echte Hilfe! Danke Oldtrotter

  • Ein Gerichtsbeschluß ist notwenig. Und das ist auch schon alles.


    Also, das würde ich tun, falls ich noch einmal das Problem hätte:
    - Beim Konsulat der BRD in Kiev anfragen, ob die vielleicht so nett sind, ein anonymisiertes, ausreichendes Urteil/Gerichtsbeschluß als Vorlage zur Verfügung zu stellen.
    Um genau zu wissen, was ist denn wirklich notwendig.
    Und hier auf dem Forum oder an anderer Stelle auf dem Web ebenfalls danach fragen.
    Dabei sollte die bereits vorhandene Einverständniserklärung des Vaters sicherlich hilfreich sein.


    - Feststellen, weches Gericht in UA in dieser Sache zuständig ist.
    - Einen am dortigen Gericht zugelassenen, ruhig etwas älteren Anwalt ermitteln. Der hat sicherlich die besten Kontakte. Im Idealfall war er vorher Staatsanwalt.
    - Und diesen beauftragen.
    Wobei ich ihn dann natürlich an Ort und Stelle auch nach den außergerichtlichen Kosten fragen würde, die evtl. eine Beschleunigung des Verfahrens ermöglichen .... (Nun gibts natürlich schärfsten Protest von einigen hier :)
    Zum Zwecke der Beschleunigung oder Kostenminimierung würde ich mir evtl. die notwendigen Dokumente und die für ihre Ausstellung zuständigen Ämter auflisten lassen. Um diese Unterlagen dann selbst zu besorgen.

  • Auch der Vater des Kindes hat nicht nur Pflichten, sondern auch Rechte. Wenn er freiwillig auf das Sorgerecht verzichtet, z.B. einfach zum Wohle des Kindes, ist ein Gerichtsbeschluß reine Formsache. Wenn er seine Sorge vernachlässigt, wird das Sorgerecht aberkannt. Ebenfalls eine (u.U. zeitaufwändige) Formsache.
    Eindeutig geregeltes Sorgerecht vermeidet dann während des Aufenthalts des Kindes in D eine Reihe von möglichen Problemen.
    Des Weiteren hat man übrigens die Freiheit, sich vorher zu informieren. Oder einfach in die UA auszuwandern.


    Schlußendlich: Wo ein Wille, da ein Weg. Aber mittlerweile ist leider das Diskutieren, Bedenkentragen, Abwägen und Beklagen ja in D zur Mode geworden. Nicht nur bei den Politikern.

  • Also zum allerletzten mal, es gibt weder in der Ukraine, noch in der RF ein Sorgerecht im Sinne der deutschen Rechtsprechung sondern das Elternrecht, dieses unterscheidet sich nicht unerheblich vom Sorgerecht. Die internationalen Abkommen und Regelungen wurden bereits von Siggi aufgeführt und da ist doch endlich mal so etwas wie eine Lösung zu suchen und zu finden!
    Lieber Jimknopf, bitte nehme dieses einfach mal zur Kenntnis, mit unserem deutschen Rechtsverständnis kommen wir da nicht weiter, auch wir müssen uns anpassen, ignorieren ist total daneben, dieses werden Dir alle bestätigen können, sogar der vielzitierte Jurist Peter Ahrens. Ohne Mitwirkung der Betroffenen können wir sowieso nichts definitiv feststellen und bewirken, aber mit Vermutungen und falschen Definitionen kommen wir auch nicht weiter. Dort wo Rechte vorhanden sind, da gibt es eindeutig auch Pflichten, nur eine Pflichtverletzung führt zum Entzug von Rechten. Hierin allein liegt die Schaffung und Erhaltung von Rechtsnormen innerhalb einer allgemein verständlichen Rechtsprechung. Danke Oldtrotter

  • @oldtrotter: Da mich direkt ansprichst, mal zur Klarstellung.
    Im Gegensatz zu der reinen Theorie, die Du hier vertrittst, habe ich dieses Problem bereits selber schon einmal gelöst.



    Aber das ist der Gegensatz zwischen Theorie und Praxis. Erinnert mich an eine Gegebenheit während meines Studiums. Da ich meine Diplomarbeit z.T. noch an einem IBM-Lochkartenstanzer zu erledigen hatte, und während der Nachtschicht im Rechenzentrum, und natürlich knapp an Zeit war, kam es äußerst ungelegen, daß eines Nachts der Lochkartenleser (übrigens: Siemens) nur noch Fehler anzeigte. Der Austausch der Glühbirne der Leseeinheit gegen diejenige aus der Rückleuchte meines Käfers beseitigte das Problem.
    Natürlich hinterließ ich eine schriftliche Mitteilung an den Rechenzentrumsleiter, als ich morgens nach Hause ging.


    Am Nachmittag machte mir dieser typische Beamte ungeheure Vorwürfe, wie ich es nur hatte wagen können etc.


    Worauf ich antwortete: Ich werde hier zu einem Ingenieur ausgebildet, der Probleme lösen können muß.

  • Es ist schon so, das vielfach im Leben Dinge nicht geradlinig laufen und deshalb geordnet werden muessen.


    Die Wahl der dazu noetigen Mittel trifft dann derjenige, der an einem positiven Resultat interessiert ist.


    Und mit Taten erreicht man im Allgemeinen mehr als mit vielen Worten...

  • Und das ist genau das Problem lieber Alex, sowie bei Birnen und Äpfeln. Die Beamten und Richter in allen Ländern dieser Welt sind nun mal reine Erbsenzähler, gezwungen von der jeweils geltenden Rechtsprechung. Wenn wir das nicht akzeptieren, dann kommen wir nicht aus den Startlöchern hinaus. Vor einem Gericht werden grundsätzlich nur Einzelfälle behandelt, die eventuell einmal zu Grundsatzentscheidungen führen können, das aber ist ein langer Weg und dazu bedarf es mutiger und unverdrossener Bürger und Kläger, denn ohne Klage kein Urteil. Achtung: Vor einem Gericht wird kein Recht gesprochen sondern ein Urteil gefällt. Dieses sollten sich alle Beteiligte einmal vor Augen führen, besonders wenn man was für sich persönlich erreichen will.
    Danke Oldtrotter

  • Mein lieber Jimknopf, ich vertrete keine reine Theorie, ich habe praktische Erfahrungen, über 40 Dienstjahre! Und Praxis ohne Theorie, also nur Learning bei Doing, das kannst Du und Deine Befürworter doch am Verlauf des Threads erkennen, das geht in die Hose ohne Unterstützung durch fundierte theoretische Kenntnisse. Nichts für Ungut, wir müssen uns auf einen gemeinsamen Nenner einigen und dann die Sache knallhart angehen. Niemand von uns hat diesen Zustand verursacht, wir müssen ihn hinnehmen oder ändern, also lassen wir doch einfach mal die Änderung zu. Danke Oldtrotter

  • dazu bedarf es mutiger und unverdrossener Bürger und Kläger, denn ohne Klage kein Urteil


    ... und dies unter anderem meine ich mit

    mit Taten erreicht man im Allgemeinen mehr


    Ganz einfach Naegel mit Koepfen machen.
    Und deshalb kann ich auch nicht verstehen,
    warum Leute ihr Problem, welches durchaus als kompliziert zu bezeichnen ist
    erstens scheibchenweise zur Sprache bringen und
    zweitens hoffen, das es dann von juristischen Laien so aufbereitet wird, das man es nur noch auf dem Tablett den Entscheidungstraegern praesentieren muss...


    Ich glaube, es ist ein ueberaus grosser Gewinn fuer genannte Leute und uns, zufaellig den User Ahrens hier zu haben.

  • Und jetzt kommt von mir noch einmal das besondere Sahneschnittchen, lest meinen Beitrag Nr. 5. Handelt danach und der Ärger ist sowas von Vergessen. Warum traut Ihr Euren deutschen Beamten eigentlich nicht, sie sind doch auch Menschen und ganz besonders Eure Vertreter gegenüber der Staatsmacht, die sie auch gleichermaßen zu schützen haben. Gruß Oldtotter

  • Guten Morgen zusammen,


    der derzeitige Zwischenstand ist, dass ich gestern eine Mitteilung über einen positiven Sichtvermerk für meine Verlobte erhalten habe.
    Für ihren Sohn jedoch noch nicht, da hier kein Weg an einer gerichtlichen Entscheidung über das alleinige Sorgerecht vorbeigeht. Dies ist jedoch "in Arbeit" und ich werde später noch dazu im Detail berichten......


    LG Magnus

  • Hättet Ihr denn nicht noch 12 Minuten warten können, mit dem Ja-Sagen


    Ich kann die beiden verstehen, warum so lange noch warten :phatgrin:


    Auch von mir von Unbekannt zu Unbekannt - alles gute für eine möglichst gaaanz lange Zeit. Lieber Gruß Ute


    PS: was ist nun mit dem Sohn?

  • Aber die in letzter Zeit dazu gekommene Forderung nach alleinigen Sorgerecht ist für mich sachlich nicht nachvollziehbar. Ich sortierte sie daher ein in eine lange Liste von Dingen, die zur Erschwerung der Zuwanderung durch die Hintertür dienen.

    Und das wird auch noch kräftig beklatscht. Selbst von juristischer oder (ehem.) Exekutivseite.


    Das Sorgerecht für das Kind in RF bzw. UA umfaßt sinngemäß auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und da kann die BRD keine Beihilfe zur Kindesentziehung leisten.
    Somit ist die Forderung nach dem alleinigen Sorgerecht nach dt. Verständnis absolut OK.


    Das muß ich selber als ehemals Betroffener dieser Regelung sagen; wenn es hier Akklamation zum Gegenteil von hochehrenwerten Forenmitgliedern gibt: Da sträuben sich mir die Nackenhaare.

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