Wieder mal: Registrierung bzw. Abmelden

  • Hallo zusammen!


    Meine Frau hat vor ca. 7 Monaten alle erfoderlichen Dokumente beim ukr. Konsulat abgegeben, um sich als dauerhaft in D lebende Ukrainerin registrieren zu lassen.


    Jetzt endlich kam ein Brief vom Konsulat mit positiver Bestätigung. Meine Frau muss sich nun noch in UA abmelden und ihren blauen Inlandspass abgeben.


    Meine Frage: Ist es besser den Pass beim Konsulat abzugeben oder das ganze in UA zu machen? Wir fahren im Mai sowieso in die UA.
    Wo genau in UA meldet man sich ab? Meine Frau kommt aus Korosten/Shitomir.


    Danke im Voraus!

    Gruß
    MaBo

  • Hallo MaBo,


    meine Frau hat den Inlandpass ( blau) und den Antrag auf Abmeldung für sich und ihre Tochter ( je 30 € ) im September 2012 auf dem Generalkonsulat Ffm. abgegeben!
    In der vergangenen Woche hat sie nochmal tel. nachgefragt, von der Heimatbehörde war immer noch keine Bestätigung eingegangen! Ihr wurde versichert, man werde dort noch einmal schriftlich nachfragen!
    Fatal wäre es, wenn Deine Frau nach der Heirat den Inlandpass noch nicht geändert hätte! ( neuer Name!)
    Somit sind also bereits 5 Monate vergangen, und es hat sich nichts getan- dann könnt ihr auch noch bis Mai warten und es selbst versuchen! Irgendwo habe ich gelesen, daß man offiziell gegen Aufpreis die Sache beschleunigen könne, ich kann es aber nicht genau sagen. Wenn Ihr das selber bei der Heimatbehörde ( sowas wie Einwohnermeldeamt ) machen könnt dann versucht es! Sonst wartet Ihr bis...........!!!
    Ein solches fragwürdiges und ebenso unwürdiges Verhalten gegenüber den eigenen Staatsbürgern gibt es laut unserer ABH und unseres RP nur in der Ukraine und ist von keinem anderen Staat bekannt!
    Den Namen oder die Bezeichnung der besagten Heimatbehörde kann ich Dir nicht sagen, es wird aber der gleiche Verein sein welcher auch den blauen Inlandpass ausstellt!
    Wenn es mir möglich ist, werde ich evtl. noch heute einen Beitrag zum besseren Verständnis einstellen!


    MfG


    R.W.

  • Danke Dir, Richard-Willi!


    Also, meine Frau hat ihren alten Namen noch. Wir hatten in DK geheiratet; dort wird für Ausländer keine Namensänderung mehr gemacht; soll früher mal anders gewesen sein. Den neuen Namen machen wir dann, wenn sie mal in D eingebürgert ist....


    Denke auch, dass wir den Pass in UA abgeben werden. Dann in D mit der Bestätigung wieder aufs Konsulat und Stempel abholen. Das sollte am schnellsten gehen.
    Dann dürfte die Sache was die Registrierung angeht für uns erst mal abgeschlossen sein.


    Die andere Möglichkeit wäre ja: Pass beim Konsulat abgeben und dann bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag warten - Nein Danke!

  • MaBo, wenn Ihr sowieso in die Ukraine fahrt, dann macht das besser gleich bei der WHIRFO früher OWIR in Korosten/Zhytomyr!


    Der Besuch des Konsulats erweist sich da nicht als besonders geeignet und ist nach meinen Erkenntnissen vergebliche Arbeit und Zeit für Euch!


    Danke Oldtrotter

  • Hallo MaBo,


    bis zum "Sankt-Nimmerleins-Tag" warten müssen ist genau richtig! Das liegt allerdings nicht am Konsulat!
    Diese Leute muß ich hier inzwischen ausdrücklich in Schutz nehmen! Dort kennt man unsere Angelegenheit inzwischen sehr gut und wir haben sogar die ansonsten nicht bekannte Tel. Nr. des Herrn Generalkonsuls !!
    Es sind rein die selbst dort mit Unmut betrachteten Machenschaften der Heimatbehörden!!
    Wenn Ihr das nun vor Ort selber macht, dann nicht vergessen:


    Heiratsurkunde mitnehmen und eine >>ERWEITERTE MELDEBESCHEINIGUNG<< vom Einwohnermeldeamt hier in DE !


    Beide müssen dann >> IN DER UKRAINE ÜBERSETZT<< werden,ob es da noch Apostillen oder sowas braucht kann ich Dir auch nicht sagen, bei Bedarf kannst Du ja bei P. Ahrens nachfragen!


    MfG...R.W.

  • Danke, Richard-Willi!


    Heiratsurkunden (sowohl die internat. Urkunde aus DK sowie die aus D) haben wir, beide mit Apostille. Beide hatten wir auch schon beim Konsulat vorgelegt.


    Die erweiterte Meldebescheinigung holen wir uns dann kurz bevor wir nach UA fahren.


    Wird schon klappen! Wir bleiben in UA für drei Wochen. In der Zeit dürften wir das schaffen!

  • Hallo MaBo,


    gut gemacht mit den Urkunden!


    Mit der >>ERWEITERTEN MELDEBESCHEINIGUNG<< erst kurz vor dem Urlaub abholen, ist ebenso richtig, die muß ja noch "frisch" sein!


    Dann wünsche ich Euch viel Glück und gutes Gelingen und lasst Euch nicht von UA Behörden den Urlaub versalzen!


    MfG...R.W.

  • Hallo,


    Da ich vom Verhalten der ukrainischen Administration und deren Irrenhausämter die Nase gestrichen voll habe, erlaubte ich mir den Spaß, eine Anfrage an meine Gemeinde zu richten!
    Betreff: Abmeldung des Wohnsitzes und Abgabe des Personalausweis ( ukr. Inlandpass )
    Wie ich erst vorhin gesehen habe, ging mir folgende Antwort per E-Mail zu.


    Sehr geehrter Herr.........,


    gerne beantworten wir Ihnen ihre Fragen wie folgt:


    1) Wenn Sie als Bürger Ihren Wohnsitz in der Gemeinde abmelden wollen, weil Sie zum Beispiel ins Ausland verziehen, kommen Sie mit Ihrem Personalausweis bei uns
    vorbei und Sie werden bei uns sofort im Meldewesen abgemeldet.Ihre ausländische, neue Adresse wird im System erfasst und auf Ihrem Personalausweis wird vermerkt, dass Sie Ihren Wohnsitz nicht im Gebiet des Melderechtsrahmengesetzes haben. Auf Wunsch bekommen Sie von uns auch sofort eine Abmeldebestätigung ausgestellt.


    2) Eine Bestätigung über die Abgabe bzw. den Einzug eines Ausweisdokumentes können wir ebenfalls sofort ausstellen.


    3) Mit den entsprechenden, korrekten notariellen Vollmachten in Verbindung mit der Vorlage Ihrer Ausweispapiere könnten diese Dinge auch von einer Verwandten
    erledigt werden.


    Diese Angaben können wir Ihnen nur aus unserer Sicht machen. Andere Behörden handhaben diese Vorgänge unter Umständen anders.


    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung


    Mit freundlichen Grüßen


    im Auftrag


    ........................................................................................................................................................................................................


    Ohne Kommentar


    MfG....R.W.

  • Da ich vom Verhalten der ukrainischen Administration und deren Irrenhausämter die Nase gestrichen voll habe


    Geduld! Du wohnst doch gar nicht in UA! Was meinst Du, welche Geschichten ich erzählen könnte...


    Ich fasse es einmal es kurz immer so zusammen: Früher dachte ich einmal, DE hätte eine schlimme Bürokratie. Seit meiner Auswanderung behaupte ich das Gegenteil!


    Gruß
    Siggi

  • Folgende Situation. Meine Frau ist nun 1 Jahr hier und möchte gerne auch ihren (Reise)Pass ändern lassen, in dem Fall auf ihren neuen Namen. Zur Info: geheiratet hatten wir hier in DE mit Heiratsvisum, anschließend hatte sie eine 3-jährige Aufenthaltsgenehmigung bekommen.
    Da wir in 3 Wochen ohnehin wieder in der Ukraine sind, stellt sich für uns die Frage, ob wir den Pass dort vor Ort oder hier in DE über die ukrainische Botschaft ändern lassen ?.
    Nächstes Wochenende sind wir zwar über das Wochenende in Berlin und könnten es direkt mit einem Besuch bei der dortigen Botschaft erledigen, aber die Frage ist eher, ob das so schnell geht und gerade an einem Freitag.
    Natürlich ist mir klar, dass wir den neuen Pass dort nur beantragen könnten und man sendet den neuen (Reise)Pass dann per Post zu (sofern das möglich ist).
    Oder was würdet Ihr als einfachste Lösung empfehlen ?. Was müssen wir außer z.B. der Eheurkunde und dem Aufenthaltstitel ggf. noch vorlegen ?


    Sinn und Zweck dieser Sache ist, dass wir schon mal anfangen klar Schiff zu machen, damit in ca. 2-x Jahren mit dem deutschen Pass und der Einbürgerung usw. alles ohne Probleme oder falschen Angaben verläuft.

  • Hallo, Sunshine!


    Geändert werden müssen wohl in Eurem Fall sowohl der Reisepass als auch der Inldandspass.
    Den Inlandspass kann man m. W. n. nur in UA ändern lassen.
    Den Reisepass kann sie auch in D bei der Botschaft ändern lassen. Allerdings muss sie dafür dort auch registriert sein.

    Gruß
    MaBo

  • Inlandspass dauerte bei meiner Frau damals in der Ukraine 1 Woche. Für den Reisepass brauchte es noch mal 3 Wochen. Aber das auch nur mit Sonderzahlung. Also zusammen 4 Wochen.

  • Genau, es müssen Inlandspass und Reisepass geändert werden. Dazu muss sie sich ja erst noch "registrieren". Rein praktisch ist sie ja in der UA noch single (unverheiratet) und hat noch ihren Geburtsnamen, keiner weiß was vom neuen, außer 2-3x im Jahr die Beamten der Passkontrolle n Borispol :rolleyes:


    Was können / müssen wir denn tun um sie zu registrieren ?. Wir würden auch etwas Trinkgeld geben, um das Ganze in max 8 Tagen zu regeln, weil wir im April wieder für 8 Tage "drüben" sind.
    Muss unsere Eheurkunde eine Übersetzung haben und wenn JA, reicht das ein deutscher Übersetzer ?. Denn dann würden wir die Dame wieder nehmen, die uns bereits ihre Dokumente für die Hochzeit von Ukrainisch ins Deutsche übersetzt hat. Ich meine, weil sie zwar bei einem deutschen Gericht zugelassen ist aber ist das auch für die UA wichtig ?.

  • Sunshine,


    das Registrierungsverfahren dauert mindestens 1 Jahr! Zuerst muss Deine Frau einen Haufen Papiere u. Dokumente sammeln, die sie dann mit dem Antrag bei der Botschaft abgibt. Irgendwann, lange zeit nach Antragstellung, bekommt sie ein Schreiben von der Botschaft, dass sie in UA ihren Inlandspass abgeben soll. Wenn sie das macht, bekommt sie dort eine Bestätigung. Mit dieser Bestätigung wieder zur Botschaft. Dann erst bekommt sie den Registrierungsstempel in den Reisepass.


    Zum Thema Registrierung:
    http://botschaftbonn.wordpress…D0%BA-%D0%BF%D0%BA%D0%BE/
    http://botschaftbonn.wordpress…D0%B0-%D0%BF%D0%BC%D0%BF/
    http://mfa.gov.ua/ua/consular-affairs/con/proj


    Zum Thema Reisepass:
    http://botschaftbonn.wordpress…%D0%B0%D0%BD%D0%BD%D1%8F/
    http://mfa.gov.ua/ua/consular-…szdy/pass/passport-abroad


    Muss unsere Eheurkunde eine Übersetzung haben und wenn JA, reicht das ein deutscher Übersetzer ?


    Die Dt. Eheurkunde muss mit Apostille versehen sein. Diese dann in UA übersetzen lassen!

  • Ich muss das Thema nun mal wieder nach oben holen. Ich habe dazu eine wichtige Frage und vielleicht hat jemand damit auch schon Erfahrung.
    Meine Frau und ich haben ja bisher schon vieles davon erledigt (blauer Inlandspass ist schon geändert (mit dem neuen Namen) usw..., derzeit sind wir dabei den Rest der Dokumente zu sammeln, um meine Frau dann offiziell in Bonn zu registrieren. Nur las meine Frau heute etwas, was sie total nervös und eher nah am Wasser stehen ließ ;(
    In der Liste (Internet) der Dokumente steht auch, dass sie eine Bescheinigung ihres letzten Arbeitgebers bringen muss, also so etwas wie "Bescheinigung, dass sie dem Arbeitgeber nichts schuldet usw." Und genau hier hat sie sehr große Probleme, bzw. würde sie sehr große Probleme bekommen diese Bescheinigung zu bekommen. Zwar schuldet sie ihm nichts, aber das Verhältnis war nie gut, sie hat damals dort gearbeitet, weil sie (wie viele in der Ukraine) Geld brauchen um zu (über)leben, bis ich damals irgendwann sagte, dass sie dort kündigen sollte und ich sie bis zu unserer Hochzeit finanzierte bis sie nach DE kam. Denn sie würde lieber sterben, als da noch mal hinzuegehen um dort nach der Bescheinigung zu fragen und sie im schlimmsten Fall eher nur mit riesem Aufwand bekommen würde.
    Hier also die Frage, ob diese wirklich so wichtig ist, oder ob für die Registrierung als dauernd im Ausland lebende es auch ohne geht ?. Hat hier jemand darin schon Erfahrung ?.

  • Hier also die Frage, ob diese wirklich so wichtig ist, oder ob für die Registrierung als dauernd im Ausland lebende es auch ohne geht


    Von meiner Frau wollte der letzte Arbeitgeber seinerzeit 50DM für die Bescheinigung haben. Sie hat dann einfach eine Kopie des Arbeitsbuchs eingereicht. Das war ausreichend.


    Diese Registrierung hat meine Frau nur temporär gemacht, da sie ihren blauen Inlandspass nicht abgeben wollte.


    Es geht ohne Registrierung, nur muss man dann alle 10 Jahren den neuen Pass in UA ausfertigen lassen.


    Mehr zum Thema:
    In UA abmelden: Pro & Contra


    Gruß
    Siggi

  • OK.. heute habe ich etwas stärkere Kopfweh und etwas schwer von Begriff.. und bevor ich etwas verwechsle. Meine Frau und ich wollen sie ja registrieren, damit wir irgendwann schon alles zusammen haben, um den deutschen Pass zu beantragen. Den Pass wollen wir, damit schon mal dieses ganze Visa-Gedöns aufhört. Also damit wir auch "normal" reisen können, ohne jedesmal vorher zu schauen, ob sie (weil ukrainische Staatsangehörige) erst für das Land ein Visum benötigt. Und mir hat schon diese Sache mit England gereicht, dass man Ukrainer so behandelt.
    Und für einen deutschen Pass zu beantragen, zu bekommen muss sie sich doch erst registrieren, dann abmelden und ihre Pässe (UA) abgeben, oder ?

  • Und für einen deutschen Pass zu beantragen, zu bekommen muss sie sich doch erst registrieren, dann abmelden und ihre Pässe (UA) abgeben, oder ?


    Das ist zumindest der einfachste Weg. Es geht theoretisch auch in UA, aber das wohl nicht empfehlenswert.


    Wenn ihr sonst keine Nachteile von dem Verlust der ukrainischen Staatsbürgerschaft zu befürchten habt (Verkauf von landwirtschaftlicher Nutzfläche, Verlust von Rentenansprüchen, Steuernachteile, etc.), ist das ein vernünftiger Schritt.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Sunshine!


    Im Groben läuft es m. M. es so ab:


    1. Registrieren
    Antrag beim Konsulat stellen mit sämtlichen erforderl. Dokumenten. Tipps dazu kann ich Dir per PN schicken, wenn du willst.
    Nach etwa 7-8 Monaten bekommt man von Botschaft, dass man sich in UA abmelden und Inlandspass abgeben soll.
    Meine Empfehlung: Macht das in UA beim dort zuständigen OVIR. Man kann den Pass auch bei der Botschaft abgeben; das verlängert das Verfahren allerdings.
    Mit der Abmeldebescheinigung aus UA wieder zur Botschaft und sich den Registrierungsstempel abholen. Bei dieser Gelegenheit wollte das Konsulat von meiner Frau noch aktuelle Meldebscheinigung und die Einzahlung noch einer Gebühr. Meine Frau hatte das jedoch nicht dabei. Gebühr einzahlen hat dann gereicht.


    2. Antrag auf Einbürgerung stellen bei der zust. ABH/Bezirksamt/Landratsamt.
    Vorabzustimmung geben lassen. M. W. nach 1 Jahr gültig, kann bei Bedarf auch verlängert werden.
    Apostille drauf.
    Vorabzustimmung ins ukrainische (in UA) übersetzen lassen.


    3. Mit der Original- und Übersetzung der Vorabzustimmung und erforderl. Dingen dann beim Konsulat Antrag auf Ausbürgerung stellen.
    Dauert dann wieder 1 Jahr oder mehr.
    Irgendwann kommt dann die Bescheinigung über den Austritt. Apostille drauf.
    Dann ins deutsche übersetzen lassen (öff. vereid. Übersetzer in D)


    4. Zur Behörde in D: Staatsbürgerschafturkunde abholen.
    Als Deutsche dann dt. Pass beantragen.


    Fertig.


    Entweder man macht das alles hintereinander oder managet es parallel.

  • Nur las meine Frau heute etwas, was sie total nervös und eher nah am Wasser stehen ließ


    sunshine, wenn dies wirklich so ein grosses Problem für Euch darstellt, Ein guter Freund ist Unternehmer, dann hat Deine Frau eben 10 Jahre bei Ihm gearbeitet. :beer:

    » Es ist ein großer Vorteil im Leben, die Fehler, aus denen man lernen kann, früh zu begehen. «

    Winston Churchill



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