Hallo liebe Leute,
meine Freundin hat heute nach 11 Wochen die Ablehnung ihres Antrages für ein Visum nach § 18c erhalten. Hier geht es um eine 6 monatige Aufenthaltsgenehmigung zur Arbeitsplatzsuche für Hochqualifizierte. Voraussetzung ist: Sicherung des Lebensunterhalts und ein anerkannter Hochschulabschluss.
Lebensunterhalt war durch meine Verpflichtungserklärung gesichert und der Hochschulabschluss ist beglaubigt und durch Anabin bestätigt.
Desweiteren haben wir eine Versicherungsbescheinigung und ein ausführliches Motivationsschreiben beigefügt.
Grund der Ablehnung:
"Sie konnten Ihre Pläne glaubhaft und schlüssig darlegen (!!!kein Schreibfehler meinerseits!!!) so das massive Zweifel bestehen, dass Sie den geplanten Aufenthalt tatsächlich in erster Linie zur Arbeitssuche nutzen werden. Das durch § 18c AufenthaltG eröffnete Ermessen war damit zu Ihren Ungunsten auszuüben"
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht mit dem Paragraphen? Oder kennt/jemand den wahren Grund der hinter dieser Entscheidung steckt.
Ich sehe sie/uns hier im Recht, da wir alle Punkte des Gesetzes erfüllt haben und dieser § ja gerade geschaffen wurde um Fachkräfte, speziell mit naturwissenschftlichem Hintergrund und IngenieurInnen (das ist sie) nach Deutschland zu holen, um unserem Fachkräftemangel entgegen zuwirken.
Übrigens ist ein EU Gesetz in Vorbereitung, nach dem die Ausländerbehörde in Zukunft auch bei Anträgen über 3 Monate Arbeitssuche nicht mehr zustimmen muss.
Vielen Dank schon mal für alle Beiträge!