Legalisation des deutschen Auslandswohnsitzes in der UA

  • Hallo, ich hab hier im Forum etwas gelesen und bin seitdem sehr aufgeregt..


    Ich habe gelesen dass meine Frau in der UA ihren deutschen Auslandswohnsitz legalisieren muss, um spaeter keine Schwierigkeiten bei einer Passverlaengerung oder der Einbuergerung zu bekommen..


    Folgende Familienhistorie


    - Hochzeit 2010 in der UA
    - Da sie meinen Nachnamen annahm, dauerte es bis sie nach D kam knapp 6 Monate mit den Behoerden..neuer Reisepass mit ihrem neuem Namen etc..
    -Wir leben in D seit Maerz 2011, sind im August 2011 umgezogen
    -Unsere Tochter ist 6 Monate alt, in D geboren und besitzt dt Reisepass, da sie mit der Mama schon die Oma in der UA besucht hat
    -Meine Frau musste keinen Dtkurs machen, da sie ein UA Dtdiplom hat u fliessend D spricht
    -Meine Frau arbeitet seit 3 Monaten im Lehrerberuf


    Kann sie jetzt noch im Sommer zb in den Ferien diese Legalisation beantragen ?( , dauert sowas lange ?( bekommt sie Schwierigkeiten wenn wir das nicht melden ?(


    Ich versteh irgendwie nur Bahnhof, alle Behoerdengaenge die wir bisher erledigen mussten, liefen alle komplett reibungslos ab, egal ob in D oder der UA..Alle waren freundlich und halfen unkompliziert..


    Also ich kann mir nicht vorstellen dass hier eine Behoerde eine Familie auseinanderreisst etc.


    Aber als ich das las bekam ich Sorge dass sie keine Passverlaengerung bekommt, andererseits ist in 20 Jahren die UA wohl eh in der UA..bliebe da aber noch die Einbuergerung, ich kann mir nicht vorstellen dass man jeden Wohnsitz in der UA legalisieren lassen muss, ich meine es gibt doch Leute die 1mal pro Jahr umziehen, Jobbedingt oder aehnliches


    Ich wuerde mich sehr ueber ein paar Antworten freuen.

    Zitat

    “Willen braucht man. Und Zigaretten.”


    Helmut Schmidt

  • Hallo,


    Deine Frau kann einen neuen Pass bei ihrem nächsten Besuch in UA beantragen. Das funktioniert ohne irgendwelche Anmeldungen bei der Botschaft und ist unkompliziert.


    Nur wenn sie Services von der Botschaft benötigt (weil sie z.B. nie mehr in die Ukraine fährt und daher alles in DE machen will), dann wäre eine Registrierung des Auslandswohnsitzes vorteilhaft. Dies ist aufwendig und dauert ein wenig, ist aber ohnehin empfehlenswert, wenn man eine Einbürgerung anstrebt.


    Ihr müsst aufgrund Eurer Situation entscheiden, was besser für Euch ist.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Blaubart!


    Nur keine Panik!
    Welche Botschaft/welches Konsulat für Euch in D zuständig ist hängt davon ab, woh ihr in D wohnt.
    Die Registrierung dauert etwa 1 Jahr. Man muss vorher eine menge Dokumnete sammeln und dann bei der Botschaft den Antrag stellen. Nach etwa 7 Monaten bekommt man Bescheid, sich in UA abzumelden. D.h. Inlandspass abgeben in UA oder bei der Botschaft. Dann bekommt deine Frau den Registrierungsstempel in den Pass. Für eine Einbürgerung in D bzw. Entlassung aus der Staatsbürgerschaft aus UA ist die Registrierung Voraussetzung.


    Alles wissenswerte zur Registrierung steht hier (leider nur auf ukrainisch):
    http://botschaftbonn.wordpress…D0%BA-%D0%BF%D0%BA%D0%BE/
    und hier
    http://botschaftbonn.wordpress…D0%B0-%D0%BF%D0%BC%D0%BF/


    Zwei Fragen:
    1. Deine Frau hat deinen Nachnamen angenommen. Steht auch im Inlandspass der neue Name?
    2. Eure Tochter hat auch die ukr. Staatsbürgerschaft. Soviel ich weiß, werden KInder in den Pass der Eltern/Mutter reingeschrieben. Tochter sollte m. E. registriert sein.
    Schau mal hier: http://botschaftbonn.wordpress…%D0%BD%D0%B0%D1%80%D0%BE/


    Thema Einbürgerung:
    http://botschaftbonn.wordpress…%D0%B0%D1%97%D0%BD%D0%B8/

  • Staatsbürgerschaft wird typischerweise von beiden Eltern geerbt. Nach deutschem Recht kann sie die deutsche Staatsbürgerschaft aber behalten und muss sich mit 21 nicht entscheiden. Wie sieht das eigentlich mit ukrainischem Recht aus?


    Übirgens hat deine Tochter damit schon gegen die Gesetze verstoßen! Bei der EInreise nach UA muss sie mit einem UA Pass einreisen. Wenn es dumm läuft, dann wird sie nicht mehr aus dem Land gelassen bis sie einen Pass hat.


  • Doch! Da die Mutter im Zeitpunkt ihrer Geburt Ukrainerin war hat die Tochter auch die ukr. Staatsbürgerschaft durch Geburt (s. obigen Link). Nach gegenwärtiger dt. Gesetzeslage muss sich dann die Tochter mit 18/21 (?) für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden.
    Ich würde empfehlen, die Tochter registrieren zu lassen. Spätestens wenn die Mutter sich beim Konsulat registrieren lassen will, wird dort wahrscheinlich auch nach Kindern gefragt und ob diese ordnungsgemß registriert sind.


    Aber mal so ganz nebenbei:
    Blaubart! Nachträglich herzlichen Glückwunsch!!!!

  • Hallo
    wir stehen ja auch vor dieser Entscheidung. Unsere Twins sollen keine Ua Staatsbürgerschaft bekommen.
    Da sie Deutsche sind, wieso dürfen sie dann aus der Ua nicht ausreisen, wie oben beschrieben?

  • Also unsere Kinder sind auch hier geboren, meine Frau hat noch die ukr. Staatsbürgerschaft, und wir haben noch nie Probleme an der Grenze (in 11Jahren bestimmt 40x) weder bei der Einreise noch bei der Ausreise gehabt.


    Kann mir also nicht vorstellen was alex mit dieser Aussage bezwecken will.


    Kann er vielleicht den Link zu dem Gesetestext einstellen.


    Gruß
    Marcel

  • siehe http://www.kiew.diplo.de/conte…ung_ersten_deu_passes.pdf zweiter Absatz (Stand Januar 2013). Übrigens steht da "erfolgen kann" und nicht "macht doch was ihr wollt".


    Das ihr keine Probleme hattet ist schön zu hören - liegt aber wohl eher an den schludrigen Beamten an der Grenze. Vor allem wenn die ukrainische Mutter mit deutschem Kind reist, dann sollten bei einem Beamten die Warnlichter angehen. Das ganze kriegt natürlich keiner mit wenn das Kind mit dem deutschen Vater ausreist.


    Zur Erinnerung: ein ukrainischen Kind darf doch nur ausreisen wenn der Vater zustimmt. Ist der nicht dabei, dann wird's schwierig.

  • Zitat


    Erster deutscher Pass für in der Ukraine geborene deutsche Kinder,

    Also da haben wir es doch schon, oder hab ich nicht richtig gelesen?
    Unsere Kinder sind nicht in der Ua geboren, die von Blaubart auch nicht und Aruba weiß ich nicht, denke aber nicht das er extra für die Geburt in Ua fährt?


    Gruß

  • Ob es Probleme an der Grenze geben kann, weiss ich auch nicht so genau.
    Kann mir nur folgendes vorstellen, dass wenn Mutter und Kind alleine reisen, die Grenzbeamten evtl. nachfragen könnten, weshalb eine ukr. Frau mit einem dt. KInd ein-/ausreist.
    Wie geschrieben, werden Kinder bis zu einem gewissen Alter in den Pass der Eltern eingetragen.


    Ich würde die Kinder registrieren lassen. Zum einen schadet es nicht und zum anderen sind nunmal (auch) Ukrainer!!!

    Gruß
    MaBo

  • Die Überschrift nicht so ernst nehmen. Beides gilt in gleicher Weise für eine Geburt irgendwo anders. Das Merkblatt ist halt für genau diesen Fall gedacht - warum sollte die deutsche Botschaft in Kiew auch ein spezielles Merkblatt für in Deutschland geborene Kinder haben?!


    Absatz 1 sagt: das Kind hat AUCH die deutsche Staatsbürgerschaft. Nach ukrainischem Recht gitl das auch andersherum: ein in Deutschland geborenes Kind einer Ukrainierin hat AUCH die ukrainische Staatsbürgerschaft. Und diese HAT es, egal ob man sie will oder nicht! (Meine Frau meinte, in Russland ist das anders. Dort muss man sie beantragen.)


    Absatz 2 gilt generell. Steht ja schon da "Erwachsene und Kinder". Es steht halt mit im Merkblatt weil man die Leute in dieser Situation darauf aufmerksam machen will. Alle anderen sollen es so wissen.


    Lustig könnte es werden, wenn der 18jährige Sohn mal Oma besuchen fährt. Und statt der Heimreise den Weg in die Kaserne antritt. Eine Lösung für dieses Problem müssen wir vielleicht auch noch finden.

  • Unsere Kinder sind nicht in der Ua geboren, die von Blaubart auch nicht


    Aber die Mutter war zum Zeitpunkt der Geburt des KIndes Ukrainerin. Darauf Kommt es an und nicht (nur) in welchem Land das Kind geboren wurde.


    Bsp: Vater (deutsch) + Mutter (UA) --> Geburt in USA: KInd hat dann dt.+ukr. Staatsbürgerschaft (Abstammungsprinzip) und USA-Staatsbürgerschaft (Geburtsortsprinzip)

    Gruß
    MaBo

  • also wenn wir in die USA reisen sollten und die Twins schlüpfen würden, hätten sie 3 Staatsbürgerschaften.


    Wenn ihr noch ein wenig spart: Für 80'000 Euro Investment gibt es noch die Staatsbürgerschaft von Panama oben drauf.
    Mit 4 Pässen wird man vermutlich an jeder Grenze sofort unter schlimmsten Verdacht erst einmal festgesetzt.


    Gruß
    Siggi

  • In Malta ab 3 Mio Investment.
    Dann hätten die Kinder 5. Für jeden Werktag eine andere.


    Was ein ..............


    Und was sind sie dann am WE? :lol:

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