Binational: Ein- und Ausreise mit welchem Pass?

  • Hallo,


    Ich bin binational, d.h. ich habe den deutschen sowohl als auch den ukrainischen Pass. Die Deutschen erkennen den ukrainischen Pass an (daher "binational"), die Ukrainer jedoch nicht.


    Ich möchte in der Ukraine arbeiten, da ich einen Vertrag von einer deutschen Firma in Odessa erhalten habe. Ich würde gerne mit meinem ukrainischen Pass dort arbeiten.
    Was passiert an der Grenze? Sagen wir ich reise mit dem UA Pass ein und möchte mit dem D Pass ausreisen, kann ich Schwierigkeiten bekommen, oder wird auf solche Sachen nicht wirklich geachtet?


    Ich danke im vorraus

  • Die Deutschen erkennen den ukrainischen Pass an (daher "binational"), die Ukrainer jedoch nicht.


    Hallo sweta,
    wenn die Ukraine ihren eigenen Pass nicht anerkennen, dann liegt es daran, dass diese Klarheit bei der Staatszugehörigkeit wünschen. Du hast dich für D entschieden, dann bist du also gegen UA. Ist deren gutes Recht.
    Im Prinzip ist doch die Sache klar: mit deutschem Pass rein, mit deutschem Pass raus. Warum willst du mit dem Kopf durch die Wand?
    Gruß nobody


    PS: Ist das jetzt wieder so'ne Geschichte mit 'nem Mann aus sonstwo?

  • Hallo Sweta,


    eigendlich ist es international ueblich, mit dem Pass die Grenze zu ueberqueren, dessen Statsbuergerschaft man besitzt. Bei der polnischen bzw. dt. Grenzkontrolle den deutschen Pass, bei der ukrainischen den ukrainischen Pass vorzeigen.
    Nun ist es aber so, das Doppelstaatlichkeit in der Ukraine nicht erlaubt ist. Dennoch wird sie in einigen Faellen praktisch toleriert. Wenn du noch einen inneren ukr. Pass hast ergeben sich aber auch noch ganz andere Moeglichkeiten.
    Jedoch habe ich auch von Faellen, in denen Ukrainer in fremden Streitkraeften Dienen,gehoert, welche an der Grenze verhaftet wurden gehoert.
    Im Ganzen ist das ein weites Feld.
    Hier ist die Nummer vom ukr. Grenzschutz in Kiew:
    00380445276363
    Die werden deine Fragen zumindest von der rechtlichen Seite umfassend beantworten.
    Hoffe die Nummer ist noch aktuell.


    Gruesse.

  • Hallo ihr beiden,


    Ich danke euch fuer die Antworten. Es ist keine "Mann" Geschichte, und was soll das überhaupt? Ich hab doch klar geschrieben, dass es sich um einen Arbeitsvertarg handelt.


    Und mit dem Kopf durch die Wand will ich auch nicht, da ich alleine mit dem deutschen Pass kein Arbeitsvisum bekomme, da ich noch Ukrainerin bin. Bis man es nicht mehr ist, dauert es ca. 1 Jahr, jedoch fängt mein Arbeitsvertarg ab Juli an und so viel Wartezeit hab ich nicht im Gepäck, deshalb so viele Fragen.


    Sweta

  • Wenn du noch einen inneren ukr. Pass hast ergeben sich aber auch noch ganz andere Moeglichkeiten.

    Was sind die anderen Möglichkeiten, wenn man einen inneren Pass hat? Den erhalt ich doch nur vor Ort in der Ukraine...oder?

  • Wenn man sich zwischen zwei Stühle gesetzt hat, dann kann man sich nur noch für den einen oder den anderen der beiden entscheiden, und dieses liegt allein in Deiner Hand. Wie das mit dem Inlandspass funktioniert, dürfte Dir als geborene Ukrainerin wohl noch bekannt sein. Bei Deiner Entscheidung kann man Dir nur die legalen Wege aufzeigen, alles andere bringt auch nur andeutungsweise neue Schwierigkeiten. Es gibt hier wirklich nur die entweder/oder Möglichkeit. Beide Staaten haben kein Interesse an einer doppelten Staatsbürgerschaft. Ausserdem habe ich mal die Frage, bist Du noch zu jung, um Dich für eine der beiden Staatsbürgerschaften entscheiden zu können? Dann hast Du natürlich Pech, man kann eben nicht alles auf einmal bekommen. In dem speziellen Fall musst Du mal Deine "Sorgeberechtigten" zu Rate ziehen, vielleicht können die Dir aus der Patsche helfen. Wege im Nebel sind wohl nicht die feine englische Art, da muss schon mehr ausgepackt werden!
    Danke Oldtrotter

  • Werter Oldtrotter,
    sweta wird ihre Gründe für eine Doppelstaatlichkeit haben.
    Sie hat anständig gefragt und man kann erwarten auch anständige Antworten zu erhalten.
    Sweta als Kindlein abzustufen ist genauso wie dich als tattrigen Greis hinzustellen.


    Das hat nichts mit im Nebel stochern zu tun etc.
    Auch ist das nicht die feine Art und gerade von einem solch gebildeten Menschen, wie Du einer bist, hätte ich das nicht gedacht.


    Danke Aruba

  • Sag mir mal was das mit Bildung zu tun hat?
    Ich habe jedenfalls gelernt, die Fakten auf den Tisch zu legen.
    Was die Zweistaatlichkeit betrifft, gibt es klare Regeln a) in Deutschland und b) in der Ukraine!
    Das man als Jugendlicher und Heranwachsender damit nicht klar kommt ist doch verständlich!
    Aber hat nur die Jugend das Recht gepachtet, den alten etwas vorzuwerfen oder sollte sie, die Jugend, nicht mal etwas genauer hin schauen?
    Da war doch vor ein paar Stunden schon mal in einem anderen Thread die Rede davon, dass diese schwachen Demonstrationen von heute das A und O sind. Mein Gott, was habt Ihr eigentlich von Euren Vätern gelernt, nur das Rummaulen und das Besserwissen?
    Da ist doch nix dabei, wenn man sagt, wer man ist und wie alt, dann kann einem doch geholfen werden. Aber anonym ohne Altersangabe einfach nur grosse Töne spucken, mein Freund, dass ist total daneben!
    Danke Oldtrotter

  • Aber anonym ohne Altersangabe einfach nur grosse Töne spucken,

    Was wird den hier einem einfachen Fragesteller unterstellt? Vermisst da jemand den unterwürfigen Bittsteller vor der deutschen Amtsperson?
    Das die Person volljährig ist kann man auf Grund der Arbeitsaufnahme schließen und große Töne spucken ...

    Da war doch vor ein paar Stunden schon mal in einem anderen Thread die Rede davon, dass diese schwachen Demonstrationen von heute das A und O sind. Mein Gott, was habt Ihr eigentlich von Euren Vätern gelernt, nur das Rummaulen und das Besserwissen?


    Mir erschließt sich zwar nicht was sweta mit einem anderen Thread zu schaffen hat aber was ich von meinem Vater unter anderen gelernt habe kann ich relativ problemlos abrufen. "Verstand hat man im Kopf und nicht im Alter"


    Gruß Herr Mayer, der findet, dass nebulöse Anschuldigungen keine Antworten ersetzen

    • Wir müssen einräumen, dass der Mensch mit allen seinen hohen Eigenschaften noch immer in seinem Körper den unauslöschlichen Stempel seines niederen Ursprungs trägt.
    • Charles Darwin
  • Herr Mayer, ich kann Sie ja verstehen, aber bei der Zweistaatlichkeit haben wir nun mal ein Problem, welches bis zum 21. Lebensjahr gelöst werden muss, oder man lässt es sein, dann aber gibt es Probleme und die können andere nicht für einen lösen! Bis zum 18. Lebensjahr sind die Sorgeberechtigten in der BRD gefragt, in der Ukraine ergibt sich die Fragestellung überhaupt nicht, das ist doch allen hoffentlich klar!


    Was das "Quoted from "oldtrotter"" betrifft, da wird Herr "Aruba" wohl ganz genau verstehen, was ich da geschrieben habe, schliesslich ist das ja sein Metier!


    Es freut mich zum Beispiel, wenn Dein Vater Dir gesagt hat, dass man den Verstand im Kopf hat und nicht im Alter!
    Hat er Dir auch gesagt, dass man Verstand zum Nachdenken benutzen soll und wenn der Kopf eh leer ist, auch in der Jugend nichts bringt.


    Danke Oldtrotter

  • Deinen Post Nr. 7 in diesem Thread, mein lieber Aruba, solltest Du Dir lieber noch einmal durchlesen und eventuell korrigieren!


    Genauso habe ich mich nämlich nicht geäussert und mir das Wort im Maul verdrehen zu wollen und das sogar schriftlich, da gehört schon eine ganz schöne Portion Dreistigkeit dazu. Ich gehe mal von davon aus, hier schlägt sich die Bildungspolitik nieder!


    Kann man aber alles nachlesen, steht in den Büchern!


    Danke Oldtrotter

  • Bis zum 18. Lebensjahr sind die Sorgeberechtigten in der BRD gefragt, in der Ukraine ergibt sich die Fragestellung überhaupt nicht, das ist doch allen hoffentlich klar!


    Wie sind wir den gefragt, die Sorgeberechtigten von Kindern welche nicht zwischen sondern auf zwei Stühlen sitzen? Wie soll sich die Fragestellung bei der Ukraine nicht stellen? Gerade bei jungen Damen ohne Wehrpflicht kann ich mir eine doppelte Staatsbürgerschaft gut vorstellen. Und wen man sich bei der Botschaft nur befristet, als im Ausland lebender Ukrainer meldet, kann man auch seinen blauen Inlandspass behalten.


    Gruß Herr Mayer, dessen Doppelstaatler schon schön schnarcht

    • Wir müssen einräumen, dass der Mensch mit allen seinen hohen Eigenschaften noch immer in seinem Körper den unauslöschlichen Stempel seines niederen Ursprungs trägt.
    • Charles Darwin
  • Und wo ist jetzt das Problem?


    Hat ein Kind etwa nicht verstanden, wie so etwas funktioniert oder gibt es niemand der es erklären kann?


    Die Fragestellung, wenn sie denn richtig gestellt worden wäre, hätte doch jeder Kenner beantworten können, zB. Sie Herr Mayer!


    Danke Oldtrotter

  • Herr Mayer, ich kann Sie ja verstehen, aber bei der Zweistaatlichkeit haben wir nun mal ein Problem, welches bis zum 21. Lebensjahr gelöst werden muss, oder man lässt es sein, dann aber gibt es Probleme und die können andere nicht für einen lösen! .....

    @oldtrotter: Das stimmt so nicht !!! Ich frage mich schon einige Zeit aus welchem Grund Du Deine Wahrheiiten permanent als die einzig wahren hier präsentierst. Wenn ich nicht selbst zwei Staatsbürgerschaften besitzen würde, obwohl schon viele Jahre Volljährig, würde ich Dir nicht widersprechen. So muss ich das aber tun. Ob Du mir das nun glaubst oder nicht, ist mir dabei ziemlich schnuppe. Sei jedoch versichert, dass die Wahrheit und das Wissen, welches sich auf die Erfahrung des Alters beruft trotzdem nicht immer Recht haben muss. Darüber solltest auch Du einmal nachdenken, um eventuell im Anschluss daran zu erkennen, dass die Welt und das Leben in derselben nicht immer nur " schwarz weiß " gestrickt ist, wie Du uns das hier so oft Glauben machen willst. Da gibt es zwischen richtig und falsch , oder Recht und Unrecht eine ziemlich große Bandbreite und Facettenreichtum. In diesem Sinne bin ich froh von Geburt an zwei Staatsbürgerschaften zu besitzen und werde mir diesen Umstand auch von niemandem der meint es besser zu wissen ohne zu wissen, zerreden lassen.

  • Versuchen wir doch einmal, uns auf die Fakten zu beschränken.


    1. In DE ist unter bestimmten Voraussetzungen eine doppelte Staatsbürgerschaft möglich. Das ist ein Fakt und kann im deutschsprachigen Netz nachgelesen werden. Das ist aber im Zusammenhang mit der Fragestellung nicht der relevante Punkt.
    2. In UA sieht es anders aus. Welche Rechtssituation und die Rechtspraxis besteht für Ukrainer mit zwei Staatsbürgerschaften?
    Gibt es da einen Unterschied zwischen Kindern und Erwachsenen? Kommt es darauf an, wie man die zweite Staatsbürgerschaft erhalten hat (z.B. durch Geburt)?


    Ich weiß es wirklich nicht genau und bitte um Aufklärung!


    Gruß
    Siggi

  • Ich weiß es wirklich nicht genau und bitte um Aufklärung!

    Wie es sich aus rechtlicher Sicht in UA verhält entzieht sich leider meiner Kenntnis. Dieses Problem bzw. die Fragestellung gab es innerhalb unserer Familie bisher nicht und es wird sehr wahrscheinlich auch nicht dazu kommen. Meine beiden Damen haben eine Einbürgerung hier in D eh nicht geplant. Da sind beide viel zu sehr" Ukrainerinnen", auch wenn sie hier in D leben. Und die bereits vor Jahren erteilte Niederlassungsbewilligung ist im Normallfall auch absolut ausreichend um unbehelligt als Familie in D leben zu können. Am Wahlrecht, welches Ihnen mit deutscher Staatsbürgerschaft dann zustehen würde, sind meine Frau und Tochter nicht wirklich interessiert. Andere Nach - oder Vorteile kann ich persönlich nicht ausmachen. In meinem Fall habe ich die doppelte Staatsbürgerschaft durch Geburt erworben. Das hängt auch damit zusammen das sowohl Heimatland der Mutter , als auch das Herkunftsland meines Vaters seinerzeit die erteilte Staatsbürgerschaft des jeweils anderen Staates nicht anerkannt haben. Und am Status Quo wird eben nicht gerüttelt. Dies geht schon deshalb nicht, da es einen der beiden Staaten schon seit geraumer Zeit nicht mehr gibt. Da sind nur noch die von den jeweiligen Aussenministerien beglaubigten Geburtsurkunden zwecks Anerkennung der jeweilgen Staatsangehörigkeit übrig. Ich bin mir ziemlich sicher, dass es da auch noch viele andere Ausnahmen geben wird.

    @ Siggi : Tut mir leid das ich im Bezug auf die Rechtspraxis der Ukraine nicht zur Aufklärung beitragen kann, aber mir ging es bei meiner Feststellung auch mehr darum herauszustellen, dass es viele Situationen im Leben gibt die nicht so ohne weiteres mit schwarz/weiss oder richtig und falsch zu erklären sind. Wenn man sein Berufsleben jedoch in Deutschland als Beamter verbracht hat, dann war man ganz bestimmt solchen Schemata verpflichtet. Ich denke jedoch das sich diese eben nicht immer auf das reale Leben übertragen lassen. ;)

  • Hast du denn deine ukrainische Staatsbürgerschaft offiziell abgeben müssen?
    Falls das nicht der Fall ist dann reise einfach mit dem UA-Pass ein UND aus. Es macht überhaupt keinen Sinn mit dem UA-Pass einzureisen um dann später zu versuchen mit dem DE-Pass auszureisen.

  • Es macht überhaupt keinen Sinn mit dem UA-Pass einzureisen um dann später zu versuchen mit dem DE-Pass auszureisen.


    Aber vor Ort muss sie sich registrieren und dann den blauen Inlandspass besorgen, sonst funktioniert es mit der Arbeitsstelle nicht. Für die Registrierung braucht es Wohneigentum, einen offiziellen Mitvertrag (eher sehr ungewöhnlich in UA) oder Verwandte, die ihr die eigene Wohnung zumindest auf dem Papier zur Verfügung stellen.


    Trotzdem ist damit nicht geklärt, ob sie mit Problemen rechnen muss, wenn offizielle Stellen in UA vom deutschen Pass erfahren.


    Gruß
    Siggi

  • Es wäre hilfreich wenn sie sich dazu äußern würde, ob sie denn - offiziell - noch UA-Staatsbürgerin ist und eventuell sogar noch in der UA registriert ist und einen Inlandspass besitzt. (Sofern oldtrotter sie mit seiner Art nicht schon verscheucht hat)
    Ansonsten können wir nur spekulieren.
    Keinesfalls würde ich jedoch versuchen mit einem anderen Pass als dem der zur Einreise verwendet wurde auszureisen...

  • Mein lieber Emil, mir liegt es fern hier irgend jemand vergraulen zu wollen, aber helfen kann man nur, wenn man klipp und klar sagt, wie die Dinge liegen. Da interessiert zum Beispiel eine Mehrstaatlichkeit irgend eines anderen überhaupt nicht. Und sehr wohl ist das Alter des Betroffenen ganz wesentlich. Hierzu kann man sich derzeitig in der BRD etwas einlesen, betrifft hauptsächlich türkische Jugendliche, sie haben mit dem selben Dilemma zu tun. Es ist schon ein Kreuz, wenn man sofort auf den anderen losgeht, ohne zu überlegen, was eigentlich hinter der Fragestellung steht
    und das bis zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht beantwortet hat. Stattdessen ziehen wir lieber mal auf die Schnelle das tatsächliche Wissen um diese Dinge bei anderen in Zweifel. Das ist erst mal die typische Reaktion und die gefällt mir ganz und gar nicht!
    Danke Oldtrotter

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