Heiraten, Dokumente, Verpflichtungserklärung

  • Vielleicht gehört Grossbritannien ja nicht zum Schengenraum!


    Danke Oldtrotter

  • Na, dann haben wir doch die Erklärung für den Fragesteller!


    Danke Oldtrotter

  • Vielleicht gehört Grossbritannien ja nicht zum Schengenraum!


    Danke Oldtrotter


    Guten Morgen Oldtrotter,


    ich habe nie behauptet, dass GB zum Schengenraum gehört. Unabhängig davon ist GB dem Schengener Abkommen beigetreten und man kann hier mit einem Schengenvisum einreisen. Genauso wie man mit einem Schengenvisum die Schweiz bereisen darf.


    Somit bleibt meine Frage aus Beitrag 40 unbeantwortet.


    Gruß

    За Украинy!

  • Das überprüfe mal auf seine Richtigkeit. Sicher kann Eine Person mit einem Aufenthaltstitel für den Schengenbereich in die Schweiz und Grossbritanien einreisen, aber eine Person mit einem Aufenthaltstitel für Grossbritannien nicht in den Schengenbereich. In Grossbritannien besteht keine Meldepflicht und nicht jeder Einwohner ist ein Brite und kann einen solchen Pass vorlegen.
    Danke Oldtrotter

  • Kann man wirklich mit Schengenvisum einfach so nach GB? Und wie ist es für Ukrainer, die einen unbefristeten Aufenthaltstitel für D haben und nach GB reisen möchten?


    Es braucht ein Visum, in jedem Fall! Für Besitzer einer Aufenthaltsgenehmigung, die mit einem EU Bürger verheiratet sind, muss dieses kostenfrei ausgestellt werden. Das folgt aus der EU Freizügigkeit, die auch für den Ehegatten eines EU Bürgers gilt.


    Gruß
    Siggi

  • Das mit GB war nur ein Beispiel! Es bleibt immernoch die Frage, ob ein Ukrainer mit einem nationalen Visum für Deutschland durch Polen fahren darf. Ich sehe das nicht so.


    Gruß

    За Украинy!

  • Hallo liebe UA Gemeinde


    nur ein kurzes Statement
    Termin zur Abgabe der HZ-Unterlagen am 4.7.
    Vorab wurden Unterlagen geprüft eventuell reicht Eidesstatliche Erklärung nicht ( entscheidet der Standesbeamte)
    + Kopie Reisepass vollständig


    dann war ich bei der AHB
    der Mann am Servicepoint war so freundlich es fehlte nur der rote Teppich
    freundlich Grüßte ich den Mann, schilderte Ihm die Situation und fragte ob eine VE nötig sei oder das formlose Schreiben der Kostenübernahme reichen würde,falls ich eine VE benötige für ein HZ Visa mit anschließender Wohnsitznahme in De. so bat ich den Mann mir dieses Formular mitzugeben.
    Die Antwort : Formulare werden nicht ausgegeben , VE wird benötigt und am Tag der Einreichung ausgefüllt und abgegeben.
    Da Kinder mit von der Partie sind könne ich gewiss sein das Gehaltsnachweise verlangt werden!!


    Nun bin ich von der Freindlichkeit sehr überwältigt mit welcher Freude doch der Mann seine Arbeit macht.
    Ich bin mal gespannt wie dann mein Sachbearbeiter/in ist !!!!!!!!!!!


    Kann ja sein ich bin auf dem Holzdampfer mit den Gehaltsnachweisen aber meine doch gelesen zuhaben das diese nicht unbedingt von Nöten sind, wenn ja dann würde mich doch Interessieren in welcher Höhe soll denn das Einkommen sein für Frau mit 2 Kinder das hier in De als gesichert gilt.
    Gruß Holger !think!

    Zitat

    Hoffnung ist keine Narrei solange nur einer bereit ist dafür zu kämpfen

  • Olivenbäumchen
    Die Antwort ist ja, er oder sie darf sogar in Polen Pause machen, und eine Nacht in einem Hotel verbringen. Niemand verlangt eine Non-Stop-Fahrt, nur eine überlange mehrtägige Urlaubseinlage ist definitiv nicht drin, jedenfalls sind wir viele Jahre durch Polen hin und her gefahren ohne irgend ein Problem. Sind sogar nach Polen mit dem Auto gefahren, haben dort übernachtet und sind mit dem Zug in die Ukraine weitergefahren. Auf der Rückfahrt genau so. Später als wir beruflich in Polen wohnten haben sich nur meine Landsleute etwas quergestellt und meiner Nataliya den Pass über Gebühr mit Stempeln zu gekleistert!
    Danke Oldtrotter

  • Das mit GB war nur ein Beispiel! Es bleibt immernoch die Frage, ob ein Ukrainer mit einem nationalen Visum für Deutschland durch Polen fahren darf. Ich sehe das nicht so.

    Leider ist die Antwort von oldtrotter nicht vollständig und darum gefährlich:
    Zur Durchreise ist das Visum schon gültig - aber nur einmal!
    Danach MUSS zwingend bei nochmaligem Betreten von Polen ein weiteres Visum d.h. hier für Polen ausgestellt werden.
    Weitere Ausflüge von D zB nach F oder NL sind mit diesem Visum auch nicht erlaubt.
    Ich warne auch davor das zu tun - ein Aufenthalt dort ist unerlaubte Einreise und zieht mindestens einen Eintrag im SIS nach.
    Und das ist ganz übel!


    Grüße
    Budweiser

  • Hallo, es geht hier nur um die Durchreise durch Polen in beiden Richtungen, bei einem nationalen Visa eines oder einer Ukrainerin für Deutschland.
    Danke Oldtrotter

  • Die ABH rät deshalb zusätzlich ein Transitvisum für Polen zu besorgen, weil es sonst an der UA/PL Grenze zu schwierigkeiten kommen kann, mit evt. Einreiseverbot für Polen.


    Kann mir jemand sagen ob das so richtig ist? Ich habe gehört, dass ein nationales Visum zum einmaligem Transit zur Durchreise einen anderen Schengenstaates berechtigt ist, sofern man durch diesen Staat reisen muss um zu dem Staat zu kommen für den das nationale Visum gilt.


    Mach es dir und deiner
    Liebsten einfach. Deine Freundin soll einfach mal telefonisch bei der Polnischen
    Botschaft in der Ukraine nachfragen. Denn
    ich habe hier folgendes dazu gefunden.

    Leider geht es nicht
    eindeutig hervor, wie es in euren speziellen Fall ist.

  • Das mit GB war nur ein Beispiel! Es bleibt immernoch die Frage, ob ein Ukrainer mit einem nationalen Visum für Deutschland durch Polen fahren darf. Ich sehe das nicht so.



    Nein darf er nicht, dafür bräuchte er ein Transitvisum. Nur das Schengen berechtigt zur ein und Ausreise einer beliebigen Schengenaussengrenze. Nationale Visa MÜSSEN direkt im Zielland einreisen oder wie gesagt ein Transitvisum beantragen.

  • Zitat

    Ein nationales Visum eines Schengen-Staates erlaubt bei Einhaltung der sonstigen Einreisevoraussetzungen auch den erforderlichen Transit durch andere Schengen-Staaten in das Gastland, jedoch beschränkt auf die (aller-)erste Einreise. Dieses Durchreiserecht erlischt somit auch, wenn bei der ersten Einreise in den Zielstaat mit diesem Visum gar kein Transit durch andere Schengen-Staaten in Anspruch genommen werden musste


    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Visum


    Gruß
    Siggi

  • Hallo, es geht hier nur um die Durchreise durch Polen in beiden Richtungen, bei einem nationalen Visa eines oder einer Ukrainerin für Deutschland.
    Danke Oldtrotter

    Nun ja, dein Standard oldtrotter, die Unwahrheit schreiben und dann rechthaberisch daran festhalten, auch wenn die Fragesteller dann ins offene Messer laufen.
    Ich frage mich inzwischen wie bösartig Du bist um solche Schläge, nämlich Rat"schläge", auszuteilen.


    Sitzt Du dann zu Hause und freust Dich wenn jemand wegen Dir Schwierigkeiten hat und Du in internationaler Solidarität deinen ukr. Kollegen den Job gesichert hast?


    Ach ja, warum bedankst Du Dich immer bei Dir selbst am Schluss deiner Beiträge?


    Budweiser


    Dieser Stil verstößt gegen unsere Forenregeln. Nach der dritten Verwarnung wurde der Zugang wurde gesperrt. Siggi

  • jedenfalls sind wir viele Jahre durch Polen hin und her gefahren ohne irgend ein Problem


    Darf ich einmal nachfragen: Hatte Deine Frau wirklich mehrere Jahre ein nationales Visum für DE? Oder ist die Aufenthaltsgenehmigung gemeint, was aber ein anderer Fall wäre.


    Gruß
    Siggi

  • Ich möchte hier mal eine ganz andere Frage in den Raum stellen:


    Der Threadersteller ist Musikant lebt von Rente und Stütze. Ohne direkte Anverwandte. Fernab von allen gesetzlichen Bestimmungen, welche es mit irgendwelchen Winkelzügen zu umgehen gilt - WIE in Gottes Namen soll es in den nächsten Jahren für zwei reichen? (aus irgendeinem Grund hat Vater Staat ja solche Bestimmungen geschaffen)?


    Kann die Angetraute dann bald schon einem Job nachgehen und zur gemeinsamen Kasse beitragen (Fachqualifikationen/Deutschkenntnisse? Oder wird es eher auf einen Job als Putze oder bei McDonalds rauslaufen?) Oder wird bald schon mehr Stütze beantragt werden müssen? Ist SIE sich dieses Umstandes bewusst? Wenn ja, wie gross ist der Altersunterschied? Doch eher gross? könnte gar sein, dass dies bloss wieder eines der "Sprungbretter gen Westen" sein soll?


    Wohlverstanden, ich möchte hier nix und niemandem was unterstellen. Da hier aber doch einige ausgewiefte Kenner und glühende Verfechter der Ukraine geantwortet haben welche notabene auch nicht mit Kritik am deutschen bzw. europäischen Moloch/Sozialstaat geizen, wundert mich, dass hier einem eventuellen weiteren Fall Vorschub geleistet wird, quasi in Beantwortung der Sachfrage, ohne diese Anschlussfrage zu stellen. Da ich persönlich in der Schweiz einige Ehen (bzw. mittlerweile eben NICHT mehr Ehen) kenne, welche an solchen Anschlussfragen gescheitert sind, habe ich dies mal in die Tasten gehauen ...


    Cheers, Peace at all - wie gesagt, dies ist ein sachlicher Einwurf, kein persönlicher Angriff auf irgendjemanden, auch nicht den Threadersteller, dem ich natürlich alles Glück der Erde (und des Himmels) wünsche ... :thumbup:

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