Brauche dringend Info zum Thema Arbeitserlaubnis nach Heirat

  • Ich möchte am Freitag meinen Freund aus der Ukraine hier in Deutschland "heiraten"


    Wir haben ein Heiratsvisum und alle Unterlagen und am Dienstag danach einen Termin bei der Ausländerbehörde wegen der Aufenthalserlaubnis. Jetzt droht uns die Ausländerbehörde Ärger zu machen und will die Aufenthaltserlaubnis erstmal nur für 1 Jahr ausstellen. Wie sieht es mit der Arbeitserlaubnis aus? Muss diese extra beantragt werden? Bekommt man die gleichtzeitig oder erst später? Das vorallem vor dem Hintergrund. dass die Ausländerbehörde Probleme machen will. Kann sie die Aufenthalserlaubnis erteilen aber Arbeitserlaubnis verweigern? Ich bin deutscher Staatsbürger.


    Vielen Dank für Eure Mithilfe.


    Viele Grüße


    Mark Fischer

  • Hallo Mark,


    Jetzt droht uns die Ausländerbehörde Ärger zu machen und will die Aufenthaltserlaubnis erstmal nur für 1 Jahr ausstellen


    Das ist durchaus üblich. Auch bei uns gab es zuerst 1 Jahr, dann 2 Jahre, dann unbefristet.


    Wie sieht es mit der Arbeitserlaubnis aus?


    Im ersten Jahr war bei meiner Frau nur eine unselbständige aber keine selbständige Tätigkeit erlaubt. Es stand ein entsprechender Vermerk auf der Aufenthaltsgenehmigung.


    Gruß
    Siggi

  • Hi Siggi,


    Danke für die schnelle Antwort. Nur bei uns hat die Ausländerbehörde explizit gesagt, sie will uns Ärger machen und das nur weil ich nicht zum dritten mal in 3 Monaten Gehaltsnachweise offenlegen will und ja auch nicht mehr muss.


    Daher die Frage, können sie auch eine Aufenthalsgenehmigung OHNE Erlaubnis für unselbständige Arbeit erteilen?


    Mein Freund hätte nämlich schon 3 Jobangebote und das in 1 Woche.

  • Oh, zu viel Bürokratie und das auch noch mehrmals und sinnlos ;)
    Erfülle einfach den Wunsch der Auslenderbehoerde, wo ist das Problem?

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • Du must gar nichts. Ein Blick ins Gesetz reicht: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28 letzter Absatz. An dem Satz kommt die ABH nicht vorbei und es gibt auch nichts falsch zu verstehen oder auszulegen!


    Die ABH könnte auch Probleme machen, wenn sie euch vorwirft, dass ihr eine Scheinehe führt. Das ist aber schwierig, denn sie hat das Heiratsvisum schon genehmigt. Damit habt ihr eigentlich auch Vertrauensschutz. Das jetzt zu ändern setzt neue Erkenntnisse voraus.


    Als Ehepartner einer/s Deutschen sollte er 3 Jahre AE bekommen. Davon kann die ABH abweichen, wenn sie Gründe hat, von einer Scheinehe auszugehen. Im Zweifelsfall müsste sie das aber belegen. Nachdem ich bei der ABH etwas Stress gemacht hatte, wollte man sich darüber wohl nicht streiten. Meine Frau hat also 3 Jahre bekommen.


    Nach der Hochzeit geht ihr zur ABH und zeigt die Eheurkunde und beantragt die AE. Gleichzeitig könnt ihr auch eine Fiktionsbescheinigung beantragen. Ich glaube, mit der darf dein Mann dann auch arbeiten (10€).


    Als Deutsche(r) (ohne Exmann und Kinder ...) musst du keine Gehaltsnachweise abgeben. Im Zweifelsfall an die Aufsichtsbehörde wenden! Hat bei uns super geklappt.


    Übrigens kann dein Mann zum Integrationskurs verpflichtet werden. Den muss er dann in 2 Jahren machen, auch mit Job. Manchmal wird versucht mit diesem Vorwand, die AE auf 2 Jahren zu beschränken. Da wird es dann schwer.

  • Muss, muss er nicht, aber wozu einen unnötigen Konflikt anzuendeln? Lohnt sich hier die Verschwendung von Energie, um Recht zu bekommen?

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • Hallo, verstehe ich Dich richtig, Du möchtest als dt. Mann einen ukrainischen Mann heiraten ? Deine Ausländerbehörde müsste Dir doch schon alle Vorgehensweisen erklärt haben. Mit besten Grüßen von Baranowka

  • Du möchtest als dt. Mann einen ukrainischen Mann heiraten ?


    ??? Das hab ich auch nicht ganz verstanden???


    Aber mich hat gleich gewundert, dass jemand sich mit seinem echten Namen regestriert und auch noch unterzeichnet... !think!

    Nothing In This World Worth Having Comes Easy!

  • Du must gar nichts. Ein Blick ins Gesetz reicht: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28 letzter Absatz. An dem Satz kommt die ABH nicht vorbei und es gibt auch nichts falsch zu verstehen oder auszulegen!


    Man sollte auch einen Blick in § 27 Abs. 3 werfen: http://dejure.org/gesetze/AufenthG/27.html § 27 ist allg. Vorschrift und gilt gilt daher auch für §§ 28 f.
    Weiteres in: http://www.verwaltungsvorschri…-MI3-20091026-SF-A001.pdf

    Gruß
    MaBo

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