Ich möchte am Freitag meinen Freund aus der Ukraine hier in Deutschland "heiraten"
Wir haben ein Heiratsvisum und alle Unterlagen und am Dienstag danach einen Termin bei der Ausländerbehörde wegen der Aufenthalserlaubnis. Jetzt droht uns die Ausländerbehörde Ärger zu machen und will die Aufenthaltserlaubnis erstmal nur für 1 Jahr ausstellen. Wie sieht es mit der Arbeitserlaubnis aus? Muss diese extra beantragt werden? Bekommt man die gleichtzeitig oder erst später? Das vorallem vor dem Hintergrund. dass die Ausländerbehörde Probleme machen will. Kann sie die Aufenthalserlaubnis erteilen aber Arbeitserlaubnis verweigern? Ich bin deutscher Staatsbürger.
Vielen Dank für Eure Mithilfe.
Viele Grüße
Mark Fischer