Ehevertrag bei Hochzeit in der Ukraine

  • Hallo zusammen,


    ich beabsichtige meine Freundin, die in der Ukraine lebt, zu heiraten.


    Sie möchte in der Ukraine heiraten. Anschließend kann sie dann aufgrund der Familienzusammenführung nach Deutschland einreisen.


    Ich möchte gerne einen Ehevetrag mit ihr abschließen, in dem ich die Gütertrennung vereinbare.


    Ist dies bei einer Hochzeit in der Ukraine überhaupt möglich? Unterliegt diese Ehe deutschem oder ukrainischem Recht? Kann ich in der Ukraine einen Ehevertrag abschließen, der der deutschen Gütertrennung entspricht und auch in Deutschland anerkannt wird?


    Danke für Eure Unterstützung.


    Viele Grüße
    Andre

  • Eine in der Ukraine geschlossene Ehe, vor einem ukrainischen Standesbeamten/in unterliegt grundsätzlich dem ukrainischem Recht.


    Wenn diese Ehe später bei einem deutschen Standesamt im Familienregister eingetragen wird, dann wird auf der deutschen Heiratsurkunde der Zusatz, die Ehe wurde nach ukrainischem Recht geschlossen, eingetragen.


    Es gibt in der Ukraine keinen gemeinsamen Besitz und kein gemeinsames Konto, man gewährt dem Partner lediglich das Recht zur Mitbenutzung, wenn man es will. Auch bei einer Eintragung im Wohnbuch oder beim Mietvertrag wird niemals von den Eheleuten K..... gesprochen, sondern immer nur von Frau N. I. K..... und von Herrn P. H. K..... , jeweils als Einzelpersonen. In der Ukraine muss der Ehepartner den anderen Ehepartner mit Vollmachten ausstatten und diese sind z.B. bei Banken teilweise auf 24 Monate begrenzt.


    Aus diesem Grund haben wir nach wie vor unser gemeinsames Konto in Deutschland, über das wir beide gleicherweise verfügen mit eigenen Karten und Pflichten, sind ja schliesslich ein richtiges Ehepaar ohne Gütertrennung.


    Danke Oldtrotter

  • Kompliziert, zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie ihren Apo..ähh..Anwalt!


    Wir haben einen Ehevertrag, ist aber schon einiges her seitdem ich mich damit beschäftigte. Prinzipiell ist es so, dass der Ehevertrag dort anerkannt werden muss, wo die Scheidung ausgesprochen wird. Und das ist meistens dort, wo man gemeinsam lebt.


    Folgedessen tust du dich einfacher, direkt bei einem deutschen Notar den Ehevertrag zu machen. Der kennt deutsches Recht und bewart dich auch davor, einen zu einseitigen Vertrag zu machen! Der ist dann nämlich ganz schnell ungültig.
    Bei Gütertrennung wird übrigens der Rechnungsbetrag nach dem gemeinsamen Besitz berechnet. Bei 100k€ sind das schon 4stellige Beträge.


    Wenn deine Frau deutsch kann (am besten mit Zertifikat B2 oder besser), dann geht es auf deutsch. Wenn sie es nicht kann dann muss auch noch ein Übersetzer her. Alle müssen verstehen, was dort geschrieben ist. Zur Not geht aber auch Englisch.


    Übrigens kann man im Ehevetrag auch eine Rechtswahl treffen. "Für unsere Ehe gilt ukrainisches Recht" oder "Für unsere Ehe gilt deutsches Recht". Dann gelten halt alle Vor- und Nachteile. Selbst deutsche Gerichte würden dann ukrainisches Recht für die Scheidung anwenden! (Stichwort war wohl Rom-2 oder sowas.) Wenn du aber ukr. Recht nicht kennst, dann kann das nach schnell hinten losgehen ;)
    Und wenn das Kindeswohl gefährdet ist oder der Sozialstaat einspringen soll, dann kennen die deutschen Richter eh keine Verträge mehr!


    Prinzipiell spricht also nichts dagegen, den Vertrag in UA zu machen. Mit Übersetzung oder einer Sprache, die beide sprechen. Landet es dann aber bei einem deutschen Richter, der ein zu großes Ungleichgewicht erkennt, dann hat es sich erledigt. Und ob euch ein ukr. Notar gut beraten wird wage ich zu bezweifeln.

  • Wir haben einen Ehevertrag. Geschlossen in DE nach 9 Ehejahren. Man kann so einen Vertrag jederzeit schließen und auch rückwirkende Vereinbarungen treffen, d.h. die Güterstandsänderung im Innenverhältnis effektiv rückwirkend auf den Ehebeginn datieren. Da Ihr vermutlich in DE leben werdet, würde ich einen Vertrag bei einem deutschen Notar empfehlen. Dazu habt ihr alle Zeit der Welt, es ist keine Hektik angezeigt. Nur solltet Ihr vorher gemeinsam eine Übereinkunft über den Inhalt treffen, damit es nachher keinen Streit und keine Überraschungen beim Notar gibt. Sittenwidrige Knebelverträge wird in DE kein Notar beurkunden. Solange das Deutsch der Ehefrau nicht perfekt ist, muss ein Übersetzer hinzugezogen werden, um nicht die Wirksamkeit des gesamten Vertrages zu gefährden. Unser Notar hat den Ehevertrag zweisprachig aufgesetzt, das war ein Service ohne Mehrkosten, der für uns nett, aber nicht notwendig war. Er war froh, endlich mal wieder Russisch verwenden zu können.


    Gruß
    Siggi

  • Lieber Oldtrotter


    Verurteile bitte nicht gleich immer diejenigen die mit Gütertrennung leben oder es tun wollen. Du hast Dich bereits in diversen Beiträgen dahingehend geäussert.


    Zitat von Oldtrotter

    Aus diesem Grund haben wir nach wie vor unser gemeinsames Konto in Deutschland, über das wir beide gleicherweise verfügen mit eigenen Karten und Pflichten, sind ja schliesslich ein richtiges Ehepaar ohne Gütertrennung.


    Auch ich wählte vor acht Jahren diese Variante, wobei dann bei uns in CH die Ehefrau aber immer noch voll Erbberechtigt bleibt und somit ihre Existenz bei dem Tod des Ehepartners gesichert wäre.


    Als wir heirateten, hatte ich noch auf viele Jahre monatliche Unterhaltszahlungen an meine Ex und die beiden Kinder zu leisten, das hiess 2/3 vom Zahltag bekam meine Ex und 1/3 ich..super!!
    Willst Du es mir nun verübeln, wenn ich aus lauter Angst nur diesen Ausweg sah, um mich bei einem allfälligen scheitern der Beziehung vor weiterem Unbill zu schützen?


    Ich habe es meiner Frau bereits angesagt, dass wir nächster Jahr in der Ukraine lebend, diese Situation zusammen besprechen werden und ich mit ihr nach einer Lösung suchen werde. Die Zeit etwas zu ändern ist jetzt da.


    Nicht immer muss es die Unfähigkeit zu einer richtigen Ehe sein, die jemanden zu einem solchen Schritt führen. Mir erschien es zu dieser Zeit einfach Überlebens notwendig!


    Wer kennt die Gründe von andre185, ich nicht und darum will ich mir auch kein Urteil bilden.


    Freundschaftliche Grüsse
    Petinka

  • Lieber Petinka,
    ich habe die Frage lediglich beantwortet. Und die lässt wohl zweifelsfrei erkennen, in der Ukraine gibt es kein gemeinsames Eigentum oder Konto bei einem Ehepaar, aber dieses wirst Du ja beim Kauf einer Immobilie oder eines Autos hier in der Ukraine dann selber feststellen!


    Das ich auf das gemeinsame Konto in Deutschland hingewiesen habe, hat auch den Grund, einmal auf die Erleichterung hinzuweisen, die es dann im Falle meines Ablebens für meine Frau geben wird, alle Versorgungsbezüge gehen weiter auf dieses Konto und sie muss keine endlosen Anträge für eine Witwenversorgung starten!


    Ich gehöre leider nicht zu den Glücklichen, die sich Sorgen um einen Vermögensverlust machen zu müssen, im Falle einer Scheidung. Davon wäre wohl eher meine Frau betroffen (Siehe Beamtenversorgungsgesetz usw. usf..) Und zu guter Letzt, auch ich habe schon Lehrgeld bezahlt in Sachen Scheidung mit allen Wenn und Aber , aber dieses hat überhaupt nichts mit meiner Einstellung zu meiner jetzigen Frau und Ehe zu tun.


    Jeder mag diese Dinge für sich regeln, wie er es für sich am besten will, irgend wann kommt die Zeit, da ist er froh , wenn es jemand gibt, der ihm viele oder sogar alle Dinge abnehmen kann. Ich habe hier drei Stieftöchter und auf eine ist meine Wahl gefallen, somit habe ich keine Probleme!


    Danke Oldtrotter

  • Nur mal als Anregung für eine andere Sichtweise: Gütertrennung kann auch ein Schutz für den Ehepartner sein. Gerade bei Selbständigen können Gläubiger so im schlimmsten Fall nicht auf das Gesamtvermögen zugreifen (zumindest dann nicht, wenn man dem Ehepartner vertraut). Andererseits fällt dann auch der Wertzuwachs der Firmenanteile nicht in den Zugewinn und muss daher nicht ausgezahlt werden, was oft den Ruin des Unternehmens zu Folge hat. War das Unternehmen bereits vor der Ehe vorhanden, empfinde ich solche Schutzmaßnahmen der Einkommensquelle als absolut legitim.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo zusammen,


    vielen Dank für Eure bisherige Hilfe.


    Siggi, kannst Du mir eventuell den Namen und die Kontakdaten des Notar nennen, bei dem Ihr Ehevetrag geschlossen habt?


    Ich würde mich gerne dort beraten lassen.


    Grüße
    Andre

  • Viele glauben, dass der Mann die Frau nur "über den Tisch ziehen" will - und dass ein Ehevertrag ein Zeichen von Misstrauen ist.


    Siggi hat schon ein Beispiel gebracht: Bei hohen Risiken sich zu verschulden - also beispielsweise Firmeninhabern - oder wenn eine große Erbschaft anstehen könnte, dann macht es Sinn. Man kann auch jedem nur bis zur Stirn blicken und nicht dahinter... ;)

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