Eine Privatperson kann in UA jederzeit den versteuerten Gewerbeertrag von UAH in EUR oder USD wechseln. Auch kann man Anlagekonten in diesen Währungen führen. Aber zur Überweisung größerer Beträge ins Ausland benötigt man eine Genehmigung der NBU. Ich kenne niemanden, der solch eine Genehmigung beantragt oder gar erhalten hat.
Gruß
Siggi