Was passiert nach Überschreitung der 90 Tage in der UA?

  • Jetzt wäre ich dankbar wenn jemand bei meiner Ausgangsfrage weiterhelfen könnte.
    Das Thema Zweitpass ist ja geklärt.
    Vielen Dank!! !wsmile!

  • Bei 4 Tagen kann die Strafe kleiner ausfallen, ca 400 griwna. Liegt im Ermessen des Grenzers. Stand Heute wird nur die Reisepassnummer abgeglichen, nicht der Name! Es empfiehlt sich eine Strafe in jedem Fall zu vermeiden, bei mehreren Strafen kann es Non-Grata geben. Gerade in diesen Zeiten.

  • Bei 4 Tagen kann die Strafe kleiner ausfallen, ca 400 griwna. Liegt im Ermessen des Grenzers. Stand Heute wird nur die Reisepassnummer abgeglichen, nicht der Name! Es empfiehlt sich eine Strafe in jedem Fall zu vermeiden, bei mehreren Strafen kann es Non-Grata geben. Gerade in diesen Zeiten.

    Vielen Dank! Ich möchte eine Strafe natürlich vermeiden. Muss mich halt nur festlegen ob ich es mit den 2 Pässen versuche oder besser zwischendurch noch ein paar Tage Ausreise in ein anderes Land. :S


  • Muss mich halt nur festlegen ob ich es mit den 2 Pässen versuche oder besser zwischendurch noch ein paar Tage Ausreise in ein anderes Land. :S

    eine ganze Weile erfolgreich praktiziert. Allerdings seit ein paar Jahren nicht mehr riskiert. Als nämlich so einige Leute hier begannen, dieses Prozedere laut rumzuposaunen, wurde es mir zu heiß.


    Je nachdem, wo Du Dich in UA aufhältst, würde ich lieber ein paar Tage in PL oder MD einlegen. Oder aber 400UHA bezahlen. Oder mir vor Ort in UA einen "Krankenschein" besorgen .....

  • Kenne persönlich jemanden, der mit 2. Paß einreisen wollte. Und dann in KBP auf den nächsten Flieger nach D warten durfte.

    Kann ich nicht bestätigen. Bin schon mit 2 verschiedenen Pässen eingereist, aber halt nie gesamt über 90 Tage gewesen.

    eine ganze Weile erfolgreich praktiziert. Allerdings seit ein paar Jahren nicht mehr riskiert. Als nämlich so einige Leute hier begannen, dieses Prozedere laut rumzuposaunen, wurde es mir zu heiß.


    Je nachdem, wo Du Dich in UA aufhältst, würde ich lieber ein paar Tage in PL oder MD einlegen. Oder aber 400UHA bezahlen. Oder mir vor Ort in UA einen "Krankenschein" besorgen .....

    Ich bin in der Regle in Kiew, hatte aber jetzt gesehen das Wizzair Flüge Kiew-Dubai-Kiew für unter 60 Euro anbietet. Da kommt man ins grübeln.


    Wenn hier keine Tipps mehr kommen sollten, werde ich es wohl einfach mal testen und sehen was passiert.


    Du meinst einen Krankenschein kurz vor der Ausreise nach dem Motto ist konnte nicht eher?

  • Kenne persönlich jemanden, der mit 2. Paß einreisen wollte. Und dann in KBP auf den nächsten Flieger nach D warten durfte.

    Bin jetzt innerhalb von 9 Monaten mit 3 verschiedenen Pässen in Kiew über KBP ein- und ausgereist.
    Gab keine Probleme oder Fragen.

  • Habe für die ersten 3 Monate 2014 jetzt etwas längere Aufenthalte gebucht und habe gerade beim zusammenrechnen festgestellt das ich vom 01.10.13 bis 31.03.14 auf 94 Tage komme.
    Ich habe mehrere gültige deutsche Reisepässe. Bringt es was die Stempel in verschiedene Pässe zu machen oder ist eh alles elektronisch gespeichert auf meinen Namen?
    Gibt der Computer dem Beamten automatisch eine Info bei der Ausreise wenn die 90 Tage überschritten sind?


    Hat problemlos funktioniert!
    Keine Fragen, keine blinkende Lampe und auch keine Strafe.

  • Bin jetzt innerhalb von 9 Monaten mit 3 verschiedenen Pässen in Kiew über KBP ein- und ausgereist.
    Gab keine Probleme oder Fragen.


    Die meisten Vielflieger haben mehrere Pässe, insofern glaub ich nicht, dass es Probleme gibt. Ist ja nichts gefälscht oder illegal und theoretisch könnte man seinen alten auch verloren haben.

    Hat problemlos funktioniert!
    Keine Fragen, keine blinkende Lampe und auch keine Strafe.


    Die waren froh, Dich los zu sein :)

  • Also ich war nun dreimal drüber.
    Zweimal haben sie händisch (nach dem Scan) gezählt.
    Dummerweise natürlich auch noch Recht gehabt.


    An dem Grenzübergang via Bus, konnte ich einmal in deren System schauen. Bei diesem wurde nur Interpol und die interne Datenbank auf Straftaten oder Einreisepserren abgefragt.
    Von einer Auflsitung meiner Ein-und Ausreisen, keine Spur.


    Ich denke, wenn dem automatisch laufen würde, würden sie nicht nachzählen oder einen gehen lassen, wenn man 8-14 Tage drüber ist. Oder sogar bei einem Tag.
    Spannend wird es dann, wenn die nachzählen.

  • Da hier relativ viel über Zweitpässe geschrieben wurde:
    was meint Ihr, kann man den zweiten Reispass beantragen mit dem Argument: "wohne in UA, Verwandte auf Krim, es gibt Probleme mit den UA-Behörden, wenn die einen Einreisestempel auf Krim sehen". Zur Info: es gibt vom deutschen Auswärtigen Amt eine aktuelle Reisewarnung für Krim.


    Wird ein deutsches Bürgeramt den Zweitpass ausstellen?


    Andere Argumente für den Zweitpass, die funktionieren? Vielleicht Georgien-Abchasien?

  • Es gibt keine gesetzliche Grundlage, die es einem Staatsbürger der BRD verbietet, mehr als einen Reisepass zu haben. Und einen grünen, ein Jahr gültigen Reisepass kann man sich auf dem Einwohnermeldeamt holen. Jederzeit.

  • Da hier relativ viel über Zweitpässe geschrieben wurde:
    was meint Ihr, kann man den zweiten Reispass beantragen mit dem Argument: "wohne in UA, Verwandte auf Krim, es gibt Probleme mit den UA-Behörden, wenn die einen Einreisestempel auf Krim sehen". Zur Info: es gibt vom deutschen Auswärtigen Amt eine aktuelle Reisewarnung für Krim.


    Wird ein deutsches Bürgeramt den Zweitpass ausstellen?


    Andere Argumente für den Zweitpass, die funktionieren? Vielleicht Georgien-Abchasien?


    Ja, für 6 Jahre. Ich habe den 2. Reisepass bekommen mit der Begründung: Verwandte auf der Krim , Verwandte in der Ukraine. Musste nur meinen 1. Reisepass vorzeigen, da sind ältere ukrainische Ein- und Ausreisestempel (bis Anfang 2014) , sowie neuere russische Krim-Visa drin.

  • Andere Argumente für den Zweitpass, die funktionieren? Vielleicht Georgien-Abchasien?


    Es reicht schon wenn man überhaupt ein Visum braucht und dafür ja durchaus den Pass versendet und deswegen einige Zeit ohne Pass ist.Für eine in diesem Zeitraum durchgeführte Reise wird der Zweitpass benötigt-fertig!


    Gruß


    Martini

  • ich blicks net.....meine Verlobte hat ein polnisches Multivisum D 180 Tage, sie ist am 24.9.16 ausgereist und am 28.12.16 wieder in die Ukraine eingereist, jetzt ist sie wieder am 12.1.17 ausgereist. Wann muss sie wieder zurück? mit den Rechnern ist das so eine Sache

  • ich blicks net.....meine Verlobte hat ein polnisches Multivisum D 180 Tage, sie ist am 24.9.16 ausgereist und am 28.12.16 wieder in die Ukraine eingereist, jetzt ist sie wieder am 12.1.17 ausgereist. Wann muss sie wieder zurück? mit den Rechnern ist das so eine Sache


    AA - Infoservice/Aufenthaltsdauer/Visum
    diplo - Startseite - HTTP Status 404 Aufenthaltsdauer.html?nn=350374
    (der Link will nicht X( )

    Zitat

    Berechnung der Aufenthaltsdauer mit Schengenvisum (90/180)


    oder hier ein Rechner :)
    Short-stay Visa Calculator | Migration and Home Affairs


    Meiner Einschätzung nach hätte Sie gar nicht rein gedurft :hmm: (gezählt wird ab 12.01.17 - 180 Tage zurück - dabei darf der Aufenthalt dann nur 90 Tage sein...- diese 90 Tage sind aber durch den langen Aufenthalt in 9/10/11/12 2016 schon verbraucht, da dieser Bereich ja in diesen 180 Tagen liegt).

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

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