Was kommt nach der Hochzeit in Deutschland ?

  • Liebe Freunde der Ukraine.


    Viel wurde schon zum Thema "Hochzeit" geschrieben und gefragt. Da jeder einzelne Fall andere Voraussetzungen hat würde auch ich trotz der vielen Themen, meine Frage hier stellen und hoffe das dies in Ordnung ist.


    Meine Verlobte und ich möchten in Deutschland heiraten und wir sind gerade dabei alle benötigten Dokumente zusammen zu sammeln. Für die Hochzeit beantragen wir ein Nationales Visum, so wie es auf der Homepage der deutschen Botschaft in Kiev auch steht. Dennoch stellen sich mir 4 Fragen:
    - Muss nach der Hochzeit ein anderes Visum beantragt werden oder wird das Visum zur Eheschließung dann umgewandelt ?
    - Falls nach der Hochzeit ein neues Visum beantragt werden muss, kann es dann sein das meine Verlobte (dann Frau) wieder ausreisen muss um mit den neuen Visum wieder einzureisen ?
    - Welche Rolle spielt mein/ihr Einkommen bei der Beantragungen des neuen Visums nach der Hochzeit ?
    - Sie muss ja Deutschkenntnisse Nachweisen. Im Regelfall sollte das ja der A1 Test sein aber geht auch der TestDAF den man fürs Studium brauch (den hat sie schon und zwar mit Bestnote bestanden) oder reicht es auch das sie Sprachwissenschaften auf Master studiert hat und zwar in Englisch und Deutscher Sprache ? (natürlich auch abgeschlossen)


    Ich bedanke mich schon einmal für eure Hilfe und wünsche noch einen schönen Abend.

  • Vorab , meine Frau ist damals mit einem Ungarischen Schengenvisum eingereist , wir hatten alle erforderlichen Unterlagen und haben dann in D ohne Probleme geheiratet . Nach der Hochzeit , ca 10 tage später, ist Sie wieder zurück . Dann sind wir zusammen , ich bin etwas später nachgeflogen nach Kiev , gemeinsam zur Botschaft und haben ein Familienzusammenführungs Visum beantragt . Hierfür wird der A1 benötigt.


    Ja sie musste nach der Hochzeit wieder ausreisen .


    4 Wochen später bekam Sie den ersehnten Anruf der Botschaft , das Sie ihren Pass abholen dürfe mit dem Visumseintrag .


    Die Gehälter spielen keine Rolle .


    Viel Glück :thumbup:

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok


  • Vielen Dank für die Antwort.


    Ist schon blöd das sie dann wieder ausreisen muss aber da lässt sich wohl nicht viel machen. Welches Visum muss denn dann nach der Hochzeit beantragt werden ? Visum zur Familienzusammenführung ?

  • Vorab , meine Frau ist damals mit einem Ungarischen Schengenvisum eingereist........


    Ja sie musste nach der Hochzeit wieder ausreisen.


    :thumbup:


    minimi schrieb jedoch das ein nationales Visum der Kategorie D beantragt werden soll. Insofern denke ich nicht das sein zukünftige Frau wieder ausreisen muss nach der Hochzeit. Dies trifft wohl nur auf den Umstand der Heirat nach Einreise mit einem Schengenvisa zu.

  • Nach der Einreise mit dem genannten Visa muss in einer entsprechend der Gültigkeit des Visas gesetzten Frist geheiratet werden. Danach kann dann die vorerst befristete Aufenthaltsgenehmigung (in der Regel zwischen 1-3 Jahre),beantragt werden. Diese wird nach Ablauf entweder verlängert, im Normalfall aber in eine Niederlassungserlaubnis umgewandelt. So viel kann sich ja an diesem Ablauf nicht verändert haben.

  • Hallo minimi!
    Mit einem nationalen Visum muss sie nicht wieder ausreisen!


    1)
    Nach der Eheschließung in D mit nationalem Visum:
    - Anmeldung Wohnsitz (Bezirksamt/Rathaus)
    - Steuerklasse (Bezirksamt/Rathaus)
    - Krankenkasse
    - Aufenthaltstitel (Ausländerbehörde). Unter Vorlage der Eheurkunde hat sie Anspruch auf einen zunächst befristeten Aufenthaltstitel (1-3 jahre). Nach 3 Jahren dann Anspruch auf unbefristete Niederlassungserlaubnis. Nach 5 Jahren kann sie sich einbürgern lassen.


    2)
    Der Aufnethaltstitel ist auf den neuen Familiennamen ausgestellt. D. h., die ukr. Pässe müssen noch irgendwann gändert werden:
    - Inlandspass: in UA (dt. Eheurkunde in D apostillieren und in UA übersetzen lassen)
    - Reisepass: in UA oder beim für Euch zust. ukr. Konsulat (Letzeres ist nur möglich, wenn sie als Auslandsukrainierin beim Konsulat gemeldet ist; dazu unten).
    Beachte: http://www.kiew.diplo.de/Vertr…sa/03-Wiedereinreise.html


    3) Zur Registrierung beim Konsulat:
    Viele Dinge (z. B. neuer Pass etc.) wird dort nur gemacht, wenn man registriert ist. Das Registrierungsverfahren ist aufwendig (Menge Dokumnte) und dauert etwa 1 Jahr. Man muss sich in UA abmelden und den Inlandspass abgeben. Wenn Du Infos brauchst, kann ich sie dir gerne geben!
    Jedenfalls ist die Registrierung Voraussetzung dafür, dass man später aus der ukr. Staatsbürgerschaft entlassen werden kann, um die dt. Staatsbürgerschaft anzunhemen.


    4) Einkommen
    Dürfte keine Rolle spielen. Die Ausländerbehörde verlangt evtl. Nachweise. Die die Erteilung des Aufenthaltstitels kann jedoch nur dann verweigert werden, wenn es dir zuzumuten ist, die Ehe in UA zu führen. Dies ist es jedoch bei Deutschen nicht.


    5) Sprachnachweis
    TestDAF und Sprachstudium müssten m. E. nach reichen. Im Zweifel: A1 wird sie wohl locker bestehen.


  • Ich habe vor ihren Nachnamen zu übernehmen. Ich nehme an sie brauch dein keinen neuen Pass aber wir müssen uns trotzdem beim Konsulat registrieren (Punkt 3) ?


    3) Zur Registrierung beim Konsulat:
    Viele Dinge (z. B. neuer Pass etc.) wird dort nur gemacht, wenn man registriert ist. Das Registrierungsverfahren ist aufwendig (Menge Dokumnte) und dauert etwa 1 Jahr. Man muss sich in UA abmelden und den Inlandspass abgeben. Wenn Du Infos brauchst, kann ich sie dir gerne geben!
    Jedenfalls ist die Registrierung Voraussetzung dafür, dass man später aus der ukr. Staatsbürgerschaft entlassen werden kann, um die dt. Staatsbürgerschaft anzunhemen.


    Wenn man all diese Dokuemente nicht beim für uns zuständigen ukr. Konsulat macht, würde man das sonst bei den jeweiligen Ämtern in der UA machen müssen und wäre das evtl schneller als 1 Jahr ?


    4) Einkommen


    Dürfte keine Rolle spielen. Die Ausländerbehörde verlangt evtl. Nachweise. Die die Erteilung des Aufenthaltstitels kann jedoch nur dann verweigert werden, wenn es dir zuzumuten ist, die Ehe in UA zu führen. Dies ist es jedoch bei Deutschen nicht.


    Ok, das beruhigt mich :)


    5) Sprachnachweis


    TestDAF und Sprachstudium müssten m. E. nach reichen. Im Zweifel: A1 wird sie wohl locker bestehen.


    Frage ich da am besten bei der deutschen Botschaft in Kiew nach oder welche Stelle kann mir da eine Auskunft geben?




    Vielen Dank für deine ausführliche Antwort und selbstverständlich auch für die anderen Antworten. Was wäre ich bloß ohne dieses Forum :) Wünsche euch allen einen schönen Tag.

  • Ich habe vor ihren Nachnamen zu übernehmen.


    Dann brauchst nur Du einen neuen Pass!


    müssen uns trotzdem beim Konsulat registrieren


    Sie kann, muss aber nicht! Wegen Passverlängerungen etc. muss sie hierfür dann in die UA reisen.


    Wenn man all diese Dokuemente nicht beim für uns zuständigen ukr. Konsulat macht, würde man das sonst bei den jeweiligen Ämtern in der UA machen müssen und wäre das evtl schneller als 1 Jahr ?


    Dauer in UA etwa 3-4 Monate (Antragstellung - glaube ich - beim Innenministerium). Mit der Bestätigung dann zum ukr. Konsulat in D. Dort erhält man auch den Registrierungstempel in den Reisepass.
    Die Dokumente, welche man für den Registrierungsantrag braucht muss schon bei Antragstellung parat haben (egal ob man den Antrag beim Konsulat oder in UA stellt).


    Wir haben die Dokumente mit der Zeit gesammelt und den Antrag beim Konsulat abgegeben. Nach etwa 7 Monaten kam ein Brief, worin uns mitgeteilt wurde, dass sich meine Frau in UA abmelden und dort ihren Inlandspass abgeben muss. Dies erledigt. Mit der Bestätigung hierüber wieder zum Konsulat. Stempel in den Pass. Fertig.
    Dieses Jahr wäre der Reisepass meiner Frau abgelaufen (März). Anfang November 13 neuen Pass beantragt. Fertig war er kurz vor Weihnachten! !wsmile!


    Wenn Euch die Zeit nicht drängt, solltet ihr die Registrierung (wenn ihr wollt) übers Kosulat machen. Da Du offenbar in/bei Köln wohnst, ist für Euch das Konsulat in Bonn zuständig.


    Frage ich da am besten bei der deutschen Botschaft in Kiew nach oder welche Stelle kann mir da eine Auskunft geben


    Am besten bei der dt. Botschaft nachfragen, evtl. zusätzlich auch Ausländerbehoörde
    TestDAF müsste jedoch ausreichen, sofern sie ihn beim Goetheinstitut erhalten hat; s hier:
    http://www.kiew.diplo.de/conte…ten_deutschkenntnisse.pdf
    http://www.goethe.de/ins/ua/kie/lrn/stf/deindex.htm


    6) Sollte Deine Zukunftige bereits einen ukr. Studienabschluss haben, wäre evtl. das interessant für Euch:
    http://www.kiew.diplo.de/conte…ulzugangsberechtigung.pdf

    Gruß
    MaBo

    3 Mal editiert, zuletzt von MaBo ()

  • TestDaF ist mindestens B2, da wird niemand Probleme machen. Auf den Studienabschluss würde ich mich nicht berufen. Zwar formal richtig aber es hat keiner Lust, das zu prüfen. Und Deutsch braucht sie doch sowieso früher oder später.


    Übrigens spielt euer Einkommen durchaus eine Rolle. Sie benötigt nämlich die Befereiung vom Ehefähigkeitszeugnis. Das macht das OLG und das kostet Gebühren. Je nach Bundesland abhängig vom Einkommen des Antragstellers (deiner Frau) oder beiden Verlobten. Ich glaube zwischen 10 und 300€.

  • Befereiung vom Ehefähigkeitszeugnis. Das macht das OLG und das kostet Gebühren.


    Der Gebührenrahmen liegt zwischen 15€ bis 305€: § 4 JVKostG Nr. 1330


    Bei einem Azubi-Gehalt dürften sich die Kosten im unteren Bereich bewegen.

    Gruß
    MaBo

  • TestDaF ist mindestens B2, da wird niemand Probleme machen. Auf den Studienabschluss würde ich mich nicht berufen. Zwar formal richtig aber es hat keiner Lust, das zu prüfen. Und Deutsch braucht sie doch sowieso früher oder später.


    Kommt immer drauf an welches Genie hinter dem Schalter sitzt.


    1) soll das Zertifikat nicht älter als 1 Jahre sein


    2) sind einige Beamte der Ansicht das Zertifikat müsse von Goethe sein, obwohl TELC genauso anerkannt ist/wird (Vetternwirtschaft).


    3) ist es theoretisch auch möglich die Sprachkenntnisse verbal und vor Ort zu zeigen



    Ansonsten würde ich mir da keinen Kopf machen- A1 sollte in dem Fall kein Problem sein und kann nachgereicht werden.
    Einge VHS bieten sogar Einzeltermine für die Prüfung an.

  • Danke für all die vielen Informationen.


    Wusste z.b. nicht das sie eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis braucht. Dachte das wäre die eidesstattlichen Erklärung über ihren Familienstand aber gut zu wissen. Deswegen will das Standesamt wohl auch ihren Einkommensnachweis aber was mache ich denn wenn sie arbeitssuchend ist somit kein Einkommensnachweis hat ?


    Den TestDAF hat sie in der Ukraine an einer Uni gemacht aber da müsste ich am besten wohl die Ausländerbehörde fragen ob das gültig ist.


    Werde am besten morgen beim Standesamt anrufen und mir mal einen Termin geben lassen vll. klärt sich da schon einiges.


    Hat dieses Registrierungsverfahren beim Konsulat, was wir dann später brauchen um dann in ein par Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft für sie zu beantragen, auch einen konkreten Namen ?

  • Wusste z.b. nicht das sie eine Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis braucht. Dachte das wäre die eidesstattlichen Erklärung über ihren Familienstand aber gut zu wissen.


    Generell zum Heiraten in D/UA: http://www.kiew.diplo.de/conte…cheidung_rk_allgemein.pdf
    Dein Standesamt wird dir aber sagen, was ihr konkret braucht.


    aber was mache ich denn wenn sie arbeitssuchend ist somit kein Einkommensnachweis hat


    Dem Standesamt so mitteilen. Die sagen, dir dort schon was dann vorzulegen ist.


    Den TestDAF hat sie in der Ukraine an einer Uni gemacht aber da müsste ich am besten wohl die Ausländerbehörde fragen ob das gültig ist


    Ja oder die dt. Botschaft.


    Registrierungsverfahren:
    http://botschaftbonn.wordpress.com/cons/ko/pko/
    und
    http://botschaftbonn.wordpress.com/cons/wohnsitz/


    PS: Ist Deine Zukünftige noch in UA oder schon in D?

  • Was ich aus Erfahrung bei der Botschaft sagen kann , ist das es wie Dante schon anmerkte , sehr wichtig ist wer am Schalter sitzt , wie glaubwürdig ihr rüber kommt .


    Ich denke schon das der A1 verlangt wird , bin auch gespannt ob Ihr das D Visum so ohne weiteres erhaltet .

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Ich war heute beim Standesamt und habe mir dort einige Fragen beantworten lassen. Dennoch haben sich mir neue Fragen gestellt und ich bräuchte erneut eure Hilfe.


    Das Standesamt will einen Einkommensnachweis meiner Freundin damit das OLG die Gebühr für die Befreiung vom EFZ festlegen kann. Meine Freundin hat momentan aber keinen Job und sie hat sich nicht offiziell arbeitssuchend gemeldet. Sie meint das wenn sich sie arbeitssuchend meldet, viele Dokumente benötigt werden und das das dauern kann. Außerdem stellt sich mir die Frage ob der Einkommensnachweis immer nur für einen Monat sein muss oder für einen längeren Zeitrum ? Habt ihr da Informationen zu ? Ist es wirklich so schwierig sich in der Ukraine arbeitssuchend zu melden oder gibt es einen anderen Weg wegen diesen Einkommensnachweises ?

  • Hallo
    wir haben in Dänemark geheiratet mit einen Polnischen Besucher Visum und vor einen Jahr
    und meine Frau hat den Test A1 bei der VHS in Dortmund ( auch Telc gemacht nach einem
    Jahr kostet 65 Euro und wurde bei der Botschaft anerkannt ohne Probleme das Richtige Visum hat
    meine Frau bekommen am 10.02 2014 wir musste bis 15:30 Uhr warten als ca 6 Stunden


    Gruß


    Waldi


    Meine Traumfrau gefunden und ich wusste das ich Sie heiraten werde



    Lese mal auf meine Seite ( vielleicht ist das eine Kleine Hilfe )

  • Das scheint wieder mal von Standesamt zu Standesamt und OLG zu OLG (Bundesland) verschieden zu sein. Uns sagte man (OLG Oldenburg), es gäbe eine Mindestgebühr von 60,-- €, wenn die Ehefrau kein Einkommen hat. Diese Summe habe ich überwiesen und gut war. Bevor das Geld eingegangen ist, darf der Standesbeamte die Trauung nicht vornehmen.

    Einmal editiert, zuletzt von Columb ()

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