Gültigkeit einer UA Aufenthaltsgenehmigung auf der Krim

  • Wenn der Streit zwischen UA und RU diese Lebensweise sehr erschweren sollte, dann müssen wir uns nach einem anderen Ort umsehen.


    Siggi, mir gehen da ein paar Dinge durch den Kopf, aber da ich nicht alle Deine Beiträge durchsuchen kann/will, stelle ich vorerst nur folgende Frage: Das Haus auf der Krim gehört doch Euch, oder ist das nur gemietet? Ist es gemietet, erübrigen sich meine Gedanken, ansonsten hätte ich da ein paar.

  • Zitat von Globetrotter

    Das Haus auf der Krim gehört doch Euch, oder ist das nur gemietet? Ist es gemietet, erübrigen sich meine Gedanken, ansonsten hätte ich da ein paar.


    Leider ist in der RF das Immobilieneigentum allein kein Grund für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung.
    Da müssen noch eine ganze Reihe anderer Faktoren hinzu kommen...

    Herzliche Grüße von der Krim !


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    ║* Крым — Okzident & Orient *•°*”˜˜”*°•.
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  • Leider ist in der RF das Immobilieneigentum allein kein Grund für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung.


    Nur echte Einwanderungsländer erteilen für Rentner/finanziell unabhängige Personen oder Immobilienbesitzer Aufenthaltsgenehmigungen. RU, DE oder UA gehören nicht dazu.


    Wir werden meine AE nicht umtauschen, sondern zuerst ausreisen und in UA versuchen, eine neue AE zu erhalten ohne die alte AE abzugeben. Dann erst werden wir im nächsten Jahr den Umtausch versuchen. Es kann sein, dass es dann zu spät ist.


    Gruß
    Siggi

  • Leider ist in der RF das Immobilieneigentum allein kein Grund für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung.


    Verstehe. Mir ging es aber im wesentlichen um folgendes: habe ich ein Haus gemietet, dann ist der Auszug zwar auch mit Arbeit verbunden, aber man kann kündigen und die Sache ist erledigt. Gehört einem ein Haus, hängt da mehr Arbeit dran als einfach nur auszuziehen. Deshalb stellt sich bei Hausbesitz für mich die Frage: wieviel Arbeit muss ich investieren, um eine neue Existenz aufzubauen? Lohnt es sich da nicht, einige Unannehmlichkeiten bzw. Unbequemlichkeiten in Kauf zu nehmen?

  • Lohnt es sich da nicht, einige Unannehmlichkeiten bzw. Unbequemlichkeiten in Kauf zu nehmen?


    Wir gehen davon aus, dass zwischen UA und RU die Auseinandersetzung um die Krim viele Jahre, vormöglich Jahrzehnte dauern wird.
    Man schaue sich z.B. Abchasien und Georgien (Abspaltung vor ca. 20 Jahren) oder die Situation zwischen Nord- und Südzypern (Abspaltung vor ca, 40 Jahren) an.
    Solange man sich natürlich nur in den "besetzen Gebieten" aufhält, sind die Probleme begrenzt und werden auf Dauer wohl verschwinden.
    Aber wie schon erwähnt, sind die Verwandten in Sumy (was nicht auf der Krim liegt). Ich denke, das wird auch nach vielen Jahren noch ein Problem sein.


    Ich allein würde mich vermutlich anders entscheiden, aber ich kann die Emotionen meiner Frau nicht ignorieren.
    Sie möchte einfach aus dem ganzen Konflikt durch Ortswechsel ausbrechen. Auf Sicht bedeutet das auch die Abkehr von UA.
    Das ist aber nicht so einfach. Ich schätze, dass die Veräußerung des Hauses in Sumy in der aktuellen wirtschaftlichen Situation zu einem akzeptablen Preis nicht möglich sein wird.
    Für die Krim habe ich dort mehr Hoffnungen. Aber im Moment nutzen alle Interessenten auf der Krim nichts, denn eine rechtswirksame Überschreibung des Eigentums ist nicht möglich.
    Ob wir wollen oder nicht, wir müssen ohnehin abwarten, vermutlich sogar bis zum nächsten Jahr.


    Andererseits habe ich 2004 meine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Wenn ich schaue, wie oft ich schon umgezogen bin, wäre es auch mal wieder an der Zeit.


    Gruß
    Siggi

  • Andererseits habe ich 2004 meine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Wenn ich schaue, wie oft ich schon umgezogen bin, wäre es auch mal wieder an der Zeit.


    Wenn jemand große Freude an Umzügen hat, tja... dann dürfte das ja keine größeren Probleme verursachen. :D

  • Zitat von Siggi

    Wir verkaufen inkl. Innenaustattung (alles von Möbel bis zu Lampen).


    Gruß
    Siggi


    Wenn irgend welche interessanten Antiquitäten, Truhen, Schränke, Musikinstrumente oder andere Kleinteile dabei sind komme ich gleich morgen vorbei ))

    Herzliche Grüße von der Krim !


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  • Wenn irgend welche interessanten Antiquitäten, Truhen, Schränke, Musikinstrumente oder andere Kleinteile dabei sind komme ich gleich morgen vorbei ))


    Wir verkaufen die Immobilien bezugsfertig inkl. Innenausstattung (Antiquitäten sind nicht dabei). Im einzelnen Verkauf sehen wir i.a. keinen Sinn. Für die Interessenten aus Moskau war es durchaus ein Argument, quasi sofort in der nächsten Saison die Wohnung nutzen zu können, ohne den Urlaub mit größeren Beschaffungsmaßnahmen zu verschwenden. Abgesehen davon würde man ja i.a. auch eine Renovierung der Tapeten erzwingen, wenn mal Lampen, Bilder, Lautsprecher, etc. abmontiert. Auch das ist nicht im Sinne eines schnellen Bezugs.


    Gruß
    Siggi

  • Zitat von Siggi

    Nur echte Einwanderungsländer erteilen für Rentner/finanziell unabhängige Personen oder Immobilienbesitzer Aufenthaltsgenehmigungen. RU, DE oder UA gehören nicht dazu.


    Gruß
    Siggi


    "Nur echte Einwanderungsländer"...und verarmte EU-Länder auch...
    Spanien macht´s, und ich hörte in Ungarn kann man sich für einen gewissen Obolus die Staatsangehörigkeit gleich mitkaufen...
    Kanada ist dagegen teurer: Im iNet kursieren Preise von ca. 100.000 Ami-Rubels für einen CAN-Paß.

    Herzliche Grüße von der Krim !


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  • ...fuc___ Siggi, es iss schion ein bisschen spät hier...
    1. sind es EUR und nicht USD
    2. habe ich eine Null vergessen, also 1 Mio. EUR
    3. das Programm ist wg. Protesten im August 2014 ausgelaufen und wird nicht verlängert...


    good night... ;-8

    Herzliche Grüße von der Krim !


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  • Wir sind gestern von der Krim herausgefahren. Ich hatte vermutet, meine Frau bekäme nach fast 8 Monaten Aufenthalt ohne registrierten Wohnsitz auf der Krim Probleme. Aber bei ihr wurde das Gerichtsurteil als Legitimation akzeptiert.


    Womit ich nicht gerechnet hatte: An der Grenze stellte man sich auf die Position, dass meine ukrainische Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr auf der russischen Krim gültig sei, da sie auf dem Festland der Ukraine und nicht auf der Krim ausgestellt sei. Das ich einen registrierten Wohnsitz auf der Krim seit 2005 habe, sei unerheblich.


    Somit kann ich die Krim nur wieder mit einem Visum besuchen. Für mich gilt in Zukunft die Regel: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Wenn ich das nicht mit 2 Pässen umgehen kann, bin ich effektiv herausgeworfen worden.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo Siggi,


    eine gute Reise nach Hause in Deutschland wünsche ich Euch. Vielleicht tröstet Euch ja die nun beginnende Weihnachtszeit über die Sorgen hinweg. Über welche Grenze seid Ihr gefahren ? Ist die Aussage dieses Grenzbeamten als verbindlich anzusehen? War es ein russischer Beamter der diese Aussagen machte ? Mit einem Geschäftsvisum fährt man doch auch gut, oder ? Es gibt für Deutsche also keine Probleme bei der ukrainischen Kontrolle, wenn sie mit dem Auto von der Krim auf das ukrainische Festland fahren. Ihr seit ja auch vom ukrainischen Festland auf die Krim gereist. Eine Einreise über Port Krim und eine Ausreise danach auf das ukrainische Festland ist wohl nicht möglich. Da besteht ja sogar die Möglichkeit der Beschlagnahme des Autos. Es ist vielleicht so, wie es Serbien im Reiseverkehr mit dem Kosovo handhabt. Es interessiert mich einfach. Für mich ist die Krim noch immer ein sehr schönes Reiseziel. Viele Grüße

  • Hallo Kersten,


    eine gute Reise nach Hause in Deutschland wünsche ich Euch


    Wo soll dieses "zu Hause" sein? Wir wissen das noch nicht. Von meinem Lebensmittelpunkt hat man mich gerade abgeschnitten.


    War es ein russischer Beamter der diese Aussagen machte ?


    Ja. Das ganze ging hoch bis zum Chef. Bin haarscharf an einem Einreiseverbot vorbei gekommen. Eine Bestätigung der Grenzbehörden aus Moskau, dass meine Aufenthaltsgenehmigung gültig sei, war von keiner Relevanz, da hier zentrale Aussagen interpretierbar waren.


    Über welche Grenze seid Ihr gefahren ?


    Chongar.


    Mit einem Geschäftsvisum fährt man doch auch gut, oder


    Sicher, als Tourist. Für mich sind 90 Tage zu wenig. Selbst mit einem Jahresvisum gilt: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.


    Eine Einreise über Port Krim und eine Ausreise danach auf das ukrainische Festland ist wohl nicht möglich


    Das sehen die Ukrainer nicht gern.


    Zitat

    Für mich ist die Krim noch immer ein sehr schönes Reiseziel.


    Das ist es auch zweifelslos. Nur kann ich dort wohl nicht mehr leben.


    Gruß
    Siggi

    Einmal editiert, zuletzt von Siggi ()

  • Mit sicherheit kann man auch für die Krim eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen!
    Nur bis das soweit ist sollten erstmal die gesamten Gesetzte der RU umgesetzt werden.


    Auf der Krim sind momentan die Bewohner selbst verunsichert weil nichts wirklich klar ist wie was, an welchem Recht gemacht werden muss.


    Bedenke z.B doppelte Pässe(Ukrainische und Russische Pass)
    Eigentum umschreiben, Banken System, usw......


    Mein Schwager berichtet das es ab dem Januar mit der Umsetzung der Russischen Gestzte besser werden soll.


    Hoffen wir es......

  • Mit sicherheit kann man auch für die Krim eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen!


    Wenn man die entsprechenden Voraussetzungen der russischen Gesetze erfüllt, geht das sicher.


    Wer z.B. eine russische Ehefrau hat (meine Frau ist Ukrainerin) kann sicher die ganzen Gesundheits-, Sprach- und Staatsbürgerschaftskundeprüfungen durchlaufen und dann eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Wenn man Rentner ist und viel Zeit hat, sicher zu überlegen.


    In UA reichte mir damals schon die wochenlange Laufereien wg. der Gesundheitsprüfungen. Sprachprüfungen oder Staatsbürgerschaftskunde gab es nicht. Aber das ist jetzt in RU die Retourkutsche für A1 Test und Integrationskurs, was erstmal mit dem nächsten Jahr gefordert wird.


    Gruß
    Siggi

  • Mit sicherheit kann man auch für die Krim eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen!
    Nur bis das soweit ist sollten erstmal die gesamten Gesetzte der RU umgesetzt werden.


    Auf der Krim sind momentan die Bewohner selbst verunsichert weil nichts wirklich klar ist wie was, an welchem Recht gemacht werden muss.


    Was die Gesetze, zur Erlangung einer Aufenthaltsgenemigung fuer die Krim/RF angeht, so werden diese bereits wie angekundigt umgesetzt !
    Der einzigste Nachteil dabei ist, es gibt zu viele Antraege, so dass die Aemter einfach ueberfordert sind, also gibt es Wartezeiten !


    Wenn man die entsprechenden Voraussetzungen der russischen Gesetze erfüllt, geht das sicher.


    Wer z.B. eine russische Ehefrau hat (meine Frau ist Ukrainerin) kann sicher die ganzen Gesundheits-, Sprach- und Staatsbürgerschaftskundeprüfungen durchlaufen und dann eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen. Wenn man Rentner ist und viel Zeit hat, sicher zu überlegen.


    Das ist im allgemeinen die gebraeuchlichste Form, um den Aufenthaltstitel zu erlangen. Und nicht zu vergessen, dass Deine Frau den russischen Pass haben muesste !!

    Ausserdem handelte es sich bei mir lediglich um einen Wechsel von UA nach RF, sicher bin ich auch Pensionaer, ich koennte genauso gut einen Aufenthaltstitel als Arbeitnehmer/-Geber beantragen, dann gelten eben andere Voraussetzungen, die man zu erfuellen haette!


    Siggi, Dein "Fall" ist eben nicht die Norm, dass muss man den Lesern aber auch verdeutlichen, weil in der Regel, wenn jemand hier (RF) den Titel beantragt, auch dann hier seinen "Lebensmittelpunkt" inne hat und nicht einige Monate im Jahr in UA, oder D lebt!


    Meine Beantragung, bis zum Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung hat fast 5 Wochen gedauert.
    Ergebnis:


    -Sieht aus wie der ru. Inlandspass (blaue Farbe) = 15 Seiten durchnummeriert und kann noch 9 mal, fuer je 5 Jahre verlaengert werden!


    -Gueltigkeitsdauer = 5 Jahre


    -Auf der 2.Seite wird darauf hingewiesen, dass der (auslaendische) Inhaber das Recht erhaelt sich im gesamten Gebiet der RF aufzuhalten und jederzeit, einreisen und ausreisen darf !!!
    ( Also nicht explizit nur fuer die Krim, sondern fuer die ganze RF)


    In UA reichte mir damals schon die wochenlange Laufereien wg. der Gesundheitsprüfungen. Sprachprüfungen oder Staatsbürgerschaftskunde gab es nicht. Aber das ist jetzt in RU die Retourkutsche für A1 Test und Integrationskurs, was erstmal mit dem nächsten Jahr gefordert wird.


    Ich habe meine UA-Aufenthaltstitel seit 2005, eine Gesundheitspruefung wurde nicht verlangt, nur Auskunft, wovon ich meinen Lebensunterhalt bestreite, darueber wollte man entsprechende Nachweise haben. Das war damals alles und natuerlich die Heiratsurkunde, Registrierung etc.


    Falls Du beabsichtigst, ab 2015 den ru. Aufenthaltstitel zu beantragen, duerfte das sicher um Einiges "umfangreicher" und "schwieriger" sein!


    Gruss sevianer

  • Siggi, Dein "Fall" ist eben nicht die Norm, dass muss man den Lesern aber auch verdeutlichen, weil in der Regel, wenn jemand hier (RF) den Titel beantragt, auch dann hier seinen "Lebensmittelpunkt" inne hat und nicht einige Monate im Jahr in UA, oder D lebt!


    Ich habe meinen Lebensmittelpunkt (mehr als 183 Tage Aufenthalt pro Jahr) seit 2005 auf der Krim. Das ist aber gar nicht der Punkt. Das Problem in meinem Fall entsteht daraus, dass meine Frau nicht von der Krim stammt. Ich habe meine Aufenthaltsgenehmigung 2004 in Sumy, der Heimatstadt meiner Frau erhalten. Sumy liegt nicht auf der Krim! Dann bin ich 2005 auf die Krim umgezogen. In meiner Aufenthaltsgenehmigung gibt es über den neuen Wohnsitz einen Vermerk. Die Aufenthaltsgenehmigung ist aber nicht auf der Krim, sondern auf dem UA Festland ausgestellt worden und damit laut Auffassung der Grenzbehörden ungültig in RU. Sie kann nicht in eine RU Aufenthaltsgenehmigung getauscht werden.


    Es kommt also nicht auf den Wohnsitz an, sondern angeblich darauf, wo die Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt wurde. In der Konsequenz müsste also jemand, der seine Aufenthaltsgenehmigung auf der Krim bekommen hat, aber seit 10 Jahren in Kiew lebt, Anrecht auf eine RU Aufenthaltsgenehmigung auf der Krim haben. Tut mir leid, dieser merkwürdigen Logik kann ich nicht folgen.


    Ich habe meine UA-Aufenthaltstitel seit 2005, eine Gesundheitspruefung wurde nicht verlangt, nur Auskunft, wovon ich meinen Lebensunterhalt bestreite, darueber wollte man entsprechende Nachweise haben


    Bei mir wurde 2004 eine Gesundheitsprüfung, aber keine Nachweise des Lebensunterhalts gefordert. Das komplizierte Verfahren von 2004 (was sicher viel einfacher ist, als das, was mich ab nächsten Jahr in RU erwarten würde), habe ich hier beschrieben:
    Aufenthaltserlaubnis in UA


    Gruß
    Siggi

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