Nachzug eines ukr. Kindes zur ukr. Mutter nach Deutschland

  • Hallo zusammen und an Siggi der mir damals sehr geholfen hat,


    Ich lebe meiner ukrainischen Frau bereits seit einem halben Jahr in Deutschland. Wir haben geheiratet. Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre mit Arbeitserlaubnis.


    Nun wollen wir gerne Ihre 9 jährige Tochter zu uns nach Deutschland holen. Sie lebt z.Zt. bei Ihrer Mutter in der Ukraine.


    Ich war schon bei meiner örtlichen Ausländerbehörde und habe mir die Verpflichtungserklärung besorgt. Die sagen, einem Zuzug nach Deutschland steht nichts im Wege, wenn Kiev die Anfrage stellt.Meine Frage ist jetzt folgende:


    Wir bekommen vom Vater die Einverständniserklärung das das Kind in Deutschland leben kann. Diese lassen wir übersetzen und notariell beglaubigen. Ist für dieses Formular dann noch eine Lagalisierung notwendig ? Des weiteren gibt es für unter 16 jährige Kinder in der Ukraine keinen Reisepass, sondern die sind im Pass der Mutter vermnerkt. Lt. Merkblatt der Botschaft wollen die aber einen Reispasss haben, oder reicht der der Mutter auch aus ? Geburtsurkunde haben wir bereits übersetzen und legalisieren lassen.


    Wäre toll eine schnelle Antwort zu bekommen. Danke und Gruss Wolfgang

  • Diese lassen wir übersetzen und notariell beglaubigen. Ist für dieses Formular dann noch eine Lagalisierung notwendig


    Hallo wozi01, ja ist notwendig.
    Im министерстве юстиции в области и потом еще раз в Киеве в министерстве юстиции и в последнюю очередь в посольстве.


    Gruß Jecko

  • Ich habe den Fall aktuell selbst gerade.


    -Reisepass für das Kind wurde verlangt, da wir auch getrennten Antrag (erst Mutter später Kind) auf Familliennachzugsvisa gestellt haben. Wir haben ohne Probleme einen Reispass für das Kind gemacht, meine "Tochter" ist 8 Jahre alt.


    -Einverständniserkärung vom leiblichen Vater muß er selbst bei Notar abgeben, diese wird im Justizministerium vorbeglaubigt, im Außenministerium überbeglaubigt und in der deutschen Botschaft legalisiert - dann übersetzt inclusive aller Stempel.


    Gruß Thomas

  • Hallo zusammen,



    ihr werdet es nicht glauben, aber dieser Fall ist immer noch ncht zu Ende.


    Wir haben alle Papiere zusammen, die deutsche Botschaft at auch nichts mehr zu bemängeln, eigentlich warten wir nur noch auf das Visum für die Tochter. Jetzt macht die Ausländerbehörde bei mir Probleme. Da meine Frau nicht das alleinige Sorgerecht hat, verweigern Sie das Visum. Der Vater hat dem Umzug nach Deutschalnd zugestimmt, vom Notar beglaubigt usw.


    Nun ist meine Frau schon seit über 2 Monaten in der Ukraine wegen der Einreichung der Papiere in Kiew und der Wartezeit auf da Visum. Der Vater des Kindes hat sich noch nie um das Kind gekümmert und will es auch nicht tun. Es erfogen auch keine Zahlungen von Ihm. Meine Frau ist jetzt mit meinem leiblihen Kind seit 2 Monaten in der Ukraine und ich kann es nicht sehen. Die Eltern meiner Frau können das Kind nicht mehr finanziell und gesundheitlich unterstüzten. Das mnussten wir bei Ausreise meiner Frau aber der deutschen Botschaft notariell versichern. Jetzt sagt die Ausländerbehörde, sie gestatten die Ausreise nur, wenn mine Frau das alleinige Sorgerecht hat. Meine Frau meint das kann sehr lange dauern in der Ukraine, bis man es bekommt. Bedeutet, da die Eltern sich nicht mehr um die Tochter kümmern können muss Sie mit meine Sohn solange in der Ukraine bleiben.


    Das sieht die Behörde das aber nicht als Härtefall an und besteht auf das alleinige Sorgerecht meiner Frau für die Tochter.


    Das ist doch alles Wahnsinn.


    Gibt es in der Ukraine so etwas wie das alleinige Sorgerecht und wie kann man es beantragen ? Machte es Sinn hier zum Anwalt zu gehen, oder ich ggf. an Bild hilft , oder andere Organisationen zu wenden ?


    Ich jedenfalls will nicht auf mein Kind ein Jahr verzichten, zumal es auch in der Zeit ( ist jetzt etwas über ein Jahr ) nur russisch lernt, da in der Familie russisch gesprochen wird. Ich finde dieses Verhalten der Behörden einfach nur unmenschlich.


    Gruss


    Wolfgang

  • Sorry für teilw. schlechtes Deutsch...ich war wohl sehr erregt..... seht es mir bitte nach. Ich hoffe den Sinn kann man noch verstehen.


    Gruss Wolfgang

  • gibt es irgendwelche möglichkeiten den 18 jährigen sohn meiner frau aus der ukraine nach deutschland zu holen das er bei mir und seiner mutter leben kann ? es eilt weil er sonst in der ukraine zum militär muß

  • Nein - das Thema Familiennachzug des Sohnes zur Mutter nach D gibt es mit Volljährigkeit nicht mehr. Hier muss der 18-jährige Sohn ein eigenes Visum beantragen - also sich selbst um seine eigenen Dinge kümmern.

  • In Deinem Heimatland wird ein Familiennachzug des Sohnes nicht gehen. Im EU Ausland schon, da dort die EU Freizügigkeit gilt. Ob das für Dich realisierbar ist, musst Du selbst einschätzen.


    Gruß
    Siggi

  • In Deinem Heimatland wird ein Familiennachzug des Sohnes nicht gehen. Im EU Ausland schon, da dort die EU Freizügigkeit gilt. Ob das für Dich realisierbar ist, musst Du selbst einschätzen.


    wie meinst du das mit dem eu ausland ? welche möglichkeiten gibt es da ? kannst mir gern auch PN senden
    Gruß Michael

  • wie meinst du das mit dem eu ausland ? welche möglichkeiten gibt es da ? kannst mir gern auch PN senden


    Jedes Land, von dem Du nicht die Staatsbürgerschaft hast, welches aber zur EU gehört, ist EU Ausland. Als z.B. Österreich, Niederlande, Frankreich, Tschechien, Polen, etc. Ich weiß ja nicht, was bei Dir in der Nähe ist.


    Hier findest Du das Gesetz zur EU Freizügigkeit:
    http://www.info4alien.de/gesetze/frzg.htm
    Das erlaubt Dir und Deinen Angehörigen "in aufsteigender und in absteigender Linie der in Absatz 1 § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 und 7 genannten Personen oder ihrer Ehegatten oder Lebenspartner, denen diese Personen oder ihre Ehegatten Unterhalt gewähren" in einem EU Land Deiner Wahl einen Wohnsitz zu nehmen.


    Beispiel: Die Frau will ihre Mutter in DE bei sich haben. Man geht zur ABH in DE. Aussage der ABH: Praktisch unmöglich, man muss einen Härtefall nachweisen.
    Vorgehen: Wohnsitznahme in Österreich (Wohnung mieten, etc.). Dort ist der Familiennachzug der Schwiegermutter kein Problem, wenn eine KV vorhanden ist und man ein Einkommen nachweisen, was hoch genug ist, sie so unterstützen, dass sie nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist. (Böse Menschen könnten nun auf die Idee kommen, den Wohnsitz in Österreich nur auf dem Papier zu nehmen und nach ein paar Monaten nach DE zu übersiedeln...) Trotzdem ist es viel Aufwand und wenn man keine Bekannten hat, bei denen man sich im EU Ausland anmelden kann, auch mit Kosten von ein paar Tausendern verbunden. Aber es ist möglich.


    Gruß
    Siggi

  • Apropos Nachzug - ich habe gehört, daß ethnische Deutsche, die in der Ukraine leben, nach Deutschland nicht mehr reingelassen würden.


    Das habe ich von paar befreundeten gebürtigen Deutschen hier gehört. Kollege Henrich Karlowitsch Stringe zum Beispiel, ein älterer Herr aus der Nachbarschaft hier bei mir, ist Deutscher, in der Ukraine geboren und hat immer hier gelebt - Deutschland habe ihn gelinkt. Die Kollegin Irina Dornblüm - auch Deutsche, eine junge Dame - sie sagt auch, Nachzug nach Deutschland sei zu, auch obwohl sie beide Verwandte in Deutshcland haben.
    So ändern sich die Zeiten halt. Aber ich kann noch weitere Beispiele anführen.

  • ist Deutscher, in der Ukraine geboren und hat immer hier gelebt

    Wie kann er dann Deutscher sein???

    auch obwohl sie beide Verwandte in Deutshcland haben

    Auch das berechtigt, Gott sei Dank, nicht zur Einreise nach Deutschland :thumbup:

  • Wie kann er dann Deutscher sein???


    Das gibt es tatsächlich markro...vor 2 Jahren sind Bekannte aus Cherson mit deutschen Pässen nach D übergesiedelt...Mutter in UA geboren, Tochter ( um die 20) ebenso...


    Das es ne Einreisesperre geben soll...das ist mir allerdings neu.

  • Hallo,


    Staatsangehoerigkeitsausweise, bzw. deutsche Reisepaesse werden nach wie vor an ethnische Deutsche ausgestellt. Wenn auch selten.
    Viele sog. ethnische Deutsche erfuellen meistens nicht die gesetzl. Grundanforderungen, wie dt. Sprachkenntnisse und durchgaengiges Bekenntnis zum dt. Volkstum.
    Mit einfachen Worten: Es handelt sich hierbei nicht um Deutsche.
    Dies ist ein in allen Gebieten der Ukraine anzutreffendes, wenn auch kurioses Phaenomen.


    Gruesse,


    Peter.

  • Nun Deutscher ist man durch Blutlinie.


    Nach großen Einwanderungswellen wurde, wie bekannt, die Regelung verschärft.


    Wie im vorigen Beitrag geschrieben ist es nun schwierig diesen speziellen Pass zu bekommen. Ergo, die Einwanderung erschwert.

  • Die Blutlinie ist nur eine Vorraussetzung und zum Nachweis der dt. Volkszugehoerigkeit allein nicht ausreichend.
    Es kommt unter anderem auf das Jahr der Geburt an. Hier gelten ganz unterschiedliche Versionen des historischen Staatsangehoerigkeitsrechtes. Bspw. war es durchaus moeglich die dt. Staatsangehoerigkeit durch Heirat verloren zu haben.
    Auch durch Eintragung der ukrainischen Nationalitaet in den sowjetischen Innlandspass z.B. wurde die dt. Volkszugehoerigkeit meist unwiederbringlich verloren. Und wer keine deutschen Eltern hat kann eben auch kein Deutscher sein, wenn er in der Ukraine oder frueheren Sowjetunion geboren wurde.
    Heut zu Tage ist so ein Nachweis schwer zu erbringen, deshalb gibt es heute eben auch fast keine neu eintreffenden Spaetaussiedler mehr.
    Viele Antragsteller haben wohl irgendwo deutsche Vorfahren, aber die Volkszugehoerigkeit wurde durch eigene nichtdeutsche Nationalitaetenangaben meist verloren.

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