Hallo zusammen und an Siggi der mir damals sehr geholfen hat,
Ich lebe meiner ukrainischen Frau bereits seit einem halben Jahr in Deutschland. Wir haben geheiratet. Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre mit Arbeitserlaubnis.
Nun wollen wir gerne Ihre 9 jährige Tochter zu uns nach Deutschland holen. Sie lebt z.Zt. bei Ihrer Mutter in der Ukraine.
Ich war schon bei meiner örtlichen Ausländerbehörde und habe mir die Verpflichtungserklärung besorgt. Die sagen, einem Zuzug nach Deutschland steht nichts im Wege, wenn Kiev die Anfrage stellt.Meine Frage ist jetzt folgende:
Wir bekommen vom Vater die Einverständniserklärung das das Kind in Deutschland leben kann. Diese lassen wir übersetzen und notariell beglaubigen. Ist für dieses Formular dann noch eine Lagalisierung notwendig ? Des weiteren gibt es für unter 16 jährige Kinder in der Ukraine keinen Reisepass, sondern die sind im Pass der Mutter vermnerkt. Lt. Merkblatt der Botschaft wollen die aber einen Reispasss haben, oder reicht der der Mutter auch aus ? Geburtsurkunde haben wir bereits übersetzen und legalisieren lassen.
Wäre toll eine schnelle Antwort zu bekommen. Danke und Gruss Wolfgang