Flüchten oder bleiben? Persönliche Erfahrungen von Familie, Verwandten+Freunden aus dem Osten

  • Weiß jemand, wie lange ein Besuchervisum maximal für Deutschland ausgestellt werden kann?


    Nahe Familienangehörige bis zu 5 Jahren. Aber es gilt immer: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Also beträgt die max. Aufenthaltsdauer 90 Tage.


    Eine andere Idee wäre noch Asyl auf der Krim ( wir haben dort Bekannte/Freunde und ihre Mutter liebt die Krim) zu beantragen - allerdings falls es zu einem offenen Krieg mit Russland kommen sollte, wäre das mittelfristig auch sinnlos.


    Da ist meine Einschätzung eine andere. Wenn es zum offenen Krieg kommen würde, wäre der binnen kurzem für RU entschieden. Die russische Armee würde dann auf der gesamten Länge der Ostgrenze angreifen. Wenn hingegen die Nato eingreifen sollte, wäre vielleicht auch DE kein sicherer Aufenthaltsort mehr.


    Ansonsten wurde schon oft im Forum erwähnt:
    - Entweder Aufenthalt in einem anderen Teil von UA (z.B. Transkarpatien).
    - Oder in ein Land, für welches ein längerfristigen Aufenthalt erhältlich (z.B. vergibt Bulgarien Jahresvisa recht einfach).


    Gruß
    Siggi

  • Da ist meine Einschätzung eine andere. Wenn es zum offenen Krieg kommen würde, wäre der binnen kurzem für RU entschieden. Die russische Armee würde dann auf der gesamten Länge der Ostgrenze angreifen. Wenn hingegen die Nato eingreifen sollte, wäre vielleicht auch DE kein sicherer Aufenthaltsort mehr.


    Dass die reguläre ukrainische Armee keine Chance gegen die russische Armee hat, steht außer Frage.
    Nur würde die Ukraine dann als besetztes Land in einen asymmetrisch Krieg übergehen - die Krimtataren haben auch noch ihre Rechnungen offen- vom Artilleriefeuer zu selbsgebauten Bomben: unterm Strich kein Unterschied.

  • Nahe Familienangehörige bis zu 5 Jahren.


    Als meine Eltern bei mir zum ersten mal waren, war ich in der Ausländerbehörde, um Verpflichtungserklärung abzugeben. Die Frau dort hat mir gesagt, dass es ausgeschlossen ist, dass sie gleich beim ersten Mal ein Visum für mehrere Jahre bekommen. Dann haben sie ein Visum für 2 Wochen beantragt. Ausgestellt wurde ein Multivisum für 6 Monate (ich fand das Klasse). Und das, was Siggi geschrieben hat, stand drauf: 90 Tage innerhalb von 180 Tagen.
    Vielleicht hilft diese Information jemandem.

  • Die Frau dort hat mir gesagt, dass es ausgeschlossen ist, dass sie gleich beim ersten Mal ein Visum für mehrere Jahre bekommen


    Vielleicht hattest Du keine Aufenthaltsgenehmigung, die 5 Jahre gültig war? Unsere Erfahrungen zu diesem Thema:
    Probleme bei der Beantragung eines 5 Jahres Visa
    Es war das erste Visum im neuen Pass. Davor war sie schon mal in DE, aber mit Geschäftsvisum und es war ca. 8 Jahre her.


    Gruß
    Siggi

  • Vielleicht hattest Du keine Aufenthaltsgenehmigung, die 5 Jahre gültig war? Unsere Erfahrungen zu diesem Thema:
    Probleme bei der Beantragung eines 5 Jahres Visa
    Es war das erste Visum im neuen Pass. Davor war sie schon mal in DE, aber mit Geschäftsvisum und es war ca. 8 Jahre her.


    Gruß
    Siggi


    Oh, vielen Dank für den Link! Gut zu wissen für die Zukunft.
    Ich hatte die Aufenthaltserlaubnis für 3 Jahre, aber trotzdem hat sie das so gesagt...

  • Mal als Anregung zum Nachdenken.
    Es gibt polnische Geschäftsvisa, die man "kaufen" kann. Anfangs für 6 Monate, dann für 12 Monate. Damit ist ein Arbeitsaufenthalt in Polen über die gesamte Visumsdauer möglich.
    Innerhalb dieser Zeit kann man sogar (unter Einhaltung von 90 innerhalb von 180 Tagen), die Schengen Länder bereisen.
    Ein Arbeitsnachweis in Polen kann man ebenfalls (gegen Zahlung der Abgaben und einem Zuschlag) erwerben.
    Das ist anzuraten, denn in Polen wird bei Ausreise nach dem Arbeitsvertrag gefragt. Man möchte also vermeiden, dass diese Visa für andere Zwecke verwendet werden.
    Über diese Visa wären längere Aufenthalte außerhalb von UA möglich.
    Mir sind solche Fälle persönlich bekannt (zwar nicht für Flüchtlinge, jedoch für die Freundin). Es funktioniert also in der Tat. Die üblichen Sicherheitsmaßnahmen sind angeraten.


    Gruß
    Siggi

  • Aber trotzdem würde ich dabei darauf achten, dass das Visum ungefähr zum Antragsteller und Reisezweck passt.
    Also wenn man dieses Arbeitsvisum wie ein Multischengenvisum mit vielen Ein- und Ausreisen, möglicherweise noch über mehrere Länder nutzt, kann sich bei der Folgevisaerteilung ein Problem ergeben.
    Ausserdem wird bei derartigen Visa in Polen auch gerne mal nach dem Arbeitgeber an der Grenze gefragt.
    Dann steht man in der Regel auf dem Schlauch.
    War neulich mit einem Kollegen in Polen und den haben sie sogar mit Touristenvisum 15 Minuten gelöchert.
    Also wir haben denen dann glaubhaft unter Vorlage einer nicht unerheblichen Bargeldsumme erklärt, dass wir die Gastronomie und das Nachtleben von Warschau bei einem verlängerten Wochenende erkunden wollten.
    Möchte nicht wissen, was die den gefragt hätten, wenn er ein Arbeitsvisum gehabt hätte...
    Also man muss sehen, was man letztlich wirklich machen will und dass das Visum ungefähr zum Gesicht passt.
    Ansonsten gibts auch Jahresvisa (Kat. C) in leere Pässe.
    Z.B. Ungarn oder Griechenland.
    Sind oftmals auch noch billiger. Teilweise sind sogar Touristenjahresvisa möglich. Das ist das unverfänglichste.
    Allgemein kann man Heute sagen, dass Polen nicht mehr das Visaverkaufsland Nr. 1, wie früher ist. Die machen mittlerweile durchaus Probleme. Auch wenn das Visa erteilt ist an Flughafen oder Grenze und bei zweifelhaft genutzten Visa.

  • Also wenn man dieses Arbeitsvisum wie ein Multischengenvisum mit vielen Ein- und Ausreisen, möglicherweise noch über mehrere Länder nutzt, kann sich bei der Folgevisaerteilung ein Problem ergeben.
    Ausserdem wird bei derartigen Visa in Polen auch gerne mal nach dem Arbeitgeber an der Grenze gefragt.
    Dann steht man in der Regel auf dem Schlauch.


    Da hast Du Recht. So kenne ich dies aus der Praxis:
    Anzahl Ein- und Ausreisen: Genau eine in der Visagültigkeit (über Polen).
    Zweck: Langzeitaufenthalt (volle 6 Monate, dann 12 Monate) in Schengen.
    Camouflage: Gekaufter Arbeitsvertrag in Polen.


    Das neue für mich daran: Man kann die gesamte Aufenthaltsdauer legal in Polen bleiben. Es gelten dann nicht 90 innerhalb von 180 Tagen!
    In Schengen wird natürlich bei der obigen Verwendung gegen diese Regel verstoßen, aber das soll erst einmal jemand in einem Europa der offenen Grenzen nachweisen.


    Gruß
    Siggi

  • Würdet ihr jetzt als Einwohner von Donezk, der seit Sommer im anderen Teil der Ukraine war, wieder nach Donezk (nach Hause) zurückgehen? Oder würdet ihr lieber noch bleiben und abwarten, wenn ihr die Möglichkeit hättet?

  • Aus unserem Bekanntenkreis kenne ich Fälle, in denen die Rentner (trotz Unterstützung von Verwandten im Westen) zurückkehren. Man will wieder auf die eigene Scholle und hofft, dass es nicht wieder eskaliert.


    Gruß
    Siggi

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