Unterlagen zur Eheschließung

  • Ja, das dachte ich auch. Für die Ukraine brauche ich ein Ehefähigkeitszeugnis. Dafür brauche ich auch die Anerkennung des Scheidungsurteils. Was schlägst du vor, Dänemark? Damit soll es doch viele Probleme geben.

  • Es werden häufig Staatsangehörigkeitsnachweise des früheren Ehepartners verlangt, oder auch Nachweise, dass er von seiner Scheidung, bzw. der Verhandlung, wenns eine gab informiert ist.
    Teilweise ist das aber unmöglich oder auch mit nicht zumutbarem Aufwand verbunden.


    @Ahrens
    Bei meiner Verlobten ist es so, daß der Ex-Ehemann vor ca. 20 Jahren kurz nach der Scheidung verstorben ist. Meine Verlobte hat darüber einen Nachweis, weil sie die Waisenrente für ihren Sohn beantragte.
    Muß der Nachweis über den Tod des Ex-Manns auch mit einer Apostille versehen werden?
    Gruß
    Chopper

    Nur so lange ist uns der Friede sicher, solange wir des Sieges sicher sein können!
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  • Dänemark? Damit soll es doch viele Probleme geben.


    echt? welche denn?


    Es gibt dann Probleme, wenn man mit einem Besuchsvisum nach D einreist, in DK heiratet und dann in D eine AE beantragt.
    Das geht so nicht.
    Ansonsten wüsste ich keine "echten" Probleme


    daß der Ex-Ehemann vor ca. 20 Jahren kurz nach der Scheidung verstorben ist.


    wenn er verstorben ist, ist doch die Scheidung egal.


    Muß der Nachweis über den Tod des Ex-Manns auch mit einer Apostille versehen werden?


    Würde ich machen.
    Einfach um keine Angriffsfläche zu bieten

  • Wir haben damals in Sonderborg/DK geheiratet.
    Infos hier:
    http://ipaper.ipapercms.dk/Snd…Snderborg/Accessible.aspx


    Meine Frau war zu dieser Zeit schon in D (Studentin) und war zuvor auch noch nicht verheiratet bzw. geschieden.
    Heirat mit Schengenvisum aus D wäre kein Problem. Anschließend jedenfalls Familienzusammenführung aus UA.
    Hinweis: In DK erfolgt keine Namensänderung. jeder behält seinen Nachnamen.
    Muss man dann in D u. UA machen.

  • Aber die Hochzeit in Dänemark muss in Deutschland legalisiert und anerkannt werden? Und falls ja, macht man das bestimmt im Standesamt. Können die nachträglich verlangen, dass das Scheidungsurteil anerkannt werden muss? Ich bin so dankbar, dass es das Forum gibt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ohli ()

  • Also ein zwingendes förmliches Anerkennungsverfahren in D gibt es so nicht.


    Es besteht die Möglichkeit, die Ehe unter Vorlage der dänischen Heiratsurkunde beim dt. Standesamt registrieren zu lassen (früher hieß das Familienbuch, jetzt Eheregister).


    weitere Infos unter
    http://www.konsularinfo.diplo.…g/seite__wirksamkeit.html


    Haben wir gemacht, weil wir dann auch eine dt. Eheurkunde beantragt und auch erhalten haben.

  • an sich braucht man eine Apostille auf der HU (nicht alle Behörden in D fordern das aber).


    Wir sind jetzt 14 Jahre mit dänischer internationaler (d.h. fünfsprachiger) Heiratsurkunde verheiratet. Noch nie wollte eine deutsche Behörde eine Apostille sehen.
    Die Gemeinde hatte sich seinerzeit erkundigt und uns mitgeteilt, dass dies (zumindest in Bayern) nicht notwendig wäre.
    Bei I4a sehe ich auch einen Hinweis, dass es in NRW nicht verlangt wird.
    Gibt es Bundesländer, die das anders sehen? Welche?


    Gruß
    Siggi

  • Neben dem Haager Apostillenübereinkommen hat die BRD mit einigen andern Ländern binationale Verträge abgeschlossen, wonach für bestimmte Urkunden (z. Bsp. Personenstandsurkunden) auf eine Legalisation/Apostille verzichtet wird. Unter diesen Ländern ist auch DK.
    s. hier:
    http://www.konsularinfo.diplo.…ntliche_inDeutschland.pdf


    Die Apostille kostet nicht die Welt (glaube etwa 30 €). Was man hat, hat man.
    Zur Vorlage der HU bei ukr. Behörden/Konsulat braucht man sie jedenfalls.

  • Kurze Info: Mein Standesamt (Essen, Ruhrgebiet) hat keinerlei Apostillen verlangt, da mittlerweile Ukrainische und Russische Dokumente hier bekannt wären...


    Zuständig für mich ist das OLG Hamm... Das OLG Düsseldorf z.B. verlangt diese jedoch immer noch...


    Habe heute morgen alle Dokumente abgegeben... weiss einer, wie lange das OLG Hamm ungefähr dafür braucht?

  • Hallo,


    meine Frau und ich haben in der Ukraine geheiratet.


    Meine Frau hat ein Video auf Youtube veröffentlicht. Darin beschreibt sie (auf russisch), welche Dokumente für die Hochzeit erforderlich sind.


    Das ist vielleicht für Dich weniger interessant, weil Du wahrscheinlich nicht russisch sprichst. Aber für Deine Verlobte sind die Infos sicherlich nützlich.


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  • Hallo, ich schließe mich mal dem Thread aus gegebenem Anlass an :)
    Es geht nicht um Unterlagen aber um eine Beglaubigung aus der ich nicht schlau werde.
    Was hat es mit dieser u.g. Unterschriftenbeglaubigung auf sich? Ich habe den Text aus dem Merkblatt der deutschen Botschaft.
    "Die Unterschriftsbeglaubigung für die Anmeldung der Eheschließung in Deutschland erfolgt an der
    Botschaft Kiew, wul. Bohdana Chmelnytzkoho 25, Eingang Rechts- und Konsularreferat, Schalter 10
    ausschließlich nach vorheriger Terminbuchung über das Terminvergabesystem der Botschaft. Die
    Gebühr für die Unterschriftsbeglaubigung beträgt 20,- EUR."
    Ich habe eine Vollmacht meiner Verlobten, was mit dem Standesamt abgeklärt ist, und würde die Anmeldung
    zur Eheschließung alleine durchführen.


    Vielen Dank für eure Erläuterungen
    Barton

  • Ich habe eine Vollmacht meiner Verlobten, was mit dem Standesamt abgeklärt ist, und würde die Anmeldung
    zur Eheschließung alleine durchführen.


    Normalerweise gibt es dafür eine "Beitrittserklärung".
    Wenn du mit Vollmacht diese Beitrittserklärung meinst, ok.
    Wenn die Vollmacht eine andere Form hat, auch ok, wenn das Standesamt das so akzeptiert -- ist aber nicht üblich.


    Hast du mit dem Standesamt auch abgeklärt, ob ihre Unterschrift auf der Beitrittserklärung oder Vollmachte beglaubigt sein soll?
    Wenn du das abgeklärt hast und das Standesamt braucht es nicht beglaubigt, auch o.k.
    Ansonsten kann sie eben wie von dir zitiert die unterschrift beglaubigen lassen.

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