Einreise für Ukrainer in die Ukraine-nur mit blauem Pass möglich?

  • Der Reisepass meiner Frau läuft demnächst ab. Sie hat eine unbefristete Aufenthaltstitel, hat sich aber noch nicht bei der deutschen Botschaft registrieren lassen.


    Dürfte sie auch mit einem abgelaufenen Dokument einreisen, ( nur mit dem blauen Pass), um den Reisepass dort ggf. später verlängern zu lassen?

  • Das ist nach meiner Kenntnis schon seit mehreren Jahren so. Meine Frau erhält wenn wir mit dem PKW reisen nur Stempel von den Polen bei Aus - und Einreise in die EU und ich nur von den Ukrainischen Grenzbeamten.
    Verstehe jedoch den Hintergrund der Frage nicht wirklich.

  • Wir kennen es so, bei Reise auf dem Landweg: Meine Frau bekommt von den ukrainischen Grenzbehörden keine Stempel, jedoch ich. An der Schengengrenze wird mein Pass nicht gestempelt, aber ihrer.


    Ich habe davon gehört, dass es auf einer Flugreise ggf. gar keine Stempel geben soll.


    In jedem Fall registrieren die UA Grenzbehörden jede Ein- und Ausreise und können exakt mitteilen, wie viele Tage man im Land verbracht hat.


    Gruß
    Siggi

  • Gilt eigentlich der Aufenthaltstitel nur in Verbindung mit einem gültigen Pass?


    nein, aber nur in Verbindung mit dem im AT angegebenen Pass (auch wenn der abgelaufen ist, man aber einen weiteren neuen dabei hat)


    habe gehört, dass man ukrainischen Staatsangehörigen in den Pass nicht mehr bei der Ein und Ausreise in/aus der Ukraine stempelt. Stimmt es wirklich?


    wenn diese eine AE oder NE für D (oder andere Schengenstaaten haben): ja
    (machen Grenzer wissen das nicht und stempeln daher trotzdem)


    Meine Frau erhält wenn wir mit dem PKW reisen nur Stempel von den Polen bei Aus - und Einreise in die EU

    entweder machen die das falsch, oder deine Frau hat keine AE oder NE sondern "nur" ein Visum


    An der Schengengrenze wird mein Pass nicht gestempelt, aber ihrer.


    siehe oben, entweder hat sie keine AE/NE sondern nur ein Visum, oder das stempeln ist ein Fehler

  • siehe oben, entweder hat sie keine AE/NE sondern nur ein Visum, oder das stempeln ist ein Fehler


    Den Fehler machen die ungarischen Grenzer systematisch seit über 13 Jahren mit keiner einzigen Ausnahme. (Meine Frau hat eine NE). Wie kommst Du darauf, dass dies ein Fehler ist? Quelle?


    Gruß
    Siggi

  • Den Fehler machen die ungarischen Grenzer systematisch seit über 13 Jahren mit keiner einzigen Ausnahme. (Meine Frau hat eine NE). Wie kommst Du darauf, dass dies ein Fehler ist? Quelle?


    Gleiches gilt dann wohl auch für die polnischen Grenzer. Aber zum Glück gibt es ja immer den Einen, der es besser weiß als die, welche die Pässe der jeweils Angetrauten mit den Stempeln im Zweifelsfall vor sich zu liegen haben. ;)

  • Wir versuchen es jetzt mit einer kurzfristigen Registrierung übers Konsulat.


    So viel ich weis bekommt Deine Frau beim Konsulat nur dann einen neuen Reisepass, wenn Sie als dauerhaft in D lebende Ukrainerin registriert ist.


    Um den Antrag hierauf zu stellen, benötigt sie eine Menge Papiere, z. T. aus UA (z.B. notarielle Erklärung der Eltern, Beleg über Steuernummer). Ausserdem muss sie sich in UA abmelden und den Inlandspass abgeben. Das ganze Verfahren dauert ca. ein Jahr.
    Meine Frau hat das durchgemacht.


    Reisepass war dann kein Problem. Dauer 1,5 Monate.

    Gruß
    MaBo

  • ungarischen Grenzer systematisch seit über 13 Jahren


    Ungarn?
    Vor 2004 waren sie nicht in der EU, daher konnten sie bis dato machen wie sie es wollten


    Wie kommst Du darauf, dass dies ein Fehler ist? Quelle?


    Grundsätzlich ist es in einer EU Richtlinie vorgesehen, dass die Drittstaatler bei der Ein- und Ausreise an einer Schengenaussengrenz einen Stempel bekommen. Aber es gibt, wie immer, einige Ausnahmen.
    So sollen die RP von Drittstaatlern, die (abegeleitete) Freizügigkeit geniessen und die Aufenthaltskarte vorzeigen sowie Inhaber von AE und NE NICHT gestemeplt werden.
    Grund dafür ist einfache: mit den Grenzstempeln kann man feststellen, wie lange die Person in Schngen war, das ist zwingend, wenn man visafrei einreisen darf oder ein Visum hat. Wer eine Aufenthaltskarte oder AE oder NE hat, bei dem ist es uninteressant, wann er ein- und ausgereist ist. Daher ist bei diesen Personen kein Stempel notwendig und *soll auch nicht* gestempelt werden
    Quelle ist die angesprochene Richtlinie, die Nr. habe ich momentan nicht parat und keine Lust zu suchen.
    Du kannst aber auch die BPol anschreiben und nachfragen.


    gibt es ja immer den Einen, der es besser weiß als die, welche die Pässe der jeweils Angetrauten mit den Stempeln im Zweifelsfall vor sich zu liegen haben


    Ich habe nicht geschrieben, dass ich nicht glaube, dass die Pässe gestempelt wurden ... ich habe selber Pässe zu Hause, die entsprechend gestempelt sind. Ich habe nur geschrieben, dass es falsch von der Grenzern war, zu stempeln, wenn der Ihnaber der Pässe eine AE oder NE hat.

  • Grund dafür ist einfache: mit den Grenzstempeln kann man feststellen, wie lange die Person in Schngen war, das ist zwingend, wenn man visafrei einreisen darf oder ein Visum hat.


    Nun in der heutigen Zeit wird man das doch wohl auch im SIS (Schengen Information System) vermerken. Das geht schneller und bietet vor allem die Möglichkeit Aufenthaltsüberschreitungen zu erkennen, ohne mühsam Tage addieren zu müssen. Stempel sollten daher eigentlich obsolet sein.


    Zitat

    Wer eine Aufenthaltskarte oder AE oder NE hat, bei dem ist es uninteressant, wann er ein- und ausgereist ist.


    Das stimmt nicht. Eine AE oder NE verfällt, wenn man das Land für mehr als 6 Monate ohne Genehmigung der ABH verlässt.


    Gruß
    Siggi

  • Nun in der heutigen Zeit wird man das doch wohl auch im SIS (Schengen Information System) vermerken.


    wird nicht gemacht.
    Da wird nach Einreisesperren geschaut, aber die Ein- Ausreise AFAIK nicht vemerkt


    Das stimmt nicht. Eine AE oder NE verfällt, wenn man das Land für mehr als 6 Monate ohne Genehmigung der ABH verlässt.


    Richtig (bei NE nicht ganz so absolut, da gibt es Ausnahmen, so erlischt die NE des Ehegatten eines Deutschen auch bei langer Abesenheit aus D nicht, unter bestimmten Voraussetzung, und auch nicht bei Ausländern, die die NE seit mehr als 15 Jahren haben, wenn der LU gesichert ist), das spielt aber für die Dauer des Aufenthaltes in D keine Rolle

  • Danke für die Antworten! Hintergrund der Frage ist, dass ich im Notfall belegen kann, dass ich Deutschland nicht mehr als 6 Monate verlassen habe. Aber wird ja alles gespeichert.


    Habe 2009 in Borispol noch ein Stempel bekommen. Ich frage trotzdem nach, ist ja eine schöne Errinerung. ;)

  • Hallo,


    wir sind dieses Jahr mehrmals in die Ukraine ein- und ausgereist. Immer über einen polnischen Grenzübergang. Meine Frau ist im Besitz eines eAT. Der Ablauf war immer der gleiche:


    Ausreise aus EU. Pässe gescannt und Ausreisedatum im Computer festgehalten. Genauso das Fahrzeug. Kein Stempel im Pass.
    Einreise in die UA. Pässe gescannt und Einreisedatum festgehalten. Beim Fahrzeug werden alle Daten incl. die Fahrzeugidentnummer eingetragen. Mein Pass bekommt immer einen Stempel, Pass meiner Frau ohne Stempel.


    Ausreise aus der UA. gleiches Spiel. Mein Pass bekommt einen Stempel usw.
    Einreise in die EU. Pässe bekommen keinen Stempel. Einmal folgende Situation. polnischer Beamter bekommt unsere Pässe schaut rein fragt nach den Namen und gibt meiner Frau ihren UA Pass zurück in nimmt nur den eAT zu Registrierung mit.


    Aus meiner Erfahrung und Gesprächen mit ukrainischen Beamten werden alle Daten zentral gespeichert und sind jederzeit abrufbar. Bei Fahrzeugdaten wird zur Zeit sehr genau gearbeitet. Bei meiner Fahrt im Frühjahr diesen Jahres wurde ich an einem DAI Posten angehalten. Der Beamte war sehr höflich und wollte von mir den Pass und die Fahrzeugpapiere. Meine Papiere gebe ich nicht aus der Hand, Er wollte die Fahrzeugidentnummer prüfen. Bin also mit aus dem Auto. Nach der Prüfung war alles i.O. Er sagte kein Problem aber ich muss noch warten und telefonierte. Nach meiner Frage warum ich warten soll, die höfliche Antwort." Ihre Daten werden jetzt abgeglichen. Es werden zur Zeit viele Autos illegal eingeführt, dass möchte ich überprüfen" Nach 5 Minuten gab es für mich grünes Licht und ich konnte fahren. Der Beamte immer sehr freundlich meinte nur noch "Gute Fahrt"
    Also sind die Daten zentral immer verfügbar.


    Viele Grüße
    Silvio

  • Zu meiner Ausgangsfrage: Ganz kurz vor Ablauf des Passes gabs doch noch eine schnelle Lösung: Kurzfristge Anmeldung bei der Botschaft in Bonn und der Pass wurde erst einmal für 3 Jahre verlängert.

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