Familienzusammenführung

  • Hallo zusammen,


    ich brauche dringend eure Hilfe!


    Ich bin mit meiner ukrainischen Frau verheiratet. Hochzeit hat in der Ukraine stattgefunden.
    Wir wollen endlich zusammen in Deutschland leben!


    A1 Deutschprüfung wird meine Frau am 30.07. versuchen zu absolvieren. Falls es klappt, möchte sie das Visum sofort danach beantragen.


    Jetzt brauche ich bitte genaueste Informationen, was sie für das Visum zur Familienzusammenführung benötigt.
    Welche Dokumente benötigt sie von mir in original? Welche Dokumente benötigt sie insgesammt? Von welchen benötigt sie Kopien und wie viele? Reichen einfache oder werden beglaubigte benötigt?
    Falls von mir Dokumente in original benötigt werden, wie kann ich sie schnellstmöglich und vorallem sicher meiner Frau oder direckt der Deutschen Botschaft in Kiew zukommen lassen?


    Ich würde mich wirklich unglaublich über jede kompetente Hilfe freuen... Bei mir geht's langsam mit den Nerven zu Ende. Die politische Situation dort im Land besorgt mir doch viele schlaflose Nächte und die Sehnsucht treibt einen langsam in den Wahnsinn..
    Da ich auch hier ziehmlich unter Stress stehe, bin ich echt auf eure Hilfe angewiesen!


    Liebe Grüße,
    Love is stronger

  • Hi,
    Du brauchst:
    1. die appostillierte Heiratsurkunde mit Übersetzung durch Ukr. Übersetzer und notariell beglaubigter Unterschrift des Übersetzers.
    (Vulgo: Durch ukr. Notar beglaubigte Übersertzung.)
    2. Eine Stellungnahme von Dir, dass ihr die eheliche Lebensgemeinschaft in Dt. führen wollt
    3. Visaanträge mit Photos
    4. Personalausweiskopie von Dir mit Vor-und Rückseite, hilfsweise Meldebescheinigung
    5. Sprachtest. Ohne Sprachtest kann der Antrag auch gestellt werden, das Visum wird aber erst erteilt wenn der Test vorliegt.
    D.H. mann kann den Antrag auch ohne Sprachtest stellen muss den Test aber innerhalb von 3 Monaten bei der Botschaft nachreichen.
    6. Empfehle dringend auch Bekanntschaftsnachweise. (Emails, Skype+SMS Protokolle, Gemeinsame Bilder, Geldüberweisungsbelege etc.)


    Der Antrag kann jederzeit ohne Termin nur persönlich in der Botschaft gestellt werden. Bearbeitung dauert in der Regel 4-8 Wochen.
    Noch ein Tipp: Immer ruhig bleiben...... :)

  • Verdammt.. ich dachte die Heiratsurkunde muss nicht übersetzt werden, da ukrainisch. Apostille ist drauf. Müssen nicht eigentlich alle Übersetzungen ins Deutsche in Deutschland gemacht werden?
    Darf das ein ukr. Notar machen, oder gibt es dann nachher Probleme?


    Administrator:
    Kann man dir einen Scan von der Heiratsurkunde schicken und es wird dann innerhalb einer Woche eine passende Übersetzung angefertigt, welche man in Kiew abholen kann?
    Wie viel würde das bei eurem Unternehmen kosten?
    Edit: Original der Heiratsurkunde wird dann beim Abholen vorgelegt.

  • Hallo.
    den Scan kannst du schicken, übersetzen können wir das auch.
    Aber letztlich muss das Ganze notariell beglaubigt werden.
    Dazu benötigen wir das Original.


    Dann mal ein paar Verbraucherinformationen in eigener Sache.... :)
    Du kannst das Original per Post oder DHL zusenden.
    Andererseits muss deine Frau ohnehin zur Botschaft und sie braucht dort auch die Original Urkunde.
    Wenn sie früh morgens kommt, machen wir ihr das in einer Stunde fertig.
    Aber bitte früh genug einen Termin abmachen.
    Kosten liegen bei 30.- Euro, dafür machen wir aber zusätzlich noch eine zweite Übersetzung durch in Dt. allgemein beeidigte Dolmetscher, welche du in Deutschland beim Standesamt etc. vorlegen kannst. Unser Honorar kannst du dann bequem auf unser Konto in Deutschland überweisen.
    Aber die Apostille muss drauf sein. Sonst nimmt die Botschaft die Unterlagen nicht an.
    Wenn nicht vorhanden können wir das auch erledigen. Allerdings nicht in einem Tag...
    Das ist eigendlich die einfachste Vorgehensweise.

  • Wir haben noch ein paar Fragen zu dem Visa-Antrag (http://www.kiew.diplo.de/conte…6290/pdf_zum_antrag_2.pdf)


    Die Punkte 1-19 haben wir.
    Punkt 20, reicht es wenn wir dort "Familienzusammenführung" eintragen, oder müssen die anderen Unterpunkte auch bearbeitet werden?
    21 Feldscher
    22 Nein
    23 was soll dort eingetragen werden? von jetzt bis immer kann man ja schlecht schreiben, oder? :)
    24 Gehalt meines Mannes. (<- kann sie das so schreiben?) Sie wird aber selbst noch eine Ausbildung zur Krankenschwester absolvieren und danach arbeitet.. also kann sie auch später dann Geld dazu steuern.
    25 und 26 nein
    27 a)nein, b) Sie wird von meiner Arbeit mitversichert werden.. jedoch bekomme ich die neue Arbeit erst im September.
    Kann man zunächst eine Reiseversicherung für meine Frau beantragen und die dort eintragen?


    Administrator:
    Du hast eine private Nachricht :)

  • Punkt 20, reicht es wenn wir dort "Familienzusammenführung" eintragen


    ja
    (wenn es ein Kind gäbe und kein A1, dann sollte man das noch präzisieren und "FZF zum deutschen Kind" schreiben)


    23 was soll dort eingetragen werden? von jetzt bis immer kann man ja schlecht schreiben, oder?


    doch, kann man so schreiben



    24 Gehalt meines Mannes.


    ja


    Kann man zunächst eine Reiseversicherung für meine Frau beantragen und die dort eintragen?


    kann man, bringt aber manchmal nichts, da die Bedingungen einer ReiseKV oft den Passus haben, dass sie nur für Beusche gültig ist, und nicht, wenn man in dem Land ständigen Wohnsitz genommen hat. Und genau das hat deine Frau, wenn sie mit FZF Visum einreist.
    Kommt also auf die ReiseKV an, ob sie denn überhaupt dann gilt


  • kann man, bringt aber manchmal nichts, da die Bedingungen einer ReiseKV oft den Passus haben, dass sie nur für Beusche gültig ist, und nicht, wenn man in dem Land ständigen Wohnsitz genommen hat. Und genau das hat deine Frau, wenn sie mit FZF Visum einreist.
    Kommt also auf die ReiseKV an, ob sie denn überhaupt dann gilt


    Alternativ für ca. 170E/Monat im schlimmsten Falle freiwilig gesetzlich versichern, da sie ja ohne Einkommen ist.
    Einer UA-ReiseKV würde ich nicht trauen. Ob sie denn wirklich zahlt, im Falle eines Falles ?

  • Vielen lieben Dank für die bisherigen Antworten!
    Das Forum und vorallem die User hier sind einfach die Besten!


    Noch zwei Fragen:
    Bei dem Punkt 19 war doch gemeint, wie meine Frau hier in Deutschland unterkommen wird, oder? Also einfach die Daten für unsere Wohnung?
    Bei Punkt 27 kann man den Unterpunkt b) freilassen, oder sollte man schreiben "noch nicht" oder so was in der Art?


    @Ahrens
    Du hast eine Mail :)
    Und schon mal vielen Dank!

  • !Wichtig!
    Entschuldigung für den Doppelpost, aber ich habe noch eine dringende Frage:
    Kann man irgendwie schon die Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn man noch keinen neuen Reisepass hat?
    Auf dem Amt ist irgendetwas schiefgelaufen und meine Frau wird den Reisepass nicht mehr bekommen, bevor sie nach Kiev fährt. Obwohl der eig. schon seit knapp 2 Wochen hätte fertig seien müssen.
    Kann man also erst einmal die ganzen Daten von einem bei der Deutschen Botschaft angeben.. und so? Damit sie nicht komplett umsonst nach Kiev fährt, falls es mit der Deutschprüfung nicht klappen sollte.
    Den Reisepass wird sie ja nachreichen können, wenn die auf dem Amt mal in die Pötte kommen... und wir haben wirklich alles proboert, damit es vllt. noch klappen könnte. Ist aber leider nichts mit zu machen((((

  • Bei dem Punkt 19 war doch gemeint, wie meine Frau hier in Deutschland unterkommen wird, oder? Also einfach die Daten für unsere Wohnung?


    hmmm .. du hast schon gelesen, was da steht?
    ** mit Erklärung
    und die sagt, der Punkt entfällt bei Beantragung im Ausland


    aber grundsätzlich hast du Recht, es geht um die Wohnung in D.


    Bei Punkt 27 kann man den Unterpunkt b) freilassen, oder sollte man schreiben "noch nicht" oder so was in der Art?


    ja, mit der Gefahr, dass Nachfragen kommen oder das Visum erstmal (fälschlicherweise) abgelehnt wird.
    Bist du gesetzlich krankenversichert, dann schreib rein, dass sie in deine Familienversicherung kommt


    Kann man irgendwie schon die Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn man noch keinen neuen Reisepass hat?


    Jain
    *ja*,man kann alles beantragen, grundsätzlich.
    Sie beantragt ja das FZF Visum. Warum der Antrag aber ".... auf Aufenthaltserlaubnis" heisst, ist eine andere Frage.
    Eine (echte) Aufenthaltserlaubnis (in D) kann man auch mit einem "alten" RP beantragen, im besten Fall wird das abgelehnt, im schlechtesten bekommt man die AE für die Dauer der Gültigkeit des RP und die AE ist da, wenn der RP abgelaufen ist.
    Macht keinen Sinn, das wissen auch die Behörden, also "nein".


    Ein FZF Visum, der nur ".. Antrag auf AE" heisst, kann man nicht mit einem abgelaufenen oder bald balaufendem RP beantragen.
    Ergebnis ist ja erstmal ein Visum.


    Kann man also erst einmal die ganzen Daten von einem bei der Deutschen Botschaft angeben.. und so? Damit sie nicht komplett umsonst nach Kiev fährt, falls es mit der Deutschprüfung nicht klappen sollte.


    Kann man, man kann so vieles, was unsinnig ist.
    Hier bringt es nichts, ausser Frust und Ärger ... wenn sie überhaupt ohne RP in das Konsulat kommt.
    Ohne RP wird die Reise zum Konsulat voraussichtlich ergebislos sein.
    Aber hier ist das nur Spekulation.
    Sie kann hat das Konsulat fragen, ob nicht doch.... (glaube ich aber nicht, dass doch)


    Den Reisepass wird sie ja nachreichen können,


    Dann kann sie dann zu diesem Zeitpunkt auch das Visum beantragen.

  • Vielen Dank, erne!


    Dann wird sich schon wieder alles noch mehr in die Länge ziehen...


    Eine Frage habe ich aber noch.
    Wir möchten unsere Ehe im deutschen Eheregister eintragen lassen.
    Als ich das EFZ bekommen habe, hab ich auch ein Merkzettel bekommen, auf dem steht was ich dafür benötige.
    Hochzeitsurkunde mit Apostille + Übersetzung


    Da meine Frau die Hochzeitsurkunde ja noch benötigt für das Visum, möchte ich sie mir lieber nicht zuschicken lassen.
    Könnte man eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde in der Deutschen Botschaft anfertigen lassen und die genügt dann mit der Übersetzung?
    Gefordert wird ja eine apostillierte Heiratsurkunde mit angetackerter und und an der Schnittstelle besiegelter Übersetzung...


    Würde gerne dann wenigsten das schon mal klären... Ich hasse es zu warten, vorallem da ich nichts machen kann, damit es schneller geht.

  • Da meine Frau die Hochzeitsurkunde ja noch benötigt für das Visum, möchte ich sie mir lieber nicht zuschicken lassen.


    Solltest du auch nicht .... und brauchst du nicht
    siehe unten


    Gefordert wird ja eine apostillierte Heiratsurkunde mit angetackerter und und an der Schnittstelle besiegelter Übersetzung..


    und soviel ich weiss, sollten beide Ehegatten den Wohnsitz in D haben.
    Geht also erst, wenn deine Frau da ist ... dann wird auch die Eheurkunde imOriginal vorliegen.
    Eilt auch überhaupt nicht, erst wenn Kinder kommen wird die Nachbeurkundung alles einfacher machen.


    Du kannst ja da noch mal beim Standesamt nachfragen.

  • Übrigens, die Registrierung der Ehe beim dt. Standesamt ist kein Muss. Eure in UA geschlossene Ehe ist in D anerkannt, auch ohne Registrierung! Registrierung ist wenn deine Frau hier in D ihren Wohnsitz hat nachträglich jederzeit möglich.

  • Übrigens, die Registrierung der Ehe beim dt. Standesamt ist kein Muss. Eure in UA geschlossene Ehe ist in D anerkannt, auch ohne Registrierung! Registrierung ist wenn deine Frau hier in D ihren Wohnsitz hat nachträglich jederzeit möglich.


    Haben wir auch bis heute nach knapp 4 Jahren nicht gemacht, die wollten glaube damals um die 90 Euro..für einen Wisch, den Du nicht brauchst..


    Außerdem ist die UA Heiratsurkunde viel hübscher.. :thumbup:

    Zitat

    “Willen braucht man. Und Zigaretten.”


    Helmut Schmidt

  • Hier kann ich meine Heirat beim Steueramt aber auch erst eintragen lassen, wenn meine Frau mit der Heiratsurkunde samt Übersetzung endlich zu mir zugezogen ist, oder? Kann ja schlecht angeben, dass ich verheiratet bin, ohne denen irgendetwas vorlegen zu können...


    Zu der Beantragung der Aufenthaltserlaubnis... Meine Frau hat den A1 mit Sehr gut absolviert. Jetzt haben wir demnächst alle Dokumente, die wir brauchen. Ich schätze der Reisepass ist auch bald da.
    Jedoch wurde ihr gesagt, dass die Bearbeitung des Antrags bis zu 5 Monate (?!) dauern kann. Das können die sich aber doch nicht erlauben. Es steht im Internet doch bis max. 2 Monate. Noch weitere 5 Monate ohne meine Frau und ich fordere Schmerzensgeld von Deutschland...


    Gibt es irgend eine Möglichkeit einen Eilauftrag zu beantragen?
    Was kann man machen, dass es schnellstmöglich erledigt wird?


    Administrator: Habt ihr vllt. Kontakte in der D. Botschaft? Könnten wir den Antrag mit eurer Hilfe stellen und er wird dann ganz schnell bearbeitet?

  • Steueramt erst wenn sie hier gemeldet ist .

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

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