Familienzusammenführung

  • Einwohnermeldeamt und Standesamt. Wir haben unsere Ehe nie ins Eheregister eintragen lassen. Die Heiratsurkunde wurde am Meldeamt vorgezeigt. Danach gab es Steuerklasse III.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo zusammen,
    wie versprochen die aktuellen Infos.
    Am Dienstag hatte ich den Eintrag ins Melderegister vorgenommen und Heute war ich noch einmal bei der ABH.
    Habe dort die Bescheinigung abgegeben und die Dame dort, meinte damit wäre alles erledigt. Wirklich traue ich mich noch nicht zu freuen, da ich in der ABH nie wirklich vorgesprochen habe... Ich würde nichts gefragt, sollte nur die Dokumente abgeben undauf meine Frage, ob ich noch vorsprechen müsste, wurde mir immer gesagt, dass es nicht nötig wäre..

  • Tschuldigung für den dritten Post in Folge, aber...


    Es hat geklappt!!! Sie hat das Visum!!! :D


    Und das haben wir auch euch zu verdanken!! Ihr seid die besten hier!! Einfach nur eine super Community!!


    Wenn sich die Aufregung gelegt hat und meine Frau endlich in Deutschland ist, werden wir auch noch mal alles zusammen fassen, wie es bei uns abgelaufen ist. Vllt. ist es ja auch noch hilfreich für andere. :)


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  • schön dass alles geklappt hat! wir befinden uns genau in der selben problematik. heute den brief vom ABH bekommen dass die ehe erst im melderegister eingetragen werden muss bevor es weiter gehen kann.


    musstet ihr die original Heiratsurkunde dann erneut in der ukraine übersetzen und beglaubigen lassen bevor diese per express nach deutschland geschickt wurde?


    es ist halt so sinnfrei weil genau diese dokumente ja schon bei der deutschen botschaft eingereicht wurden... wieso alles doppel gemoppelt. es kostet ja alles zeit und geld...

  • Habe das gestern entdeckt! Ist das neu??? Ich meine, bis vor kurzem war C1 Deutschtest ODER eine triftige Begründung erforderlich, warum das minderjährige, jedoch über 16 Jahre alte Kind, hier einreisen sollte... Stand dieser PDF Datei der Botschaft: 07/2015


    ---Bei Einreise von Kindern von Kindern ab 16 Jahren muß ein Sprachnachweis C1 vorgelegt werden. Dieser entfällt bei gemeinsamer Einreise
    mit mindestens einem Elternteil.---


    pdf_kindernachzug.pdf


    Weiterhin wird in Punkt 9 ein Aufenthaltstitel verlangt... den hat sie ja natürlich noch nicht... denn sie sollen beide zusammen hier hin kommen.
    Reicht dann meine Meldebescheinigung bei der Botschaft?

    Einmal editiert, zuletzt von Revilo ()

  • Wir sind ja auch bald dran und haben den Termin bei der deutschen Botschaft.
    Ich knüpfe mal direkt noch mit zwei wichtigen Fragen an.


    a) Auf der Webseite der Botschaft steht zwar, dass nur meine Frau in die Botschaft gelassen wird. Aber habe ich nicht als Ehemann das Recht mit in die dt. Botschaft gelassen zu werden? Wäre schon gerne selbst mit vor Ort.


    b) Ist es möglich eine Vorabzustimmung zu bekommen WEGEN
    bi) der aktuellen Wartezeit mit den Terminen bei der Botschaft
    bii) Wegen meiner persönlichen Situation welche ich so erklären werde, dass jeder Tag der in Sachen Warterei hinzukommt mich (hört sich jetzt vielleicht blöd an) in meiner Fähigkeit meinem Studium nachzugehen sehr belastet?
    biii) Ich vorab zur AB gehe und dort beim zuständigen Sachbearbeiter (Meine Frau hat ja meinen Namen angenommen) vorspreche?!


    Vielen Dank und Glückwunsch an alle die es geschafft haben!

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • Morgen.
    Deine Anwesenheit in der Botschaft ist nicht erforderlich. Ist auch nicht immer ein Vorteil. Ob es nun dein Recht ist, bei der Antragstellung eingelassen zu werden ist Ansichtssache.
    Grundsätzlich würde ich mal sagen, ja.
    Die Botschaft beurteilt das aber je nach Tagesform unterschiedlich.


    Grundsätzlich ist es auch möglich, eine Vorabzustimmung zu bekommen. Allerdings sehe ich hier kein besonderes Bedürfnis, das müsstest Du irgendwie motivieren, warum hier nun eine besondere Eilbedürftigkeit besteht. Aber wenn die Ausländerbehörde Dir eine gibt, ok.


    Termine werden jetzt ca. für Oktober/November vergeben.


    Klar kannst Du jederzeit zur ABH gehen. Vielleicht hast Du Glück und bekommst die Vorabzustimmung.

  • Deine Anwesenheit in der Botschaft ist nicht erforderlich. Ist auch nicht immer ein Vorteil.


    Danke erstmal für deine Antwort :)
    Dann werde ich es wohl nicht machen und auf dich hören! Ich denke du hast da 1000-mal mehr Erfahrung als ich.


    Allerdings sehe ich hier kein besonderes Bedürfnis, das müsstest Du irgendwie motivieren, warum hier nun eine besondere Eilbedürftigkeit besteht.


    Wie würde es aussehen, wenn ich ab 3. September dort bin (Boardkarte kann ich als Beweis mitnehmen) und über den Reisepass vorweise, dass ich mich visa-frei bis maximal 4. Oktober in der Ukraine aufhalten darf? Dann noch die restlichen Sachen die ich eingangs erwähnt habe?! Mir bleibt dann wohl einfach nur darauf zu hoffen, dass sie menschlich sind und es aus Gutherzigkeit machen?!
    Und Sorry, ich kenne die Bedingungen nach dem Gesetz bzw. die normalen Regeln für Vorabzustimmung (Eheschließung in DE, Arbeitsaufnahme, Kind ist auf dem Weg etc...).
    Vielleicht hast du ja trotzdem mal von einem ähnlichen Fall gehört wie es bei mir nun ist.


    Termine werden jetzt ca. für Oktober/November vergeben.


    Wir haben Mitte Juli einen Termin gemacht für Anfang Oktober. Schaut man jetzt auf die Seite bekommt man die normalen Termine erst ab Mitte/ Ende November. Teilweise ist die Terminauswahl auch komplett leer. Schlimm derzeit :(

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  • Und Sorry, ich kenne die Bedingungen nach dem Gesetz bzw. die normalen Regeln für Vorabzustimmung (Eheschließung in DE, Arbeitsaufnahme, Kind ist auf dem Weg etc...).


    die Regeln für die Vorabzustimmung sind ganz einfach: es gibt keine
    d.h. nur eine: die ABH *darf* eine Vorabzustimmung geben. Punkt


    d.h.auch, sie muss es nicht --- wenn sie nicht will, braucht sie das nicht mal zu begründen


    Manche ABHs sind kulant und machen sowas, wenn es ihnen gerade passt.
    Manche machen das prinzipiell nicht.


    Wenn ABHs sowas geben, dann in der Regel, wenn der Antragsteller (deine Zukünftige, nicht DU) der ABH bereits durch Akten beaknnt ist und am besten auch vorbeikommt.
    Die ABHs machen das, wenn ihnen klar ist, dass sie sowieso die Sache auf den Tisch bekommen ... und wenn es jetzt besser passt und sie keinen Grund sehen, dass in die Zukunft zu verschieben, kann das gehen.


    Du kannst aber natürlich trotzdem dort vorsprechen. Selbst wenn es keine Vorabzustimmung gibt, kannst du dich dort vorstellen und die Sache besprechen.
    In großen und überlaufenen ABHs (wie Berlin) aber wohl keine Chance, die haben nicht genug Luft zum Atmen geschweige denn Extra Arbeit *jetzt* zu übernehmen.

  • Du kannst aber natürlich trotzdem dort vorsprechen. Selbst wenn es keine Vorabzustimmung gibt, kannst du dich dort vorstellen und die Sache besprechen.


    Werde ich auf jeden Fall machen ... einfach um zu sehen wie sie dort sind/ was an Zeit draufgehen wird. Sie sollen außerdem sehen, dass ich besonders daran interessiert bin meine Frau so schnell wie möglich jeden Tag bei mir zu haben.
    Und hey,.. meine Frau ist denen leider nicht bekannt. Sie hat außerdem nie die Chance gehabt hier ein Besuchsvisum zu bekommen.
    Das wird die aber wahrscheinlich auch nicht interessieren! Hauptsache keine Veränderung oder Mehrarbeit ... Menschlichkeit hin oder her. Ich sehe das dann alles mal pessimistisch und nächste Woche bekommt ihr die Bestätigung.


    Und was sie dort lediglich sehen können sind E-Mails von mir und meiner Frau auf die sie nie geantwortet haben. Scheint dort also wirklich schlecht bzw. ungeordnet abzulaufen...
    dabei haben wir nichtmal 150.000 Einwohner ...

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

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