Meldebescheinigung

  • meine Ehefrau muss ihren Wohnsitz im Inland (Deutschland) haben.


    Oder genauer zu sein: Ihr müsst einen gemeinsamen Wohnsitz in DE haben. Nichts anderes wurde hier im Forum aber auch schon mehrfach gesagt, von da her sollte die Aussage des Steuerberaters keine Überraschung beinhalten.


    Gruß
    Siggi

  • Hallo allerseits!


    Inzwischen hat sich natürlich viel getan:


    Ende Dezember war ihr Auslandspass endlich fertig und sie hat in Kiew das Visum beantragt. Im Februar bekam ich dann für Anfang März eine Einladung zur Ausländerbehörde. Habe alles mitgenommen, was ich auftreiben konnte: Boarding Karten, Fotos, Telefonrechnungen, Emails, Chatlogs, usw. Direkt am Ende des Gesprächs hat der Sachbearbeiter mir noch seine Entscheidung mitgeteilt und am nächsten Tag hat meine Frau den Anruf von der Botschaft erhalten, dass sie das Visum abholen kann.


    Mitte März war meine Liebste dann hier und heute hat sie ihre Aufenthaltsgenehmigung für 3 Jahre erhalten.


    Wir sind glücklich! :)


    Danke nochmal an alle, die uns hier unterstützt haben!

  • Ein Dank auch an dich fuer die Rueckinfo.

    mfg
    badossi
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    Wer keine Angst vorm Teufel hat, braucht auch keinen Gott.
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  • Auf meinem "Laufzettel" vom Standesamt steht, ich müsse eine "Ledigkeitsbescheinigung" von ihr liefern, allerdings hat meine Süße mich gestern darüber in Kenntnis gesetzt, dass es diese laut Aussagen des Amtes seit 2008 nicht mehr gibt.


    So, habe das selbe Problem. Die ukrainischen Behörden stellen diese Dokument nicht mehr aus. Laut Aussagen meiner Verlobten kann das aktuell nur noch ein Notar machen.
    Kennt sich damit jemand zufällig aus?

  • Zum Notar gehen ist richtig, dort eine eidesstattliche Versicherung abgeben, diese apostillieren lassen und in D vom vereidigten und zugelassenem Dolmetscher uebersetzen lassen.
    So hat es meine baldige Frau im Maerz gemacht, Standesamt war zufrieden und Papiere sind nun schon unterwegs fuer das EFZ...

  • Zum Notar gehen ist richtig, dort eine eidesstattliche Versicherung abgeben, diese apostillieren lassen und in D vom vereidigten und zugelassenem Dolmetscher uebersetzen lassen.
    So hat es meine baldige Frau im Maerz gemacht, Standesamt war zufrieden und Papiere sind nun schon unterwegs fuer das EFZ...


    Gut. Vielen Dank.
    Man weiß ja nie ob Beamte auf ihren falschen Angaben bestehen, was dann wieder Zeit kostet...
    Im Merkblatt des OLG steht auch nur der Notar, deswegen war das Ganze auch etwas konfus.

  • Bestätige AlexanderUA seine Ansage !


    1) Daß besagte Ledigkeitsbescheinigung nichtmehr ausgestellt wird in der Ukraine
    2) Die Prozedur mit der Eidestattlichen Erklährung vor einem Notar ... von diesem ordnungsgemäß niedergelegt und mit Apostille versehen , übersetzt nach Isonorm von einem vereidigtem Sprachmittler


    So von Galina im Januar ,mit Erfolg wie Ihr wißt , praktiziert


    Gruß ! Robert

    Russen Forum


    Wo kämen wir hin ? - Ginge jemand hin !


    [ Um zu sehen wo wir hinkämen , wenn wir hingingen ............. ]

  • @ Robert


    Danke. !wsmile!
    ------------



    Ein kleine Frage hätte ich noch wegen den beglaubigtn Kopien des Inlandspasses und des Reisepasses:


    - auch über den Notar möglich oder muß das extra ein deutsches Konsulat machen (Konsulat steht auf dem Merkblatt)?
    [in Deutschland sind ja Beglaubigungen von jeder öffentlichen Einrichtung zu erhalten]


    - beim Inlandspass müssen alle Seiten kopiert werden auch die Leeren, wie sieht es mit dem Reisepass aus - dazu gibt es nämlich auf dem Merkzettel keine Angaben?



    Danke

    Einmal editiert, zuletzt von Dante ()

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