Hallo,
ich heiße Alexander und bin neu hier. Ich habe zwar schon eine gewisse Zeit mitgelesen, da es jetzt bei meiner Verlobten und mir in die spannende Phase geht aber doch mal im Forum registriert da ich eine Frage habe. Es geht um das Thema Ehefähigkeitszeugnis, welches schon öfters hier behandelt wurde. Da die zuständige Behörde in Odessa aber heute von einer neuen Regelung sprach, die es wohl seit 15.03.2015 gibt, wende ich mich an euch.
Folgender Sachverhalt:
Meine Verlobte hat im Januar in Erfahrung gebracht, wie der Ablauf bei einer Hochzeit in Odessa ist und welche Papiere wir benötigen. Demnach brauche ich ein Ehefähigkeitszeugnis (mit Apostille und Übersetzung) sowie eine Kopie und Übersetzung meines Reisepasses. Mit diesen Papieren gehen wir in Odessa zu einer Behörde (Name ist mir unbekannt), welche ein Papier ausstellt, mit dem wir dann beim Standesamt die Eheschließung beantragen können.
Nachdem ich alle ihre Papiere hatte (mit Apostille u. Übersetzung) habe ich gestern bei meinem zuständigen Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis beantragt. Der Standesbeamte erkundigte sich welche Papiere ich denn außerdem brächte, um in Odessa zu heiraten. Er war sehr skeptisch, als ich ihm erklärte, dass ich nur das Ehefähigkeitszeugnis benötige und meinen Reisepass und empfahl mir, dies nochmal zu prüfen.
Meine Verlobte hat dann heute bei der zuständigen Behörde angerufen. Dort erklärte man ihr, dass durch eine neue Regelung, die seit dem 15.03.2015 in Kraft wäre, nunmehr nurnoch der Reisepass ausreicht.
Jetzt bin ich total verwirrt und verunsichert. Ich möchte vermeiden, dass uns bei den entscheidenden Terminen in Odessa wichtige Papiere fehlen. Ok, das Ehefähigkeitszeugnis ist jetzt schon beantragt und werde dass dann auch auf jeden Fall apostiliert und übersetzt dabei haben. Aber vielleicht weiß hier im Forum ja jemand etwas über diese neue Regelung.
Wäre nett, wenn jemand von euch vielleicht etwas Licht ins Dunkle bringen könnten.
Danke und viele Grüße
Alexander