Ehefähigkeitszeugnis ja/nein; neue Regelung

  • Hallo,


    ich heiße Alexander und bin neu hier. Ich habe zwar schon eine gewisse Zeit mitgelesen, da es jetzt bei meiner Verlobten und mir in die spannende Phase geht aber doch mal im Forum registriert da ich eine Frage habe. Es geht um das Thema Ehefähigkeitszeugnis, welches schon öfters hier behandelt wurde. Da die zuständige Behörde in Odessa aber heute von einer neuen Regelung sprach, die es wohl seit 15.03.2015 gibt, wende ich mich an euch.


    Folgender Sachverhalt:
    Meine Verlobte hat im Januar in Erfahrung gebracht, wie der Ablauf bei einer Hochzeit in Odessa ist und welche Papiere wir benötigen. Demnach brauche ich ein Ehefähigkeitszeugnis (mit Apostille und Übersetzung) sowie eine Kopie und Übersetzung meines Reisepasses. Mit diesen Papieren gehen wir in Odessa zu einer Behörde (Name ist mir unbekannt), welche ein Papier ausstellt, mit dem wir dann beim Standesamt die Eheschließung beantragen können.


    Nachdem ich alle ihre Papiere hatte (mit Apostille u. Übersetzung) habe ich gestern bei meinem zuständigen Standesamt das Ehefähigkeitszeugnis beantragt. Der Standesbeamte erkundigte sich welche Papiere ich denn außerdem brächte, um in Odessa zu heiraten. Er war sehr skeptisch, als ich ihm erklärte, dass ich nur das Ehefähigkeitszeugnis benötige und meinen Reisepass und empfahl mir, dies nochmal zu prüfen.


    Meine Verlobte hat dann heute bei der zuständigen Behörde angerufen. Dort erklärte man ihr, dass durch eine neue Regelung, die seit dem 15.03.2015 in Kraft wäre, nunmehr nurnoch der Reisepass ausreicht.


    Jetzt bin ich total verwirrt und verunsichert. Ich möchte vermeiden, dass uns bei den entscheidenden Terminen in Odessa wichtige Papiere fehlen. Ok, das Ehefähigkeitszeugnis ist jetzt schon beantragt und werde dass dann auch auf jeden Fall apostiliert und übersetzt dabei haben. Aber vielleicht weiß hier im Forum ja jemand etwas über diese neue Regelung.
    Wäre nett, wenn jemand von euch vielleicht etwas Licht ins Dunkle bringen könnten.


    Danke und viele Grüße
    Alexander

  • Hallo @AlexR,


    ich bin gerade bei dem gleichen Schritt, ...und habe so vor 2 Wochen hier im Oblast Chernigov genau die gleiche Antwort bekommen...sinngemaess- "wir brauchen hier nur den Reisepass, - uebersetzt, - mehr nicht !!! Die Standesbeamte hat auch was von einer neuen Regelung ab Maerz 2015 gesprochen (nachdem dort im Januar/Februar natuerlich noch nicht die Rede davon war)...und ich hatte auch alle meine dt. Dokumente dabei....- die Dame hatte kein Interesse daran.
    Lediglich auf ausreichend freie Tage im Reisepass hat Sie hingewiesen - so um die 30 Tage seien erforderlich, da die Frist zwischen Beantragung und Trauung in diesem Zeitraum liegt, meinte Sie.
    Wir haben das erst nicht geglaubt und es auch noch nirgends nachgeprueft und da fuer uns der Ort der Heirat noch nicht feststeht ( Alternative Daenemark), habe ich es auch erstmal nur fuer mich zur Kenntnis genommen,...obwohl es so eine enorme Vereinfachung darstellen wuerde,- kann ja moeglicherweise dann schon mit dem Assoabkommen zusammenhaengen.


    und willkommen im Forum !

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Hallo,


    danke für die Antwort. Ist schon etwas beruhigender, wenn andere die Erfahrung auch machen.


    Dass das aber mit dem Assoziierungsabkommen zu tun haben könnte kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Bei einer Hereit in D werden ja auch von beiden Partnern z.B. Geburtsurkunden verlangt (ich nehme mal an um ein Verwandtschaftsverhältnis auszuschließen). In Zusammenhang mit dem Assoziierungsabkommen (wobei ich im Moment den Inhalt nicht kenne aber bezweifle, dass die Thematik Eheschließung dort überhaupt behandlet wird) würde ich eher darauf tippen, dass die zu beschaffenen Papiere sich EU-Recht angleichen. Aber darüber zu diskutieren ist hier jetzt eigentlich Offtopic.


    Danke und viele Grüße
    Alexander


  • Hm, würde natürlich vieles vereinfachen... Könntest Du nicht mal den Namen der Behörde herausfinden?

  • Hallo,


    es handelt sich um das "Регистрационная служба Главного управления юстиции в Одесской области", http://just.odessa.gov.ua
    Dort erhalten wir (laut letztem Stand nur durch Vorlage meines Reisepasses und ihres Inlandspasses) ein Dokument welches die Eheschließung genehmigt. Mit diesem Dokument gehen wir zum Standesamt und können dort nach erneuter Vorlage unserer Pässe die Eheschließung beantragen. So jedenfalls die Theorie. Wirklich überzeugt bin ich aber im Moment noch nicht.


    Danke und viele Grüße
    Alexander

  • Die Regelung scheint in der Tat so wie oben beschrieben zu sein.
    Damit hat sich die ganze Prozedur der Eheschliessung nun wirklich stark vereinfacht.
    Man benötigt nur noch den Reisepass mit notariell beglaubigter Übersetzung. (In der Ukraine erstellt)
    Tja und dann kann man hier nach Aussage des zentralen Standesamtes Kiew die Eheschliessung anmelden.
    Die ganze Prozedur dauert bis zur Eheschliessung normalerweise ca. 4 Wochen, kann unter bestimmten Umständen (Schwangerschaft, berufliche Unabkömmlichkeit, übliche Zuwendungen etc) aber auch beschleunigt werden.
    Nach der Eheschliessung erhält man wie früher die Heiratsurkunde und kann nach der Apostillierung und Vorlage der anderen Vorraussetzungen, wie früher den Visaantrag zum Ehegattennachzug bei der Botschaft stellen.


    Das ist soweit die derzeitige Lage.
    Nun muss man aber mal abwarten, wie sich das Visaverfahren in Zukunft weiter entwickelt.
    Denn mit dieser Regelung hat man die vorher vorhandenen Abläufe vollends auf den Kopf gestellt.
    Wo vorher auch von deutscher Seite durch die Beschaffung eines Ehefähigkeitszeugnisses, doch recht hohe Hürden hinsichtlich der Prüfung der Ehefähigkeit anhand von Personenstandsdokumenten vorhanden waren, ist dies nun die einfachste Variante, praktisch ohne Unterlagen
    an einen deutschen Dauerauffenthaltstitel zu kommen.
    Das ist also weitaus einfacher zu erlangen als ein Sprachkurs-/Studien-/Arbeitsvisum etc.
    Aus Behördensicht ist damit der Visaerschleichung natürlich Tür und Tor geöffnet. Ich denke das wird nach einiger Zeit auch verstärkt eintreten.


    Denkbar wäre mittelfristig, dass nun eine ähnliche Prüfung wie beim Ehefähigkeitszeugnis durch die Standesämter, dann durch die Ausländerbehörden bzw. die Botschaft im Visaverfahren stattfindet. Naheliegend wäre es sogar, mit dieser Prüfung wiederum die Standesämter/Regierungspräsidien auf dem Wege einer quasi Amtshilfe zu betrauen.
    Das findet derzeit, wenn auch selten, schon beim Vorliegen des Verdachts einer geschlossenen Scheinehe statt.


    Früher (bis vor ca. 7-8 Jahren) war es auch so, dass die ukrainischen Verlobten zur Eheschliessung in Deutschland lediglich eine Familienstandsbescheinigung und eine Geburtsurkunde benötigten, um einen Visumsantrag Kategorie D zur Eheschliessung in Deutschland mit anschliessender Wohnsitznahme zu stellen, und nicht etwa die komplette Eheschliessung anmelden mussten wie Heute.
    Dieses Verfahren wurde dann aber, wohl aus oben genannten Gründen abgeschaft.


    Wie es weitergeht, kann nur die Praxis zeigen. Derzeit ist dieses Verfahren, zumindest wenn bei der Verlobten Vorehen vorlagen, sicher das einfachste Verfahren um an ein Dauerauffenthaltsrecht in Deutschland zu kommen.
    Allerdings kann ich mir erstmal nicht vorstellen, dass es dabei dauerhaft bleiben wird.

  • Wenn die Ehe in UA mit bzw. jetzt ohne Ehefähigkeitszeugnis wirksam geschlossen wurde, dann müsste die Ehe auch in D annerkannt sein (,soweit nach dem jeweilige Heimatrecht der beiden Eheschließenden keine Ehehindernisse oder –verbote vorhanden sind und das im Eheschließungsstaat geltende Ortsrecht beachtet wurde).
    Visarechtliche Probleme sehe ich derzeit keine. Es gibt doch genug Länder in denen ein Ehefähigkeitszeugnis nicht verlangt wird. Gibt es bei diesen Ländern dann ein anderes Visaverfahren?

  • Dass die Ehe gültig geschlossen ist, daran besteht erstmal kein Zweifel.
    Visarechtliche Probleme sind bis jetzt auch nicht vorhanden, hab ich ja auch so geschrieben.
    Kann mir aber durchaus vorstellen, dass das Visaverfahren, bzw. dabei vorzulegende Unterlagen sich verändern werden, wenn hier möglicherweise massenhafter Missbrauch betrieben werden wird, wie das früher wohl schon mal war.
    Wie gesagt dieses Verfahren wurde bereits früher, wie von mir beschrieben verändert.
    Was man Heute vor sich hat, war mitnichten immer so. Von daher halte ich es für im Bereich des Möglichen liegend, dass das auch diesmal der Fall sein wird. Länder in denen kein Ehefähigkeitszeugnis verlangt wird haben hinsichtlich des Schengenraumes in der Regel im Kategorie C Bereich auch kein Visaregime. Sodass ein Visamissbrauch eh nicht nötig wäre.
    Das genau ist der Punkt lieber Mabo.
    Genau das ist hinsichtlich der Ukraine der Fall. Wer kein C-Visum bekommt heiratet jetzt eben. Ist ja für Leute mit Sprachkenntnissen einfacher als ein C-Visum. Dafür braucht man in der Regel noch eine Einladung, Einkommensnachweis, nachgewiesene Rückkehrbereitschaft usw. usf.
    Aber wie gesagt, das ist erstmal Spekulation.

  • In der Ukraine ist alles nicht so einfach man geht zu einer Behörde und stellt eine Frage zwei verschiedenen Mitarbeitern und bekommt natürlich zwei verschiedene Antworten. Manchmal kommen mir die Behördengänge hier wie Krieg vor. In denn Krieg geht man am besten bewaffnet Das heißt man sollte alle Papiere dabei haben die man braucht und die man überhaupt nicht braucht. Für was? Denn die Papiere die man überhaupt nicht braucht, braucht man eben doch ab und an ach ja bei allein Papieren noch ein paar Kopien dann ist man auf der sicheren Seite.Ich habe auch als ich angefangen habe in der Ukraine zu leben nur die Papiere mitgenommen die mir gesagt worden sind. Aber dann sofort gemerkt das es nichts bringt. Es ist ganz normal das man dir etwas sagt du kommst in einer Stunde mit dem was man dir gesagt hat zurück und die sagen ja wo sind die anderen Papiere? Welche denn? Du wurdest ja von uns informiert (aber natürlich nicht). Das kannst du nicht mit Deutschland vergleichen das ist wie Tag und Nacht. Wen ich Behördengänge vor mir habe, dann nehme ich absolut alles mit was ich gebrauchen kann oder auch nicht um einfach nicht noch 2 mal Heim gehen zu müssen. Aber wie ich verstanden habe wohnst du ja im Deutschland und kannst da nicht einfach so mal für ne Stunden nach Deutschland beamen lassen. Deswegen Scheiß auf die 30-50 Eur und lasse dir natürlich ein Ehefähigkeitszeugnis mit Appostile ausstellen und Übersetzung des ganzen. Weil alles andere ist einfach nur ein Glücksspiel für dich. Am Ende reißt du dir die Haare aus und bereust es nicht gemacht zu haben.Wer das übertrieben findet der lebt nicht in der Ukraine und wer hier in der Ukraine lebt weiß das ich eher untertreibe als übertreibe. Noch ein Tipp: alles was mit wichtigen Dokumenten zu tun hat und übersetzt werden muss, muss oft auch per Notar beglaubigt werden.Das wird fast nie erwähnt aber wen du mal da bist ohhh ja wo ist die Beglaubigung vom Notar bitte schön. Ist ja klar du kannst ja selber am Computer alles falsch übersetzen und aus Max Mustermann ne Helene Fischer übersetzten. Das aber alles in der Ukraine machen lassen. Weil viel schneller viel billiger. Da gehst du in ein Übersetzungsbüro fragst gleich ob sie mir einem Notar arbeiten (alle größeren Übersetzunbgsbüros haben da ihren Notar mit dem sie arbeiten) und in 1 Tag hast du alles was du brauchst für kleines Geld.

  • Aus Behördensicht ist damit der Visaerschleichung natürlich Tür und Tor geöffnet.


    sehe ich nicht so, denn wenn tatsächlich eine Ehe geschlossen worden ist nach den Gesetzen des Landes, dann liegt eine Ehe vor und gilt auch in D. Egal wie einfach die Eheschliessung war. Die Ehe ist sogar in D gültig, wenn die Voraussetzungen nicht überprüft worden sind und auch nicht vorliegen (also einer der beiden noch mit jemand anderem verheiratet ist).
    Allerdings gibt es für die Eheurkunde kein FZF Visum und keine AE. Da braucht es den erklärten echten Willen, in D in ehelicher LG zu leben. WEnn das auch vorhanden ist und die beiden tatsächlich Tisch und Bett teilen, ist es auch keine Visaerschleichung, selbst dann, wenn das Visum die Hauptantriebsfeder war.
    Wenn das aber nicht der Fall ist, dann ist es ein FAll von Scheinehe, und da hast du dann wieder Recht.


    Ich denke das wird nach einiger Zeit auch verstärkt eintreten.


    Du meinst Scheinehen?
    Weiss nicht, will da nicht vorhersagen.


    Denkbar wäre mittelfristig, dass nun eine ähnliche Prüfung wie beim Ehefähigkeitszeugnis durch die Standesämter, dann durch die Ausländerbehörden bzw. die Botschaft im Visaverfahren stattfindet.


    Nur nach entsprechender Gesetzesänderung, die nicht in Sicht ist.
    Aufgrund heutiger Gesetzgebung sehe ich keine Handhabe dafür, aber dagegen.


    Naheliegend wäre es sogar, mit dieser Prüfung wiederum die Standesämter/Regierungspräsidien auf dem Wege einer quasi Amtshilfe zu betrauen.


    Nun, das ist auch heute gang und gäbe. Die Behörden wollen das sogar offiziell auf die Antragsteller abwälzen mit der Forderung der Nachregistrierung der Ehe (da wird das dann auch wirklich so stregn geprüft). Aber sie haben keine Handhabe dafür und wollen damit die Kosten auf die Antragsteller abwälzen. Ne ne, das ist nicht erlaubt.
    Aber jede Behörde kann natürlich die Meinung des Standesamtes einholen. Aber das geht den Antragsteller nichts an.
    Eine Nachregistrierung kann keine Behörde *fordern* oder in die Wege leiten.
    Zudem: was ist wenn das Standesamt Zweifel äussert?
    1. na und, die Ehe ist erstmal *gültig*, da nach den Gesetzen der UA geschlossen.
    2. Zeifel woran? Eine Prüfung wird wohl ergebn, dass die Ehe nach den Gesetzen der UA geschlossen wurde, damit gültig. Basta. Dass die Voraussetzungen nicht gegeben waren? Tja, dann muss man ein Eheaufhebungsverfahren in die Wege leiten. Bis das durch ist, ist man verheiratet, auch in D mit entsprechendem Anspruch auf FZF.


    Zudem: ein Visamissbraucht steht bei dem Szenario nur bei Scheinehe zu befürchten. Dieses überprüft aber ein Standesamt nicht.


    Wenn die Ehe in UA mit bzw. jetzt ohne Ehefähigkeitszeugnis wirksam geschlossen wurde, dann müsste die Ehe auch in D annerkannt sein (,soweit nach dem jeweilige Heimatrecht der beiden Eheschließenden keine Ehehindernisse oder –verbote vorhanden sind und das im Eheschließungsstaat geltende Ortsrecht beachtet wurde).
    Visarechtliche Probleme sehe ich derzeit keine. Es gibt doch genug Länder in denen ein Ehefähigkeitszeugnis nicht verlangt wird. Gibt es bei diesen Ländern dann ein anderes Visaverfahren?


    sehe ich auch so


    Mit einer Ausnahme: die Ehe ist auch dann in DE gültig, wenn das Standesamt geschlampt hat und vorhandene Ehehindernisse nicht geprüft oder erkannt hat. Ehe ist gültig, wenn rechtskräftig geschlossen -- allerdings dann auch aufhebbar. Aber erstmal gültig.

  • Erne du hast natürlich Recht. Türe und Tore geöffnet? Natürlich ist das Quatsch!Denn deine Frau gilt bis zu der rechtlichen Ehezusammenführung so als ob sie ein niemand für dich wehre. Sie muss ja noch die ganzen Papiere zusammen tragen wie Ehefähigkeitszeugnis etc. Deswegen gilt auch nach der Ehe ne Garantie damit sie das Visum 100% bekommt gibt es null und keine.

  • deine Frau gilt bis zu der rechtlichen Ehezusammenführung so als ob sie ein niemand für dich wehre


    Ich verstehe nicht so richtig.
    Natürlich gilt die Ehefrau (also nach Eheschliessung) als Ehefrau.
    Du bist dann auch verheiratet, auch wenn die Ehefrau in einem Drittland lebt und kein Visum hat.


    Sie muss ja noch die ganzen Papiere zusammen tragen wie Ehefähigkeitszeugnis


    Ähem, als Ehefrau bekommt sie kein Ehefähigkeitszeugnis mehr.
    Du meinst vor der Eheschliessung? Dann hast du Recht.


    Deswegen gilt auch nach der Ehe ne Garantie damit sie das Visum 100% bekommt gibt es null und keine.


    100% ist so gut wie nichts. So gut wie nichts ist 100%ig
    Aber ein Anspruch existiert, da ist die Garantie nahe an den 100%

    Einmal editiert, zuletzt von erne ()



  • Also ich glaube jetzt reden wir anneinander vorbei.
    In meinen Posts steht nach Abzug aller Interpunktionen und Implizierungen, das Gleiche wie bei Dir.... :)))))

  • Darf ich vielleicht an dieser Stelle noch die Aufmerksamkeit auf diesen meinen Beitrag in einem anderen Thread lenken, falls der untergegangen sein sollte? Hat nichts direkt mit der Eheschliessung zu tun, aber mit dem, was dann folgt von wegen Visum für die Ukraine ;) Wenn man mal eine Auskunft von der Botschaft der Ukraine in der Schweiz will :S Visa von D nach Ukraine

  • Hallo,


    herzlichen Dank für die vielen Antworten. Ich bin jetzt doch wieder etwas sicherer, dass alles gut gehen wird.
    Das Ehefähigkeitszeugnis ist ja schon beantragt, werde dieses auf jeden Fall mitnehmen. Sicherheitshalber hatte ich bei der Beantragung der beglaubigten Geburtsurkunde, die ich für das Ehefähigkeitszeugnis brauchte, auch dirket eine mehrsprachige Geburtsurkunde beantragt. Diese werde ich auch auf jeden Fall mitnehmen.
    Gibt es sonst noch eine Urkunde, die ich sicherheitshalber mitnehmen sollte?


    Vielen Dank und Gruß
    Alexander

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