Visum für Besuch Sprachschule in Deutschland

  • Liebe Forumteilnehmer,
    meine Fragen sind beistimmt Routine für Euch. Aber ihr würdet mir sehr helfen, denn ich habe bisher nichts passendes gefunden.


    Meine Bekannte (keine Beziehung im Sinne Mann und Frau) möchte einen 7 wöchigen Deutschkurs an einer Sprachschule in Deutschland besuchen.


    Ich mache die Verpflichtungserklärung, da sie in Kiev Studentin ist.


    Ich stelle Wohnraum und Flugticket zur Verfügung.


    Weiterhin ausreichende Barmittel.


    Sprachkurs ist für 7 Wochen bezahlt.


    Ich war letztes Jahr etwa 20 Wochenenden in Kiev zum ukrainisch lernen.


    Keine Heiratsabsichten! Keine Beziehung!


    Sie hatte bereits 2013 und 2014 Visum für Schengen Raum.


    Nun fehlen mir nur noch ein paar Informationen.


    Krankenversicherung: Was kostet diese für etwa 8 Wochen, wenn Sie die Versicherung in Kiev abschließt?


    Wie lange ist die Bearbeitungszeit des Visums ab Antragstellung?


    Es gibt ja Schengen Visum und Nationale Visum. Da sie ja die gesamte Zeit hier zur Schule geht, also ein nationales Visum für Deutschland?


    Sie kann also die Unterlagen in dem Visacenter in Kiev abgeben? Wird in diesem Fall auch ein Interviev gemacht?


    Vielen Dank!

  • ich hatte genauso dieselbe Konstellation. KV aus der Ukraine (wichtig dabei ist die Höhe der Deckung, muss mindestens 30 000euro sein glaub ich)hat damals keine 100 Dollar für 3 Monate gekostet.
    Wir haben alles ohne Agentur gemacht. Deine Freundin wird eine sehr intensive Befragung durchmachen! Dabei ist es extrem wichtig bei der der Wahrheit zu bleiben....das Ihr nur befreundet seid und keine intime Beziehung führt oder vorhabt zu führen!!!


    Die erste Woche vom Kurs haben wir verpasst weil das Visa nicht rechtzeitig erteilt wurde. Nach dem ich die Botschaft angeschrieben hatte, kam die Info das es nicht an denen Liege sondern meine örtliche ABH die Unterlagen nicht zurück schickt. Am nächsten Tag beim Leiter der Behörde gewesen ....und dann hin es innerhalb von 3 Tagen.


    Freundliche Grüsse

    War is Over! if you want it...

  • Krankenversicherung: Was kostet diese für etwa 8 Wochen, wenn Sie die Versicherung in Kiev abschließt?


    z.B. AXA Versicherung fuer 90 Tage Aufenthalt - 575,60 Grivna (in UA gekauft Feb.2015)


    Wie lange ist die Bearbeitungszeit des Visums ab Antragstellung?


    bei uns letztes mal 1 Woche...- vor 2 Wochen (wuerde dir den "Reisepass-Heimbringservice der Visastelle empfehlen, wenn deine Bekannte nicht gerade in Kiew wohnt)


    Es gibt ja Schengen Visum und Nationale Visum. Da sie ja die gesamte Zeit hier zur Schule geht, also ein nationales Visum für Deutschland?


    ich denke es sollte ein Schengenvisum Typ C sein, - mehrfache Einreise / 90 Tage Aufenthalt


    Sie kann also die Unterlagen in dem Visacenter in Kiev abgeben? Wird in diesem Fall auch ein Interviev gemacht?


    ja, der beste Weg ist ueber das VSC, es ist aber ein Termin erforderlich - ueber diplo.de
    Interview ? - weis ich auch nicht, denke aber nein, wobei hier wohl der Hase im Pfeffer liegen kann, ...Pruefung der "Rueckkehrbereitschaft" und "Beziehungsstatus",...also sind durchaus ein paar Fragen moeglich, aber nicht in deutsch, falls das deine Frage war


    Dein Angebot ist ja sehr umfangreich und ohne es negativ sehen zu wollen, du bist dir schon bewusst, dass es da mit deiner VE ein gewisses Risiko fuer dich gibt ?
    Nur mal als Nachfrage, - du bist 20 x am WE nach Kiew geduest um ukrainisch zu lernen ???, das bekommt man aber in DE guenstiger hin ...Lotto King Karl oder Flugkapitaen :whistling:

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Ich bin ja hier relativ neu...und habe es auch nicht so sehr mit der technik! Wie kann ich Dir eine persönliche Nachricht schreiben?



    auf's Profil gehen, - oeffnen, - ...dann oben auf private Nachrichten, oder ueber die Mitgliederliste :)

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Noch ein kleiner Nachtrag zu meinen Fragen.
    Thema Krankenversicherung konnte ich bereits klären. Die Kosten sind mir nicht so sehr wichtig. Macht ales etwas einfacher.


    Ich habe bei der Botschaft so ein Merkblatt zum Thema Sprachreisen gefunden.


    Wir wollen ja alles korrekt und wahrheitsgemäß einreichen und wollen auch wirklich nicht in weiteres Schengen Ausland.
    Gibt es einen speziellen nationalen Visaantrag?


    Ich mchte der bekannten gerne dabei helfen den Sprachkurs besuchen zu können. Aber für mich persönlich ist es nicht wichtig. Ich helfe gerne...wenn es klappt ist es gut, wenn nicht...traurig für das Mädel! Für mich kein Drama!

  • Gibt es einen speziellen nationalen Visaantrag?


    ja natürlich, aber dieser ist nur notwendig, wenn sie über 90 Tage hier bleiben will.
    Ein Nationales Visum (Typ D) dient der "Einwanderung" -- was nicht heisst, dass man dann für immer in D bleiben muss, sondern dass dann hier in D eine AE=Aufenthaltserlaubnis gegeben werden muss. Das ist nötig über 90 Tage Aufenthalt (pro Halbjahr). Für weniger als 90 TAge braucht man keine AE, da genügt das Schengenvisum (Typ C) für Besucher ... natürlich darf man als Besucher auch einen Sprachkurs belegen.


    Beim nationalen Visum ist zwingend die ABH in D an dem Ort, an dem sie dann leben will, von der Botschaft zu beteiligen und nur nach Zustimmung der ABH wird dann das Konsulat ein Visum geben. Grund: die ABH muss dann ja auch die AE geben.


    Bei einem Schengenvisum Typ C ist die ABH aussen vor, da entscheidet das Konsulat alleine. ISt verfahrenstechnisch einfacher.


    Die Frage ist, was sie will:
    Ein richtiges Sprachkursvisum (Typ D, da nationales Visum) mit anschliessender AE für Sprachkurs, dann geht das nur für einen intensiven Sprachkurs, der auch in der Regel mehr als 3 Monate dauert.
    WEnn sie nur 7 Wochen da sein will, genügt ein Besuchervisum Typ C ... sie sollte aber auch wirklich den Kurs als Grund mit angeben, warum sie ein Visum für mehr als 7 Wochen will, sonst beantragt sie 8 Wochen und es kann sein, dass sie nur zwei bekommt.

  • Das beste Visum ist zur Studienvorbereitung. Sagst Sie will Studieren. das erfordert mehr Planung und Übersetzungen, Sie kann dann aber
    länger bleiben, das Visum läßt sich ändern z.B. bei Heirat und sie kann sogar arbeiten an 180 Tagen im Jahr. So habe ich das gemmacht.

  • Meine Empfehlung: KV besser in DE abschließen, um das Risiko für den VE-Geber zu minimieren. Gibt es schon mehrere Beiträge dazu im Forum.


    Gruß
    Siggi


    Nimmst du Hanse Merkur. Hatte damals eine KV, priv. Haftpflicht und einen Schutz bei Abschiebung, habe damals für meine aber keine VE abgegeben.
    Des ging alles so durch. Haben die VE außen vor gelassen und ein Spakonto mit Sperrvermerk gemacht, die Vorlage von dem reicht der ABH bei
    entsprechender Einlage.

  • habe damals für meine aber keine VE abgegeben.
    Des ging alles so durch. Haben die VE außen vor gelassen und ein Spakonto mit Sperrvermerk gemacht, die Vorlage von dem reicht der ABH bei
    entsprechender Einlage.


    Meines Wissens muss die VE generell gemacht werden. Nur die Einkommensnachweise werden nicht verlangt, wenn genug Barschaften vorhanden sind.

  • Morgen.
    Die Sicherung des Lebensunterhalts bei Studenten wird in der Regel über ein Sperrkonto bei der Deutschen Bank nachgewiesen.
    Die Abteilung sitzt in Hamburg, bzw. Leipzig.
    Möglich ist auch eine Verpflichtungserklärung. Allerdings stellen sich hier dann oftmals seitens der Botschaft Zweifel am Auffenthaltszweck ein.
    Wenn z.B. schon Familienangehörige in Deutschland wohnen, die diese Verpflichtungserklärung abgegeben haben, kann man leicht auf die Idee kommen, dass mit diesem Visum ein sonst nicht möglicher Familiennachzug erreicht werden soll.


    Beim Studien- oder Studienbewerbervisum wird der Auffenthaltszweck und seine Erreichbarkeit überprüft. Das heisst das Studium muss in die Lebensplanung und zur Biographie passen. Das Studienziel muss darüberhinaus noch erreichbar sein. D.H. mit A1 Sprachniveau ist das in der Regel unmöglich. Auch kein Sprachkurs zum Studienbesuch. Da C1 oder B2 Niveau zur Studienaufnahme nicht in einem Jahr erreichbar sind. Leerzeiten direkt vor dem Studienauffenthalt sind ebenfalls nicht hilfreich.


    Zum Studienbewerbervisum.
    Die Bezeichnung ist etwas irreführend. In der Regel müssen nämlich konkrete Bewerbungen vorliegen. Die Botschaft verlangt Bewerbungsbestätigungen von Uni-Assist etc. Das ist also faktisch schon sowas wie eine Zulassung. Wenn das nicht vorhanden ist kann man sich den Visaantrag schenken, weil die Studienpläne nicht konkret genug sind. (Ernsthaftigkeit) Das Visum ist nicht dazu gedacht, durch Deutschland zu reisen und Universitäten in Augenschein zu nehmen...
    Normalerweise werden diese Arten von Visa bei Studienkollegsbesuchen ausgestellt, wo vor Zulassung, bzw. Studienbeginn noch Prüfungen nötig sind.
    Mit dem normalen Studienvisum wäre das zeitlich aus Termingründen und dem Ablauf des Zulassungsverfahrens oft nicht machbar. Bei bestimmten Masterstudiengängen gibts das auch oft. Deshalb gibts das Studienbewerbervisum, das man auch mit bedingter Zulassung oder Bewerbungsbestätigungen von konkreten Universitäten oder Uniassist beantragen kann.

  • Meines Wissens muss die VE generell gemacht werden. Nur die Einkommensnachweise werden nicht verlangt, wenn genug Barschaften vorhanden sind.


    Nein stimmt Gottseidank nicht, wieso VE generell? Dann müßte ja der der nach D kommt eine VE von einem Deutschen haben.


    Die Jungs bei den Botschaften nehmen sich oft zu wichtig, die machen nix anderes als den Antrag per diplo Post an die ABH zu übersenden.


    Kern des Visums ist die Aufnahme eines Studiums und das Kennenlernen der Kuktur in D .. Ende des Gesprächs mit der Botschaft... alles andere
    bringt nur Probleme. Vielen ist auch nicht bekannt das die Botschaften alles mögliche verlangen können und nicht an die Rechtslage gebunden sind, kommt aber drauf an haben die das Nachsehen gegenüber der ABH, das wird dann in Berlin entschieden.


    Wichtig ist, das alle Papiere, die von ABH verlangtwerden da sind und der Botschaft beim Antrag hinzugefügt werden, der Angestellte könnte mehr verlangen, muß aber auch seiner Ansicht nach unvollständige Anträge zur Bearbeitung weiterleiten.

  • Das ist so nicht ganz Richtig. Über das Visum entscheidet die Botschaft. Die Ausländerbehörde muss aber zustimmen. Ohne Zustimmung kann das Visum nicht erteilt werden. Vom Ablauf her ist es so, dass die Botschaft den Antrag annimt und mit Kommentar versehen (Das ist ein Extraformblatt)an die Ausländerbehörde weiterleitet.In der Regel schliesst sich die Ausländerbehörde dann dieser Empfehlung der Botschaft an. Ist ja auch irgendwie logisch. Die Ausländerbehörde hat den Antragsteller weder befragt noch gesehen. Die Botschaft schon. Das die Botschaft ablehnt und die Ausländerbehörde zustimmt kommt höchst selten vor. In diesem Fall würde das Visum auch abgelehnt.In der Regel sind die Beurteilungen des Visantrages durch Botschaft und Ausländerbehörde gleich. Sehr selten weicht die Ausländerbehörde davon ab. Die Botschaft hier nur als Postversand zu sehen entspricht so nicht der Wirklichkeit. Die Rechtslage ist auch anders.

  • Das ist so nicht ganz Richtig. Über das Visum entscheidet die Botschaft. Die Ausländerbehörde muss aber zustimmen. Ohne Zustimmung kann das Visum nicht erteilt werden. Vom Ablauf her ist es so, dass die Botschaft den Antrag annimt und mit Kommentar versehen (Das ist ein Extraformblatt)an die Ausländerbehörde weiterleitet.In der Regel schliesst sich die Ausländerbehörde dann dieser Empfehlung der Botschaft an. Ist ja auch irgendwie logisch. Die Ausländerbehörde hat den Antragsteller weder befragt noch gesehen. Die Botschaft schon. Das die Botschaft ablehnt und die Ausländerbehörde zustimmt kommt höchst selten vor. In diesem Fall würde das Visum auch abgelehnt.In der Regel sind die Beurteilungen des Visantrages durch Botschaft und Ausländerbehörde gleich. Sehr selten weicht die Ausländerbehörde davon ab. Die Botschaft hier nur als Postversand zu sehen entspricht so nicht der Wirklichkeit. Die Rechtslage ist auch anders.


    Die Annahme ist meiner Meinung nach falsch. Über die Erteilung entscheidet die ABH und nicht die Botschaft, die Botschaft folgt normal der Empfehlung der ABH, tut die Botschaft das nicht muß sich sich in eine aussichtslosen Prozess in Berlin verantoworten und verleiren.
    In dem von mir konstruierten Fall stimmt ABH Visum zu und Botschaft lehnt ohne Begründung ab.
    Glaub mir ich hab des hoch und runter exerziert als ich meine Frau nach D geholt hab und hatte Erfolg.

  • Über die Erteilung entscheidet die ABH und nicht die Botschaft, die Botschaft folgt normal der Empfehlung der ABH


    Das habe ich noch anders in Erinnerung.
    Als ich damals 2 unterschiedliche Aussagen von ABH und Botschaft hatte, habe ich bei der Botschaft angerufen, um zu klären, welche Aussage denn richtig wäre.
    Ich hatte das Glück, mit dem Leiter der Visastelle zu sprechen und er hat meine Frage gleich mit einer Gegenfrage beantwortet:

    Zitat

    "Wer erteilt das Visum? Wir von der Visastelle oder die Dullies von der ABH???"


    Ich habe korrekt geantwortet und er wollte von mir wissen, warum ich mich dann auf Aussagen Dritter verlasse. Er hat sich dann noch sehr abfällig über die ABH geäußert und fügte hinzu, dass nichts schief gehen kann, wenn ich mich an die Weisung der Visastelle halte.
    Die ABH ist also eigentlich nur der verlängerte Arm von der Botschaft in Kiew. Wenn die Botschaft Informationen aus D benötigt, wird damit die ABH beauftragt, die diese Informationen einholt und an die Botschaft weiterleitet.

  • So ist das.


    Aber nebenbei kann man sich auf Aussagen von Botschaftsmitarbeitern auch nicht immer verlassen.
    Da weiss das Backoffice nicht was die Ortskräfte am Schalter machen und die Telefonzentrale ist sowieso inkompetent und orientierungslos.
    Dort Faxe zeitnah aufzufinden stellt die Behörde oft vor unlösbare Probleme.
    Selbst die eigenen Öffnungszeiten sind oft nicht klar.
    Wenn man dort jemanden an die Strippe kriegt, der den Überblick hat, ist das reiner Zufall.
    Das Beste ist Kommunikation per Email meine ich...

  • Das habe ich noch anders in Erinnerung.
    Als ich damals 2 unterschiedliche Aussagen von ABH und Botschaft hatte, habe ich bei der Botschaft angerufen, um zu klären, welche Aussage denn richtig wäre.
    Ich hatte das Glück, mit dem Leiter der Visastelle zu sprechen und er hat meine Frage gleich mit einer Gegenfrage beantwortet:


    Ich habe korrekt geantwortet und er wollte von mir wissen, warum ich mich dann auf Aussagen Dritter verlasse. Er hat sich dann noch sehr abfällig über die ABH geäußert und fügte hinzu, dass nichts schief gehen kann, wenn ich mich an die Weisung der Visastelle halte.
    Die ABH ist also eigentlich nur der verlängerte Arm von der Botschaft in Kiew. Wenn die Botschaft Informationen aus D benötigt, wird damit die ABH beauftragt, die diese Informationen einholt und an die Botschaft weiterleitet.


    Die Damen und Herren der Botschaften halten sich für die Wichtigsten und was ganz Besonderes, weil sie dem Auswärtigen Amt unterstehen.
    Jetzt mal meine Frage, die genau so lautet wie die des Botschaftsmitarbeiters.


    --- Wer erteilt ein Visum? ---


    Das Auswärtige Amt? Nein, die Stellen nur aus, frag den Herren mal wieviel Anträge er bearbeitet und abgeschlossen hat.
    Die Botschaft ist schlicht genannt ein Vermittler.


    Läuft so ab:


    1. Botschaft Antrag
    2. Diplo Post zur ABH in deinem Wohnbezirk
    3.ABH Bearbeitung
    4. schließen ab
    5. schicken zum RP
    6. RP erteilt
    7. Meldung ABH/Botschaft
    8. Botschaft gibt vorläufiges Visum zur Einreise
    9. ABH gibt richtiges


    Ich betone nochaml die Botschaft kann Sachen verlangen die für ein Visum gar nicht benötigt werden, diesem kann man nachkommen um
    Probleme zu vermeiden oder erklärt denen mal das man als mündiger Bürger auch ein paar Rechte hat. Im Problemfall
    muß man dan in Berlin klagen. Mit einer Zustimmung der ABH ziehen die vor Gereicht aber den Kürzeren.

  • Den Fall dass die ABH zustimmt und die Botschaft trotzdem Ablehnt gibts in der Praxis nicht.
    Weisst Du wie lange ein Verwaltungsverfahren in Visasachen dauert?
    Visaklagen enden, wenn sie zu einem für den Antragsteller positiven Ergebnis führen, praktisch, in der Regel nicht mit Urteil, sonder in über 90% der Fälle mit Vergleich....
    Nochmal, das Visum ertreilt die Botschaft, nicht das Ausländeramt.
    Bei Klagen in Visaangelegenheiten ist auch die Botschaft, bzw. das Aussenministerium die Beklagte zuständige Behörde. Die sind Herren des Verfahrens.

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