Ein langer Weg beginnt

  • Hallo. Bald fliege ich in die Ukraine. Nach Lage der Dinge wird es der Beginn eines langen Weges sein. Sie 47, wohnt bei Tochter, deren Mann und dem Enkel zusammen in großer Wohnung. Sie arbeitet morgens zwei Stunden, wir würden dazu sagen "Minijob", wohl eher nicht angemeldet. Ich vermute, da kann meine Verpflichtungserklärung aussehen wie sie will, sie wird wohl kein Visum für Schengen bekommen. Ist es möglich bei dem Auswärtigen Amt 3,5 oder 10 tausend Euro als Sicherheit zu hinterlegen, um damit für Sie das Besuchsvisum zu erhalten? Zweite Frage, falls erste mit Nein beantwortet; falls ich o.g. Summe bei meiner ABH hinterlege, bekommt das die Botschaft überhaupt mit? Falls von Interesse, bin 52.

  • Verfahrensweise in Sachsen. Die Summe (festgelegt pro Person 3000,-€) wird bei der Ausländerbehörde in bar hinterlegt. Auf der Verpflichtungserklärung ist diese Summe vermerkt. Die Verpflichtungserklärung wird dem Visumsantrag beigefügt.
    Man muss es immer probieren. Im Notfall mehrmals. Entscheidend ist die eingeschätzte Rückkehrbereitschaft. Familiäre Bindung ist ersichtlich. Gut wäre wenn Eigentum vorhanden wäre (Wohnung; Grundstück oder dgl.). Ich wünsche euch viel Glück!

  • Ist es möglich bei dem Auswärtigen Amt 3,5 oder 10 tausend Euro als Sicherheit zu hinterlegen, um damit für Sie das Besuchsvisum zu erhalten?



    Moin,
    Das das AA oder ABH Geld als Sicherheit annehmen, bezweifle ich (hier in Berlin muss der Nachweis über ein Sperrkonto ca. 15.000 € ?! nachgewiesen werden).
    Wenn es darum geht Sie für einen ersten Besuch nach DE zu bekommen, dann denke doch mal über ein "normales" Touristenvisum nach (ich glaube Siggi hat es neulich erst angemerkt) und nicht länger als 14 Tage.
    Da mMn. der Nachweis der Rückkehrbereitschaft die grösste Hürde darstellt.
    Hierbei würde eine solche Prüfung wegfallen. In diesem Fall deine Freundin mit den Barmitteln für die "Reise" ausstatten und ab ins Reisebüro.
    So entfällt auch der Kram mit VE und Sicherheitskonto.
    Für eine Sicherheit bietet sich sonst (für deine angedachten Variante, also der ganze Botschaftsmarathon in Kiew mit allem zipp und zapp) ein Konto bei der Procreditbank an - zumindest hat es bei uns bisher prima gefunzt (Kiew- 2 Filialen). Diese Bank wird von der Botschaft empfohlen (wohl dt. Tochter).
    Ich glaube es sind 45 € pro Besuchstag erforderlich.
    Info's findest du aber auch unter diplo.de (Ukraine - Kiew) oder aber über die Suchmaske hier im Forum.

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Das das AA oder ABH Geld als Sicherheit annehmen, bezweifle ich (hier in Berlin muss der Nachweis über ein Sperrkonto ca. 15.000 € ?! nachgewiesen werden).


    Hallo erst einmal, Die Variante mit "Geld als Sicherheit" ist eigentlich gängige Praxis. Hier in M/V sind 2500 € auf einem von der ABH bestätigtem Sperrkonto nötig. Diese Summe wird von der ABH in die VE mit eingetragen. Für einen Aufenthalt von bis zu 14 Tagen reicht das allemal. Im Endeffekt sollen ja von diesem Geld etwaige Abschiebungskosten etc. beglichen werden. Versorgungskosten spielen eher eine untergeordnete Rolle.
    Aber, mir fällt gerade noch ein, das dieses Sperrkonto ja nicht soooviel, mit der ukrainischen Bekannten zu tun hat. Das Sperrkonto ist nötig, wenn du (nicht unbedingt du egonolsen ;-), aber wenn ich so an Egon Olsen denke... na ja ) in diesem bestimmten Zeitraum keine offiziellen ausreichenden Einnahmen hast. Damit der deutsche Staat weiss, das du auch alle eventuell anfallenden Kosten tragen kannst.
    Ansonsten ist eine erkennbare Rückkehrbereitschaft der ukrainischen Bekannten sehr wichtig!! Wie hier ja schon oft betont wurde.
    gruß noge

  • Völlig egal, ob er die Summe hinterlegen kann, oder nicht. Die hinterlegte Summe wird ohnehin nur benötigt, wenn die Einkünfte des Fragestellers so gering wären, dass er ohne diese Sicherheitsleistung keine VE abgeben könnte. Da scheint es aber kein Problem zu geben.


    Wenn ich den Fragesteller richtig verstanden haben, bestehen seine Bedenken hinsichtlich der fehlenden Verwurzelung im Land (nur "schwarzer Minijob" der Bekannten) und somit ist es wahrscheinlich, dass die Rückkehrbereitschaft nicht nachgewiesen werden kann.


    Wenn das richtig ist, dann hilft nur ein anderes Visum bzw. ein Visum eines anderen Schengen Staates.


    Im schlimmsten Fall schafft es die Bekannte nur, erstmalig mit Heirats/FZF Visum nach DE zu kommen. Mir persönlich sind solche Fälle bekannt.


    Gruß
    Siggi

  • Mal ne Frage wieso kommst du nicht in die Ukraine? Ich weiß natürlich ist es für sie sagen wir mal interessanter nach D zu reisen usw. Aber wen du in die UA kommst würde das ganze doch viel schneller einfacher und billiger werden. Noch ne Frage wieso macht sie nicht einfach ein Visum in Polen und fährt halt mit dem Bus über Polen nach Deutschland? Geht schneller ist einfacher als der Umweg in Deutschland ein Visum zu bekommen.

  • Noch ne Frage wieso macht sie nicht einfach ein Visum in Polen und fährt halt mit dem Bus über Polen nach Deutschland?


    Das meinte ich ja mit Visum eines anderen Schengen Staates. Aber da muss man natürlich auf die Gefahren wg. Visumsmissbrauch hinweisen, wenn Polen nicht das Hauptreiseziel ist. Steht schon viel dazu im Forum.


    Gruß
    Siggi

  • Die Busse über UA-brd über PL (evroclub, Kaufmann, u.a.) werden regelmässig von der bundespolizisterei im Raum Görlitz von der BAB gezogen und dann einzelne Ukrainer(innen) mit entsprechenden Visa von ersteren in den Allerwertesten gef... Fast alle meine Busreisen wurden auf diese Weise unterbrochen (der Bus steht dabei 1-2h).


    Viel sicherer (halt etwas teurer aber für die Ukrainerin auch um Größenordnungen bequemer, weil Liegewagen) ist z.B. Polen-Visa + Zugfahrt Lviv-Krakau und dann mit germanwings in die brd weiterfliegen. Bei diesen Flügen entfallen die Passkontrollen.

  • Ich danke Euch allen für die fundierten Antworten. @Mischka. Du klickst auf meinen Nick, dann siehst du, dass ich bereits Flugticket, Bahnticktes und Hotelreservierung habe. Anfang Juni gehts los. Ende Juli dann meine zweite Einreise. Danach probieren wir es und nur einmal - mit dem offiziellen Weg. Drittlandvisa bin ich kein Freund von. Sollte es so kommen wie von @Siggi angedeutet, dann werde a.) ich ein paar Reisen in die UA machen (müssen) und b.) sie das erstemal Deutschland sehen als meine Ehefrau. In 2016 wird es auch einen Mai geben :)

  • At all. Heute Morgen erfuhr ich von ihr, dass die Eigentümerin einer Ein-Zimmer-Wohnung ist. Zur Info: Im gleichen Haus, in welchem sie jetzt mit Tochter, Schw.Sohn und Enkel wohnt. Ihr Mutter lebt in ihrer Ein-Zimmer-Wohnung.


    Ist dieser Umstand ein gutes Zeichen für Verwurzelung und Rückkehrbereitschaft? Ich glaube ja, was denkt ihr so?

  • Das ist gut, aber ohne nachweisbare Arbeitsstelle wird die Fantasie Richtung Schwarzarbeit im Ausland gehen.


    Ich habe auch Bekannte, die keine nachweisbare Arbeit haben. Diese sagten mir aber zum Thema Visum: Kein Problem, ich kann mir bei meinem Arbeitgeber/Kunden eine Arbeitsbestätigung besorgen, die einer Überprüfung durch die Botschaft standhält.


    Gruß
    Siggi

  • Gut zu wissen. Dann werde ich ihr sagen, was sie selbst schon ansprach, ein Arbeitsbuch zu besorgen und entsprechend ausfüllen, abstempeln zu lassen ( oder wie auch immer das in der Ukraine gehandhabt wird). Vielleicht füllt der AG das Büchlein sogar rückwirkend ab Januar aus ... ;)

  • Kleiner Tipp am Rande. Stell Dir das mal nicht so einfach vor. Vermutlich braucht sie nicht nur ein Arbeitsbuch +Bescheinigung, sondern auch noch eine Steuerbescheinigung. Tja und da wären die Möglichkeiten (Bzw. der gute Wille) der meisten Arbeitgeber auch wohl erschöpft...
    Bringt Sie eine Bescheinigung zur Botschaft und wird dann im Nachhinein noch die Steuerbescheinigung vom Finanzamt verlangt, droht nicht nur eine Visaablehnung sondern auch noch ein Einreiseverbot. Das Arbeitsbuch liegt sowieso beim Arbeitgeber. Es ist ungewöhnlich sowas vorzulegen.
    Selbst wenn alles vorhanden wäre, heisst das immer noch nicht, dass ein Visum erteilt wird.

  • Oh! Du hast Ahnung. Dann lassen wir das mit dem Arbeitsbuch und wenn es soweit ist, wird sie bei Visumantrag angeben, dass sie zu Hause den Enkel betreut und dafür von seinen Eltern Kost und Logie frei hat. Was auch stimmt. Wenn unsere Botschaft in Kiew an Zwangsvorstellung leidet, kann ich es nicht ändern. Dann kommt eben nach gewisser Zeit das FZF Visum. Sie war übrigens nie verheiratet. Bestimmt ist das wieder ein schlechtes Zeichen für die Botschaft.

  • Skalenseil die meisten Ukrainer gehen denn Weg über Polen und das schon seit vielen Jahren. Es ist ja nicht Illegal. Viele gehen dann nach D oder Italien um zu arbeiten aber deine Freundin will dich doch nur besuchen kommen und was gegen (über Polen) spricht verstehe ich nicht. Ich verstehe dich du bist halt ein deutscher der alles richtig machen will ))) ist ja bei meisten Sachen im leben nicht verkehrt aber bei so etwas denn einfachsten und bequemsten Weg wählen. So ein Polen Visum ist einfach zu bekommen ohne Stress und denn ganzen Mist was ein Deutschland-Visum mitbringt. Ich kenne persönlich einige Leute die das selbst so machen. Nicht nur Menschen die es schwer haben ein Visum für D zu bekommen.Meine Nachbarin z.b ist 58 und schon länger Rentnerin. Denn Sommer über verbringt sie immer zu Hause wegen Garten und Herbst, Frühling und Winter im Deutschland bei ihrer Tochter die einen Deutschen Mann hat und das schon seit Jahren. Ich sehe hier nichts schlimmes ganz im Gegenteil. Deine Freundin hat damit wenigsten keinen Stress. Ich will ehrlich nichts Negatives sagen und wünsche eigentlich jeden deutschen eine Ukrainische Frau. Aber was ist wen es wirklich schwierig wird und sie dann irgendwann mal sagt: ich lass es hat sowieso keinen Sinn. Natürlich wird jetzt hier im Forum der eine oder andere gleich denken wen die Frau so etwas bringt dann weiß man sofort was das für ein Mensch ist. Ich denke halt nicht so und ich würde sie ja auch verstehen. Wieso also all die Strapazen auf sich nehmen wen man es einfach und bequem und billig haben kann?!Verstehe mich nicht falsch ich wünsche euch nur das beste sonst würde ich gar nicht drauf antworten aber man muss es ja realistisch sehen und nicht immer so "Typisch richtig Deutsch".Übrigens was Ahrens geschrieben hat wegen das die beim Finanzamt nachfragen ist absolut richtig und das wird wie ich in denn letzten Tagen erfahren habe auch so gemacht. Stelle dir mal folgendes vor: sie tut da was tricksen um Visum zu bekommen und die finden das heraus. Was passiert? Nicht nur das sie kein Visum bekommt, sondern sie niemals mehr nach Deutschland einreisen darf.

  • Hallo Mischka232. Kannst du bitte mal Einzelheiten über den Ablauf / Vorraussetzungen für ein Visa für PL beschreiben? Ich hab keine Ahnung davon.

  • Mischak vergiss es. Das fand ich auf den Seiten unserer Botschaft Kiew. Daran halten wir uns. Aber danke für deinen Hinweis.


    Ordnungsgemäße Nutzung des Vorvisums:
    Die Botschaft prüft gemäß Artikel 21 Absatz 4 Visakodex, ob Sie Ihr letztes Schengenvisum ordnungsgemäß genutzt haben. D.h.


    - Dass Sie das Visum vorrangig für das Land genutzt haben, von dessen Botschaft das Visum erteilt worden ist.

  • Deine Freundin macht ein Visum für Polen. Kauft sich ein Busticket von Ukraine über die Ukr-Pol Grenze in eine Stadt deiner Wahl die sich nahe an Deutschland-Polen Grenze befindet. Du holst sie mit dem Auto ab und nach dem Besuch fährst du sie wieder dort hin zurück und von dort aus fährt sie wieder mit dem Bus nach Hause.

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