Ukrainerin mit tschechischer Aufenthaltsgenehmigung -> Arbeit in Deutschland?

  • Hallo zusammen,

    bitte entschuldigt, dass ich als Neuling hier direkt mit einer Fragestellung herein platze... Aber vielleicht kann jemand helfen – jegliche Infos sind sehr willkommen!


    Eine Bekannte von mir ist Ukrainerin, lebt und arbeitet aber seit einigen Jahren in Tschechien und hat dort eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung („permanent residence“).


    Sie hätte nun in Deutschland das Angebot einer Familie, dort im hauswirtschaftlichen Bereich tätig zu werden (kochen, putzen usw. in einem Privathaushalt), befristet vermutlich erst mal auf 1 Jahr.


    Gibt es hier realistische Chancen bzw. was würde von ihrer Seite benötigt und wie müsste sie vorgehen? Falls es irgendwie eine Rolle spielt, die Dame ist Mitte 40 und hat eine erwachsene Tochter, die ebenfalls in Tschechien lebt.


    Ich kenne mich mit der ganzen Visa-Thematik usw. leider so gut wie gar nicht aus und wäre wirklich für jegliche Tipps dankbar!


    Herzlichen Dank bereits vorab!


    Matthias


  • Gibt es hier realistische Chancen


    nein


    was würde von ihrer Seite benötigt


    Aufenthaltsgenehmigung mit Arbeitserlaubnis für Deutschland.


    Für eine Putzstelle absolut chancenlos.



    Einzige Ausnahme wäre, wenn ihre Aufenthaltsgenehmigung in CZ ein "Daueraufenthalt EU" Titel wäre.
    Danach hört es sich aber mit "permanent Resident" nicht an.

  • Danke für die schnelle Antwort! Hatte ich leider ähnlich befürchtet. Das heißt, die dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung/Arbeitserlaubnis in CZ stellt sie in Bezug auf Arbeit in Deutschland quasi nicht anders bzw. besser, als eine "ganz normale" Ukrainerin, die sich von UA aus bemüht, in D zu arbeiten, oder? Das war das einzige, das ich als Laie gehofft hatte...


    Ich muss das mit ihr noch mal klären, ob sie evtl. diesen Daueraufenthalt EU-Titel erhalten kann. Damit wäre es "weniger schwierig" oder gar einfach?

  • liess dich hier mal rein
    Aufenthaltserlaubnis für in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte - Dienstleistungen - Service Berlin - Berlin.de


    Aufenthaltserlaubnis für in anderen EU-Staaten langfristig Aufenthaltsberechtigte
    Ausländern, die in einem anderen EU-Mitgliedsstaat die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen, wird eine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn der Aufenthalt im Bundesgebiet länger als drei Monate dauern soll.


    Langfristig Aufenthaltsberechtigte sind Ausländer, die einen Aufenthaltstitel besitzen, der mit der Bezeichnung „Daueraufenthalt-EG“ oder „Daueraufenthalt-EU“ in der jeweiligen Amtssprache des ausstellenden EU-Mitgliedstaates versehen ist.


    Ausgenommen sind Inhaber eines von Großbritannien, Dänemark und Irland ausgestellten Aufenthaltstitels, da diese EU-Mitgliedsstaaten die entsprechende EU-Richtlinie 2003/109/EG vom 25.11.2003 nicht anwenden.


    Die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für einen deutschen Aufenthaltstitel, wie z.B. ein gesicherter Lebensunterhalt, gelten uneingeschränkt.


    Die Aufenthaltserlaubnis gestattet eine Erwerbstätigkeit abhängig davon, welchem Zweck (z.B. Studium, Beschäftigung, selbstständige Tätigkeit) der Aufenthalt überwiegend dienen soll. Die §§ 16-21 Aufenthaltsgesetz werden analog angewendet.



    keine Ahnung ob das auf deinen Fall anwendbar ist, ich verstehe es so.


    Aber Erne kriegt diese Variante bestimmt auch kaputt ;) quelle ist Stadt Berlin

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  • Aber Erne kriegt diese Variante bestimmt auch kaputt


    warum denn, ich habe auch den Daueraufenthalt EU als Möglichkeit angesprochen.


    Ob sie aber diesen Titel in CZ bekommen kann, kann ich nicht beantworten.
    Voraussetzungen sind normalerweise *ähnlich* wie für einen nationalen dauer-AT.


    ich würde da gleich die Quelle lesen
    EUR-Lex - l23034 - EN - EUR-Lex
    und da dann die entsprechende Sprache auswählen
    für deutsch hier: EUR-Lex - 32003L0109 - EN - EUR-Lex


    Tschechien ist verpflichtet, das in ein nationales Gesetz zu geiessen, und wenn sie es nicht getant haben, dann gilt die Richtlinie.



    aber da hier der Wunsch geäussert wurde, die Variante "kaputt" zu kriegen, bitte sehr:
    In Artikel 14 ist geregelt, was er dann in einem anderen Staat der EU "darf".
    Der andere Staat (hier also D) darf aber eine Arbeitsmarktprüfung druchführen und abhängig davon die Arbeitsgenehmigung ablehnen (Stichwort: Vorrangprüfung)
    Eine Putz- oder Haushaltshilfestelle ist da nicht gerade etwas, wofür man Ukrainer importieren muss, weil es an Deutschen oder anderen Ausländern, die in D bereits eine Arbeitsgenehmigung haben, fehlt.

  • Über eine Firmengründung in CZ könnte es Möglichkeiten geben. Aber auch da steht wohl für die meisten der Aufwand in keinem Verhältnis zum Nutzen.


    Gruß
    Siggi

  • Über eine Firmengründung in CZ könnte es Möglichkeiten geben.


    hatte ich auch schon drüber nachgedacht. Im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit darf der CZ Unternehmer legal jede Art von Auftrag seitens deutscher Auftraggeber in Deutschland abwickeln. Insofern wäre das sicher möglich. Auch hier kann erne richtiger Weise sagen das ein legaler Aufenthalt für 365 Tage im Jahr nicht gegeben ist. Soviel wie ich weiss gilt hier dann die 183 Tage Regel. Aber das müssen ja andere beurteilen ;)

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  • Im Rahmen der Dienstleistungsfreiheit darf der CZ Unternehmer legal jede Art von Auftrag seitens deutscher Auftraggeber in Deutschland abwickeln.


    du meinst im Rahmen der Freizügigkeit?
    Dumm nur, dass die Freizügigkeit nur für freizügige "Unonsbürger" und deren Angehörige gilt.
    gesamt.pdf §2
    Ist der CZ Unternehmer ein Ukrainer, hilft das wenig.


    siehe auch
    Dienstleistungsfreiheit.pdf
    Dienstleistungsfreiheit gilt nur für Staatsangehörige der EU Mitgliedsstaaten, nicht für Drittausländer, die in diesen Staaten einen AT haben.



    Man könnte noch was über Van-der-Elst konstruieren


    da könnte was gehen.
    Dafür müsste sie aber einen regelrechten Arbeitsvertrag mit einem CZ Unternehmen haben, welches dann einen bestimmten, zeitlich befristeten Auftrag in D ausführen muss. Das muss dann beim Auftraggeber in D sein, welcher nicht selber diese CZ Firma ist. Zur Durchführung dieses Auftrages kann sie dann für die Dauer des Auftrages ein Van der Elst Visum beantragen und müsste es bekommen.
    Das passt aber nicht zu den Randbedingungen im Eingangspost

  • Ist der CZ Unternehmer ein Ukrainer, hilft das wenig.


    Sicher, so geht es nicht. Der Fragesteller als Unionsbürger müsste ein CZ Unternehmen eröffnen und die Ukrainerin anstellen. Dann darf das Unternehmen grenzüberschreitende Aufträge annehmen und der Arbeitnehmer für bestimmte Zeiträume entsendet werden, auch wenn sie aus einem Drittland stammt. Wenn ich mich recht erinnere, geht das sogar für einige Monate ohne jede zusätzliche Genehmigung.


    Gruß
    Siggi

  • Der Fragesteller als Unionsbürger müsste ein CZ Unternehmen eröffnen und die Ukrainerin anstellen. Dann darf das Unternehmen grenzüberschreitende Aufträge annehmen und der Arbeitnehmer für bestimmte Zeiträume entsendet werden, auch wenn sie aus einem Drittland stammt. Wenn ich mich recht erinnere, geht das sogar für einige Monate ohne jede zusätzliche Genehmigung.


    yep, siehe van der Elst Visum

  • DownloadDatei_Merkblatt_Visum_Vander_Elst_Visum.pdf


    "Drittstaatsangehörige Arbeitnehmer, die in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union
    die Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten besitzen (österreichischer
    Aufenthaltstitel „Daueraufenthalt EG oder Daueraufenthalt EU“) und die für eine Firma in diesem
    Mitgliedstaat eine vorübergehende Dienstleistung in Deutschland erbringen, die drei Monate
    innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten nicht überschreitet, sind vom Erfordernis der
    Beantragung eines Visums nach „Vander Elst“ befreit. "


    im Grunde ist das die Lösung! es wird kein Visum gebraucht zumindest nicht für die ersten drei Monate.....*muss man halt öfter mal reisen im Schengenraum ohne Stempel bei Grenzübertritt" :whistling:

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  • Mal eine ganz andere Idee auf dieser Basis: Arbeitsvisa für Polen gibt es zurzeit relativ problemlos.
    Man gründet als EU Bürger eine Firma in Polen und stellt ein paar gute UA-Handwerker ein.
    Nun erwirbt man ein Sanierungsobjekt z.B. in CH, da dort das Lohngefälle maximiert wird.
    Die polnische Firma mit ukrainischen Arbeitern saniert nun das Haus, was nach Abschluss der Renovierungen mit gutem Gewinn veräußert wird.
    Steuern bei der Veräußerung müssten natürlich noch beachtet werden.
    Nicht für jeden, es braucht Kapital und Kenntnisse bei der Auswahl der UA Handwerker sowie Kommunikationsmöglichkeiten mit den Handwerkern.
    Eine geschickte Ukrainerin mit Geschäftssinn könnte ggf. die beiden letzten Anforderungen abdecken.
    Könnte eine interessante und gewinnbringende Tätigkeit sein.


    Gruß
    Siggi, der zu faul für solche Dinge ist

  • klingt erstmal super !!!
    Zumindest in DE haben wir im Bausektor aber vernueftigerweise den gesetzlichen Mindestlohn ( Tarif so um die ab 11,30 € ?! , gestaffelt nach Branchen im Bauhauptgewerbe)...von den allgemeinen 8,50 € mal abgesehen (EU- Dienstleistungsanbieter muessen sich an die geltenden Tarifbestimmungen im Land halten), kann mir vorstellen das dass in der Schweiz und Anderswo genauso ist.
    Wenn man das kombiniert mit 4 Objekten in unterschiedlichen Staaten (a 3 Monate Aufenthalt) gibt's Arbeit fuer das ganze Jahr - smile.
    Eine genauere Betrachtung waere aber hochinteressant (ich habe so eine aehnliche unausgereifte Idee).

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • klingt super ...ist in der Realität schwer durchführbar. Finanzamt Chemnitz Süd ist zuständig für die Freistellungsbescheinigungen und Einhaltung der Entsenderichtlinie....da hier über die Verwaltung Politik betrieben wird, braucht man einen langen Atem und gute Rechtsberater welche einem alle Papiere organisieren. Ohne diese Papiere ist im Bausektor KEIN Geschäft zu machen.

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  • Man muss das alles nicht super professionell aufziehen. Meine Frau hatte ursprünglich diese Idee, zur Renovierung eines Objektes zur Selbstnutzung. Kommt sicher auch darauf an, ob das Objekt in der Fußgängerzone oder in Alleinlage liegt. In UA durchaus üblich: Die Arbeiter wohnen im Objekt selbst. Man bringt ihnen, was sie zum Leben brauchen. Man muss die Verbindungen zur Außenwelt ja nicht maximieren.


    Zum Mindestlohn und zur Realität kann ich Dir Dinge erzählen. Eine Ukrainerin arbeitet 10 Std. täglich in DE und offiziell nur 8 Std. Das unterschreibt sie auch so auf Arbeitsnachweisen, sonst braucht sie nicht wiederkommen. Die entsprechenden AG wissen i.a. genau, mit wem sie so etwas machen können.


    Dumme Frage: Gilt der Mindestlohn auch für entsendete Arbeitnehmer oder unterliegen die den Vorschriften im Entsendestaat? Wir haben eine FeWo im grenznahen Bezirk. Da kommt der Trupp aus CZ für ein paar Tage und baut die Fenster ein. Glaube kaum, dass die dann auf einmal für ihre Verhältnisse fürstlich verdienen.


    Wichtig bei diesem Modell: Man steht nicht in offener Konkurrenz zu heimischen Handwerkern. Die UA-Jungs renovieren nur eigene Objekte.


    Wie sieht das mit den 3 Monaten in der Praxis aus? Man schickt den Handwerker für ein paar Wochen auf Heimaturlaub, er kommt wieder und es gibt neue 3 Monate?


    Ich denke schon, dass dies mit ein wenig ukrainischer Handlungsweise machbar sein sollte. Wenn man alles 100% deutsch korrekt erledigen will, wird es natürlich schon schwerer.


    Gruß
    Siggi

  • Man muss das alles nicht super professionell aufziehen. Meine Frau hatte ursprünglich diese Idee, zur Renovierung eines Objektes zur Selbstnutzung. Kommt sicher auch darauf an, ob das Objekt in der Fußgängerzone oder in Alleinlage liegt. In UA durchaus üblich: Die Arbeiter wohnen im Objekt selbst. Man bringt ihnen, was sie zum Leben brauchen. Man muss die Verbindungen zur Außenwelt ja nicht maximieren.


    Gruß
    Siggi


    Sumsibrum hat es prima zusammengefasst, - das Ganze ginge nur mit absolut sauberen Papieren, beliebt macht man sich auch nicht und es ist mit erheblichem Wiederstand zu rechnen. Auf Unternehmensschiene nicht ohne Aufwand, in angemessener Groesse und Potenz machbar - Stress pur.


    @Siggi
    warum hab' ich sofort ein Bild vor Augen ? "Fussgaengerzone vs. Alleinlage" - Klasse ! - smile

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • das problem sind die Papiere aus Chemnitz...wenn du mir die organisierst...organisiere ich dir den Umsatz ....und wir haben ein Geschäft ;)


    Einzelheiten dann bitte per PN oder noch besser als skype Konferenz.

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