Ab 2016 ohne Visum in die EU

  • Nebenbei können mittelgrosse Bargeldmengen durchaus in manchen Fällen Wunder bewirken.
    Das kommt immer auf den Reisezweck und die Umstände an.
    Ich bin vor Jahren mal mit einem Kollegen mit polnischem Touristenvisum für eine Woche, an der polnischen Grenze wegen Einlass vorstellig geworden...
    Er hatte Versicherung, Hotelbuchung, Kreditkarten und Geld.
    Die haben den mindestens 10 Minuten wirklich penetrant gelöchert.
    Nichts verfängliches und nur geantwortet was gefragt wurde, alles schlüssig kurz und bündig dargestellt.
    Das Gesicht passte wohl irgendwie nicht.
    Angegebenes Reiseziel war dann in Warschau die Puppen tanzen zu lassen.
    Die haben uns erst weiterfahren lassen, nachdem er die zu diesem Zweck vorgesehene Geldmenge von mehreren Tausend Euro cool aus dem Geldsack gekramt hatte.
    Da war die Diskussion schlagartig zu Ende sozusagen.
    Hätte er dort z.B. mit einem Geschäftsvisum gestanden, wäre die Reise auf jeden Fall beendet gewesen.

  • Ihr fahrt für zwei Wochen nach Deutschland. Punkt! Pläne ändern sich, wenn man erst einmal da ist, wo man hin wollte. Gepäck nehmt Ihr nur zum Waschen mit, da Ihr in der Ukraine keine Waschmaschine habt. Dumme Frage - dumme Antwort. ;) Aber da wird niemand von den Slowaken fragen. Katze könnte Problem werden. Wenn sie die finden, mußt Du das auf Deine Kappe nehmen, so daß es nicht zum SIS-Nachteil Deiner Holden ausfällt. ICH hatte mit Katzen-Schmuggel bislang immer Glück. :whistling:


    Mit der Katze würde ich kein Risiko eingehen und dann eben diese leidigen (und womöglich auch gesundheitsschädlichen) Impfungen und Chip + Papiere machen lassen. Ich habe es schon im Sommer 2014 nicht gewagt eine kleine mutterlose Katze von Montenegro aus mitzunehmen, obwohl die Albaner (Hochzeitsgäste) dort, die auch in der brd gelebt haben, mir gesagt haben, das würde gut gehen. Nachdem die Kroaten mir auf dem Hinweg, also auf der Ausreise von Kroatien nach Bosnien das überwiegend mit Windsurfmaterial vollgepackte Auto derart "auseinandergenommen" haben, hatte ich einfach so meine Zweifel...

  • Es wäre halt schon sehr verlockend zu versuchen meine Frau visafrei für die erste Zeit mit in die brd zu nehmen, weil es halt zeitlich so gut passt.


    Vor was hast du eigenlich Angst? In der Slowakei hast du und deine begleitende Ehefrau ein vorbehaltloses Aufenthaltsrecht von 3 Monaten nach Richtlinie 2004/38. Sprich Freizügigkeit für EU Bürger und Familienangehörige, die begleiten oder nachziehen.
    Du nimmst eine Eheurkunde mit und fertig.

  • @Opelfan : Ich verstehe auch nicht die Aufregung (dass an der Grenze EUR 4.000,- in bar nachgewiesen werden soll).
    @Opelfan ist Deutscher, sie ist die Ehefrau: Kopie von der Geburtsurkunde mitnehmen und alles ist gut. Er ist als Ehemann sowieso haftbar für seine Ehefrau, und man nimmt von einem Deutschen an, dass er mit Arbeit Geld verdient oder vom Staat Geld bekommt.


    Theortisch hätte ich auch jedesmal beim ukrainischen Grenzübertritt eine bestimmte Summe Geld nachweisen müssen. Praktisch nie.

  • Vor was hast du eigenlich Angst? In der Slowakei hast du und deine begleitende Ehefrau ein vorbehaltloses Aufenthaltsrecht von 3 Monaten nach Richtlinie 2004/38. Sprich Freizügigkeit für EU Bürger und Familienangehörige, die begleiten oder nachziehen.
    Du nimmst eine Eheurkunde mit und fertig.


    Das ist jetzt aber ziemlicher Quatsch (Halbwissen wäre vielleicht maßlos übertrieben). Das Aufenthaltsrecht in der eu gilt nicht solange sie kein FZF-Visum für die brd hat. Außerdem können die Grenzsoldaten in der Slowakei gar nicht wissen, dass wir verheiratet sind weil die Ehe inzwischen nicht mehr in den ukrainischen Pass eingetragen wird (das hat sich geändert, die Vorehe meiner Frau war noch in ihrem Pass eingetragen) und die Heiratsurkunde ist auf Ukrainisch weshalb die Slowaken wohl nicht mal die kyrillischen Schriftzeichen lesen können.


    Einzig die Geburtsurkunde meiner Frau könnte behilflich sein, weil die ist in der Slowakei, wo sie geboren ist, in slowakischer Sprache ausgestellt. Deshalb wollte ich auch zum 1. Mal über die Slowakei fahren und nicht über Polen, in der Hoffnung das die Slowaken meine Frau besser behandeln als die Polen. Aber Sicherheit gibt es dafür natürlich nicht. Ich hatte beim letzten Mal in Budomierz/PL auch einen sehr freundlichen polnischen Grenzsoldaten vor mir, dagegen beim vorletzten Mal einen ziemlichen Kotzbrocken welcher mein komplettes Gepäck restlos durchgewühlt hat, der aber dafür wiederum eine richtig nette Kollegin hatte, die mir sogar den Weg von Budomierz zu A4 erklärt hat.


    Meine Frau hatte übrigens in 2014 schon Mal bei der slowakischen Botschaft wegen Immigration nachgefragt und die Information erhalten, sie könne sofort AE/NE für ihr Geburtsland die Slowakei bekommen, die slowakische Staatsangehörigkeit aber erst nach ein paar Jahren. Auf meine Bitte hin hat sie im Februar 2017 nochmal schriftlich angefragt, aber keine Antwort mehr bekommen. Die sind anscheinend inzwischen nicht mehr so begeistert beim Gedanken an eine Flut von Migranten aus der Ukraine.

  • Das ist jetzt aber ziemlicher Quatsch (Halbwissen wäre vielleicht maßlos übertrieben). Das Aufenthaltsrecht in der eu gilt nicht solange sie kein FZF-Visum für die brd hat.


    Was soll jetzt deutsches Aufenthaltsrecht mit EU Recht zu tun haben? In der Slowakei gilt deutsches Aufenthaltsgesetz einfach nicht. Du als Eu Bürger geniesst einfach ausserhalb deines Heimatlandes die Freizügigkeit.


    Zitat


    Außerdem können die Grenzsoldaten in der Slowakei gar nicht wissen, dass wir verheiratet sind weil die Ehe inzwischen nicht mehr in den ukrainischen Pass eingetragen wird (das hat sich geändert, die Vorehe meiner Frau war noch in ihrem Pass eingetragen) und die Heiratsurkunde ist auf Ukrainisch weshalb die Slowaken wohl nicht mal die kyrillischen Schriftzeichen lesen können.


    Das es an der Grenze zur Ukraine niemand gibt, der kyrillischen Schriftzeichen lesen kann, ist wohl eher unwahrscheinlich.
    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst, dann lässt du auf die Urkunde noch eine Apostille draufmachen und dann von einem anerkannten Übersetzer auf slowakisch übersetzen.


    Aufenthaltsrechte Ihres Ehepartners/Ihrer Ehepartnerin aus einem Nicht-EU-Land und Ihrer Kinder - Ihr Europa

    Einmal editiert, zuletzt von mgb ()

  • Da die Ehe in der Ukraine geschlossen wurde gilt sie in der eu erst, wenn sie durch die brd-Botschaft in Kiew durch ein FZF-Visum bestätigt wurde. Da ist man diesem korrupten Verbrecherladen in Kiew leider auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.


    Die werden es bestimmt nicht zulassen, dass das durch eine eu-Richtlinie ausgehebelt wird. Ansonsten hätte ja jeder brd-Insasse auch schon vor der Visafreiheit seine ukrainische Ehefrau über ein dritt-eu-Land mit in die brd holen können, weil ja an den Grenzen innerhalb Schengen nicht mehr kontrolliert wird. Das hat aber bisher noch nie jemand gemacht also ist davon auszugehen, dass diese eu-Richtline hier keine Anwendung findet, und damit kein Einlass in die Slowakei garantiert werden kann. Oder hat es etwa früher schon Mal jemand auf diese Weise geschafft? Ich habe jedenfalls noch nie davon in diesem oder im anderen ukrainerforum gelesen.


    Eine Hintertüre an der brd-Botschaft vorbei wäre nur noch, wenn meine Frau sich in der Slowakei niederlassen würde und dann nach 3 oder 5 Jahren die Staatsbürgerschaft bekommen würde, wie es ihr die slowakische Botschaft in 2014 in Aussicht gestellt hatte. Dann hätte sie als eu-Bürgerin auch die FZF zu mir in die brd erhalten müssen, ohne dass die brd-Botschaft in Kiew da noch irgend etwas mitzureden hätte, zumindest für den Fall dass sie gleichzeitig die UA-Staatsbürgerschaft abgibt. Leider hat die slowakische Botschaft eine erneute schriftlich Anfrage meiner Frauim Februar 2017 einfach ignoriert bzw. nicht beantwortet

  • Genau so ist es, - die €U-Freizügigkeit kommt in deinem Fall - Einreise nach DE zur Wohnsitznahme nach Heirat (?!) über die Slowakei- nicht in Betracht, da du nunmal keinen Auslandswohnsitz/Meldeadresse in der Slowakei (oder anderswo ausserhalb von DE) hast, leider; - deswegen ja auch die hier eindeutige Inländerdiskreminierung (€U-Bürger mit Freizügigkeit vs. nat. Bürger z. B. von DE, dem nat. Recht unterliegend).

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Was soll jetzt das wieder? Die Aufenthaltsrechte, in dem Beispiel in der Slowakei, kann man nicht mit deutschen Aufenthaltsrecht ausschliessen. Der EU Bürger und begleitende Familienangehörige haben einfach im Nichtheimatland des EU Bürgers ein vorbehaltloses Aufenthaltsrecht von 3 Monaten. Das ist EU Recht.

  • Da die Ehe in der Ukraine geschlossen wurde gilt sie in der eu erst, wenn sie durch die brd-Botschaft in Kiew durch ein FZF-Visum bestätigt wurde. Da ist man diesem korrupten Verbrecherladen in Kiew leider auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.


    Sagt wer?
    Die Ukraine und die Slowakei sind beide Mitglied bei der Den Haager Apostillie Vereinbarung.
    Sobald eine Apostille auf dem Dokument prangt ist die Sache gegessen. Gilt übrigens auch für Deutschland.
    Du brauchst halt noch eine Übersetzung dazu.

  • Was soll jetzt das wieder? Die Aufenthaltsrechte, in dem Beispiel in der Slowakei, kann man nicht mit deutschen Aufenthaltsrecht ausschliessen. Der EU Bürger und begleitende Familienangehörige haben einfach im Nichtheimatland des EU Bürgers ein vorbehaltloses Aufenthaltsrecht von 3 Monaten. Das ist EU Recht.


    In unserem Falle können wir nur leider nicht auf die Anwendung der eu-Richtlinie hoffen, weil dort ja audrücklich von "eingetragener Lebensgemeinschaft" die Rede ist, und dafür wird eben erst die AE von der Ausländerbehörde nötig sein oder zumindest das FZF-Visum im Pass, vorher zählt das einfach nicht. Und es ist ja auch in der Vergangenheit noch niemand auf die Idee gekommen seine ukr. Ehefrau über ein Drittland in die eu zu holen,bevor brd-Botsxhaft und AB zugestimmt haben, weil es einfach nicht möglich ist.


    Inzwischen wäre aber rein formaljuristisch ab 11.6.2017 eine Einreise für 90 Tage möglich, nur sehr fraglich ob wir an der Grenze durchgelassen werden, und ob wir das Risiko eingehen oder besser auf die propagandistisch groß verkündete Reisefreiheit für Ukrainer (poroschenko) einfach verzichten sollen, obwohl es in unserem Fall wie gesagt ein Riesenvorteil wäre.

  • Entweder du bist verheiratet oder du bist nicht verheiratet. Welchen Personenstand du hast musst du schon selber wissen.
    Wer bisher sein Aufenthaltsrecht in einem anderen EU Land verpennt hat, der hat halt Pech gehabt.
    Übrigens bekommt man mit Visum Tpy-C oder Visafreiheit als Grundlage keine Aufenthaltserlaubnis für einen längerfristigen Aufenthalt in Deutschland als Familienangehöriger eines deutschen Staatsbürgers.

  • Genau so ist es, allein das FZF-Visum von der brd-Botschaft kann diese Grundlage schaffen, und letztlich auch die Durchreise durch ein anderes eu-Land garantieren. Davor gilt es in der eu einfach nicht, weil es noch keine eu-Behörde eingetragen hat. Und die Einreise zu einem ab 11.6.2017 theoretisch möglichen Besuch für 90 Tage liegt dann eben allein im Ermessen des jeweiligen Grenzsoldaten.

  • Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.
    Was deutsches Aufenthaltsrecht vorschreibt interessiert in anderen EU Ländern einfach nicht.
    Die angekündigte Visafreiheit ist für 90 Tage im 180 Tagesraum in Deutschland gut. Auch da hat EU Recht vorrang.

  • Genau so sieht es aus und das eu-Recht gibt eben jedem Grenzsoldaten an der eu-Grenze zur Ukraine den Ermessenspielraum zu entscheiden welchen Ukrainer er für bis zu 90 Tage reinlässt und wen nicht, und weil das alles ganz neu sein wird, gibt es eben noch keine Erfahrungswerte um die Gefahr einer Zurückweisung einschätzen zu können, weshalb ich persönlich im Moment eher noch von der Möglichkeit eines visafreien 90-Tage Besuchs absehen würde, weil ich das Risiko einfach so nicht verantworten kann. Lasse den Präsidenten poroschenko aber gerne weiter große Reden schwingen über die neue "Reisefreiheit" der Ukrainer, weil die höre ich mir seit seiner berüchtigten Odessa-Rede von 2014, bei der mich der Brechreiz gepackt hat, sowieso nicht mehr an.


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  • Also ich würde mich da nicht verrückt machen.
    Auch mit Visum kann man ebenso zurückgewiesen werden.
    Dass dieses Risiko nun mit Wegfall der Visapflicht grösser sein soll sehe ich nicht wirklich...

  • Genau so sieht es aus und das eu-Recht gibt eben jedem Grenzsoldaten an der eu-Grenze zur Ukraine den Ermessenspielraum zu entscheiden welchen Ukrainer er für bis zu 90 Tage reinlässt und wen nicht,
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    Sagt wieder mal der, der keine Ahnung nat ?
    Lies mal hier:
    Deutsche Botschaft Kiew - Visumfreiheit (voraussichtlch ab Mitte Juni 2017)

    Ich würde Dir nahe legen, hier zivilisiert zu diskutieren.
    Unterstellungen und das provozieren von anderen Forenteilnehmern durch dich ist anderen Leuten nicht zuzumuten.
    Warum soll man das lesen????
    Wenn Du das nicht fertig kriegst fliegst Du wieder raus!!!!

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