90 Tage bald um - Schnelle Lösung finden

  • Das macht mir Hoffnung!!! Dann wird das direkt in Angriff genommen, wenn ich am 3. Oktober wiederkomme.
    Dann sind die Infos auf der Webseite entweder falsch, oder es wird nicht darauf geachtet.
    Einziges Problem wird dann wahrscheinlich die Sprachbarriere sein.. super - kann ich mein Englisch auspacken - aber egal, solange es zum Visum führt :)


    Es tut zwar verdammt weh ohne sie, ...
    und jetzt diese ganzen Schwierigkeiten zu sehen aber ich gebe nicht auf!!!
    Tut gut hier so viel Unterstützung zu bekommen :)

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • Und bevor erne wieder anspringt


    hat da wer gerufen?


    Du meinst als meine ukrainische Frau darf sie einfach mit mir zusammen über Polen LEGAL nach Deutschland einreisen und mit mir hier wohnen bis Ende Oktober das FZF-Visa fertig ist?


    wenn sei ein Schengenvisum hat, welches mit wahren Angaben erlangt wurde, dann ja
    dumm nur, dass es so wie mgb schreibt, nicht soooo einfach geht


    Als Familienangehörige eines EU Bürgers hat deine Frau das Recht mit dir zusammen in Polen einzureisen.
    Sobald der Einreisestempel der Polen in ihrem Pass prangt ist der Hauptreisezweck Ausübung der Freizügigkeit Unterpunkt Reisefreiheit erfüllt.
    Übrig bleibt ein Schengenvisa, das im gesamten Schengenraum, inklusive Deutschland,gültig ist.


    erster Satz: ja .... dafür ist für die Einreise einfach ein einfaches "Einreisevisum" auszustellen, und sei es an der Grenze. Ein solches Visum ist nicht zwingend ein Schengenvisum ... und warum sollte es für die Einreise länger als einen Tag gültig sein? Einreise ist eine Sache von wenigen Minuten.


    zweiter Satz: nein, der Einreisestempel hat nichts mit der Ausübung der Freizügigktei zu tun


    und dritter Satz: siehe oben Kommentar zum ersten Satz.


    alle drei Sätze zusammen sind Unsinn


    Ein Visa für den Familienangehörigen eines EU Bürgers wird als Schengenvisa ausgestellt. Da gibt es keine VE


    nö, ein Schengenvisum wird als Schengenisum ausgestellt.
    Als Famileinangehöriger eines EU-Staatsangehörigen hat man Anspruch auf ein einfaches Einreisevisum ... siehe oben
    Dauer kann ein Tag sein, nur auf die Einreise nach Pl begrenzt, nix "Schengenvisum"


    Für das Heimatland des EU Bürgers gilt die EU Regelung nicht.


    eben


    Der Trick an der Sache ist, das ein Schengenvisa per Definition für den gesamten Schengenraum gilt.


    na und.
    Aber ob es ein "schengenvisum" gibt?


    Das Problem ist halt das man gemeinsam über das Ausstellerland in den Schengenraum einreisen muss.


    wo ist da das Problem?



    Noch mal:
    Die Freizügigkeit geniesst man nur al EU-Staatsangehöriger.
    Ein Deutscher ist überall in EU *ausser* in Deutschland EU-Staatsangehöriger. In Deutschland ist er Deutscher.
    Das gleiche gilt für Frnazosen, Italiener, Spanier, Polen etc....


    mgb: gibst du absichtlich Falschinformationen?

  • Vielleicht solltest du dir das Formular aus post 11 ansehen.
    Was steht da als Überschrift?


    Zusatzinformation auf dem Formular:
    The fields marked with * shall not be filled in by family members of EU, EEA or CH citizens (spouse, child or dependent ascendant) while exercising
    their right to free movement. Family members of EU, EEA or CH citizens shall present documents to prove this relationship and fill in fields No 34 and
    35.

  • Bringt ja auch nichts wenn ihr euch hier streitet.
    Fakt ist, dass wir das finanziell nicht hinbekommen, wenn sie mehrmals in so kurzem Abstand mit mir zusammen hin- und her fliegt.


    Mich würde @erne 's Meinung mal interessieren wie er es machen würde in meinem Fall.


    Wirklich Zeit um das Visum-D in Bonn jetzt schon zu beantragen habe ich leider nicht.
    In genau 14 Tagen geht es wieder zurück zu meiner Frau und ich muss hier noch andere Dinge erledigen/ in meinem Nebenjob so viel Stunden "Vorarbeiten" wie nur geht. Mein Plan ist jetzt, dass ich bis 3. Oktober dort bleibe und meine 89/90 Tagen voll habe. Dann in DE das Visum beantragen und während ich im September in der Ukraine bin mit dem ukrainischen Konsulat in Bonn sprechen.

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • Ich sehe es auch wie erne. Das Visum ist perfekt, wenn Wenzel mit seiner Frau ein paar Monate in Polen verbringen würde. Dazwischen auch gern mal ein Besuch nach DE.
    Das wollen aber beide nicht und ist von Anfang an klar. Sie müssen sich darüber klar sein, dass dies nicht korrekt ist. Sie können es natürlich trotzdem tun und mit richtiger Vorbereitung mag die Entdeckungswahrscheinlichkeit minimal sein.


    Aber das ändert an den Fakten nichts.


    Ich persönlich weiß nicht, was ich tun würde. In meiner Situation würde ich den Trick probieren, aber als Student mit minimalen finanziellen Mittel würde ich es vermutlich nicht versuchen. Er kann vermutlich mit seiner Frau noch niemals ein paar Tage in Polen gemeinsam verbringen kann und dann mit eigenen Auto über dritte Staaten (CZ, AT) nach DE fahren.


    Gruß
    Siggi

  • Dann mal die Fakten.
    Ein Familienangehöriger benötigt ein Visa nur zur Einreise sprich Grenzübertritt.
    Artikel 5(2) eu richtlinie 2004/38.
    Der Aufenthalt als solcher ist direkt durch eu richtlinie 2004/38 gedeckt.
    Wenn das Visa nur zur Einreise benötigt wird, dann ist automatisch das Einreiseland für die Ausstellung zuständig.
    In meinem Beispiel Polen.
    Wenn der Einreisestempel von Polen im Pass ist, dann ist der Grenzübertritt perfekt und das Visa wird in Polen rein rechtlich nicht mehr benötigt.
    Der angenehme Nebeneffekt ist, das so ein Visa als Schengenvisa ausgestellt wird. Das Schengenrecht bietet sonst nichts an.
    Ein Schengenvisa, das legal beantragt wurde, ist im gesamten Schengenraum und damit auch in Deutschland gültig.

  • aber als Student mit minimalen finanziellen Mittel würde ich es vermutlich nicht versuchen. Er kann vermutlich mit seiner Frau noch niemals ein paar Tage in Polen gemeinsam verbringen kann und dann mit eigenen Auto über dritte Staaten (CZ, AT) nach DE fahren.


    Genau so sieht das aus! Als Student ist es finanziell echt schwer. Natürlich habe auch ich finanziell ein paar Rücklagen, sonst wäre das mit den Flügen und Aufenthalten in UA echt schwierig gewesen. Und langsam wird es auch echt knapp!


    Meine Frau verdient derzeit auch nicht gerade viel weil es sich kaum noch jemand leisten kann bei ihr privat Unterricht für den A1/A2-Test zu nehmen. Und ihr vorschreiben, dass sie deshalb weniger als 100 UAH die Stunde nehmen soll wäre einfach unmenschlich. Glücklicherweise gibt es Leute die in der Ukraine heiraten und einen Übersetzer brauchen. Nur von zwei oder drei Hochzeiten pro Monat lebt man als Ukrainerin auch nicht gerade schön, wenn man alleine ohne die Hilfe des Mannes leben muss. Was auch ein Grund ist warum ich zu ihr möchte - sie braucht einfach meine Hilfe und ich kann gleichzeitig ein wenig sparen (das leben dort ist einfach günstiger).
    Jetzt erinnere ich mich an den Juli, wo wir teilweise von 50€ die Woche gelebt haben (zusammen!). Sie hat ihr verdientes Geld für die Wohnung gegeben und ihre Schulden bei Freunden abbezahlt.


    Das Thema "Visa für Sie um nach Deutschland zu kommen" sollte jetzt denke ich als Möglichkeit außer Betracht gezogen werden. Ums halt so zu machen, dass es nicht auffällt braucht man Geld - Geld das nicht da ist.


    Ich bin gespannt was jetzt noch so kommt...

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • Was steht da als Überschrift?


    "Application for Schengen Visa"
    na und? Offenbar optimiert sich die Behörde und verwendet das gleiche Antragsformular.
    Der Antrag auf FZF Visum heisst ja in D auch Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (so ähnlich).



    Ein Familienangehöriger benötigt ein Visa nur zur Einreise sprich Grenzübertritt.


    ja


    Der Aufenthalt als solcher ist direkt durch eu richtlinie 2004/38 gedeckt.


    ja


    Wenn das Visa nur zur Einreise benötigt wird, dann ist automatisch das Einreiseland für die Ausstellung zuständig.
    In meinem Beispiel Polen.


    ja


    Wenn der Einreisestempel von Polen im Pass ist, dann ist der Grenzübertritt perfekt und das Visa wird in Polen rein rechtlich nicht mehr benötigt.


    hmm, der Einreisestempel ist egal (er wird aber drin sein, da vorgeschrieben).


    WENN das Visum dann tatsächlich für mehrere Tage als Schengenvisum, gültig für ganz Schengen (es gibt Visas Typ C die nur für bestimmte Länder gültig sind, so kann Polen auch ein visum geben, dass nur für Polen gültig ist ... Typ C ist aber auch ein schengenvisum) gegeben werden würde, dann könnte man im Rahmen der Gültigkeit auch nach D.
    Aber glaubst du die Polen sind blöd?
    Und alle anderen in ähnlicher Situation, die das nicht tun, auch?


    Der angenehme Nebeneffekt ist, das so ein Visa als Schengenvisa ausgestellt wird. Das Schengenrecht bietet sonst nichts an.
    Ein Schengenvisa, das legal beantragt wurde, ist im gesamten Schengenraum und damit auch in Deutschland gültig.


    wie gesagt, nicht jedes Schengenvisum ist zwingend immer in ganz Schengen gültig.
    Der Typ Visum heisst so und ist auch meistens so.
    Aber das ist kein Standardfall.



    Du hast in einem Recht:
    wenn ein anderer Staat aufgrund von was auch immer ohne VE eine richtiges SchengenVisum mit gütligkeit für allen Schengenländern ausstellt, dann darf man damit auch nach D.
    Aber bei Einreisevisas für Familienangehörige wird nun mal ein Visum zur Einreise (Dauer 1 Tag) ausgestellt, mehr braucht es halt nicht und beugt der Umgehung der nationalen Ausländergesetze vor.
    Kann natürlich sein, dass aus welchen Gründen auch immer jemand bei der Vergabe schläft und auch 90 Tage gibt .... aber rechnen würde ich damit nie und nimmer.


    Mich würde erne 's Meinung mal interessieren wie er es machen würde in meinem Fall.


    Weiss ich nicht.
    Ich hätte mich viellecht sogar über die letzten freien Tage ohne Anhang gefreut. Naja, damals wohl doch nicht. Ich würde die Besuche in UA entsprechend planen. Ich hätte auch keine Zeit gehabt, 90 Tage in 180 Tagen in UA zu sein.


    Alternativ kannst du auch einen neune RP beantragen in dem man die früheren Aufenthaltszeiten in UA nicht sieht.
    Alten RP aber als "Andenken" (ungültig) behalten, um dann ggf. ggü ABH die Aufenthalte in UA nachzuweisen.

  • Alternativ kannst du auch einen neune RP beantragen in dem man die früheren Aufenthaltszeiten in UA nicht sieht.
    Alten RP aber als "Andenken" (ungültig) behalten, um dann ggf. ggü ABH die Aufenthalte in UA nachzuweisen.


    Ich gehe jetzt erst einmal davon aus, dass ich das Visum für Ukraine von dem ukr. Konsulat in Bonn im Oktober recht zügig bekomme. Da ich dieses Visum wegen dem Gegenseitigkeitsabkommen kostenlos bekomme wäre das sicherlich die bessere Option. Werde mich aber trotzdem mal (rein aus Interesse) darüber schlau machen was mit 2. Reisepass ist.


    Das erste habe ich schonmal gefunden...

    Zitat

    Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse am Besitz eines zweiten Reisepasses.
    Dies trifft beispielsweise in folgenden Fällen zu:
    - Sie reisen aus beruflichen Gründen viel. Wegen der zeitlichen Verzögerungen bei der Beschaffung von Visa brauchen Sie einen zweiten Reisepass.
    - Sie möchten in ein Land reisen, das Ihnen möglicherweise die Einreise verweigert, weil sich in Ihrem Reisepass Einreisestempel bestimmter anderer Staaten befinden.


    Ob Ihre Gründe als ausreichend angesehen werden, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Passbehörde.


    Beruflich reise ich nicht viel - Wie auch als Student? Das müsste ich ja auch belegen anhand gebuchter Tickets etc. Hier hat mal jemand im Forum über 89 geplante Flüge gesprochen... bei ihm war es sicherlich kein Problem (ob er sogar nen dritten Pass hatte? :D)


    Und zu guter letzt... leider komme ich nicht aus Israel und meine Frau ist keine Iranerin X/

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • "Application for Schengen Visa"
    na und? Offenbar optimiert sich die Behörde und verwendet das gleiche Antragsformular.


    Dann zitier mal aus dem Schengenrecht wo eine andere Visaart definiert ist.


    Zitat


    Der Antrag auf FZF Visum heisst ja in D auch Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (so ähnlich).


    Das ein Visa typ-d für den langfristigen Aufenthalt vorgesehen ist, kann man im Schengenrwcht nachlesene


  • Ich gehe jetzt erst einmal davon aus, dass ich das Visum für Ukraine von dem ukr. Konsulat in Bonn im Oktober recht zügig bekomme. Da ich dieses Visum wegen dem Gegenseitigkeitsabkommen kostenlos bekomme wäre das sicherlich die bessere Option. Werde mich aber trotzdem mal (rein aus Interesse) darüber schlau machen was mit 2. Reisepass ist.


    In deiner Situation brauchst das Risiko mit einem 2.pass erst gar nicht eingehen.
    Wenn du die Sache in der Ukraine voll durchziehst hast du am Ende ein 1 jähriges Aufenthaltsrecht, das verlängerbar ist.
    Die deutschen Behörden geht das nichts an. In Deutschland nimmst du deine Rechte aus Artikel 11 Grundgesetz war.

  • Dann zitier mal aus dem Schengenrecht wo eine andere Visaart definiert ist.


    Einreisevisum
    aus einschlägiger EU VErordnung (auf die du dich auch beziehst)

    Zitat

    Von Familienangehörigen, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besit-
    zen, ist gemäß der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 od
    er gegebenenfalls den einzelstaatlichen
    Rechtsvorschriften lediglich ein Ei
    nreisevisum
    zu fordern.

  • Dann fassen wir mal zusammen:


    Visa Typ-A Flughafentransfer passt nicht
    Visa Typ-D für den langfristigen Aufenthalt, passt auch nicht
    Dann bleibt nur noch Visa Typ-C für den kurzfristigen Aufenthalt, auch Schengenvisa genannt.


    Es gibt nichts anderes nach Schengen Visakodex.

  • Als Familienangehörige eines EU Bürgers hat deine Frau das Recht mit dir zusammen in Polen einzureisen.
    Sobald der Einreisestempel der Polen in ihrem Pass prangt ist der Hauptreisezweck Ausübung der Freizügigkeit Unterpunkt Reisefreiheit erfüllt.
    Übrig bleibt ein Schengenvisa, das im gesamten Schengenraum, inklusive Deutschland,gültig ist.


    Verstehe ich das richtig, an der Grenze das Visum vom Polen holen?

    Am Beispiel Ukraine kann man erkennen:Manchmal hat man keine Wahl,selbst wenn man gewählt hat.
    © Wolfgang J. Reus,(1959 - 2006), deutscher Journalist, Satiriker, Aphoristiker und Lyriker

  • Dann bleibt nur noch Visa Typ-C für den kurzfristigen Aufenthalt, auch Schengenvisa genannt.


    welches als "Einreisevsium" zur Einreise auch mit einer Gütligkeit von einem Tag ausgestellt werden sollte.
    Viel Spass damit in den Ländern der EU, in denen mangels "EU-Staatsangehöriger" Status keine EU-Freizügigkteit nach Richtlinie 2004/38/EG vorliegt (also in Ländern deren Staatsangehörigkeit man hat).

  • welches als "Einreisevsium" zur Einreise auch mit einer Gütligkeit von einem Tag ausgestellt werden sollte.


    Wie sieht es dann bei Rückreise nach UA aus? Warum bekommt man nach 2 Monaten keinen Ärger an der Grenze? Der Grenzer sieht doch nur das merkwürdige eintägige Visum, was man brutal überzogen hat.


    Gruß
    Siggi

  • Verstehe ich das richtig, an der Grenze das Visum vom Polen holen?


    Wenn pressiert ja. An der Grenze bekommt man in der Regel aber nur ein 15 Tage Visa.Ansonsten bei der polnischen Botschaft bzw. den Visazentren der Polen beantragen und 90 Tage, wenn benötigt, auf den Antrag schreiben.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!