nein, das habe ich nie
(selektive Wahrnehmung deinerseits?)
ich bestreite dass man alleine aufgrund des Freizügigkeitsrechts ein Recht (Anspruch) hat auf ein über ein Einreisevisum hinaus gehendes Schengenvisum ohne die Voraussetzungen auf ein Schngenvisum nachzuweisen. Den das ist es, was du propagierst.
Klar kann die eine oder andere Behörde Fehler machen und ein solches Visum ausstellen, aber mit den Fehlern anderer zu planen ist etwas abwegig.
Wenn du Schengener Visakodex ignorieren willst, ist das dein Bier.