90 Tage bald um - Schnelle Lösung finden


  • nein, das habe ich nie
    (selektive Wahrnehmung deinerseits?)


    ich bestreite dass man alleine aufgrund des Freizügigkeitsrechts ein Recht (Anspruch) hat auf ein über ein Einreisevisum hinaus gehendes Schengenvisum ohne die Voraussetzungen auf ein Schngenvisum nachzuweisen. Den das ist es, was du propagierst.
    Klar kann die eine oder andere Behörde Fehler machen und ein solches Visum ausstellen, aber mit den Fehlern anderer zu planen ist etwas abwegig.


    Wenn du Schengener Visakodex ignorieren willst, ist das dein Bier.

  • Ich weiß auch nicht, wie man das Visum beim Grenzübertritt nach DE angreifen kann. Vielleicht wie üblich, wenn man 1 Tag nach Einreise sich schon aus PL verabschiedet?


    Die Gültigkeit der käuflichen polnischen Visa werden entweder über wissentlich falsche Angaben bei der Beantragung oder nichterfüllen des Hauptreisezwecks angegriffen.
    Falsche Angaben geht technisch erst gar nicht und der Hauptreisezweck ist Ausübung der Reisefreiheit (right of free movement) per Definition.
    Ein Visa für den Familienangehörigen eines EU Bürgers hat keinen anderen Zweck.
    Bei betreten polnischen Bodens ist die Reisefreiheit unbestreitbar ausgeübt worden. Hauptreisezweck erfüllt.

  • Falsche Angaben geht technisch erst gar nicht und der Hauptreisezweck ist Ausübung der Reisefreiheit (right of free movement) per Definition.


    Nur kannst Du als EU Bürger überall von der Freizügigkeit Gebrauch machen, nur in einem Staate nicht: In dem Staat, dessen Staatsangehörigkeit Du besitzt. Somit "right of free movement" von Polen nach Spanien, aber nicht in DE!


    Darum habe ich Magenschmerzen. Da sein, Du hast recht. Die Frage ist, glauben das die Grenzer auch? Es nutzt nichts, nachher vor Gericht Recht zu bekommen, aber in der Situation blockiert zu werden.


    Daher würde ich zur Sicherheit nach PL fahren, meine Frau ins Auto, dann rüber nach CZ, dort beim Hochficht rüber nach AT und bei Schwarzenberg rüber nach DE. Das sind alles ganz kleine Straßen, meist noch niemals breit genug für 2 Wagen, im Winter zum Teil schwer befahrbar. Da kenne ich mich aus und muss aller Wahrscheinlichkeit keine Frage beantworten, weil das einfach menschenleere Gegenden sind!


    Ich würde aber nicht meine Frau mit Bus allein von PL nach DE auf der Autobahn reisen lassen.


    Gruß
    Siggi

  • Die Frage ist, glauben das die Grenzer auch? Es nutzt nichts, nachher vor Gericht Recht zu bekommen, aber in der Situation blockiert zu werden.


    Was auch der Grund ist warum ich niemals so etwas probieren würde. Ich habe schon alleine genug Stress mit der FZF und allen Behörden hier in Deutschland. Mittlerweile bekomme ich ein mieses Gefühl im Magen wenn ich vor einer Tür beim Amt stehe weil ich denke "Was wird es jetzt wieder für Probleme geben, oder welche Unterlagen möchten sie jetzt sehen?!".
    In der Ukraine ist es nur einmal so gewesen und zwar als meine Frau den neuen Reisepass in Sumy beantragen wollte. Dort meinten die Mitarbeiterinnen der Reisepassstelle "Wir schreiben ihren Nachnamen am Anfang bewusst falsch weil es nicht anders geht". Das widersprach sich aber total damit, dass sie dort die letzten zwei Buchstaben welche eigentlich nach Iso-Norn mit "ir" übersetzt werden mit "ier" übersetzt werden sollten. Man hoffte dort so wie ich mir jetzt denke auf einen grünen Schein.
    In Kiew klappte es mit dem Pass nämlich problemlos!


    Ich würde aber nicht meine Frau mit Bus allein von PL nach DE auf der Autobahn reisen lassen.


    Kurze Anmerkung noch (falls das später jemand liest).
    Grundsätzlich würde ich NIE eine Frau die ein Schengenvisum für Polen bekommt (Hauptziel: Polen) alleine über die deutsche Grenze fahren lassen. Es ist einfach zu riskant und wenn man es macht (so wie Siggi auch in anderen Posts immer sagt), dann macht man es richtig und im großen Stil! Ohne Plan läuft da nichts!

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • @Siggi
    In Deutschland wird die Wirkung des Visas als Schengenvisa genutzt, also keine Freizügigkeit.
    Alleine fahren lassen geht sowieso nicht, da keine Freizügigkeit durch begleitenden EU Bürger beim Grenzübertritt nach Polen..

  • Oh Mann, selten so viel Unsinn gelesen


    Wenn du Schengener Visakodex ignorieren willst, ist das dein Bier.


    tue ich gar nicht.
    Du wirfst nur Visakodex und Freizügigkeitsrichtlinie in einen Topf und machst unsinnigen Brei draus


    Falsche Angaben geht technisch erst gar nicht


    sicher doch
    das nennt sich "lügen"


    Hauptreisezweck ist Ausübung der Reisefreiheit (right of free movement) per Definition.


    Ausübung der Reisefreiheit kommt aus der Freizügikeitsrichtlinie.
    Dafür gibt es nur ein einfaches "Einreisevisum".
    Das Visum ist für die einreise gedacht, zum Passieren der Grenze. Punkt. Schluss. Das Visum dürfte nicht so lange gelten, dass man damit in Schengen rumfahren kann, denn dafür braucht man zur Ausübung der Reisefreiheit kein Visum. Punkt.


    Beantragt man aber ein kurzfristiges (bis 90 Tage) Schengenvisum, welches es nicht an der Grenze gibt(gibt Ausnahmen, hat Rosi schon erklärt), dann muss man alle Voraussetzungen erfüllen, da hilft ein EU-Ehegatte auch nichts.


    Zwei verschiedene Sachen


    Ein Visa für den Familienangehörigen eines EU Bürgers hat keinen anderen Zweck.


    als welchen?
    siehe oben, es gibt zwei Möglichkeiten
    a) Freizügigkteit
    b) normales Schengenvisum (kein einfaches Einreseivisum)


    die Voraussetzungen sind für a) und b) verschieden.
    Man kann nicht mit Voraussetzungen für a) das Visum nach b) erhalten ohne die Voraussetzungen für b zu erfüllen.
    Das aber propagierst du


    Bei betreten polnischen Bodens ist die Reisefreiheit unbestreitbar ausgeübt worden. Hauptreisezweck erfüllt.


    Mit einfachem Einreisevisum: ja ... danach Visum obsolet.
    mit Schngenvisum: nein.


    In Deutschland wird die Wirkung des Visas als Schengenvisa genutzt, also keine Freizügigkeit.


    Nur wenn bei der Vergabe des Visums ein Fehler gemacht wurde und nicht ein einfaches Einreisevisum sondern ein länger als ein Tag gültiges Schengenvisum gegeben wurde.
    Und hier propagierst du mit so einem Fehler der Behörden zu rechnen und zu planen. Wahnsinn.




    Irgendwie habe ich den Eindruck, als ob mgb hier einfach nur rumtrollt.

  • Irgendwie habe ich den Eindruck, als ob mgb hier einfach nur rumtrollt.


    ich würde mich freuen wenn Ihr es schafft eine sachliche Diskussion zu führen denn ich lese hier mit grossem Interesse mit! Beide Ansichten sind hoch interessant.


    Das meine ich völlig Wertfrei.

    War is Over! if you want it...

  • Diese Guides hören sich toll an, haben aber keinen Gesetzescharakter. Sie sind i.a. zu unpräzise.


    Wir hatten neulich eine Diskussion, wo man einen Zweitwagen, der immer am ausländischen Zweitwohnsitz steht, anmelden muss. Die Info in der entsprechende EU Guide war nicht präzise genug und in dem Spezialfall falsch.


    Ich denke, wir kommen nur wirklich weiter, wenn wir EU Regelungen im Original finden, die die eine oder andere Sicht bestätigen.


    Gruß
    Siggi

  • guide-free-mo-2013_en.pdf


    Seite 12 rechts unten.



    du meinst:


    ja und nein, denn das vermischt auch wieder alles, nämlich "Schengen" und "EU"



    "Your family members who are EU citizens
    themselves are covered by the same rules."
    ist richtig, denn das ist EU Recht (Freizügigkeit) und gilt für EU, aber erstmal! nicht für Schengen.
    a) CH ist Schengen, aber nicht EU. Das gilt somit nicht für CH.
    Gut (und dumm fürs Vestehen) ist aber, dass CH ein weiteres Abkommen hat, welche CH genauso stellt wie die EU Länder. Aber erstmal ist das mit CH nicht durch die info in diesem Flyer abgedeckt, obwohl es trotzdem gilt.
    b) UK ist nicht Schengen, aber genau das, was oben steht, gilt auch für UK, da EU



    Mit einem Einreisevisum ("entry visa" if required) dürfen sie einreisen. Das "entry Visa" ist aber eben ein Einreisevisum.



    ", and can travel freely throughout it
    because the uniform visa is valid for the entire
    Schengen area."
    ist richtig
    Mit dem Schengenvisum darf man auch im Rahmen des Gütligkeitszeitraums in ganz Schengen reisen.
    Das hat aber nichts mit der EU Freizügigkeit zu tun, denn die EU Freizügigkeit zeichnet sich dadurch aus, dass man nach Einreise kein Visum mehr benötigt



    Im Fall von Freizügigkteit sollte man aber nur ein "enty Visum" zur Einreise bekommen.
    Für UK darf das nicht mal ein Schengenvisum sein.



    Man kann natürlich für die einfache Einreise nach Schengen zum Zwecke der Freizügigkeit ein eintägiges Schengenvisum austellen, was wohl einfacher ist als einen weiteren Visatyp einzuführen. Aber das war es schon,


  • Oh Mann,
    ich merke auch gerade erst, was für ein Mist der Flyer ist.
    "Your family members who are EU citizens
    themselves
    are covered by the same rules."
    Natürlich gilt das auch für die Familienmitglieder (welche "are EU citizens
    themselves
    ") von EU-Bürgern.
    Das ist gar keine Frage. Die Famileinmitlgieder sind ja auch EU-Bürger nach diesem Text.


    Der Text oben ist Mist.
    Keine Ahnung welcher Praktikant das geschrieben hat. Aber wer das abgesegnet hat, hat nicht genau gelesen.


    Also bitte, Verweise auf Unsinn bringen hier keinen weiter.
    (edit: ist kein "Unsinn" im Sinne von falsch, sondern eine derartige Sebstverständlichkeit, dass man das weder erklären noch erwähnen muss. Ist so als wenn ich die Farbe "rot" mit der Eigenschaft "es ist rot" beschreiben würde.)

  • Was drunter steht interessiert wohl nicht.
    Das EU Bürger als Familienangehöriger eines anderen EU Bürgers keine Nachweise für einen Freizügigkeitstatbestand erbringen müssen, ist dir scheinbar auch noch nicht aufgefallen.
    Mich würde jetzt interessieren wo die eigenständigen Visaregeln für die EU definiert sein sollen.
    Einen Bierdeckel mit "der darf hier durch" kann es wohl nicht sein. Wo ist dein einfaches Einreisevisa formal definiert mit Wiedererkennungswert für den Grenzbeamten.

  • Diese Guides hören sich toll an, haben aber keinen Gesetzescharakter. Sie sind i.a. zu unpräzise.


    Auch für so eine Anfrage könnte man Solvit verwenden.


    Zitat


    Wir hatten neulich eine Diskussion, wo man einen Zweitwagen, der immer am ausländischen Zweitwohnsitz steht, anmelden muss. Die Info in der entsprechende EU Guide war nicht präzise genug und in dem Spezialfall falsch.


    Am ausländisches Standort natürlich. Im Ausland gilt die deutsche Zulassungsverordnung erst gar nicht.

  • Am ausländisches Standort natürlich. Im Ausland gilt die deutsche Zulassungsverordnung erst gar nicht.


    Sicher. Was steht in der Guide:

    Zitat

    Wenn Sie Ihren Wohnsitz in Ihrem Heimatland beibehalten, aber sich weniger als 6 Monate in einem anderen EU-Land aufhalten, brauchen Sie Ihr Auto dort nicht anzumelden und auch keine Steuern dafür zu bezahlen. Ihr Auto bleibt in Ihrem Wohnsitzland zugelassen.


    Die erwähnen gar nicht, dass es nicht nur auf den Wohnsitz, sondern auch auf den überwiegenden Standort des Fahrzeugs ankommt. Wer hat schon beispielsweise einen Wohnsitz (an dem er sich 9 Monaten pro Jahr aufhält) in Land X, aber ein KFZ 12 Monate im Jahr in Land y (am Nebenwohnsitz) stehen?


    Das meine ich. Das sind oft so Halbwahrheiten, weil man es für den 0-8-15 Fall nicht zu komplex und zu schwer verständlich machen will.


    Gruß
    Siggi

  • Was drunter steht interessiert wohl nicht.


    nun, nachdem man sehen kann, welche Qualität der Flyer hat, sollte man auch andere Aussagen mit Vorsicht geniessen


    Jedoch, ich habe auch das obige in meinem Post 70 auseindergenommen.
    Also liest du ganz offensichtlich nicht alles, daher das ganze hier ... ich bin dann hier erstmal raus, eine Diskussion hat keinen Sinn, wenn einer der Partner nicht alles Argument wahrnimmt (oder wahrnehmen will)



    Das EU Bürger als Familienangehöriger eines anderen EU Bürgers keine Nachweise für einen Freizügigkeitstatbestand erbringen müssen, ist dir scheinbar auch noch nicht aufgefallen.


    ähem, und daher postest du diesen Verweis auf einen Text, der um die Freizügigkeit eine EU-Bürgers, der Familienangehöriger eines EU-Bürgers ist, geht?
    Welche Relevanz hat das?
    Wenn das nicht trollen ist...

  • Das meine ich. Das sind oft so Halbwahrheiten, weil man es für den 0-8-15 Fall nicht zu komplex und zu schwer verständlich machen will.


    Gruß
    Siggi


    Es kommt auf die genaue Fragestellung an.
    Auto aus Deutschland ausführen und dann am 2.Wohnsitz belassen, dann zieht Richtlinie 83/182/EWG.
    Auto im Land des 2.Wohnsitzes kaufen und dort belassen, dann zieht weder deutsches noch EU Recht, sondern nur nationales Recht am 2.Wohnsitz.

  • Auto aus Deutschland ausführen und dann am 2.Wohnsitz belassen, dann zieht Richtlinie 83/182/EWG.


    Richtline 83/182/EWG ist bei vorübergehender Einfuhr bestimmter Verkehrsmittel, nicht bei permanenter. Ist doch auch egal, sollte doch nur ein Beispiel sein, bringt uns beim eigentlichen Thema nicht weiter.


    Gruß
    Siggi

  • Wenn du nicht im Ansatz bereit bist belastbare Quellen zu zitieren,


    ich habe die Quellen gennant:
    Freizügigkeitsrichtilinie 2004/38/EG ((und damit das deutsche Freizügigkeitsgesetz)
    Vismhandbuch/Visakodex


    zum Tragen kommt noch AufenthG und AufentV


    Du postulierst, dass ein Deutscher mit Wohnsitz in Deutschland mit seiner Ehefrau aus einem visumpflichtigen Drittstaat ganz einfach an einer Schengenaussengrenze auftauchen kann und damit seine Frau ein Schengenvisum bekommt ohne die Voraussetzungen für ein solches Visum zu erfüllen und mit diesem Visum nach D reisen kann.
    Und mehr noch, du empfiehlst diese Vorgehensweise.
    Die Aussage an sich ist nicht ganz falsch, die Empfehlung aber Schwachsinn.



    Was ich dazu sage ist folgendes:
    Natürlich kann die Frau mit einem gültigen Schengenvisum auch im Rahmen dessen Gültigkeit nach D reisen (soweit ist deine Aussage richtig)
    Sie dürfte aber kein mehrtägiges Schengenvisum (das über die Berechtigung zur Einrise hinausgeht) ohne die üblichen Nachweise bekommen. --- und damit ist deine Empfehlung einfach an der Grenze aufzutauchen, Feizügikeit zu schreien und ein Schengenvisum über einen beliebigen (länger 1 Tag) Zeitraum zu fordern, Schwachsinn.
    Nach Freizügigkeitsrichtlinie genügt für die Frau für die Einreise nach EU (ausser D) ein einfaches Einreisevisum (entry visa, welches auch ein (dann eintägiges!) Schengenvisum sein kann), darauf hat sie auch an der Grenze einen Anspruch und dieses muss ihr ausgestellt werden. Sie hat keinen Anspruch auf ein mehrtägiges oder längeres Schengenvisum, ohne die üblichen Voraussetzungen zu erfüllen.
    Ohne Anspruch kein Visum, ohne Visum keine Reise, die nur mit einem Visum erlaubt wäre.


    Dass der eine oder andere Beamte Fehler macht und Visa ausstellt, die er nicht ausstellen dürfte ... damit würde ich nicht rechnen.

  • @erne Du sagst also klipp und klar, (so wie ich das jetzt herausgelesen habe) dass es keine Möglichkeit für mich gibt meine Frau mitzunehmen? Oder sehe ich das vielleicht falsch und es gibt doch eine Möglichkeit meine Frau im Oktober mit nach Deutschland zu nehmen nachdem die FZF beantragt wurde?!


    Dann könnten wir hier zusammen sein und gemeinsam auf das Visum warten......Bin verzweifelt :(


    Nachtrag: Habe noch herausgefunden, dass es eine Möglichkeit gibt unsere Unterlagen von der dt. Botschaft in Kiew zur AB zu faxen. Das wäre schneller, aber würde zusätzliche Kosten mit sich bringen (dürfte es aber wert sein).
    Hat da mal jemand was von gehört und kann mehr sagen?!

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

    2 Mal editiert, zuletzt von wenzel ()

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