Wieso Flugzeug? Ich dachte, da gibt es einen Tunnel! Ganz ernsthaft: So etwas würde ich nur auf dem Landweg probieren.
uns persönlich ist der Weg mit dem Auto für ein WE zu weit.
Ein Permit zu holen ist vom Aufwand her viel viel weniger (wenn es denn sein müsste)
Warum will sich hier jeder am Einreisevisum an der Grenze aufhängen?
Ein Grund kann wieder sein, dass der Weg zur Botschaft nach Kiew viel viel weiter und aufwendiger ist als gleich zur Grenze
ansonsten wüsste ich auch nicht, warum.
Das ist eher für den Ausnahmefall gedacht.
Für die Visas nicht Rahmen der Freizügigkeit ist das Visum an der Grenze auch als Ausnahme beschrieben.
Im Rahmen der Freizügigkeit ist das als Mgölichkeit, nicht als Ausnahme beschrieben, wenn ich mich recht erinnere.
Wie die deutsche Botschaft einen Visaantrag für nicht-deutsche EU Bürger sieht kann man hier nachlesen:
EU_familienangehoerige.pdf
interessant, kannte ich noch nicht.
Das macht es einfacher (wenn auch nicht für Deutsche)
Was mich an dem Merkblatt (2) stört ist nur, dass man dort selbst ankreuzen soll was man einreicht
ist doch logisch:
du reichst ein, du alleine weisst, was für Unterlagen und Nachweise du beilegst.
Ein Sachbearbeiter kann es natürlich mit Dir zusammen machen, und damit seine Arbeitszeit binden und weniger Anträge bearbeiten und den Unmut der wartenden Antragsteller auf die Behörde ziehen. Warum sollte eine Behörde so blöd sein, und das direkt anbieten, wenn Antragsteller mit einem einfachen Flyer gebeten werden können, das selbst vorab zu machen?
Ich finde nichts darüber was die Mindestanforderungen sind - sprich was man mindestens einreichen muss damit ein Visum ausgestellt wird.
Mindestanforderungen? Stehen im Gesetz, vllt. auch noch in Merkblättern (leider oft genug unvollständig oder gar falsch).
Dummerweise sind Mindestanforderungen nun mal ein "Minimum" welches oft zu wenig ist. Was man zusätzlich beilegen sollte, ist von Fall zu Fall verschieden. Die Einzelfälle kann man nicht über ein Minsestmass hinaus in einem Formular abhandeln.
da die Ausländerbehörde wegen der unklaren Definition von "Regelfall" im AufenthG. gewissen Spielraum hätte diese trotzdem zu fordern.
nö, diesen Spielraum gab es nur, wenn die Ausnahme vom Regelfall bejaht werden konnte ... also müsste die ABH erst Regelausnahme prüfen, diese bejahen und dann den Nachweis der LU Sicherung fordern.
Klar ist es für die ABH einfacher, die Nachweise zu fordern ohne zu prüfen, ob überhaupt anwendbar
Ausserdem und viel wichtiger:
vor einiger Zeit hat ein Gericht diese Ausnahmeregelung kassiert ... nach dem Urteil ist es einem Deutschen grundsätzlich unzumutbar, dazu verpflichtet zu werden, die Ehe im Ausland fürhen zu müssen (also die Ehe nicht in D führen zu dürfen).
Will die ABH diese Ausnahme von der Regel, muss sie das sehr sehr gut begründen,
Da ich die Nachweise erbringen kann werde ich dies wohl tun -
pragmatgisch, würde ich auch tun