90 Tage bald um - Schnelle Lösung finden

  • Wieso Flugzeug? Ich dachte, da gibt es einen Tunnel! Ganz ernsthaft: So etwas würde ich nur auf dem Landweg probieren.


    uns persönlich ist der Weg mit dem Auto für ein WE zu weit.
    Ein Permit zu holen ist vom Aufwand her viel viel weniger (wenn es denn sein müsste)


    Warum will sich hier jeder am Einreisevisum an der Grenze aufhängen?


    Ein Grund kann wieder sein, dass der Weg zur Botschaft nach Kiew viel viel weiter und aufwendiger ist als gleich zur Grenze
    ansonsten wüsste ich auch nicht, warum.


    Das ist eher für den Ausnahmefall gedacht.


    Für die Visas nicht Rahmen der Freizügigkeit ist das Visum an der Grenze auch als Ausnahme beschrieben.
    Im Rahmen der Freizügigkeit ist das als Mgölichkeit, nicht als Ausnahme beschrieben, wenn ich mich recht erinnere.



    Wie die deutsche Botschaft einen Visaantrag für nicht-deutsche EU Bürger sieht kann man hier nachlesen:
    EU_familienangehoerige.pdf


    interessant, kannte ich noch nicht.
    Das macht es einfacher (wenn auch nicht für Deutsche)


    Was mich an dem Merkblatt (2) stört ist nur, dass man dort selbst ankreuzen soll was man einreicht


    ist doch logisch:
    du reichst ein, du alleine weisst, was für Unterlagen und Nachweise du beilegst.
    Ein Sachbearbeiter kann es natürlich mit Dir zusammen machen, und damit seine Arbeitszeit binden und weniger Anträge bearbeiten und den Unmut der wartenden Antragsteller auf die Behörde ziehen. Warum sollte eine Behörde so blöd sein, und das direkt anbieten, wenn Antragsteller mit einem einfachen Flyer gebeten werden können, das selbst vorab zu machen?


    Ich finde nichts darüber was die Mindestanforderungen sind - sprich was man mindestens einreichen muss damit ein Visum ausgestellt wird.


    Mindestanforderungen? Stehen im Gesetz, vllt. auch noch in Merkblättern (leider oft genug unvollständig oder gar falsch).
    Dummerweise sind Mindestanforderungen nun mal ein "Minimum" welches oft zu wenig ist. Was man zusätzlich beilegen sollte, ist von Fall zu Fall verschieden. Die Einzelfälle kann man nicht über ein Minsestmass hinaus in einem Formular abhandeln.


    da die Ausländerbehörde wegen der unklaren Definition von "Regelfall" im AufenthG. gewissen Spielraum hätte diese trotzdem zu fordern.


    nö, diesen Spielraum gab es nur, wenn die Ausnahme vom Regelfall bejaht werden konnte ... also müsste die ABH erst Regelausnahme prüfen, diese bejahen und dann den Nachweis der LU Sicherung fordern.
    Klar ist es für die ABH einfacher, die Nachweise zu fordern ohne zu prüfen, ob überhaupt anwendbar


    Ausserdem und viel wichtiger:
    vor einiger Zeit hat ein Gericht diese Ausnahmeregelung kassiert ... nach dem Urteil ist es einem Deutschen grundsätzlich unzumutbar, dazu verpflichtet zu werden, die Ehe im Ausland fürhen zu müssen (also die Ehe nicht in D führen zu dürfen).
    Will die ABH diese Ausnahme von der Regel, muss sie das sehr sehr gut begründen,


    Da ich die Nachweise erbringen kann werde ich dies wohl tun -


    pragmatgisch, würde ich auch tun

  • Erne kann zumindest nicht abstreiten, das es so ein Visa überhaupt gibt


    ich habe nie bestritten, dass es ein solches einfaches Einreseivsium für die abgeleitet freizügigkteisberechtigten Famileinangehörigen gibt :)
    Ganz im Gegenteil.

  • Ich bin jetzt erst einmal glücklich.
    Auf die Zukunft bin ich aber gespannt. Vielleicht liest man ja auch noch mal hier im Forum über einige Geschichten in Sachen FZF und aktueller Terminlage. Finde das immer noch wie @egonolsen recht nah am Gesetzesbruch.
    Was soll man halt gegen Behörden machen als einfacher Bürger ...

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • egonolsen schrieb:
    wenn ich es richtig verstehe ist damit die Einreise geregelt, aber nicht die zeitliche Aufenthaltsdauer in EU reglementiert (schlicht weil nicht definiert) ...oder muss nach 24 Stunden die Ausreise erfolgen? ; - das Ergebnis wäre doch ein legaler, zeitlich unbeschränkter Aufenthalt in EU (außer DE)...bis zur Wiederausreise[/quote]


    Einmal in der EU, braucht man kein Visum und keine AE. Man kann aber eine Bescheinigung bekommen.


    @erne
    kannst du noch was sagen ob es bei dieser "exotischen Variante" ("entry Visa" wegen Freizügigkeit) eine zeitliche Begrenzung für den dann legalen Aufenthalt gibt ?

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • ich habe nie bestritten, dass es ein solches einfaches Einreseivsium für die abgeleitet freizügigkteisberechtigten Famileinangehörigen gibt :)
    Ganz im Gegenteil.


    Dann bring endlich mal einen Link wo dein einfaches Einreisevisum formal und inhaltlich definiert ist.
    Ein Schengenvisa ist inhaltlich im Schengener Visakodex Anhang VII definiert.


  • Wenn es Polen genauso sieht, geht es nicht einfach. Zunächst muss sich der EU Bürger in Polen einen Wohnsitz (zumindest auf dem Papier) besorgen. Dann wird im sofort eine Daueraufenthaltskarte ausgestellt. Die muss dem Antrag beigelegt werden. Nichts mit Reisefreiheit einfach mal so ohne Wohnsitz im anderen EU Land.


    Wenn du Lust hast mitzuspielen, dann machst einfach du das Versuchskaninchen.
    Schreib eine Mail an die Konsularabteilung der Polnische Botschaft in Kiew und frag nach wie das jetzt aussieht mit Visa für den Familienangehörigen eines EU Bürgers für deine Frau für eine Einreise nach Polen.
    Wo beantragen, welche Unterlagen, wird ein Schengenvisum Typ-C ausgestellt.
    Vielleicht noch ob ein Visaantrag über VSF-Global möglich ist.

  • Meine Frau hat eine Niederlassungserlaubnis und eine Bescheinigung der ABH, dass diese trotz Auswanderung nicht verfällt. Damit können wir in ganz Schengen umherfahren und wenn es sein muss ewig und drei Tage in DE verweilen.


    Da soll jemand schreiben, bei dem das einen Sinn ergibt.


    Gruß
    Siggi

  • kannst du noch was sagen ob es bei dieser "exotischen Variante" ("entry Visa" wegen Freizügigkeit) eine zeitliche Begrenzung für den dann legalen Aufenthalt gibt ?


    daran ist nichts exotisch
    und es dreht sich dabei überhaupt nicht ums Einreisevisum
    Die Freizügigkeit gilt aufgrund der EU Richtlinie in ganz EU, auch für Dritt-Land-Familienangehörige.
    Allerdings gilt die Freizügigkeit nur in der EU. Um in die EU reinzukommen ist nach einer anderen richtlinie ein Visum erforderlich.
    Darum ist in der Richtlinie geregelt, dass (ggf. auch an der Grenze) ein solches auszustellen ist.
    Es ist nicht geregelt, wie das Einreisevisum ausschauen muss, es muss nur die Einreise erlauben -- der Aufenthalt ist ja schon geregelt. Wenn die Schengenstaaten der Einfachheit halber das Schengenvisum dafür ausstellen, wer sollte sich da beschweren?


    zeitliche Begrenzung: solange Freizügigkeit gilt (die Voraussetzungen für Freizügigktei erfüllt sind). Das kann bis zum Tod sein.
    Deutschland hat dafür ein eigenes Gesetz erlassen, ander müssten das auch tun. Haben sie es nicht geregelt, gilt die EU-Richlinie.
    Haben sie es zum Nachteil der EU-ler geregelt, gilt die EU-Richtlinie. Nationale Gesetze dürfen die Bürger nur besser stellen als die Richtlinie, nicht schlechter.
    FreizügG/EU - Einzelnorm
    FreizügG/EU - Einzelnorm
    FreizügG/EU - Einzelnorm


    Dann bring endlich mal einen Link wo dein einfaches Einreisevisum formal und inhaltlich definiert ist.


    Kenne ich nicht - und wenn das auch nicht definiert ist, wen stört es, solange es was gibt?
    Es kann ein Schengenvisum sein, aber es muss nicht unbedingt ein Schengenvisum sein (siehe UK, das muss auch einfache Einreisevisa ausstellen, es darf aber kein Schengenvisum ausstellen)


    Einreisevisum:


    LexUriServ.do?uri=OJ:L:2004:158:0077:0123:de:PDF


    Wie das Visum dann auschauen soll, dürfen die einezlnen EU-Staaten selber definieren. Wenn sie das nicht getan haben, da sie sich damit nur selber ein Bein stellen würden, geht man da pragmatsich vor und gibt halt etwas was es gibt: Schengenvisum (Anspruch auf dieses Visum besteht aber nur für die "EINREISE" während der Visakodex die Voraussetzungen für das Schengenvisum auch an z.B Rückkehrbereitschaft knüpft. Da sind die Staaten in der Bredoulie, aber wer soll den klagen, wenn man ein Einreisevisum bekommen muss und dafür ein (eintägiges?) Schengenvisum erhält?


    VFS-Global?


    sind das die, die auch den Visaservici in der Ukraine durchführen dürfen?
    Unsäglicher Verein zumidnest in UA, so akzeptieren sie in einer forlmosen Einladung keinen zusätzlichen handgeschriebenen und unterschriebenen Absatz, wenn die Einladung schon mit Maschinenschrift gedruckt wurde.
    Die Anforderungen an die Einlaudung, die die offenabr ungeschulten Mitarbeiter dieser Agentur annehmen geht weit weit über die gesetzlichen Anfordderungen hinaus.
    Steht als Datum "24.8.2015" wird die Einladung und der Antrag nicht angenommen, denn richtig muss es nach ihrer Ansicht heissen "24.08.2015". Da muss eine neue Einladung aus Deutschland, mit Originalunterschrift, her. Dann wird das nächste Haar in der Suppe gesucht.
    Gern genommen wird dabei dann, auch wenn die Einladung einen Briefkopf mit vollen Namen beider Eheleute hat, die die Einladung aussprechen, und unter den Unterschriften in Maschinenschrift noch mal die vollen Namen stehen:
    "Wir laden Babuschka ein" ist nicht akzeptabel, da MUSS stehen "wir, max und minna Mustermann, laden Babsuchka ein"
    Selber so erlebt --- aber vielleicht waren das Einzelfälle mit bestimmten Angestellten der Agentur.



    Wenn es nicht sein muss, würde ich die Finger von der Agentur lassen.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!