Reisekrankenversicherung FZF

  • Hallo zusammen,


    mich interessiert derzeit folgendes.
    Das Visum für die FZF ist bei uns fast durch. Es fehlt nun noch der Besuch bei der AB von der ich vorab schon per E-Mail benachrichtigt wurde, dass es nach erster Sichtung keinerlei Probleme geben wird. Lediglich vorgesprochen muss ich noch. Ich gehe deshalb davon aus, dass meine Frau das Visum innerhalb der nächsten 2 Wochen hat, nachdem ich nächste Woche direkt vorgesprochen habe. Werde wenn das Verfahren beendet ist noch detaillierter schreiben.


    Es geht nun, wie der Titel so schön sagt, um die Reisekrankenversicherung bei FZF.


    Meine Krankenversicherung (GK) gab mir eine Vorabzusicherung auf Familienversicherung für meine Frau. Sie sagten mir aber trotzdem, dass die Botschaften immer noch eine Reisekrankenversicherung (sog. Incoming Versicherung) fordern. Nun, was soll ich sagen - Es stellt sich jetzt genau so dar wie von der GK erzählt. Die Botschaft will wirklich eine Incoming-Versicherung haben - Die GK sagt aber, braucht man nicht, denn sobald dt. Botschaft betreten steht meine Frau unter Versicherungsschutz. Und zum Thema „Was passiert, wenn sie sich direkt beim ersten Schritt hier verletzt/ ins KH kommt“ - Das übernimmt auch die GK, denn entstehende Rechnungen/ Kosten werden auch nachgereicht übernommen. Es reicht, dass sie meine Frau ist (Sieht man ja auch im Pass) und ich als GK-Versicherter dabei bin. Außerdem kann die Vorabzusicherung jederzeit telefonisch von meiner KK bestätigt werden - meine Frau ist dort schon, wenn ich richtig verstanden habe, im System.


    ABER, wem soll ich jetzt glauben?
    Aus Erfahrung weiß ich, dass solche Regelungen nichts bringen, weil jede Instanz ihre eigene Regelung dazu hat.


    Im Zweifel muss ich der Botschaft gehorchen?!, denn sie stellen das Visum nicht OHNE Nachweis einer Incoming-Krankenversicherung aus?!
    Oder an welcher Stelle wird das mit der Reisekrankenversicherung geprüft? Vielleicht auch bei Einreise (Grenzer) an der Deutschen Grenze?!
    Ist mal jemand trotz solcher Aussage ohne hingegangen und hat das Visum bekommen?! Oder hat das Visum mit abgeholt/ dort selbst erklärt?!


    Vielleicht können einige hier mal mehr dazu sagen.
    Derzeit finden sich im Gegensatz zu einem extra Thread im Forum ja nur mal hier und dort mal ein paar Infos dazu... leider nicht gebündelt.


    Grüße,
    W.

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • Im Zweifel muss ich der Botschaft gehorchen?!, denn sie stellen das Visum nicht OHNE Nachweis einer Incoming-Krankenversicherung aus?!


    Tendenziell würde ich genau so argumentieren wie du (dt. KV als deine Ehefrau nachgewiesen).
    Hat die Botschaft das explizit so gefordert - schriftlich ? (dann würde das bei uns ja auch noch kommen)
    Ist vielleicht ein bisschen "verboten", aber zu jedem Vertrag (auch Versicherung) hat man doch ein gesetzl. Rücktretungsrecht (14 Tage) :whistling:
    Unsinnig bleibt die Forderung der Botschaft trotzdem.


    PS
    ihr wart doch erst Anfang Oktober zum FZF Termin in Kiew - und du hast schon ein Feedback von deiner ABH ? :S - wie das ?
    Hier bei mir - still ruht der See.

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • PS
    ihr wart doch erst Anfang Oktober zum FZF Termin in Kiew - und du hast schon ein Feedback von deiner ABH ? - wie das ?
    Hier bei mir - still ruht der See.


    Ja, das ging nun wirklich echt schnell :)
    Aber ich wohne auch in einer kleinen Stadt, sodass dort sehr wenig los ist auf der AB.
    Mit der Versicherung werden wir wahrscheinlich so machen, wie oben beschrieben (Trotzdem Incoming KV abschließen).

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • ABER, wem soll ich jetzt glauben?


    Die Krankenkasse hat Recht, ist aber gar nicht so relevant


    und die Botschaft hat Unrecht und das ist relevant.
    Eine KV ist für das FZF Visum nicht notwendig und darf laut Gesetz gar nicht gefordert werden.


    Was die KV meinst, ist dass die AVn oft einlenlenken und nicht weiter nachfragen (auch wenn sie es nicht dürfen), wenn es die Bestätigung über eine Familienversicherung gibt



    Im Zweifel muss ich der Botschaft gehorchen?


    nein, Ihr könnt Euch stur stellen, die Ablehnung des Visums abwarten und klage ... Ihr werdet gewinnen, aber das dauert.


    denn sie stellen das Visum nicht OHNE Nachweis einer Incoming-Krankenversicherung aus?!


    doch doch, man muss die AV überzeugen ... in letzter Instanz dann eben durch ein Gerichtsurteil


    Oder an welcher Stelle wird das mit der Reisekrankenversicherung geprüft?


    Bei der AV bevor es das Visum gibt (als Voruassetzung, die es aber so für Euch nicht gibt)


    Vielleicht auch bei Einreise (Grenzer) an der Deutschen Grenze?!


    kann passieren ... aber es gilt gleiches wie oben (wobei da die Bestätigung deiner KV eine Hilfe wäre)


    Ist mal jemand trotz solcher Aussage ohne hingegangen und hat das Visum bekommen?


    ja, aber wie gesagt ... man muss die AV überzeugen oder nach Ablehnung klagen.
    Wobei dann die AV noch vor dem Gerichtsurteil einlenkt, das Visum gibt und du auf den Klagekosten sitzen bleibts.



    Kurz:
    ich würde diese billigen KV kaufen, die es in den Hinterhofbüros in der Nähe der Botschaft gibt und gut ist .... Die Zeit ist kostbarer als der Streit um die KV.


    Man streitet sich wegen Nichtigkeiten nicht mit Idioten rum, es sei denn, man will auf ihr Neveau gezogen werden.

  • Kurz:
    ich würde diese billigen KV kaufen, die es in den Hinterhofbüros in der Nähe der Botschaft gibt und gut ist .... Die Zeit ist kostbarer als der Streit um die KV.


    Man streitet sich wegen Nichtigkeiten nicht mit Idioten rum, es sei denn, man will auf ihr Neveau gezogen werden.



    Hallo Wenzel,


    erne hat Recht!
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    Ich habe zum Beispiel nur für 14 Tage abgeschlossen, geht auch, kein Problem!
    Wenn Du Dich dazu entschließen solltest, dann funke mich an!
    Ich gebe Dir dann die e-mail Adresse meiner Sachbearbeiterin.


    Gruß Michael

  • Ich habe im März 2015 geheiratet und das Familienzusammenführungsvisum mit einer Bestätigung der Techniker Krankenkasse über die Familienversicherung bekommen.


    Grüße
    NORAD

  • Ich habe zum Beispiel nur für 14 Tage abgeschlossen, geht auch, kein Problem!


    Und wie sieht es mit den Tagen aus die deine Frau für das Visa-D bekommen hat?
    Trotz nur 14 tägiger Versicherung gleich 45 Tage?


    Denn auf der dt. Botschaft ist erklärt, dass man für Einmaleinreise mit der Versicherung 11 Tage über der eigentlichen Dauer liegen sollte (Quelle: http://www.kiew.diplo.de/Vertr…ekrankenversicherung.html)
    Somit wären es bei 45 Tagen Visa-D mindestens 56 Tage Krankenversicherung.

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • Hallo Wenzel,


    bei uns zum Beispiel hat sich weder die Botschaft noch die ABH für die Krankenversicherung interessiert.
    Hängt wahrscheinlich auch vom Sachbearbeiter ab?
    Die KV würde ich nur als Sicherheit beim Grenzübertritt sehen, obwohl ich bis jetzt an der Grenze nie erlebt habe, daß so etwas verlangt wurde.
    Bei der Botschaft kannst Du ja argumentieren, daß Du in D ja bereits die Zusicherung Deiner Deutschen KV hast(natürlich schriftlich).


    Gruß Michael

  • Ich habe im März 2015 geheiratet und das Familienzusammenführungsvisum mit einer Bestätigung der Techniker Krankenkasse über die Familienversicherung bekommen.


    Grüße
    NORAD


    Wie bereits erwähnt, denke ich, daß das jeder Sachbearbeiter individuell selbst entscheiden kann.


  • Bei Travelsecure kostet das Ding über den Daumen 50.- Euro im Monat, eher weniger.


    wäre mir zu teuer, die Hinterhofpolicen sind viel billiger ... (sind wahrscheinlich aber auch nicht viel wert).
    Ich kaufe immer das Flugticket für unsere Besucher, aber nie die KV mit der das Visum beantragt wird.
    In konkretten bestimmten Fällen schliesse ich dann aber noch eine dt. KV ab, um mich abzusichern, das hat aber nichts mit dem Visum zu tun.




    Wie bereits erwähnt, denke ich, daß das jeder Sachbearbeiter individuell selbst entscheiden kann.


    das ist falsch, es gibt Richlinien und Gesetze, die darüber entschieden.
    Bei FZF zum Deutschen ist die Gesetzlage klar: im Regelfall ist die KV *für das Visum (und dann AE)* nicht nötig.
    (sie ist dann aus anderen Grünen nötig, gehört aber nicht hierher).
    Das Visum muss auch ohne KV gegeben werden. Nur halten sich auch so einige Beamte oder Sachbearbeiter nicht an Gesetze, die sie binden.

  • wie das FZF genau ist weiß ich leider nicht. Aber es gibt Versicherungen extra für expats und das ist dann auch überall europaweit oder International gültig kommt immer drauf an wie man das gemacht hat. Ich selber habe ein ganzen Jahr in der Ukraine gelebt und habe mich da über asn versichern lassen. EInfach über check Portale gefunden und Termin gemacht und alles individuell zusammengestellt. Sicher ist es defintiv so!!

  • Ich selber habe ein ganzen Jahr in der Ukraine gelebt und habe mich da über asn versichern lassen


    Erzähl mal, gab es einen Arzt der die Versicherung akzeptiert hat? Hast Du jemals eine ordentliche Rechnung erhalten?


    Gruß
    Siggi

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