Auto in DE kaufen und nach Ukraine für Vater mitbringen

  • Hallo alle!


    Ich möchte in Deutschland ein Auto kaufen und mit dem in die Ukraine fahren. Dieses Auto werde ich einfach meinem Vater schenken, man braucht keine Zulassung zu bekommen, einfach Heim fahren und weiter als Ersatzteilspender verwendet. Also, ich bin hier ein Amateur dabei.


    1) Welche Schwierigkeiten gibt es dabei? Was muss ich beachten?
    2) Welche Gebüren muss ich zahlen außer selbstverstänlich Einkaufpreises?
    3) Wie lange darf ich mit gekauftem Auto in DE, bzw. in EU fahren?
    4) Was muss dabei an der Grenze unternehmen, sagen, zeigen?


    MfG Valera

  • Hallo,
    also so einfach ist das nicht.
    Ich machs mal ganz kurz.
    Du müsstest den Wagen offiziell einführen und verzollen. Kosten sind abhängig von Alter, Hubraum usw.
    Bei Autos ab einem bestimmten Alter ist das gänzlich unmöglich.
    Bei allen anderen Autos sind die Zollgebühren in der Regel so hoch, dass Du dem Vater am Besten Geld gibst und er sich den Wagen einfach auf dem Basar oder im Internet kauft. Das ist in der Regel billiger.


    Solltest Du den Wagen einfach ein- und nicht wieder ausführen, droht in der Regel eine Strafe in etwa der Höhe des ukrainischen Wertes des Fahrzeuges, also mit Zoll. Kommst Du also ohne Auto zurück an die Grenze hast Du ein Problem, welches nicht mit ein paar hundert Euro zu lösen ist.


    Also ich würde einfach die Finger davon lassen.
    Ansonsten könnten da sachen auf Dich zukommen, mit denen Du nicht gerechnet hast. In etwa ist das dasselbe, als wenn Du versuchst, eine Kiste Zigaretten aus der Ukraine nach Deutschland zu importieren. Klar geht das. Aber erstmal macht das auf legalem Wege finanziell keinen Sinn und wenn man es illegal macht, droht dabei eine astronomische Strafe. Sowas würde Otto-Normalverbraucher nicht machen, wenn er sich der möglichen Konsequenzen bewusst ist.


    Ich würd ein bischen abwarten. Denke im Rahmen des ASO-Abkommens müsste sich da möglicherweise einiges ändern.

  • Ohne Zulassung stellt sich das Problem (mit Fz. rein, ohne wieder raus) ohnehin nicht weil die Ukrainer dich gar nicht erst rein lassen wenn das Auto nicht auf dich zugelassen ist. Selbst ein rotes Exportkennzeichen mit mehr als 3 Monaten Gültigkeitsdauer berechtigt nicht zum Grenzübertritt.

  • Ich würd ein bischen abwarten. Denke im Rahmen des ASO-Abkommens müsste sich da möglicherweise einiges ändern.


    Das ist der einzige ggf. mögliche Lichtblick. Alles andere wurde im Forum schon gefühlte 100 Mal besprochen.


    Gruß
    Siggi

  • Zitat

    Solltest Du den Wagen einfach ein- und nicht wieder ausführen, droht in der Regel eine Strafe in etwa der Höhe des ukrainischen Wertes des Fahrzeuges, also mit Zoll. Kommst Du also ohne Auto zurück an die Grenze hast Du ein Problem, welches nicht mit ein paar hundert Euro zu lösen ist.



    Was passiert eigentlich, wenn das Fahzeug gestohlen wird?


    Was ist das ASO-Abkommen bzw. was beinhaltet es und wann tritt es voraussichtlich in Kraft?



  • Was passiert eigentlich, wenn das Fahzeug gestohlen wird?


    Die Probleme mit dem Zoll bekommst Du ja nur bei der Wiederausführung des Wagens. Die Polizei weiß i.d.R. nicht, wie lange der Wagen schon in der Ukraine ist. Wenn Dir die Polizei den Wagen nach Diebstahl wiederbeschafft, dann sollte man einen offiziellen Polizeireport haben, mit dem man beim Zoll das eigene Unverschulden hinreichend belegen kann. ICH vermute, daß es dann dennoch bei der Rückführung des Kfz unangenehm werden könnte, doch rein logisch sollte es straffrei bleiben.


    Aber Du siehst schon: Das ist alles Spekulation.


    Was ist das ASO-Abkommen bzw. was beinhaltet es und wann tritt es voraussichtlich in Kraft?


    Das Assoziierungs-Abkommen (im folgenden Asso-Abkommen) regelt die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den assoziierenden Staaten(bunden) - hier der Ukraine und der €U. Wenn man's genau nimmt ist das Asso-Abkommen ein Blendwerk, mit dem man den Menschen in der Ukraine etwas Hoffnung gibt, ohne eine konkrete Perspektive für den Beitritt in die €U zu eröffnen. Die einzelnen Teile dieses Abkommens treten zu unterschiedlichen Zeitpunkten in Kraft. So ist zum 1. Januar 2016 der wirtschaftliche Teil zum Freihandel zwischen der €U und der Ukraine in Kraft getreten, mit dem für gewerbliche Importeure und Exporteure ein Großteil der Zölle fallen. Für Privatpersonen hat, soweit mir bekannt, die Verringerung der Zölle keine direkten Auswirkungen. Beim Auto, mit dem man sich zu lange in der Ukraine aufhält, schlägt der ukrainische Zoll nach wie vor satt zu.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Achso ja jetzt, das Abkommen na klar. Danke nochmal für die Ausführlichkeit :)
    Ja könnte gut möglich sein, dass sich dahingehend etwas ändert. Ich will hier nicht wieder mit einer "Mein Schwager" Geschichten anfangen aber der hängt mir schon die ganze Zeit auf der Pelle mit dem Thema.
    Ich hab ihm das auch schon dargelegt wie die Gesetzeslage ist und was der Einfuhr kostet, aber er fragt immerwieder nach...schlimm :D


    Zumal du ja auch meines Wissens vorstellig werden musst in der Deutschen Botschaft in Kiew wenn dein Auto gestohlen wird oder du einen irreparablen Unfall hattest.

  • Ich hab ihm das auch schon dargelegt wie die Gesetzeslage ist und was der Einfuhr kostet, aber er fragt immerwieder nach...schlimm


    Gewöhne ihm das ab indem du ihn zum örtlichen Zoll und zur Zulassungsstelle schickst, wo er sich bezüglich der Kosten erkundigen soll.
    Dann ist er hoffentlich geheilt.


    Und bedenke unbedingt, wenn dein Name mit im Spiel ist bei einem nicht ordnungsgemäß eingeführtem Auto (auch "Ersatzteilspender"), dann hast du eine Zollstraftat begangen die auch und gerade in UA sehr teuer wird.


    Und sie kriegen dich - an der Grenze steht mittlerweile alles im Computer. Jedes Fahrzeug, mit dem du mal ein und ausgereist bist, ist registriert mit Fzg-Ident-Nr.


    Ich würde ein für allemal klarstellen, daß du nicht bereit bist, selbst in dieser Angelegenheit tätig zu werden.


    Stell dir mal vor, das von dir mitgebrachte Auto geht plötzlich kaputt oder gefällt nicht - dann stehst du erst da.


    Du kannst ihm anbieten, daß er ein Visum macht und mit dir mitfährt, sich sein Auto kauft und damit zurück in die Heimat fährt...

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!