EU RECHT Anwendbarkeit der Richtlinie 2004/38

  • Nur ein Berechtigter im Sinne von Art. 3 der Richtlinie 2004/38 kann Freizügigkeits- und Aufenthaltsrechte aus ihr herleiten.
    Berechtigter kann ein Unionsbürger oder ein Familienangehöriger im Sinne von Art. 2 Nr. 2 sein(37).


    Charta der Grundrechte der Europäischen Union
    7. In
    Art. 7 („Achtung des Privat- und Familienlebens“) der Charta der
    Grundrechte der Europäischen Union (im Folgenden: Charta)
    heißt es, dass „[j]ede Person … das Recht auf Achtung ihres
    Privat- und Familienlebens [hat]“.





    EUR-Lex - 62012CC0456 - EN - EUR-Lex



    Ich habe mir mal ein paar Seiten durchgelesen.Dann ist mir schummrig vor den Augen geworden.Ab 67. wird es interessant.


    Erne hilf :)

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:

  • Was willst Du erreichen?


    In einem EU Land (mit Ausnahme des Landes, dessen Staatsbürgerschaft Du besitzt) mit Deiner Frau (und ggf. sonstigen Verwandten Deiner Frau) wohnen?


    Gruß
    Siggi

  • Ja Italien steht immer noch hoch im Kurs ;) Das war ja für mich geplant wenn ich die Rente bekomme.

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  • Wenn Du für Deine Frau und Dich nachweisen kannst:
    1. Eine KV nach in Italien üblichen Umfang
    2. Die Sicherstellung des Lebensunterhalts (Rente, Vermögen, Arbeitseinkünfte, etc.)
    dann steht Italien nichts im Weg.


    Schau mal hier, da ist es einfacher erklärt:
    Erwerbstätige und Rentner mit Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern - Ihr Europa


    Ihre Kinder bis 21 und Ihre Eltern kannst Du auch mit nach Italien nehmen, wenn Du für alle obige Nachweise erbringen kannst.


    Gruß
    Siggi

  • Neues von der Front und aus erster Hand eines deutschen Grenzschützers ;)
    Als ich letzten Samstag vormittag von Polen Richtung Deutschland fuhr, hat mich kurz vor der deutschen Grenze in Görlitz ein polnischer Grenzschützer gestoppt. Da war auch ein deutscher Grenzschützer mit im Auto. Lag wahrscheinlich an meinen ukrainischen Nummernschildern ;) Sie dachten wohl sie halten einen Ukrainer an. Haben dann blöd geschaut als ich den deutschen Pass rausreichte ;) Kurze Überprüfung, alles ok. Dann dachte ich mir, diese Fahrtunterbrechung habt ihr nicht umsonst gemacht. So fragte ich dwn Grenzschützer ob ein deutscher mit seiner ukrainischen Ehefrau ohne Visum einreisen kann. Er sagte das geht. Man muss an der Grenze nur nachweisen dass man verheiratet ist. Dann bekommt sie einen Einreisestempel in den Pass. Kein Visum!!! Sie kann dann von Polen auch nach Deutschland oder sonstwo hin. Aber nur gemeinsam mit dem deutschen Ehemann. Er sagte die Überprüfung ob man verheiratet ist kann unter Umständen etwas länger dauern. Kommt immer auf den Beamten an und was man vorweisen kann dass man verheiratet ist. Aber es ist grundsätzlich erlaubt und möglich.

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  • ob ein deutscher mit seiner ukrainischen Ehefrau ohne Visum einreisen kann. Er sagte das geht.


    ja, das geht.
    Wenn sie bereits eine Aufenthaltskarte hat (also Resident in einem EU Land ist), dann ist es so. Punkt.
    Wenn sie keine Aufenthaltskarte hat, kann das gehen, aber das *muss nicht* gehen.
    Die Grenzer *dürfen* auch auf ein Visum bestehen
    Dieses Visum muss aber dann an der *Grenze* ausgestellt werden.
    Welcher Typ Visum ist egal, in der Regel ist das ein Schengen Visum Typ C.
    Für wie lange es gilt, ist egal. Oft (in der Regel?) sind es 15 Tage, Grundsätzlich kann es auch für einen Tag gegeben werden, ist ja nur für die Einreise (Grenzübertritt), der ja nur kurz dauert.


    In der EU (NICHT! Schengen) selbst braucht sie kein Visum und keinen AE, hat aber Anspruch auf eine Aufenthaltskarte,
    Voraussetzung: du bist dabei.




    Dann bekommt sie einen Einreisestempel in den Pass. Kein Visum!!


    ist gut, aber es kann auch sein, dass sie an einer anderen Grenze ein Visum bekommt.



    https://www.google.de/url?sa=t…v.129759880,d.bGg&cad=rja


    Kapitel II, Artikel 5



    ff (da steht grundsätzlich, dass die Eheurkunde genügt, damit an der Grenze unverzäglich ein Visum ausgestellt wird.)


    Da aber oft in der Regel an der Grenze direkt keine Visumaufkleber vorgehalten werden, wird einfach ein Stempel (Sichtvermerk) reingedrückt. Ist pragmatisch




    Achtung: das geht regelmässig nicht, wenn du als Deutscher mit ihr in D leben willst.


    Achtung: glaubt nicht, dass das auch so einfach mit der Einreise nach England geht. Da muss man schon mit der Richtlinie in der Hand dieVorgesetzten herordern und richtigen Stellen zititieren.
    Ob die Engländer ein EU-Verfahren noch schreckt kann auch bezweifelt werden. Die scheren sich einen Dreck um EU Recht.

    Achtung: mit dem Flieger bracuht man vorher ein Einreisevisum, ohne dieses kommt man gar nicht erst durch den Checkin. Und da man ja noch nicht an der Grenze ist, greift obiges nicht. (je nachdem, wie geschickt man argeumentiert und sich durchsetzen kann, kann das trotzdem gehen, muss aber nicht)

  • @erne,
    Ich habe den Grenzschützer darauf hingewiesen dass meine Frau noch nie in Deutschland war und das Visum für Ehegatten Nachzug schon beantragt ist. Ich hätte sie jetzt einfach mitnehmen können nach Deutschland.Es wird bloß geprüft ob man wirklich verheiratet ist. Flugzeug war ja kein Thema bei mir. Ich fragte ja für die einreise mit dem Auto ;)

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  • ich widerspreche dir ja nicht, dass das so gehen würde
    Und wenn das dieser BundesPolizist selbst so sagt, dann wird er das wohl auch so handhaben.


    Aber ein anderer BPolizist ist nicht daran gebunden. Er kann das Einreisevisum fordern, muss es dann aber auch gleich ausstellen (lassen, sofort, vor Ort) oder stempeln. Rate mal, was er wohl macht -- wohl stempeln,

  • Also, wenn ich das recht verstehe, wenn ich verheiratet bin könnte ich einfach so mit meiner Frau nach Polen fahren, mit Auto oder Zug oder zu Fuss über die Grenze, an der Grenze den Polen die ukrainische Heiratsurkunde zeigen und dann würde sie ein Visum oder einen Stempel bekommen und in Polen einreisen können? Ohne irgendwelche Prüfungen wie Versicherungsschutz, Rückkehrwilligkeit usw.? Und wenn man ein Visum bekommt, gilt das für eine bestimmte Zeit, wie ist denn das wenn ein Stempel in den Pass gedrückt wird?

  • Gute Frage ;) ;) Aber du musst ja nicht unbedingt von UA nach Polen einreisen. Geht ja auch Ungarn zum Bleistift ;) Wenn ich das vorher jetzt alles so gewusst hätte, hätte ich meine Frau jetzt die Woche mitgenommen nach Deutschland ;)

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  • wenn ich verheiratet bin könnte ich einfach so mit meiner Frau nach Polen fahren, mit Auto oder Zug oder zu Fuss über die Grenze, an der Grenze den Polen die ukrainische Heiratsurkunde zeigen und dann würde sie ein Visum oder einen Stempel bekommen und in Polen einreisen können?


    ja
    (bzw- umgekehrt: nicht du mit Deiner Frau, sondern Deine Frau *mit Dir* )


    Ohne irgendwelche Prüfungen wie Versicherungsschutz, Rückkehrwilligkeit usw.?


    spielt keine Rolle für die ersten sechs Monate.
    Danach KV nötig


    Und wenn man ein Visum bekommt, gilt das für eine bestimmte Zeit, wie ist denn das wenn ein Stempel in den Pass gedrückt wird?


    Visum ist nur für den Akt der "Einreise" nötig. Ein Tag genügt ja für die Einreise.
    Ab dann braucht Deine Frau mit Dir als Deutschem kein Visum mehr in Polen oder anderen EU Staaten.
    Für Deutschland gilt das aber nicht so einfach


    Wenn ich das vorher jetzt alles so gewusst hätte, hätte ich meine Frau jetzt die Woche mitgenommen nach Deutschland


    Du bist Deutscher, damit kann es mit Deutschland durchaus Probleme geben.
    Es gibt dann keine Probleme, wenn Du in einem anderen EU-Land ausserhalb Deutschlands mit Deiner Frau lebst (bzw. sie mit Dir) und dort deshalb eine Aufenthaltskarte bekommt. Mit dieser dürft Ihr dann auch Deutschland *besuchen* und nach einer gewissen Zeit auch nach D umziehen

  • @erne
    Der Grenzschützer /Bundespolizist hat von sich aus gesagt ich hätte meine Frau auch mit nach Deutschland nehmen können. Ich fragte nur nach der Einreise nach Polen. Er sagte und auch nach Deutschland und sonst wohin wenn ich das möchte.

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  • Der Grenzschützer /Bundespolizist hat von sich aus gesagt ich hätte meine Frau auch mit nach Deutschland nehmen können.


    wenn Deine Frau in D dann überprüft werden sollte, dann wird *dieser* BPolizist wohl auch keine Probleme machen.
    Aber wenn Deine Frau keinerlei AT in D hat, woraus begrüdnet sie dann ihr Aufenthaltsrecht ggü. den Behörden?
    Durch das "...aber der Grenzer hat gesagt ..."? ach geh


    Die Bpol hat Recht, wenn
    a) deine Frau auf der Durchreise nach D vorher in Polen eine Aufenthaltskarte bekommt (was sie nicht so schnell beköme)
    b) ein Einreisevisum bekommt


    bei a) kann sie dann mit Dir zusammen auch mit nach D, besuchsweise
    bei b) kann sie nach D auch ohne Dich, aber eben nur im Gültigkeitszeitraum des Visums


  • Der Grenzschützer /Bundespolizist hat von sich aus gesagt ich hätte meine Frau auch mit nach Deutschland nehmen können. Ich fragte nur nach der Einreise nach Polen. Er sagte und auch nach Deutschland und sonst wohin wenn ich das möchte.


    Das Problem wäre erstmal als Ukrainer/Ukrainerin ohne Visa aus der Ukraine rauszukommen.
    Wenn du so was vorhast, dann wäre ein Schengenvisum für den Familienangehörigen eines Unionsbügers von den Polen oder den Ungarn die elegantere Lösung.

  • Das Problem wäre erstmal als Ukrainer/Ukrainerin ohne Visa aus der Ukraine rauszukommen.
    Wenn du so was vorhast, dann wäre ein Schengenvisum für den Familienangehörigen eines Unionsbügers von den Polen oder den Ungarn die elegantere Lösung.



    Um das Problem ohne Visum aus UA rauszukommen geht es ja gerade hier. Das habe ich ihn ja gefragt ob das geht. Laut deutschem und polnischen Grenzschützer geht es wenn man verheiratet ist und es nachweisen kann. Siehe oben ;)

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  • ohne Visum aus UA rauszukommen geht es ja gerade hier. Das habe ich ihn ja gefragt ob das geht. Laut deutschem und polnischen Grenzschützer geht es wenn man verheiratet ist und es nachweisen kann.


    du hast mgb offenbar nicht verstanden
    deutsche, polnische oder andere Grenzschützer haben KEINERLEI Autorität darüber, wer die UA verlassen darf, und wer nicht. Das bestimmen die UA-Grenzer, niemand sonst.
    Vor dem Zerfall des Ostblocks war das Problem nicht, nach Deutschland reinzukommen, sondern aus dem anderen Staat rauszukommen.
    Siehe DDR, Deutsche (DDR) Bürger durften immer in die BRD einreisen, nur wurden sie aus der DDR nicht rausgelassen.
    Ähnliches für (Volks)Deutsche aus UdSSR, CSSR, Polen etc.


    Ich hoffe, das hat sich erledigt, und jeder Ukrainer darf aus der Ukraine ausreisen, so wie jeder Deutsche aus Deutschland ausreisen darf, wenn er will (und nicht polizeiliche gesucht wird)

  • Auf dem Flughafen sicher chancenlos. Auf dem Landweg wäre die Frage, wie sich die UA Grenzer verhalten, wenn man kein Schengenvisum hätte. Nicht unwahrscheinlich, dass sie einen nicht raus lassen. Aber es wäre einen Test wert.


    Gruß
    Siggi

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