Hochzeit - Was wird alles benötigt

  • wir wollem in Deutschland heiraten.
    Was wird bitte aktuell alles benötigt?
    Ich frage nur weil es ja anscheien ständig irgendwelche Änderungen zu geben scheint.


    LG
    Horst

  • Hallo,
    es gibt eigendlich keine Änderungen in letzter Zeit.
    Jedoch sind die benötigten Unterlagen abhängig vom Standesamt und der Biographie der Verlobten.
    D.H. es gibt auf diese Frage keine allgemeingültige Antwort, höchstens individuelle Erfahrungswerte. Das hilft aber nichts.


    Der erste Weg sollte also zum zuständigen Standesamt am Wohnort führen, bei dem geheiratet werden soll. Dort schildert man sein Anliegen.
    Danach bekommt man einen Laufzettel mit den in diesem Fall zur Eheschliessung benötigten Unterlagen. Dort steht dann auch, was mit den Unterlagen gemacht werden muss.


    Danach kann man sagen, was benötigt wird. Alles andere führt höchstens zur Verwirrung und ist nicht zielführend.

  • Mein Standesamt hat mir geschrieben das folgende Unterlagen benötiugt werden:


    Sie – ukrainische Staatsangehörige, geschieden


    1. Geburtsurkunde Original und deutsche Übersetzung mit Apostille versehen


    2. Eheurkunde Original und dt. Übersetzung mit Apostille


    3. Rechtskräftiges Scheidungsurteil Original und dt. Übersetzung (muss beim OLG anerkannt werden- im Rahmen der Befreiung von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses)


    4. Reisepass


    5. Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand – aktuell = nicht älter als 3 Monate,
    bei Wohnsitz in Deutschland: Erklärung vor der zuständigen konsularischen Vertretung
    bei Wohnsitz in der Ukraine: notariell beglaubigte Erklärung über den Familienstand


    6. Verdienstbescheinigung


    7. zusätzlich ist beim Standesamt eine eidesstattliche Erklärung über den Familienstand abzugeben.
    Nach der Anmeldung beim Standesamt werden die kompletten Unterlagen dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main übersandt.


    Nun hat meine Freundin irgendwo in einem Forum gelesen, dass diese beglaubigten Apostillen nur anerkannt werden, wenn die in Deutschlang angefertigt wurden, kann das sein?


    Zu Punkt 5. Eidesstattliche Erklärung über den Familienstand
    Sie muss also in Kiew (Wohnsitz) vor einem Notar diese Erklärung abgeben und beglaubigen lassen?


    LG


    Horst

  • Nun hat meie Freundin irgendwo in einem Forum gelesen das dieses beglaubigten Apostillen nur anerkannt werden wenn die in Deutschlang angefertigt wurden, kann das sein?


    Apostillen sind für den internationalen Verkehr benötigte, offizielle Bestätigungen darüber, daß die angefertigte offizielle Urkunde rechtmäßig ausgestellt wurde. Mit einer Apostille werden Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft des Unterzeichners sowie die Echtheit von Siegeln oder Stempel, mit denen Urkunden versehen sind, bestätigt. Selbstredend kann also nur jenes Land Urkunden mittels Apostille bestätigen, deren Behörden die Dokumente austellten - in Eurem Fall also die Ukraine


    Deine Freundin hat das vielleicht in Fragen der Übersetzung durcheinandergebracht. Denn sämtliche Unterlagen für die Eheschließung von ihr müssen durch einen beglaubigten Übersetzer nach DIN ins Deutsche übersetzt werden.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.


  • Deine Freundin hat das vielleicht in Fragen der Übersetzung durcheinandergebracht. Denn sämtliche Unterlagen für die Eheschließung von ihr müssen durch einen beglaubigten Übersetzer nach DIN ins Deutsche übersetzt werden.


    Ja, und diese Übersetztungen müssen von einem deutschen Übersetzer in Deutschland angefertigt werden meinte sie. Ich dachte das geht auch in der Ukraine mit Übersetztern von dort. Ist ja auch sicher eine Kostenfrage denke ich. Habe jedenfalls keine Lust das 2 mal zu machen.


    LG


    Horst

  • Nun hat meine Freundin irgendwo in einem Forum gelesen, dass diese beglaubigten Apostillen nur anerkannt werden, wenn die in Deutschlang angefertigt wurden, kann das sein?


    ja, das gilt für die *deutschen* Urkunden für den Gebrauch ausserhalb Deutschlands (z.B. in der Ukraine)
    Gilt natrülich nicht für ukrainische Urkunden ... siehe oben


    Ja, und diese Übersetztungen müssen von einem deutschen Übersetzer in Deutschland angefertigt werden meinte sie. Ich dachte das geht auch in der Ukraine mit Übersetztern von dort.


    der Übersetzer muss nicht Deutscher sein, die Übersetzer müssen von den Gerichten ermächtigt, beeidigt, öffentlich bestellt sein. Sie haben dafür einen entsrepchenden Stempel.
    Es gibt einige Büros, die "Dependancen" in der Ukraine haben, diese Übersetzer werden anerkannt, wenn sie den Stempel haben.

  • Ja, und diese Übersetztungen müssen von einem deutschen Übersetzer in Deutschland angefertigt werden meinte sie. Ich dachte das geht auch in der Ukraine mit Übersetztern von dort.


    Zitat

    der Übersetzer muss nicht Deutscher sein, die Übersetzer müssen von den Gerichten ermächtigt, beeidigt, öffentlich bestellt sein. Sie haben dafür einen entsrepchenden Stempel.
    Es gibt einige Büros, die "Dependancen" in der Ukraine haben, diese Übersetzer werden anerkannt, wenn sie den Stempel haben.


    Hallo und guten Morgen


    Ich hatte die Tage bei meinem Standesamt in Pulheim nachgefragt, dort erhielt ich die Aussage, das die Übersetzung hier in Deutschland angefertigt werden muß, da in der Ukraine keine gerichtlich anerkannte Übersetzer zugelassen seien. Und deshalb die Übersetzung in Deutschland erfolgen muss.
    Hoffe, ich konnte helfen

  • dort erhielt ich die Aussage, das die Übersetzung hier in Deutschland angefertigt werden muß, da in der Ukraine keine gerichtlich anerkannte Übersetzer zugelassen seien. Und deshalb die Übersetzung in Deutschland erfolgen muss.


    es kommt immer darauf an, wie man eine Frage formuliert und wie sie verstanden wird .... das gleiche mit der Antwort.
    Meist wird sowohl bei Fragen als auch Antworten sehr geschluddert.


    Es gibt m.W. noch keinen Aufenthaltszwang in D für Übersetzer.


    Es gibt (?, ganz sicher aber gab!) deutsche Übersetzungsberüros/Übersetzer, die auch lokal, vor Ort im Ausland gearbeitet haben.
    Das sind von deutschen Gerichten zugelassene, öffentlich bestellte Übersetzer, die entweder Agenten dort haben oder selber vor Ort sind. Natürlich haben diese auch ein Büro oder Adresse in Deutschland, über welche sie bei Gericht gemeldet sind.
    Aber niemand, weder ein Standesamt noch ein Gericht kann fordern, dass ein Übersetzer für die Arbeit in D sein muss.

  • Wenn Du an deutschen Landgerichten allgemein beeidigte Dolmetscher/Übersetzer beauftragst, bist Du auf der sicheren Seite. Wenn nicht, besteht halt die Gefahr, das deutsche Behörden sowas nicht annerkennen. Ist in der Ukraine umgekehrt genau das Gleiche.
    Der Übersetzer sollte ein Beeidigungsprotokoll eines Landgerichts, mit entsprechendem Stempel vorweisen können.

  • Wenn Du an deutschen Landgerichten allgemein beeidigte Dolmetscher/Übersetzer beauftragst, bist Du auf der sicheren Seite. Wenn nicht, besteht halt die Gefahr, das deutsche Behörden sowas nicht annerkennen. Ist in der Ukraine umgekehrt genau das Gleiche.
    Der Übersetzer sollte ein Beeidigungsprotokoll eines Landgerichts, mit entsprechendem Stempel vorweisen können.


    Volle Zustimmung!


    Passende Dolmetscher findet man hier:
    Dolmetscher/innen und Übersetzer/innen suchen

  • @Ahrens
    könnte ich dir theoretisch meine ukrainische Heiratsurkunde schicken, sie wird dann hier in UA übersetzt, und kann man dann jemanden bevollmächtigen meine Ehe beim Standesamt in Stuttgart zu registrieren?

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:

  • Das ist hier zwar kein Reklameforum, aber wenn Du Sie zu mir schickst hättest Du auf jeden Fall eine Übersetzung, welche bei jeder deutschen Behörde annerkannt wird. :)
    Das gleiche können wir natürlich auch mit ukrainischen Behörden machen.
    Bei uns hast du eben die Möglichkeit, gültige Übersetzungen für Deutschland und die Ukraine zu bekommen.

  • Mein Problem ist aber folgendes, ich kann jetzt doch nicht in nächster Zeit nach D fahren wie es geplant war. Kann man jemanden bevollmächtigen mit der übersetzten Heiratsurkunde die Ehe beim Standesamt in Stuttgart zu registrieren?

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:

  • Mir ist jetzt nicht ganz klar, was Du damit meinst und wozu das gut sein soll. Notfalls kannst Du das Standesamt anrufen und fragen ob sie sowas praktizieren. Das ist wohl das einfachste.

  • Mein Problem ist aber folgendes, ich kann jetzt doch nicht in nächster Zeit nach D fahren wie es geplant war. Kann man jemanden bevollmächtigen mit der übersetzten Heiratsurkunde die Ehe beim Standesamt in Stuttgart zu registrieren?


    Es besteht grds. keine Pflicht, eine im Ausland geschlossene Ehe beim dt. Standesamt registrieren zu lassen. Die bzw. Eure Ehe ist auch ohne Registrierung wirksam und wird von dt. Behörden, Krankenkasse etc. ohne weiteres anerkannt (falls erforderlich dort zum Nachweis: appostilierte u. übersetzte Heiratsurkunde). Siehe dazu:
    Auswärtiges Amt - FAQ - Wir haben im Ausland geheiratet. Müssen wir unsere Ehe in Deutschland registrieren lassen?


    Falls ihr beide keinen Wohnsitz in D habt ist das Standesamt Berlin I zuständig:
    Erstregistrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher ohne Inlandswohnsitz - Berlin.de


    Für Stuttgart:
    Nachbeurkundung von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen im Ausland - Stadt Stuttgart


    Ob, das mit Vollmacht geht weiss ich nicht genau. meine Frau und ich waren damals zusammen persönlich bei dem für uns zust. Standesamt. Musst halt mal dort in Stuttgart nachfragen, auch wegen den erforderlichen Dokumenten.
    Vorteil der Registrierung: man kann sich eine dt. Eheurkunde ausstellen lassen.

  • Einfachste wäre (sofern beide vorher ledig waren) wirklich in Ukraine zu heiraten.
    Dafür spricht derzeit echt einiges. Das mit der Wartezeit wegen FZF-Visum kann man sogar auch akzeptieren, sofern man frühzeitig einen Termin bucht. Verstehe noch nicht ganz, warum immer noch viele in DE, nicht in UA heiraten wollen.


    Ist der Thread denn mittlerweile durch?
    Titel ist ja recht allgemein und event. könnte man noch beide Möglichkeiten (in DE/ in UA) gegenüberstellen.
    Dazu könnten wir die aktuelle Situation mit der Überforderung der Behörden in DE auch berücksichtigen.

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • es kommt immer darauf an, wie man eine Frage formuliert und wie sie verstanden wird .... das gleiche mit der Antwort.
    Meist wird sowohl bei Fragen als auch Antworten sehr geschluddert.


    Es gibt m.W. noch keinen Aufenthaltszwang in D für Übersetzer.


    Es gibt (?, ganz sicher aber gab!) deutsche Übersetzungsberüros/Übersetzer, die auch lokal, vor Ort im Ausland gearbeitet haben.
    Das sind von deutschen Gerichten zugelassene, öffentlich bestellte Übersetzer, die entweder Agenten dort haben oder selber vor Ort sind. Natürlich haben diese auch ein Büro oder Adresse in Deutschland, über welche sie bei Gericht gemeldet sind.
    Aber niemand, weder ein Standesamt noch ein Gericht kann fordern, dass ein Übersetzer für die Arbeit in D sein muss.


    Ich habe dort nachgefragt, was man alles für Unterlagen benötigt. Von deutscher Seite aus und von Ukrainischer Seite aus.
    Die nette Dame erklärte mir dann wortgemäß:


    - Eine Geburtsurkunde im Original "beglaubigt mit Apostille" aus der Ukraine - diese muss in Deutschland, von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer übersetzt werden, da in der Ukraine keine zugelassenen Übersetzer arbeiten (für Deutschland).
    - Notarielle Erklärung / Eidesstattliche Versicherung über den Familienstand
    - Reisepass von meinem Schatz


    Diese Info wurde mir so mitgeteilt. Die Standesbeamtin hatte sich auch erst erkundigt, was alles benötigt wird. Es kann natürlich sein, dass das von Standesamt zu Standesamt auch unterschiedlich gehandhabt wird.
    Wollte nur meine aktuelle Erfahrung einbringen ;)

  • muss in Deutschland, von einem gerichtlich zugelassenen Übersetzer übersetzt werden, da in der Ukraine keine zugelassenen Übersetzer arbeiten (für Deutschland).


    aha, und woher will das die gute Dame wissen?


    sie hat natürlich insofern Recht, dass in UA ansässige Übersetzer keine "Zulassung" für dt. Gerichte bekommen.
    Aber in D ansässige Übersetzer können diese Zulassung bekommen und ihre Dienstleistung auch vor Ort in UA anbieten.
    Fakt ist: wir haben in UA Übersetzungen machen lassen, die von öffentlich bei Gericht bestellten Übersetzern mit dt. Stempel erstellt wurden.
    Mir geht es nicht darum, abzustreiten, dass die Übersetzer bei Gericht zugelassen sein müssen.
    Mir geht es darum, dass diese Übersetzer überall auf der Welt arbeiten dürfen und nicht nur innerhalb der Grenzen der BRD.

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