Auto in Ukraine verschenken

  • Liebe Forummitglieder,


    neu hier und möchte gerne mein Anliegen kurz schildern. Leider keine wirklich passenden Antworten gefunden, daher bitte Nachsicht.


    Ich möchte gerne nächste Woche ein Auto in Deutschland kaufen, das auch noch in D zugelassen ist. Das Auto bringe ich eine Woche später nach Kiew. Dort wird es an einen Ukrainer Verschenkt.


    Das Auto ist 14 Jahre alt und kostet nur 4000 Euro.


    Die kurzen fragen hierzu:


    1) kann ich das Auto ohne Probleme so als Schenkung an der Grenze deklarieren?


    2) was wären die Kosten für den Import?


    3) ist es überhaupt möglich ein so altes Auto einzuführen? Gibt es für Gebrauchtwagen einmaximales Alter für den Import?


    4) ist es möglich, den ukrainischen Staatsbürger auf den Kaufvertrag bzw. Fahrzeugbrief gleich mit Einträgen zu lassen und würde das eventuelle Vorteile bringen?


    5) das Ziel ist es, das Fahrzeug dann auf den Ukrainerin ummelden zu lassen in Kiew, geht das ohne Probleme?


    6) wie lange darf man, also ich bzw. Ein Ukrainerin der Ukraine mit deutschem Kennzeichen fahren?


    7) brächte es Vorteile, das Auto vielleicht auf den Ukrainer in Deutschland umschreiben zu lassen umschreiben zu lassen per Schenkung oder von mir aus Kaufvertrag und es von ihm selber einführen zu lassen?


    ich möchte das einfach legal über die Bühne bringen - und das so schnell wie möglich ))


    Danke für Eure kompetenten Antworten! :)


    Compayy

  • Das Auto darf nicht älter als 8 Jahre sein und muss verzollt werden. Lohnt sich nicht. Hier wurde auch schon einiges darüber geschrieben.

    Das Leben als Rentner ist nicht das Schlechteste :D
    Na ja , eins stört schon , als Rentner bekommt man keinen Urlaub mehr
    :hmm:

  • Danke für die schnelle Antwort schonmal. Wenn nun der Ukrainer es auf seinen Namen geschenkt bekommt und alle zwei Monate mit deutschem Kennzeichen ins EU-Ausland fährt? Dann müsste es schließlich nicht verzollt werden...oder übersehe ich hier irgendetwas?

  • Ich möchte gerne nächste Woche ein Auto in Deutschland kaufen, das auch noch in D zugelassen ist. Das Auto bringe ich eine Woche später nach Kiew. Dort wird es an einen Ukrainer Verschenkt.


    Belese dich im Forum, es wurde alles dazu geschrieben.


    Falls du dann immer noch das Auto kaufen und verschenken willst, hast du nur oberflächlich gelesen, bist ein Ignorant oder hast mehr als genug Geld und liebst richtigen zukünftigen und GARANTIERTEN Stress in Ukraine.


    Eine Ausnahme gibt es - du willst NIE wieder in die Ukraine fahren. Doch bei deinem Vorhaben gehen die Probleme schon an der Grenze bei deiner ersten Einreise los

  • Aussichtslos -
    Der Schwiegervater hatte die gleiche Idee, nur sollte ich dann für Ihn das Auto holen.
    Hatten wir dann durchgekaut und am Ende kam raus - man zahlt drauf und es lohnt sich nicht.
    Grüße

    Forget what hurt you but never forget what it taught you.

  • Zusammengefasste Antwort:
    Vergiss es.
    Sich damit zu beschäftigen ist Zeitverschwendung und führt bestenfalls zu nichts.
    Tipp: Kauf das Auto in der Ukraine und verschenk es dann. Das ist wesentlich billiger als der ursprüngliche Plan.
    Wer dir sowas empfiehlt ist entweder vollkommen Ahnungslos oder ein Betrüger. :)

  • Ukrainer, die Residenten sind, dürfen mit einem im Ausland zugelassenen Fahrzeug nur wenige Tag im Land fahren (ich glaube es waren 10).


    Gruß
    Siggi


    Bei meinem Borderrun vor 3 Tagen (der auch wieder mal recht lustig war) - Grenze UA/Bjelarus - habe ich einen Ukrainer gesprochen der mit einm (EU)-slovakischem Auto da war, - der sagte mir er muss alle 10 Tage aus UA ausreisen.

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Danke erstmal. Werde sehen, wie ich das machen kann. Eventuell dann die deutsche Zulassung behalten und eben alle zwei Monate ausreisen...obwohl das sicherlich recht viel Spaß machen muss :thumbdown:


    Sind das als Ausländer dann wirklich zwei Monate oder bis zu einem Jahr in denen man in der Ukraine mit ausländischem Kennzeichen fahren dürfte?

  • Hast du den eine Aufenthaltserlaubnis für UA, wenn du "aller zwei Monate" ausreisen willst ?
    Du kannst als Tourist nur 90 Tage am Stück bleiben... ansonsten bis zu einem Jahr mit dt.Kennzeichen ohne Borderrun zelebrieren zu müssen.

  • @AlexanderUA Danke für die Antwort. Ich habe keine permanente Aufenthaltsgenehmigung für die UA. Bin jedoch jeden Monat für eine Woche im Land. Das heißt, ich kann als Ausländer (nicht Resident) bis zu einem Jahr in UA mit dem ausländischen Kennzeichen fahren?


    Nehmen wir an ich hätte nun eine permanente Aufenthaltserlaubnis, wäre damit Ausländer mit Residenten-Status. Gilt damit auch die Jahresregel?

  • Bei einmal den Monat für eine Woche hast Du doch keinerlei Probleme, weder mit der Aufenthaltsdauer des KFZ noch mit den 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen.
    Oder lässt Du das KFZ im Land und reist mit dem Flieger ein- und aus?


    Gruß
    Siggi

  • @Siggi


    Das Auto wollte ich nächste Woche über die Grenze fahren und dann im Land lassen. Das heißt wieder zurück zwei Tage später mit Flugzeug.


    Ich habe keine Aufenthaltserlaubnis. Heißt das nun, das Auto muss alle zwei Monate über die Grenze und darf dann wieder zurück?


    Wie würde das Aussehen, wenn ich eine permanente Aufenthaltserlaubnis hätte? Dann dürfte der Wagen ein Jahr mit ausländischen Kennzeichen in der UA verbleiben, oder? Nur müsste das Auto dann in der UA registriert werden. Und Registrierung würde dann Importzoll kosten?!?


    Das ist mein aktueller Stand Nach Euren Antworten.

  • Wenn Du eine Aufenthaltserlaubnis hast (das muss keine permanente sein, die es erst nach 2 Jahren Ehe gibt, es reicht auch eine temporäre, die gibt es quasi sofort nach der Eheschließung), kannst Du das Auto in UA registrieren. Dann könnte es dort 1 Jahr verbleiben.


    Wird das Auto als Umzugsgut eingeführt, entfallen die Importzölle, Gebühren bei der Erstzulassung fallen trotzdem an (früher ging es nach Hubraum, da konnten durchaus schon ein paar Tausender fällig werden). Erkundige Dich beim lokalen Zoll danach bzw. lass Deine Kontakte in UA diese Erkundigungen einholen. Ich kenne die aktuellen Tarife nicht.


    Gruß
    Siggi

  • @Siggi


    danke vielmals.


    Also, das Auto soll nur in UA verbleiben und auf mich zugelassen sein mit dt. Kennzeichen. Eine Aufenthaltsgenehmigung habe ich nicht, da ich in Westeuropa arbeite und den Hauptwohnsitz habe. Ich bin quasi nur als Tourist in der UA. Aber eben 1x/Monat. Das Fahrzeug soll einfach dort ohne viel Aufhebens verbleiben.


    Zwei kurze Fragen noch dazu:


    a) muss das Auto dann alle zwei Monate über eine Grenze?


    b) könnte das über-die grenze-fahren auch eine andere Person übernehmen?


    Nochmals Danke für die Antworten!

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