Visa für Schwiegermutter

  • Hallo liebe Forenmitglieder,


    leider wurde das Visa für meine Schwiegermutter aus dem Grund der fehlenden Rückkehrwilligkeit abgelehnt. Seit 4 Monaten leben meine Frau und meine Stieftochter in D. Meine Frau hat seit dem 19.10.2016 einen Job und bekommt in der Probezeit (6 Monate) keinen Urlaub. Demnach kann Sie ihre Mutter nicht in der Ukraine besuchen. Meine Schwiegermutter ist Rentnerin, hat kein Eigentum und der Ehemann ist vor einem Jahr verstorben. Meine Frau und meine Stieftochter haben jeweils ein eigenes Apartment in der Ukraine. Die Schwiegermutter hat niemanden mehr in der Ukraine und möchte so sehr ihre Tochter und Enkelin in D besuchen. Meine Schwester arbeitet bei der Kriminalpolizei und würde es vielleicht helfen, wenn sie ein Schreiben aufsetzt (mit Kopie des Polizeiausweis), indem sie der dt. Botschaft versichert, dass meine Schwiegermutter nach einem zweiwöchigen Aufenthalt in D wieder zurück in die Ukraine reist?


    Habt ihr eine Idee, was wir nun machen können?


    VG
    aufunddavon

  • Deine Schwester hat mit dem Visumsantrag nichts zu tun.
    Ausserdem kann sie keine Rückkehr anderer Leute garantieren.


    Du hast leider den Grund der Ablehnung vergessen zu schreiben.
    Steht auf dem Ablehnungsbescheid.
    Meistens sind das Zweifel am Reisezweck und/oder mangelnde Rückkehrbereitschaft.



    Allgemein müssen die Gründe für die Ablehnung entkräftet werden.


    Wenn Rente und Immobilien vorliegen sieht die Sache eigendlich nicht schlecht aus.


    Grundsätzlich ist eine Apellation hier wohl zielführend. Das muss innerhalb von 30 Tagen geschehen. Es wäre auch Verwaltungsklage
    möglich, dauert aber in der Regel zu lange.

  • Hallo Ahrens,


    ich hatte ja geschrieben, das als Grund die mangelnde Rückkehrbereitschaft angegeben wurde. Die Immobilien
    gehören meiner Frau und meiner Stieftochter- nicht der Schwiegermutter.


    Danke für die schnelle Antwort!


    Vg
    aufunddavon

  • Eine Rentnerin bekommt eine Ablehnung, wenn die Tochter in DE lebt und mit einem Deutschen verheiratet ist?
    Noch nie gehört und der durchschnittliche UA Rentner hat eine erbärmliche Rente. Wenn das oder irgendeine Plattenbauwohnung Rückkehrwilligkeit nachweist, fresse ich einen Besen.
    Ich kenne Fälle, da hat sie ein 5 Jahresvisum und kommt alle 3 Monate für 3 Monate. Da könnte man wirklich fehlende Rückkehrbereitschaft annehmen, aber nichts dergleichen passiert.
    Hast Du die Verpflichtungserklärung und Einladung gemacht?


    Remonstration ist sicher das geeignete Mittel.


    Gruß
    Siggi

  • Kann mir vielleicht jemand einen Rat geben, was wir als Begründung für die Remonstration angeben können?
    Wir wissen leider nicht mehr weiter und haben im Moment nicht die finanziellen Mittel, einen Rechtsanwalt dafür zu beauftragen.


    Vielen Dank im Voraus!

  • Eine Rentnerin bekommt eine Ablehnung, wenn die Tochter in DE lebt und mit einem Deutschen verheiratet ist


    Vielleicht war der Botschaft gar nicht klar, das es sich um die Schwiegermutter handelt?!
    Nachname auf der VE des "Verpflichtenden" <> Schwiegermutter-Name...


    Wenn man dann nicht zusätzlich eine kurze Einldung dazu schreibt nach dem Motto "Möchte mein Schwimu einladen",
    woher soll die Botschaft das dann wissen?
    Oder übersehe ich da gerade was (ist bei mir nun schon etliche Jahre her mit Schwimu etc.).
    Gibts da was zum Ankreuzen auf der VE wg. Verwandschaftsverhältnis?


    Ich hatte jedenfalls damals einen kurzen Zweizeiler mitgegeben.


    Gruß

  • Kann mir vielleicht jemand einen Rat geben, was wir als Begründung für die Remonstration angeben können?
    Wir wissen leider nicht mehr weiter und haben im Moment nicht die finanziellen Mittel, einen Rechtsanwalt dafür zu beauftragen.


    Vielen Dank im Voraus!



    Berufe Dich auf die Verpflichtungserklärung!!!!


    Diese sichert bekanntlich auch den Fall ab, falls sie nicht ausreisen würde, kannst DU und wirst DU dafür verantwortlich gemacht und wirst zahlen....


    Versuche mit einfachen Worten die "fehlende Rückkehrwilligkeit" zu entkräften. Biete an, Tickets für Hin -und Rückreise der Botschaft im Falle einer Erteilung vorlegen zu können/wollen....


    Viel Erfolg!

  • Würde mich , aus eigener Erfahrung, schon wundern wenn die Remonstration etwas bringen würde .

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • Klar probieren aber aus eigener Erfahrung brachte es eben nichts

    Ich weiß, dass ich nichts weiß.


    Sokrates (470-399 v.Chr.)


    Erfahrung ist eine nützliche Sache. Leider macht man sie immer erst kurz nachdem man sie brauchte.
    Johann Wolfgang von Goethe (1749-1832)


    Bestätigung holt man sich dort, wo man annimmt sie auch zu finden.
    ok

  • die Schwiegermutter ist alleinstehend, keine weiteren Verwandten in UA, hat selber nichts von Wert und eine arme Zukunft alleine in einem unsicheren Land. Dafür eine Tochter in D, die da bereits Fuss gefasst hat.
    -- So sieht es die AV.


    Wenn bei der Antragsangabe nur die absolut notwendigen fromalen Unterlagen abgegeben wurden, kann die AV kaum anders als an der Rückreisebereitschaft zu zweifeln, und dann gibt es kein Visum


    Was zieht die Alte wieder in die Ukraine, warum sollte sie aus D wieder ausreisen in die UA. Das weiss nur sie, und genau das muss in die Remonstration.
    Gibt es nichts, was sie zurückzieht, wird es Essig mit dem Visum


    Darauf wieder Einspruch einlegen.


    Einspruch auf einen negativen Bescheid der Remo?
    Das gibt es nicht, dann muss man gleich klagen ....


    Noch nie gehört und der durchschnittliche UA Rentner hat eine erbärmliche Rente
    Wenn das oder irgendeine Plattenbauwohnung Rückkehrwilligkeit nachweist, fresse ich einen Besen.


    das genügt oft, aber in der Regel gibt es noch andere Verwandte in UA, was dann als familiäre Verwurzelung einen Grund für die Rückkehr zeigt.
    Der Entscheider in der AV braucht halt irgendwas, was er vorzeigen kann, wenn sie doch illegal in D bleibt, warum er das Visum gegeben hat. Zu seiner eigenen Rechtfertigung. Das ist Selbstschutz


    Ich kenne Fälle, da hat sie ein 5 Jahresvisum und kommt alle 3 Monate für 3 Monate. Da könnte man wirklich fehlende Rückkehrbereitschaft annehmen, aber nichts dergleichen passiert.


    Ja, das sieht das Visaerleichterungsabkommen aber auch explizit vor. Sind die Voraussetzungen für ein 10 Tagesbesuchsvisum erfüllt, kann man in bestimmten Fällen (wie auch diesem hier) gleich 5 Jahre geben.


    einen Rechtsanwalt dafür zu beauftragen.


    und woher soll der wissen, was die Dame in die UA wieder zurückzieht?


    Berufe Dich auf die Verpflichtungserklärung!!!!


    Diese sichert bekanntlich auch den Fall ab, falls sie nicht ausreisen würde, kannst DU und wirst DU dafür verantwortlich gemacht und wirst zahlen...


    ja, aber sie reist erstmal nicht aus ... und das will man verhindern.


    Biete an, Tickets für Hin -und Rückreise der Botschaft im Falle einer Erteilung vorlegen zu können/wollen....


    wenn das so einfach wäre, würde das alle machen.
    ne, das gilt nicht viel.

  • Es kommt auf die Umstände des Falles an, weniger auf den Schrieb oder wer das schreibt.
    Grundsätzlich kann eine Apellation Erfolg haben, wenn man die Bedenken der Botschaft ausräumen oder entkräften kann.
    Was man in der Apellation vorbringt, muss man auch belegen können.
    Das ist das Problem.
    Letztlich würde ich es mit einer Apellation versuchen, es besteht ein nahes Verwandschaftsverhältnis, was den Entscheidungsspielraum der Botschaft etwas reduziert. Aber nicht auf Null. Ortsübliche Rente haben wir wohl auch. Damit ist die finanzielle Verwurzelung begründbar. Den Augenmerk würde ich hier auf eine sonstige familiäre Verwurzelung legen. Z.B. wäre eine Pflege/Bertreuung anderer Familienmitglieder in der Ukraine denkbar. Aber wie gesagt, ist das zu belegen.
    In anderen ähnlichen Fällen wurden solche Visa auch nach Ablehnung erteilt. Von daher würd ichs mit der Remonstration versuchen.
    Man sollte aber konkret auf die Ablehnungspunkte eingehen und entsprechend argumentieren.


    Verwaltungsklage ist auch möglich, aber relativ kostenintensiv. Eilbedürftigkeit wird wohl nicht begründbar sein, sodass man sich in der Regel auf eine Verfahrensdauer von ca. einem Jahr einstellen kann. Die Erfolgsaussicht ist hier im Allgemeinen etwas höher.
    Der Vorteil liegt darin, dass die Wahrscheinlichkeit späterer Visaablehnungen reduziert wird, wenn das Verfahren erfolgreich ausgeht.


    Eine andere Möglichkeit wäre die Reiseplanung so zu verändern, dass ein anderes Schengenland zum Hautreiseland wird, welches einfacher Visa vergibt. Dabei muss man aber beachten, dass man keine Auffenthaltsrechtlichen- oder Verstösse gegen Visavorschriften begeht.


    Das ist auch kombinierbar.
    Wenn bereits einmal- oder öfters die Schengenzone besucht, und kein Rechtsverstoss begangen wurde, ist das natürlich auch ein positiver Faktor für die Beurteilung der Rückkehrbereitschaft, bei späteren Visa unter sonst gleichen Bedingungen.

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