Nachzug der volljährigen Tochter und des Enkelkindes

  • Hallo zusammen,


    ich habe ein Problem und hoffe auf Eure Hilfe und Erfahrungen. Ich bin seit vielen Jahren mit einer Ukrainerin verheiratet. Sie hat eine unbegrenzte Aufenthaltserlaubnis in D. Die Tochter meiner Frau ist bereits volljährig (27) und hat ebenfalls eine Tochter (4). Sie lebt in der Ukraine, ist verheiratet, aber aktuell läuft das Scheidungsverfahren von ihrem Mann.


    Wir würden die Tochter und das Enkelkind gerne nach D holen, weil eine alleinstehende Frau mit kleinem Kind nicht wirklich gute Chancen hat. Von Seiten des Ehemanns/Vaters wird es keine Probleme geben. Er wird alle notwendigen Papiere unterschreiben.


    Jetzt meine Frage: Hat schon jemand von Euch Erfahrung mit einer solchen Art des Familiennachzugs? Was müssen wir beachten? Was müssen wir nachweisen? Gibt es da überhaupt eine realistische Chance?


    Ich wäre für jede qualifizierte Antwort sehr dankbar.


    Danke schon mal im voraus und herzliche Grüße
    Ralf Musto

  • Noch eine Ergänzung: Ich würde auch eine Adoption in Betracht ziehen. Der leibliche Vater lebt nicht mehr, also von daher sind auch keine Probleme zu erwarten. Könnte diese Vorgehensweise die Prozedur erleichtern? Ich bin deutscher Staatsbürger.

  • Als 27-jährige Ukrainerin:
    Meiner Meinung nach die einfachste Möglichkeit: Auf Ost-Dating-Seiten registieren und einen deutschen Mann suchen.
    Wie sieht sie aus?

  • Nach meinem Wissenstand gibt es bei Erwachsenen keine Möglichkeit der Familienzusammenführung, auch nicht nach einer erfolgten Adoption.
    Was hat diese junge Ukrainerin für einen Beruf. Hat sie eventuell einen der Mangelberufe (Krankenschwester, Ingenieur etc.), dann besteht bei entsprechenden Deutschkenntnissen die Möglichkeit eine Arbeitsvisum zu bekommen, wenn sie einen Arbeitsvertrag vorweisen kann.
    Auf jeden Fall viel Erfolg.

    Nur so lange ist uns der Friede sicher, solange wir des Sieges sicher sein können!
    Drei Dinge sind uns aus dem Paradies geblieben,
    - die Sterne der Nacht, - die Blumen des Tages - und die Augen der Kinder

  • Nein, leider hat sie keinen Mangelberuf. Arbeitsvertrag wäre problemlos möglich, ich habe ein eigenes Restaurant. Aber Servicekräfte und Küchenpersonal gehören wohl nicht zu den Berufen, für die ohne weiteres ein Arbeitsvisum zu erhalten ist. Da werden die Behörden wahrscheinlich versuchen mir irgendeinen Arbeitslosen aufs Auge zu drücken.

  • Ja, in dem Fall bekommst Du einen Arbeitslosen.
    Hat Deine Stieftochter studiert?
    In dem Fall kannst Du zuerst einmal ein Visum ca. 1 Jahr für einen Deutschkurs erhalten (A1 bis B2). Danach ein Visum für ein Aufbaustudium in Deutschland. Und wenn sie dann einen Arbeitsvertrag erhält mit Jahresgehalt (weiß ich grad nicht), dann bekommt sie das Arbeitsvisum.
    Bevor einer sagt: Geht nicht; geht, Punkt 1 machen wir gerade mit der Schwiegertochter in Spe.

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  • Gibt es da überhaupt eine realistische Chance?


    auf FZF: nein


    Noch eine Ergänzung: Ich würde auch eine Adoption in Betracht ziehen.


    willst du die Tochter der Stieftochter adoptieren? :)
    Wenn das geht, dann ist die Chance da ;)


    Die Adoption der Stieftochter ändert nichts, da sie volljährig ist.


    Bevor einer sagt: Geht nicht; geht,


    och, das geht schon (jedoch nicht immer und bei jedem)
    Geht auch, wenn sie nicht studiert hat ... wird nur schwieriger mit der Begründung, warum sie die deutsche Sprache in D lernen will.

  • Nein, leider hat sie nicht studiert. Ich sehe schon, das wird richtig schwierig.


    Mit dem Deutschkurs wäre es vielleicht trotzdem einen Versuch wert.


    Auf jeden Fall an alle herzlichen Dank für Eure Hilfe und Eure Anregungen.

  • Mahlzeit.
    Sollte man aber auch vernünftig angehen.
    Einfach einen Deutschkurs buchen, Verpflichtungserklärung machen usw., ist normalerweise nicht zielführend.
    Man muss zeigen, wie das in die Lebensplanung passt, ob das Ziel objektiv erreichbar ist und keine Zweifel am Reisezweck aufkommen lassen.
    Also wenn kein Hochschul/Ausbildungszusammenhang vorliegt und sich die Deutschkenntnisse auf A1-Niveau bewegen, kann ich mir kaum vorstellen, wie das klappen soll.
    Also da muss man sich schon was plausibles einfallen lassen.

  • Ich war wegen so einer Angekegenheit auch schon bei der Behörde. Adoption kann man machen, bringt nix. Nur Arbeitsvertrag mit Nachweis, dass der Job nicht auch von einem Deutschen Arbeitnehmer gemacht werden kann. D7rfte extrem schwer sein oder Studienzulassung an Deutscher Uni und ein gefülltes Konto.

  • willst du die Tochter der Stieftochter adoptieren?
    Wenn das geht, dann ist die Chance da


    erne, Du bringst mich au eine Idee:
    rm9615 lässt sich von seiner jetzigen Frau scheiden und heiratet dann deren Tochter und fertig ist die Laube. :whistling:

    Gruß
    MaBo

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