bisher mussten diese Tiere einen Chip, Immpfausweis, Grenzzertifikat und einen Impftiternachweis haben, der mindestens 3 Monate alt ist...
Seit 2017 gibt es eine Datenbank, in der das Zertifikat eingetragen werden kann, seit 1.3.2018 ist diese Pflicht!
Problem: das zentrale Institut in Kiew, das diese Titerbestimmungen durchführen kann, hat Zerifiaktsnummern doppelt vergeben (vermutlich fortlaufend pro Jahr, ohne Jahreskennung), so dass es dir passieren kann, dass die Polen (nur diese kontrollieren die Datenbank) da völlig anderen Tiere drin finden und dich nicht rüberlassen (in Korczova haben sie uns angeboten, die Hunde zu töten....
Also bitte, wer sowas vorhat....der Ukrainische Veterinär soll gucken, ob das Tier in der Datenbank steht, bevor die Fahrt los geht....