Geheiratet inDK und in D nun das Visum beantragen

  • Guten Tag geehrte Forumsmitglieder,

    Wir ich (deutscher) und meine Frau (Ukrainerin) haben uns am 05.03.2018 in Dänemark völlig unbürokratisch das Ja Wort gegeben J

    Nun da meine Frau Ohne Heiratsvisum Eingereist da nun die Visafreiheit für 3 Monate pro Halbjahr gibt, muss ich mich jetzt darum kümmern dass meine Frau einen Aufenthaltstitel / Erlaubnis bzw. Familiennachzugs Visa erhält.

    Kurzerhand einen Termin in der Ausländerbehörde Hannover zur Anmeldung gemacht, Anmeldung natürlich nicht möglich da Sie eben keine Aufenthaltserlaubnis / Visa hat, daraufhin einen Termin bekommen um einen Aufenthaltstitel zu erhalten in der Ausländerbehörde, 100€ Anmeldegebühr bezahlt ein Infozettel was mitzubringen ist erhalten : Reisepass, Ehe-Urkunde in Deutsch und Biometrisches Passbild beim Termin wird wohl geprüft ob meine Frau einen A-Titel erhält wenn ja wird Sie diesen wohl direkt erhalten und muss nicht mehr in die Ukraine Ausreisen um diesen in Kiew zu beantragen. Die Beamtin wies mich drauf das ca 10 Fragen an meine Frau gestellt werden um die Deutschkenntnisse zu überprüfen, dies ist der Punkt Sie hat nicht viel Zeit gehabt um Deutsch zu lernen und dementsprechend wird es für Sie extrem schwierig. Hat jemand eventuell Erfahrung welche Fragen in etwa gestellt werden? und sind fehlende Deutschkenntnisse ein Grund den A-Titel zu abzulehnen? und falls abgehlehnt wird was dann? einfach in Kiew einen zweiten Versuch starten den Offiziellen weg zu nehmen und mit A1 und der Heiratsurkunde ein Visa für Familiennachzug beantragen?


    Danke für eure Hilfe

  • Morgen.
    10 Fragen hören sich erher nach etwas anderem als einem Sprachtest an....:)))


    Natürlich kann die Ausstellung eines Aufenthaltstitels auch bei der "richtigen" Beantwortung der Fragen oder sogar bei Vorlage eines Sprachtsts abgelehnt werden, wenn sie kein Kategorie -D- Visum oder bereits einen Daueraufenthaltstitel in Deutschland hat.
    Das wäre sogar die "Richtige" Vorgehesweise der Behörde.
    Es muss eindeutig vorher ein Visum beantragt werden.
    Hierist der Verfahrensweg nicht eingehalten.
    Ansonsten könnte man das Visaverfahren auch abschaffen.
    Also da gibt es nichts zu diskutieren oder "Argumentieren".
    Die Sache ist Glasklar.


    Ich würde mich hier allerhöchstens aufs freundliche Bitten verlegen.
    Alles andere ist nicht zielführend.

  • Guten Tag Herr Ahrens und Forum,

    Ja das ist mir durchaus bewusst dass die Ausländerbehörde hier das Visaverfahren umgeht und dass es die Falsche Vorgehensweise ist, aber wenn dadurch meine Frau das Land nicht verlassen muss um in Kiew Wochenlang auf das Visum zu warten, vor allem auch weil deutsch A1vorzulegen ist, ist es mir allemal recht :- )
    Habe von Ausnahmen im Bekanntenkreis gehört das dieser weg auch Funktioniert, nur aktuell nicht die möglich eben diesen Bekannten zu kontaktieren um zu Fragen was ungefähr gefragt wurde damit sich meine Frau eben auf diese Fragen vorbeireiten kann. Wenn nun jemand hier in solch einer Situation wahr und mir Tipps geben könnte wäre uns sehr geholfen.

  • Versuchen kann man natürlich alles.
    Aber es sagt schon die Logik.
    Wenn das immer, oder meistens ginge, dann braucht man keine Visavorschriften und auch die zuständigen Behörden kann man zu machen.
    Ehrlich gesagt, ist es nicht zielführend auf Bekannte zu hören.
    Erstmal sind das nur sehr begrenzt valide individulle Erfahrungsberichte.
    Leute vergessen oft Kleinigkeiten oder erinnern es nicht richtig.
    Die Leute haben das nur 1 Mal gemacht, es werden aber jährlich Tausende Anträge gestellt.
    Dann veralten Informationen mit Zeitablauf, teilweise geht das ziemlich schnell. Was also vor 2 Jahren war ist meist nicht mehr relevant.
    Und dann gibt es meisten immer kleine Unterschiede. Kein Fall ist gleich.
    Beispiel, wäre die Dame nun Studentin in Deutschland oder Au-Pair, dann ginge das.
    Möglicherweise hat der Bekannte ein Au-Pair-Mädchen aus der Ukraine geheiratet.
    Ist auch eine Ukrainerin, möglicherweise genauso alt und sogar aus der selben Stadt.
    Die Sache ist also fast gleich auf den ersten Blick.
    Aufenthaltsrechtlich aber kardinal anders.
    Dann kommt natürlich dazu, dass wenn das einmal, aus welchen Gründen auch immer, klappt bedeutet es nicht, dass es immer klappt.
    Es kann auch sein, dass man den Behördenmitarbeiter kennt, oder er keine Ahnung hat, eine Gefallen tut, was auch immer.


    Von daher sind Erfahrungsberichte immer mit Vorsicht zu geniessen.
    Es sind eben "Erfahrungsberichte" und keine Tatsachenberichte.:)))


    Wenn man sowas im allgemein hört, Heirat in Dänemark und anschliessender Gang zur Ausländerbehörde deutet das immer darauf hin, das Leute aufgrund von Erfahrungsberichten falsch informiert sind.
    Sowohl was den Aufwand für die Eheschliessung angeht, den Verfahrensablauf, mögliche Schwierigkeiten, usw.


    Also wenn ich vor so einem Problem stünde würde ich mich an die zuständigen Behörden oder Leute die Ahnung davon haben wenden, aber nicht an Leute die sowas einmal im Leben gemacht haben.


    Zumal man hier ja sogar noch weiss das der vorgeschriebene Verfahrensablauf ein anderer ist.


    Aber egal, das ist nun hier nicht dramatisch, wie es aussieht.

  • Ja versuchen kann man es sicherlich, würde es definitiv nicht funktionieren würde man uns sicherlich auch kein Termin dafür geben, das war mein Gedanke dahinter es überhaupt zu versuchen, man hätte uns abgewiesen und gesagt bitte spätestens nach Ablauf der Visafreien Zeit der 90 Tage wider Ausreisen und in Kiew das Visum beantragen für Ehegattennachzug .


    Sicherlich ist jeder Fall Individuell und anders und ja sicherlich sollte man auf Erfahrungsberichte nicht viel geben bzw. Garnichts.


    Nun ist es nun mal so dass wir uns für eine Hochzeit in Dänemark entschieden haben, und das ist ja auch alles kein Thema wo man heiratet ob es die Ukraine währe oder Deutschland die Heirats-Urkunde mit Apostille und Übersetzt wird ja Anerkannt in den beteiligten Ländern.


    Aber Sie Herr Ahrens haben völlig recht bei dem Problem hat man zum Teil nur die Wahl sich an Leute zu wenden die Ahnung haben deswegen auch der Ruf nach Hilfe hier im Forum, ich werde wohl einen Anwalt aufsuchen müssen und mich voll und ganz beraten zu lassen, wie ich weiter verfahren sollte, den Termin wahrzunehmen in der Ausländerbehörde und Hoffen es Funktioniert oder doch absagen ausreisen und in in Kiew den vorgeschrieben Verfahrensablauf zu wählen.


    Durchaus ist es für mich ein beängstigendes und dramatisches Thema, sollte etwas schiefgehen wüsste ich nicht wie es weitergehen soll und was das ganze für folgen und Konsiquenzen mit sich zieht bei nichterteilen des Visa hir in Deutschland.

  • Unqualifizierter Zwischenruf: Es gibt doch ein Hunderttausendfach bewährtes Verfahren, wie man ohne Visa in DE bleiben kann. Mann muss nur das Zauberwort "Asyl" benutzen. Bis der Antrag bearbeitet wurde, hat sie doch längst C1!


    Gruß
    Siggi

  • ich werde wohl einen Anwalt aufsuchen müssen und mich voll und ganz beraten zu lassen, wie ich weiter verfahren sollte, .



    Ein Anwalt verändert keine Gesetze. Warum hast du nicht an die Gesetze gehalten? Heirat egal wo - zurück in die Ukraine - A1 gemacht und Visum beantragt - Frau kommt und kann bleiben. Das Leben kann so einfach sein. Und genau das ist mein Rat an dich.

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    Ich finde das schon recht heftig! 810 Euro !!!

  • Die Sache ist eigentlich klar.
    Es kann im Leben aber alles passieren.
    Ich würds mal so vergleichen. Man fährt bei Rot über die Ampel. Dafür gibts einen Busgeldkatalog, Fahrverbot, Punkte usw.
    Nun ist es mir aber auch schon passiert, dass mich die Polizei nach ernster Ermahnung weiterfahren lassen hat, als sie gesehen haben, dass ich damals mit 18 gerade vor ein paar Tagen, den Führerschein gemacht hatte, und mit dem Verkehr in Hannover scheinbar überfordert war, als Bengel vom Dorf....:)))
    Naja, in 99% der Fälle passiert aber wohl was anderes und der Lappen ist weg....:))


    Wobei die Sache hier aber ja nicht so dramatisch ist.
    Wenn die Behörde einen nun zur Botschaft schickt dürfte die Welt davon ja auch nicht untergehen.
    Die anderen 99% machen das ja genauso.

  • Ich finde das schon recht heftig! 810 Euro !!!


    Das sind keine 7 Euro die Stunde. Jetzt kommt es auf die Anzahl der Teilnehmer an. Bei 10 Leuten brauchen sie das, sonst kommen sie nicht auf die ihre Kosten (Lehrerhonorar inkl. Lohnnebenkosten, Raumkosten, administrative Kosten). Das erschiene mir auch noch eine vernünftige Größenordnung, um effektiv eine Sprache zu lernen. Bei 30 Leuten wäre der Betrag überzogen, aber ich würde dann auch nicht mehr sehen, dass man mit so vielen Teilnehmern oft genug die Sprache praktizieren kann.


    Gruß
    Siggi

  • Hier war doch neulich so ein Spiegelbericht, oder aus der Zeit, wonach ein Flüchtling nur etwas mehr als 250.- Euro im Monat kostet.
    Und jetzt schreibt hier allen ernstes einer das der Sprachkurs schon bei 200.- liegt.
    Fakenews, oder Nazihetze....:)))

  • Okay Danke für alle Interessanten Antworten, mit ein bisschen Glück gehören Ich und meine Frau zu den 1% die nicht nochmal nach der Hochzeit ausreisen müssen um das D-Visum zu beantragen.


    Interessant ist eben der Butten auf der Homepage des Ausländeramtes Hannover: Terminanfrage für alle aufenthaltsrechtlichen Angelegenheiten nach der Einreise – Onlineanfrage für Aufenthaltserlaubnis oder Niederlassungserlaubnis(Erteilung/Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis.) Also wenn man quasi nun wirklich gar keine Ahnung hat wie das alles von statten gehen sollte, dann denkt man doch das ist der richtige Weg und um zumindest erstmal beraten zu werden.


    Nun ich konnte jetzt auch durchaus in erfahren bringen worauf sich die Fragen auf Deutsch an meine Frau beziehen werden.

  • - wobei mit "nach der Einreise" ein legaler Status (also meist mit D / FZF Visum gemeint ist). Zu den Fragen die da kommen könnten, wird es sich vermutlich um wie-wo-wer-wann Fragen handeln die möglicher Bedenken zum Scheineheverdacht ausräumen sollen.....und auf die kann man sich eigentlich recht gut vorbereiten; wenn mann den erstmal die Fragen an sich versteht ;) - also alles was sich um das "kennenlernen" des dt. Partners dreht.
    Da aber - so wie es hier ausschaut - die Befragung/Termin in einer dt. ABH/Behörde stattfinden soll, wird das schon funzen, ich kann mir nicht vorstellen das (in deinem Beisein ?!) eine Ablehnung droht. Wenn es so abläuft, dann ist es immer noch der bessere Weg als eine Befragung in der dt. Botschaft Kiev - im Rahmen des FZF Visums (da m. E. die Situation dort extrem unwürdig ist, da die Bearbeiter dort alles andere als freundlich, positiv gestimmt oder symphatisch sind).
    Übrigends meine bessere Hälfte ist seinerzeit (vor 2 1/2 Jahren) auch ohne Geethezertifikat eingereist, jedoch hier in DE vorab durch Sprachkurs VHS die nötige Kenntnis erlangt umd den "Nachweis der dt. Sprache in der Botschaft im Gespräch - 3/4 Fragen in 2 Minuten - nachgewiesen ) :)
    @Siggi
    "Mann muss nur das Zauberwort "Asyl" benutzen. Bis der Antrag bearbeitet wurde, hat sie doch längst C1!"
    Schon richtig, jedoch bedeutet dass, die eheliche Lebensgemeinschaft findet bis zur Entscheidung über den Status in den Besuchszeiten des Flüchlingsheims statt :P

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • @ Magnitka das ein Anwalt keine Gesetze verändert ist bekannt, aber danke für den Hinweis.
    Ich würde auch nicht zum Anwalt gehen um dieses zu bewirken, sondern wie ich geschrieben habe um mich beraten zu lassen von einem Menschen mit Fachwissen. Nun wir haben zum aktuellen Zeitpunkt nichts getan was gegen das Gesetz verstößt, meine Frau darf 90 Tage legal in Deutschland verbleiben, und was spricht dagegen es zu versuchen einen Aufenthaltstitel direkt in Deutschland zu erhalten, wenn die Möglichkeit dazu eben besteht ? Die Ausländerbehörde würde es nicht machen wenn Sie keine Befugnis dazu hätte oder es Illegal wäre.


    @ egonolsen Laut meinem Bekannten bezogen sich bei Ihm die Fragen aufs Wesentliche ob sich die Frau allein in der Stadt zurechtfinden würde sprachlich: wo komme ich her, wo bin ich, wo will ich hin, wo wohne ich (unsere Adresse) wie sind wir zur Behörde gekommen … aber auch dein Ansatz wie-wo-wer-wann ist sehr Interessant Danke. Ja in meinem Beisein:- ) Ich hatte beim ersten Termin in der ABH nachgefragt wie es mit dem Geethezertifikat aussieht schnellstmöglich machen in Deutschland oder der Ukraine und nachreichen, drauf die Antwort ne das brauchen wir nicht das Zertifikat sei nicht aussagekräftig genug, kann auch gekauft werden :D es werde eben in der ABH/ Behörde einige Fragen gestellt.

  • @ Magnitka das ein Anwalt keine Gesetze verändert ist bekannt, aber danke für den Hinweis.
    Ich würde auch nicht zum Anwalt gehen um dieses zu bewirken, sondern wie ich geschrieben habe um mich beraten zu lassen von einem Menschen mit Fachwissen. Nun wir haben zum aktuellen Zeitpunkt nichts getan was gegen das Gesetz verstößt, meine Frau darf 90 Tage legal in Deutschland verbleiben, und was spricht dagegen es zu versuchen einen Aufenthaltstitel direkt in Deutschland zu erhalten, wenn die Möglichkeit dazu eben besteht ? Die Ausländerbehörde würde es nicht machen wenn Sie keine Befugnis dazu hätte oder es Illegal wäre.


    @ egonolsen Laut meinem Bekannten bezogen sich bei Ihm die Fragen aufs Wesentliche ob sich die Frau allein in der Stadt zurechtfinden würde sprachlich: wo komme ich her, wo bin ich, wo will ich hin, wo wohne ich (unsere Adresse) wie sind wir zur Behörde gekommen … aber auch dein Ansatz wie-wo-wer-wann ist sehr Interessant Danke. Ja in meinem Beisein:- ) Ich hatte beim ersten Termin in der ABH nachgefragt wie es mit dem Geethezertifikat aussieht schnellstmöglich machen in Deutschland oder der Ukraine und nachreichen, drauf die Antwort ne das brauchen wir nicht das Zertifikat sei nicht aussagekräftig genug, kann auch gekauft werden :D es werde eben in der ABH/ Behörde einige Fragen gestellt.



    Und, hat alles geklappt ? Uns könnte demnächst eine ähnliche Situation erfreuen. Seh den Sinn von A1 auch nicht. Hab A2 Spanisch an der Uni gemacht ...hat auch nix geholfen. Dämliche Zettelwirtchaft voller blöder Stempel !!!

  • Guten Tag Forum,


    Vorab noch mal kurz, Ohne Visum nach Deutschland eigereist, in Dänemark geheiratet und in der Ausländerbehörde Termin vereinbart
    für den Aufenthaltstitel 3 Jahre Familiennachzug quasi:


    Heute den Termin gehabt in der Ausländerbehörde, alles ganz easy gewesen.
    Haben bisschen Papier kram ausgefüllt (mein Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung und Wohnsituation wurden sich angeguckt, Passfoto abgegeben Unterschriften geleistet 10 € bezahlt für die Chipkarte ( Aufenthaltserlaubnis ) am Ende dann die par Fragen an meine Frau in Deutsch die dann doch recht simpel wahren und fertig, direkt ein schreiben angefertigt bekommen worauf draufsteht das ein Aufenthaltstitel für 3 Jahre beantragt und genehmigt ist, mit dem Papier kann ich bis zum Erhalt des Ausweises in exakt 5 Wochen in den Schengenraum aus und einreisen ohne Probleme.

    Die Fragen waren recht simpel gestrickt:

    Wie heißen Sie? Woher Kommen Sie? Wann sind Sie geboren? Buchstabieren Sie Ihren Nachnahmen, Wo wohnen Sie hier in Hannover? Wo Wohnt Ihre Familie? Wie sind sie zur Ausländerbehörde gekommen und Was kenn Sie in Hannover bzw. was haben sie schon alles gesehen? Die letzte Frage haben sie an Deutsch Kurse teilgenommen, Antwort wahr : nein und schwub die wub der vermerk muss an Integrationskurs teilnehmen und fertig egal, das Wichtigste ist es hat geklappt.

    Danke für eure Aufmerksamkeit, Anregung Teilnahme und Hilfe


    Andersrum möchte ich hir keinen ermutigen bzw empfehlen es genauso zu machen, da es eben nicht der Offizielle weg ist und es 0 Sicherheit gibt das man das Visum erteilt bekommt. Wenn Sie Zeit und die Möglichkeit haben dann in der UA Standesamtlich heiraten und mit erfolgreichem A1 das Familiennachzug Visa in Kiew beantragen.

    Allen viel Erfolg.

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