Zu lange im Schengenraum aufgehalten

  • Hallo Leute,


    das ist mein erster Beitrag, ich hoffe ihr könnt mir helfen.
    Vor einem Jahr und neun Monaten habe ich meine Freundin in der Ukraine kennengelernt. Sie war seitdem schon oft hier und ich versuche auch sie so oft wie möglich in der Ukraine zu sehen. Meine Freundin spricht schon sehr gut Deutsch und macht nächste Woche ihr C1 Zertifikat in Kiew. Hier in Deutschland hat sie sogar eine Stelle für ein FSJ im Krankenhaus bekommen.
    Alles könnte perfekt sein, hätte sie sich nicht zu lange im Schengenraum aufgehalten. Wir haben die Tage nach der alten Methode gerechnet und nicht vom aktuellen Zeitpunkt sechs Monate zurück. Dadurch war sie 7 Tage zu lang im Schengenraum und hat jetzt eine sechsmonatige Einreisesperre für den gesamten Schengenraum bekommen.


    Jetzt zu meinen Fragen:
    Gibt es eine Möglichkeit oder Chance, dass dieser Zeitraum verkürzt oder sogar die Sperre aufgehoben werden kann?
    Wie stehen jetzt ihre Chancen für ein nationales Visum, dass Sie für ihre Arbeitsstelle FSJ braucht?


    Ich habe ausgerechnet jetzt leider so gut wie keine Zeit das nächste halbe Jahr in die Ukraine zu reisen, es wäre nicht gut für unsere Beziehung wenn wir uns solange nicht sehen.
    Ich weiß, dass wir auch heiraten können und Sie dann auch mit Sperre einreisen darf. Aber ich bin noch nicht so weit und möchte gerne noch ein bisschen warten.


    Vielen Dank schon mal im Voraus!


    VG

  • Hallo und herzlich willkommen hier.


    Das ist formal so richtig.
    6 Monate sind eigentlich auch im niedrigen Rahmen angesiedelt.
    Früher war das unbegrenzt, bzw. 2 Jahre die Regel für die nachträgliche Befristung in so einem Fall.


    Wenn eine Verkürzung der Einreisesprerre erreicht werden soll, muss dieser Antrag auf nachträgliche Befristung bei der Behörde gestellt werden, welche die ausländerrechtliche Massnahme ergriffen hat. Nur diese ist dafür zuständig.
    In der Regel ist das die Bundespolizeidirektion die für den jeweiligen Flughafen zuständig ist. In Frankfurt z.B. St. Augustin.


    Dort müsste man einen Antrag auf nachträgliche Befristung stellen und diesen natürlich begründen und mit Nachweisen belegen. Z.B. Heiratsurkunde oder Bescheinigung über die erfolgreiche Anmeldung der Eheschliessung. Oder schwächer- Arbeitsvertrag.
    Die Begründung kann auch eine geplante Eheschliessung sein.
    Dann würde normalerweise mit sofortiger Wirkung befristet.
    Das ist der stärkste Grund.


    Weitere denkbare Gründe wären berufliche- bzw. Gründe des beruflichen Forkommens. Das wäre hier wohl angezeigt.
    Das muss man natürlich belegen.


    Theoretischer Hintergrund ist hier eine Abwägung zwischen den Strafinteressen des Staates, bzw., dem Eintritt einer abschreckenden Wirkung.
    Gründe die dagegen sprechen reduzieren diese beiden Aspekte.
    Bei einer Heirat ist dieses Interesse fast auf Null reduziert, weil das Grundrecht der Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft in diesem einfachen Fall, Strafe und Abschreckung vorgeht.
    Bei beruflichen Gründen ist das etwas geringer, aber auch gegeben.


    Als Fazit kann man sagen, dass die Pol. Direktion hier einen Handlungsspielraum hat.


    Bei verheirateten Partnern kann die Botschaft das D-Visum zum Familiennachzug aus diesem Grund in der Regel nicht ablehnen. Aber natürlich kann sich dadurch die Bearbeitung verzögern.

  • Hallo Ahrens,


    vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Was ich noch erwähnen wollte, sie wurde an der polnisch-ukrainischen Grenze erwischt.
    Meine Freundin sagt, dass die Sperre nur für das Schengenvisum gilt und nicht für ein nationales Visum. Ich frage mich aber, inwieweit die Reisesperre ein Nachteil für die Erteilung eines nationalen Visums ist. Sie würde ein Arbeitsvisum in der Botschaft beantragen und den Arbeitsvertrag vorlegen.

  • Tja, jetzt musst du heiraten :)


    Wann, wenn nicht jetzt?
    Ausreichend beschnuppert sollt ihr euch schon haben. Vor fast 2 Jahren kennengelernt, 90 Tage innerhalb der 180 Tage in der EU überschritten,
    Deutsch C1
    Job fixiert.


    Wenn du sie jetzt nicht heiratest, dann nie.

  • Gilt die Einreisesperre auch für die Schweiz?

  • Tja, jetzt musst du heiraten :)


    und wie? FZF Visum: Er kann nicht in die UA und sie darf nicht nach Schengen. Eheschließung in London? Na dann Mahlzeit...
    Visum zur Eheschließung: Wird erst nach Ablauf der Sperre erteilt. Das ist nämlich kein Härtefall.


    Einreisesperre von nur sechs Monaten können ganz selten verkürzt werden, das ist schon die verkürzte Sperrfrist. Er kann es probieren runter auf drei Monate. Nur die Begründung "Wir wollen heiraten" zählt nicht, da unerheblich ob in 3 oder in 6 Monaten geheiratet wird.


    Würde es halt mal probieren auf drei Monate, falls es nicht klappt halt ein paar Flüge nach Kiev übers WE.

  • und wie? FZF Visum: Er kann nicht in die UA und sie darf nicht nach Schengen. Eheschließung in London? Na dann Mahlzeit...
    Visum zur Eheschließung: Wird erst nach Ablauf der Sperre erteilt. Das ist nämlich kein Härtefall.


    Einreisesperre von nur sechs Monaten können ganz selten verkürzt werden, das ist schon die verkürzte Sperrfrist. Er kann es probieren runter auf drei Monate. Nur die Begründung "Wir wollen heiraten" zählt nicht, da unerheblich ob in 3 oder in 6 Monaten geheiratet wird.


    Würde es halt mal probieren auf drei Monate, falls es nicht klappt halt ein paar Flüge nach Kiev übers WE.


    Wenn dann würden wir eh in der Ukraine heiraten. Das ist kein Problem. Im Juli besuche ich sie für eine Woche. Heißt das, falls wir im Juli heiraten sie kein Visum für die Familienzusammenführung bekommt?

  • Falls ihr im Juli in der UA heiratet, wird sie das Visum zur Familienzusammenführung erteilt bekommen, weil sie ja dann deine Ehefrau ist und die Ehe unter bestimmten Schutz steht.



    Zeittechnische Fragen:
    Ist die Eheschließung binnen einer Woche in der UA zu machen? Diese Frage können dir in der UA geheiratete User hier beantworten.
    Noch besser, das zuständige ZAGS deiner Verlobten. Sie möge mal anfragen.
    Wie viel Zeit vergeht zwischen Eheschließung in der UA und Erteilung des FZF Visums? Ich tendiere zu sagen - 8 Wochen. Dann wäre sie irgendwann im September bei dir. Zum Vergleich; Ende November wäre die Einreisesperre ohnehin aufgehoben.


    Viel Erfolg

  • Wenn dann würden wir eh in der Ukraine heiraten. Das ist kein Problem. Im Juli besuche ich sie für eine Woche. Heißt das, falls wir im Juli heiraten sie kein Visum für die Familienzusammenführung bekommt?


    Ist es wirklich sinnvoll, unter so einem Zwang zu heiraten?
    Und wen ihr euch jetzt 6 Monate mal weniger seht.. davon geht die Welt nicht unter.. es gib skype, whatsapp und 1000 andere technische Möglichkeiten....


    Glaub mir, in 10 Jahren bist du froh, wenn sie mal fürr ein paar Monate eine Einreissperre bekäme. Dieses ständige Aufeinandergehocke wird sowieso völlig überbewertet....

  • Eine Woche fuer die Eheschliessung in UA ist sportlich, aber nicht unmoeglich. Es gibt die Ehe binnen einem Tag zumindest bei den Standesaemtern der jeweiligen Oblast Hauptstadt. Das kostete bei uns 1200 UAH extra (ganz offiziell per Bank eingezahlt). Bei einem beteiligten Auslaender verlaengert sich der Tag um eine Ehrenrunde ueber die ukrainischen Immigrationsbehoerde, offizielle Aussage 10 Werktage, aber da sind je 2 Tage Weg der Dokumente vom Standesamt dahin und zurueck dabei. Bei der Immigrationsbehoerde kann man persoenlich vorbei gehen, das spart den postalischen Hinweg und das OK koennen sie per Mail ans Standsamt geben. Das spart diesen oder jenen Tag. Es hilft natuerlich, wenn man vorher vor Ort alles gecheckt hat, sprich die noetigen Tueren und Gesichter schon kennt. Bloed ist, wenn ein Feiertag dazwischen liegt oder gar wenn die Welle der Auslandsstudenten gerade einrollt (war bei uns August/ September der Fall). Praktisch ist es, wenn die Uebersetzungenen vorbereitet sind und nur noch vom Notar bei Vorlage des Originaldokumentes gesiegelt werden muessen.

  • Glaub mir, in 10 Jahren bist du froh, wenn sie mal fürr ein paar Monate eine Einreissperre bekäme


    Das ist ein Vorteil einer ausländischen Frau: Sie fährt in ihre Heimat zurück. Die Männer können ja i.a. nicht mit, da sie soooo viel zu tun haben. Schon haben sie ein paar Wochen oder Monate Freizeit allein. Einige von denen erwischt es natürlich trotzdem, da die UA Bekannten und Verwandten dann nach DE einfallen und dort für Wochen oder Monate in den eigenen 4 Wänden nächtigen. Die Visafreiheit macht diese Situation noch schlimmer, als sie ohnehin zuvor war. Sehr schlimme Männer (so wie ich) umgehen das Einfallen der Schwiegermutter dann mit wichtigen auswärtigen Kundenterminen.


    Es gibt natürlich einige, denen fallen keine gute Ausreden ein, weil sie keine Workaholics sind. Die haben dann Pech und müssen ihre gesamten Urlaube in UA verbringen. Bleibt zu hoffen, dass sie mit der angeheirateten Verwandtschaft gut klar kommen. (Nebenbei: Ein Bekannter fand es als total schlimm, dort immer das dritte Rad am Wagen zu sein (da er die Konversation nicht verstand - anfangs übersetzt die Freundin noch, nach 10 Jahren kommt nur noch: Lern die Sprache!) und zudem immer bei den Verwandten unter schwierigen Bedingungen zu übernachten. So gern hätte er sich ein Hotelzimmer genommen und die Zeit der Familientreffen mit Ausflügen in die Umgebung überbrückt. Aber das würde angeblich als Affront von der ukrainischen Seite gewertet werden. Jetzt nach über 10 Jahren Ehe hat er genug Gründe gesammelt, so dass er nun gar nicht mehr nach UA fahren muss.)


    Es gibt natürlich auch solche Männer, die total gern in die Ukraine zu den Schwiegereltern reisen.


    Aber kaum einer denkt an die Situation, die sich später entwickeln wird. Die meisten denken: Sie wird nach DE importiert und damit ist das Kapitel UA abgeschlossen. Weit gefehlt!


    Gruß
    Siggi

  • Danke für die bisherigen Antworten.
    Die wichtigste Frage wurde mir noch nicht beantwortet: Wie stehen jetzt ihre Chancen für ein nationales Visum, dass Sie für ihre Arbeitsstelle FSJ braucht?

  • Doch diese Frage wurde dir bereits beantwortet, Es ist kein Witz gewesen mit dem Heiraten. Da hier ein Regelverstoß vorliegt und du und Deine noch Freundin bzw. Verlobte zusammen wollt, braucht Ihr jetzt support, sonst könnte es trotz der Heirat zum Problem werden. Also professionelle Hilfe senkt hier den Blutdruck.
    Oder geht es dir nur darum, dass sie Geld verdienen kann? Der Eintrag im System geht nicht von alleine raus!

  • Ich bin ein Student und habe ca. 900€ im Monat, davon müssen wir beide leben. Klar, professionelle Hilfe würde ich gerne annehmen, ich kann es mir aber leider nicht leisten.

  • Frag bei P. Ahrens um zumindestens ein Beratungsgespräch an! Damit es zumindest vom Ansatz stimmt.


    Vielleicht überlegst du nochmal besser mit dem Heiraten! So wie ich das seh , wäre besser in D ein aufgebot zu erstellen.

  • Ich bin ein Student und habe ca. 900€ im Monat, davon müssen wir beide leben. Klar, professionelle Hilfe würde ich gerne annehmen, ich kann es mir aber leider nicht leisten.


    Ach so.
    Dann : Probiere es, mit dem Arbeitsvertrag das Visum zu bekommen und die Sperre zu verkürzen (Oder kann das eventuell eine längere Visumssperre mit sich bringen??). Du kannst ja bevor die Dame das Visum beantragt, ein höfliches Email an die Botschaft mit dem Sachverhalt senden.
    Es ist bei Dingen, wo die Leute Ermessensspielraum haben immer sinnvoll, wenn sie die persönliche Geschichte dazu kennen.


    Oder : ihr seid noch jung, ihr habt die Zeit, die 6 Monate abzusitzen.

  • Ich bin ein Student und habe ca. 900€ im Monat, davon müssen wir beide leben. Klar, professionelle Hilfe würde ich gerne annehmen, ich kann es mir aber leider nicht leisten.


    Ein Grund mehr, nicht jetzt zu heiraten... und glaub mir, das Leben hat noch viele DInge für dich parat.... du verpasst NIX

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