Liebe Mitstreitenden)))
Wenn ich meine ukrainische Freundin einlade - wohin darf sie mit mir gemeinsam während ihres Aufenthaltes reisen. Sie hat den biometrischen Pass. Eine explizite Einladung von mir ist wohl nicht mehr erforderlich, ebenfalls die Mitführung eines Bargeldbetrages, um einen eigenen Lebensunterhalt nachweisen zu können. Ob eine Auslandskrankenversicherung an den Grenzen zwingend abverlangt wird, weiß ich nicht, aber sie hat eine solche sicherheitshalber abgeschlossen. Auch wenn sie im tatsächlichen Krankheitsfall wohl von einer ukrainischen Auslandskrankenversicherung keinen Griwna erstattet bekommt. Vielleicht hat da jemand ein Beispiel zur Hand?
Meine Hauptfrage: Wohin darf ich mit ihr reisen? Alle EU-Staaten oder nur im Schengener Gebiet?
Ich würde gern eine Reise buchen zu den Kanarischen Inseln. Natürlich per Flug. Reicht es, wenn ich den Flug von Deutschland nach Spanien und zurück im Internet buche und ihre Angaben gemäß Reisepass dort mit angebe? Oder weiß jemand etwas über Probleme bei den Kontrollen an den Flughäfen?
Ich danke für alles Zielführende....