26.11.2018 Auswaertiges Amt "Aktuelle Lage"

  • Eine Krankenversicherung hier kannste vergessen. Das interessiert keinen beim Arzt oder Krankenhaus. Wenn du sprachlich nichts ausrichten kannst hilft auch eine Empörung darüber nicht. Aber meist sind Behandlungen eher günstiger als jede Versicherung in UA. Was du machen kannst ist eine Reiseversicherung, dann holen sie dich eventuell bei ernsthaftem Problem. In wie weit das bei Kriegsrecht erlassenen Ländern wirkt, weiß ich nicht.


  • Hast du keine Mastercard die du bei deiner Hausbank auf Gold Upgraden könntest? Das kostet ca 50 Euro im Jahr und ist definitiv genug.

  • Und was soll das bringen?
    Dann hast Du eine RKV die im Leistungsfall sich dann evtl. trotzdem weigert zu "leisten".


    Jede RKV hat Ausschlußregeln, dazu gehören Krieg, Kriegsereignisse, innere Unruhen, und/oder Reisewarnungen des Auswärtigen Amts.
    Wie was wo genau erfährt man durch Studium der entsprechenden Versicherungsbedingungen.


    Also nicht einfach pauschal irgendwas abschließen, nur weil es erstmal geht.

  • Moin,


    es haeißt doch nicht, daß eine RKV automatisch Leistung verweigern kann, nur weil in betroffenem Land Krieg ist. Was ICH mir da eher vorstellen kann ist, daß eine RKV nicht hilft, wenn es sich beim Reisenden um Schädigungen handelt, die auf direkte Kriegseinwirkungen zurückzuführen sind.

    Tue nie altruistisch etwas Gutes, denn es wird doppelt und dreifach im Üblen vergolten.

  • Das heisst, die RKV muss zahlen wenn's nicht in jene
    Gebiete geht, die vom Kriegsrecht betroffen sind, zum Beispiel Wolhynien

  • es haeißt doch nicht, daß eine RKV automatisch Leistung verweigern kann, nur weil in betroffenem Land Krieg ist


    Äh, doch das heisst es...

    Zitat

    Dieser Versicherungsschutz entfällt am Ende des 7. Tages nach Beginn eines kriegerischen
    Ereignisses oder einer inneren Unruhe auf dem Gebiet des
    Staates, in dem sich die versicherte Person aufhält


    "Dieser Versicherungsschutz entfällt am Ende des 7. Tages" - Google-Suche

  • Das heisst, die RKV muss zahlen wenn's nicht in jene
    Gebiete geht, die vom Kriegsrecht betroffen sind, zum Beispiel Wolhynien


    Auch da wäre ich vorsichtig, denn wie oben von mir zitiert heisst es "...auf dem Gebiet des Staates"


    Nicht "ganzer" Staat...
    Gerade wenn es für die RKV etwas teurer würde (Intensivstation, Rückführung etc.) bin ich mir sicher, daß genau diese Paragraphen genannt werden, um eben nicht die Kosten erstatten zu müssen.


    Wegen irgendwelchen Kleinsummen werden die RKVs bestimmt keinen Ärger machen.
    (z.B. Zahnziehen für 10€)
    Aber diese Kleinsummen kann man auch gleich ganz selber tragen...

  • Nicht "ganzer" Staat...
    Gerade wenn es für die RKV etwas teurer würde (Intensivstation, Rückführung etc.) bin ich mir sicher, daß genau diese Paragraphen genannt werden, um eben nicht die Kosten zu erstatten zu müssen.


    Man sollte auch selbst einschätzen können, ob man bei der Abreise dazu auch in der Lage ist ...


    bin mir auch sicher, dass das o,g, bei der Überprüfung durchfällt.

  • Eigentlich würde ich jetzt zu dem ganzen sagen .......... maßlose Übertreibung :))). Aber ich weiß auch das ich einen der letzten Flüge von Donetsk hatte. Wie gefährlich die Situation in Wirklichkeit war, habe ich erst hinterher realisiert ....

  • Mein Fazit. Für dich eine absolut ungefährliche Reise. ABSOLUTESTE (Superlativ) Übertreibung hier.


    ... und sind die Blockposten in Zapo wieder besetzt? Der Unterschied besteht im wesentlichen darin, dass das Auswärtige Amt keine Reisewarnung ausgesprochen hat. Bis jetzt.
    Von daher würde ich sagen wer eine Reise gebucht hat muss diese nicht unbedingt absagen ... und wer eine plant, kann auch noch 26 Tage warten. Soll jeder selbst entscheiden !

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