Visum für Familiennachzug

  • Hier ein paar Zeilen von mir zum Thema. Hier meinen Einige das eine Heirat ohne Angabe der Vorehe in der Ukraine kein Problem ist. Aber wie will ich dann meine in der Ukraine geschlossene Heirat in Deutschland eintragen lassen. Spätestens hier ist dann Ende. Heirat in Dänemark macht übrigens gar keinen Sinn mehr. Wenn du alle Papiere und Übersetzungen zusammen hast kannst du in der Ukraine in 3 Tagen heiraten. Hat bei uns in Dnipro perfekt geklappt. Für Heirat in Dänemark musst du auch ein Visum haben. Und die wenigen Papiere brauchst du in der Ukraine

  • @Klausi meinte sowieso, dass er heiratet, wenn die Scheidung in Deutschland durch ist.


    So wie ich es sehe, muss sie jetzt zurück. Nachdem das Kind vermutlich erst im September schulpflichtig ist und für die Hochzeit die Reise in die Ukraine sowieso geplant war, ist es ja kein Beinbruch.
    Sie hat jetzt mehr Zeit, die Hochzeit vorzubereiten und das Brautkleid, etc. auszusuchen.

  • Wenn er schon geschieden ist, dann sehe ich das nicht so kritisch.
    Er ist dann nicht verheiratet und heiratet in der Ukraine. Die Übersetzung des Scheidungsurteils bräuchte er ja nur für die Anmeldung der Hochzeit.


    Für meine nächste mögliche Heirat in der Ukraine würde ich auch die Vorehe unter dem Tische fallen lassen.
    Und: Wie sollen die Ukrainer das herausfinden? Und im nachhinein können die an der Ehe nichts mehr ändern.


    Na wie wohl?
    Indem deine ehemalige Braut das zu gegebener Zeit den Behörden mitteilt, wenn die aktuelle Beziehung so endet wie die Letzte.....:)))
    Oder es Streit um die Penunze oder Sorgerecht gibt....:))

  • Klausi meinte sowieso, dass er heiratet, wenn die Scheidung in Deutschland durch ist.


    Da ist wohl irgendwo ein Gedankenfehler.
    Diese Urteile werden erst nach 4 Wochen RECHTSGÜLTIG ! Vorher ist man NICHT geschieden, vorher ist die Scheidung NICHT durch !
    Diese 4 Wochen sind ja für Einspruch da, wenn dieser erfolgt dann ist man auch NACH DEN 4 Wochen NICHT geschieden !
    Bis man dann wirklich geschieden ist kann in so einem Fall dann noch einiges Wasser die Donau runterfließen :whistling:


    Tjaa,und das die Ex Frau, weil eh schon lange getrennt, da keinen Stein ins Getriebe wirft hatte ich auch geglaubt .... Leider ist es beim glauben geblieben.... =O
    Nun ja, aber auch das ist schon wieder Geschichte :D


    Aber auch wenn alles gut geht könnte es eine interessante Situation werden: der Zeitpunkt der neuen Heirat liegt VOR dem Zeitpunkt der Gütigkeit der Scheidung !think!

  • Du kannst eine Vorehe nicht einfach unter den Tisch fallen lassen! Das ist Betrug! Sie finden das heraus, keine Sorge!


    Bislang haben sie es bei uns nicht herausgefunden! Ist die Ehe jetzt ungültig? (Wohlgemerkt wurde die Scheidung bei einer von zwei Vorehen nicht nachgewiesen. Bei nur einer Vorehe wird es aufgrund des Familienstands vermutlich kritisch.)


    Hoffnungsvolle Grüße
    Siggi

  • Ich sehe auch noch nicht, wo denn die Problematik liegen kann, wenn man als Geschiedener in der Ukraine als Lediger - nie verheiratet gewesen - heiratet.
    Die jetzige Frau wird die Heirat deswegen nicht abblasen.
    Die vorherige Frau weiß nicht, welche Papiere man einreicht.
    Und falls es mit der jetzigen Frau in Zukunft eine Scheidung gibt, wie @Ahrens andeutet :
    Was kratzt es mich dann als Österreicher, wenn sie bei einer ukrainischen Behörde mit den Finger auf mich zeigt und sagt : "Du böser böser Mann du."?

  • wenn man als Geschiedener in der Ukraine als Lediger - nie verheiratet gewesen - heiratet


    Wollen die keine Meldebescheinigung aus DE mit Familienstand (bei uns in DK wollte man dies)? Wenn nein, ist es kein Problem. Sonst steht dort "geschieden".


    Noch ein weiteres potentielles Problem: Der Nachname darf nicht angenommen sein, sondern es muss der Geburtsname sein. Alles andere wäre erklärungsbedürftig.


    Gruß
    Siggi

  • Zitat


    Der Wiener: Aus diesem Grund will er ja den Rechtsmittelverzicht.


    und diese Aussage deutet darauf hin dass das natürlich klappen wird : !think!

    Der Scheidungstermin war für Anfang Februar veranschlagt, wurde jedoch von meiner Noch-Ehefrau sabotiert und das Verfahren in die Länge gezogen,so dass ich nunmehr mit einem neuen Termin innerhalb der nächsten 2 Wochen rechne.


    Jedenfalls aber hoffe und wünsche ich das alles so klappen möge wie es sich Klausi wünscht !


  • Wollen die keine Meldebescheinigung aus DE mit Familienstand (bei uns in DK wollte man dies)? Wenn nein, ist es kein Problem. Sonst steht dort "geschieden".


    Noch ein weiteres potentielles Problem: Der Nachname darf nicht angenommen sein, sondern es muss der Geburtsname sein. Alles andere wäre erklärungsbedürftig.


    Gruß
    Siggi


    Nö! An sich nur den Reisepass und
    eventuelles Scheidungsurteil mit Apostille.

  • Aber man möchte im Normalfall die Ehe in Deutschland anmelden. Spätestens dann kommt es doch zu Tage!


    Warum? Auf unserer Heiratsurkunde steht von niemanden der Familienstand vor der Eheschließung. (Sicher, würde eine Ehe noch bestehen, die in DE registriert wurde, das würde man merken.) Aber woher soll DE wissen, was man bei der Heirat für Papiere vorgelegt hat? Zumindest bei uns aus DK wurde die Heiratsurkunde 1:1 so anerkannt. Es waren keinerlei Formalitäten notwendig. Ist das bei einer UA Heiratsurkunde anders?


    Gruß
    Siggi

  • Nochmals :
    Bigamie ist ja nicht die Absicht von @Klausi
    sondern nur die Ersparnis von weiteren Dokumenten.


    Dies dürfte auch für andere Forumsteilnehmer interessant sein.


    Aber wie @Geri-Jo schreibt, dürfte die kurzfristige Heirat an der Verzögerung der Ex scheitern.


    Und in Österreich wäre es unrealistisch, einen neuen Termin bei Gericht innerhalb von 2 Wochen zu bekommen. Da müsste man mit 2-3 Monate rechnen. Ist das in Deutschland anders?

  • Aber wie kommt man Bigamisten auf die Spur?


    Gar nicht, wenn die Ehen nicht im Heimatland registriert werden. So kann man ganz einfach eine Frau z.B. in UA, eine in RU, eine in MD und eine in BY haben. Man wechselt dann alle 3 Monate den Aufenthaltsort und bleibt dort für jeweils 3 Monate. Da man keinen festen Wohnsitz hat und auch der gewöhnliche Aufenthalt in keinem Land liegt, ist man auch nirgendwo steuerpflichtig! Für wen wäre das ein Lebensmodell?


    Warnung: Man könnte in dem Beispiel 4 Schwiegermütter haben, wenn man nicht so klug ist und nur Waisen ehelicht!


    Gruß
    Siggi

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