Visum zur Arbeitsaufnahme verweigert

  • Guten Abend, bin neu hier im Forum und hoffe jemand kann mir helfen ))
    Ich schildere mal kurz stichpunktartig den Fall, damit es nicht zu kompliziert wird.


    -Ukrainerin hat Arbeitsplatzzusage für Stelle im öffentlichen Dienst
    -Vorabzustimmung der Arbeitsagentur liegt vor, es bestehen also keine Bedenken für eine Beschäftigung seitens des Arbeitsamtes
    - Bachelorabschluss in Germanistik, Masterabschluss in Pädagogik, beide werden in Deutschland anerkannt, zusätzlich TestDaf mit 4 x 5
    - an der gewünschten Arbeitsstelle wurde ein einjähriges FSJ durchgeführt, nun möchte man sie gerne fest anstellen, unbefristet
    - Vorraussetzungen für die Arbeitsstelle: Fremdsprachenkenntnisse, ein FSJ im sozialen Bereich oder eine soziapädagogische Ausbildung, PC-Kenntnisse, die Stelle ist also quasi maßgeschneidert
    - letzten Donnerstag Visum beantragt, Freitag Ablehnung erhalten. Grund: es wurde keine Ausführliche Stellenbeschreibung vorgelegt und sie wäre überqualifiziert da man bei dieser Arbeit nur telefonieren und mails beantworten müsste,
    - dies ist eine völlige Fehleinschätzung der Botschaft, da der Aufgabenbereich u.a. die Betreuung traumatisierter Frauen mit Kindern, Hilfe bei Behördengängen, pädagogische Gespräche, Dokumentationen uvm. beinhaltet
    - Remonstration dauert viel zu lange, da Arbeit bereits Ende April beginnen soll
    - daher heute erneut Visum beantragt, diesmal mit ausführlicher Stellenbeschreibung des Arbeitgebers welche Aufgaben zu erledigen sind
    - in der Botschaft ignorante Sachbearbeiterin, meinte schon diese Stellenbeschreibung würde nichts ändern, man hält sie immernoch für überqualifiziert für einen 'Telefonjob'
    - Zusage des Arbeitsamtes, aus der hervorgeht dass kein Deutscher oder EU-Bürger den Job derzeit machen kann liegt ja vor - wird von der Botschaft ignoriert, Zitat: Den Job kann JEDER Deutsche machen.
    - man kann also mit einer Absage rechnen
    - Eilantrag für das VerwG Berlin ist bereits geschrieben und wird im Bedarfsfall sofort eingereicht.
    - da ein Anwalt teuer ist machen wir das erstmal ohne

    Nun meine Fragen:


    Hat der Antrag aufgrund der geschilderten Fakten Aussicht auf Erfolg?
    Hat schonmal jemand einen solchen Eilantrag in Berlin bzgl. Arbeitsaufnahme eingereicht und kann etwas zur Bearbeitungsdauer sagen?
    Gibt es etwas, dass man unbedingt in den Antrag schreiben sollte, was nicht schon auf den einschlägigen Webseiten erklärt wird?


    Würde mich sehr freuen wenn jemand die Zeit hat das zu lesen und evtl. noch Tips zu geben, danke ))


    Lg Marcus

  • Wenn das ein Missverständnis war und es diesmal ausführlich begründet war sricht nichts gegen eine Visaerteilung.


    Kostet erhöhte Gerichtsgebühr.
    Ob die Eilbedürftigkeit gegeben ist ist fraglich.
    Würde sagen, eher nicht.
    Schätze das Verfahren würde in etwa einem Jahr mit Vergleich enden, Visa gegen Klagerücknahme.



    Wie hoch war denn das Gehalt?

  • Hallo, klingt nach Behördenwillkür/Botschaft, - was ihr versuchen wollt klingt auch logisch, ....vllt.hilft Öffentlichkeit herstellen (Namen) ...ans AA/Vorgesetzten/Dienstaufsicht wenden - unverzüglich, gleiches parallel der Dame in der Botschaft sachlich ankündigen (zur Kenntnis/Mailverteiler),... könnte mir vorstellen das die Dame vom Amt zu einer neuen Bewertung kommt.

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Gehalt soll 2000 brutto sein, bei einer 30 Stunden Woche.
    Eilbedürftigkeit hatten wir vor damit zu begründen, dass die Stelle bis Ende April besetzt sein soll. Andernfalls wird man nach einer anderen Angestellten suchen und sie hätte keine Chance mehr auf die Stelle.
    Dadurch hätte sie massive finanzielle Einbußen hinzunehmen und man würde ihr quasi die weitere Karriere versauen aufgrund einer Ablehnung welche den Fakten klar widerspricht.

  • Hallo, klingt nach Behördenwillkür/Botschaft, - was ihr versuchen wollt klingt auch logisch, ....vllt.hilft Öffentlichkeit herstellen (Namen) ...ans AA/Vorgesetzten/Dienstaufsicht wenden - unverzüglich, gleiches parallel der Dame in der Botschaft sachlich ankündigen (zur Kenntnis/Mailverteiler),... könnte mir vorstellen das die Dame vom Amt zu einer neuen Bewertung kommt.



    Ja, darüber haben wir auch schon nachgedacht und werden das bei einer weiteren Ablehnung wohl auch tun. Zunächst den Namen der Bearbeiterin anfordern und gleichzeitig darauf hinweisen, dass entsprechende Beschwerden geplant sind, zusätzlich zum Antrag beim VerwG.

  • "Ja, darüber haben wir auch schon nachgedacht und werden das bei einer weiteren Ablehnung wohl auch tun."


    ...die Chance würde ich ihr gar nicht mehr geben; es wiederholt abzulehnen... verfestigt nur die Fronten (verlieren könnt ihr nichts), - wenn Sie es jetzt auf dem Tisch hat und schon mal die Info dazu das diese Angelegenheit "weitere höhere Kreise" ziehen wird, hat Sie die Chance gleich -noch- selbst zu entscheiden...ich würde gleich schreiben (Namen/Funktion/Kontakt) an wen du mich bei Ablehnung unverzüglich wende

    "wer mich beleidigt, bestimme ich" K.Kinski

  • Habe meine Remonstration damals direkt an den Botschafter gesendet


    Nach drei Tagen kam der Anruf, nach weiterem 1 Tag das Visum


    warum also sollte die Remonstartion kein geeignetes Verfahren sein?

  • Ich hatte Mal eine Mitarbeiterin die hat dem Botschafter sogar vor seiner Residenz am Morgen auf dem Weg zur Botschaft aufgelauert und ihm die Apellation persönlich in die Hand gedrückt.
    Kann mir das Gesicht vorstellen. Das Resultat war ein Visum...:)))

  • Habe meine Remonstration damals direkt an den Botschafter gesendet


    Ich hatte seinerzeit mit dem Leiter der Visaabteilung per Mail kommuniziert und auch das führte zum gewünschten Ergebnis bei einem Geschäftsvisum, was ursprünglich nicht in der erforderlichen Länge gewährt wurde. Natürlich muss man den Sachverhalt plausibel schildern und gute Gründe für die Erteilung des Visums vorbringen.


    Ich würde es erst einmal so probieren, stellt sich die Botschaft immer noch quer, kann man immer noch den Rechtsweg bestreiten.


    Gruß
    Siggi

  • - Remonstration dauert viel zu lange, da Arbeit bereits Ende April beginnen soll
    - daher heute erneut Visum beantragt,


    das war ein Fehler



    - Zusage des Arbeitsamtes, aus der hervorgeht dass kein Deutscher oder EU-Bürger den Job derzeit machen kann liegt ja vor


    wirklich, der Job kann nicht von Bevorrechtigten gemacht werden?
    Warum? Weil die Bevorrechtigten ein höheres Gehalt wollen und das so ortsüblich ist?


    Gehalt soll 2000 brutto sein, bei einer 30 Stunden Woche


    das Gehalt ist zu niedrig für die Blaue Karte oder für Hoschschulabsloventen, sofern richtig, dass sie kein Visum für diese Gruppe (Akademiker) erhält.
    Ansonsten scheint man nicht zu glauben, dass Bevorrechtigte nicht zur Verfügung stehen ... irgendwas ist an der "Zusage" der Agentur für Arbeit nicht in Ordnung.
    ICh kann mir auch nicht vorstellen, dass es keine Bevorrechtigte gibt, den den Job machen *könnten*

  • Tippe eher auf Missverständnis oder Irrtum der Botschaft.
    Das kommt bei Arbeitsaufnahme ständig vor.
    Damit kommen sie in der Botschaft nicht zurecht.


    Eine Blaue Karte ist das nicht.


    Also wenn die Vorabzustimmung vorliegt ist das in der Regel Wasserdicht.
    Bei den zuständigen Stellen des Arbeitsamtes sitzen wirklich kompetente Leute dafür.
    Schätze viel mehr Sachverstand findet man dafür in Deutschland nicht.
    Jedenfalls nicht in Behörden.


    Was wurde denn beantragt?
    Wisst ihr wahrscheinlich nicht aber steht wahrscheinlich in der Ablehnung. Oder sollte da stehen.
    Richtig wär wohl Aufenth.Ges. § 18, mit Beschäftigungsverordnung § 2 Abs. 3.
    Wenn in der Ablehnung andere Paragraphen stehen kann man davon ausgehen dass es ein Fehler der Botschaft ist.
    Dann würde ich darauf nochmal hinweisen, was das eigentlich sein soll, was da beantragt wurde. Aber steht normalerweise auch in der Vorabzustimmung.


    Das könnte mit dem Gehalt durchaus passen, weil nur 30 Stunden gearbeitet wird. Nicht 40 oder so. Also das Gehalt könnte möglicherweise deshalb durchaus ortsüblich sein.
    Auch wenns auf den ersten Blick nicht so scheint. Auch Akademiker gehören Heute zu prekären Berufsgruppen....:))

  • ....So, hier mal ein kleines Update....


    Heute wurde der zweite Visaantrag abgelehnt. Die Begründung aus dem ersten Antrag konnten sie natürlich nicht nochmal verwenden, da ja nun eine schriftliche Stellenbeschreibung vorliegt.
    Also hat man sich was neues einfallen lassen, Zitat:


    Die Vorabzustimmung vom Arbeitsamt kann nur erteilt werden, wenn die Beschäftigungsordnung eine Rechtsgrundlage vorsieht. Diese Rechtsgrundlage sei nicht gegeben.


    Die Botschaft erkennt also sozusagen den Entscheid der Bundesagentur nicht an bzw. setzt sich darüber hinweg. Man nimmt wohl an, der ukrainische Sachbearbeiter in Kiew hat mehr Ahnung und kann den deutschen Arbeitsmarkt besser einschätzen als die hier ansässigen Mitarbeiter beim Arbeitsamt.


    Haben nun folgende Schritte eingeleitet:


    -Mail an die Visastelle mit 24 Stunden Frist die Sache nochmal zu überdenken und sich nicht einfach über den Entscheid der deutschen Behörde und die Stellenbeschreibung hinwegzusetzen
    -Als Konsequenz bei Fristverstreichung angedroht: Fachaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsbeschwerde sowohl bei der Botschaft als auch bei Heiko, Eilantrag beim Verwaltungsgericht,
    Einschaltung der Presse


    @Ahrens Paragraph steht da garkeiner, nur wie schon gesagt keine Rechtsgrundlage laut Beschäftigungsverordnung, was ja aber vom Arbeitsamt schon geprüft wurde und anders beschieden


    Wenns was neues gibt, meld ich mich wieder.


  • Ich hatte seinerzeit mit dem Leiter der Visaabteilung per Mail kommuniziert und auch das führte zum gewünschten Ergebnis bei einem Geschäftsvisum, was ursprünglich nicht in der erforderlichen Länge gewährt wurde. Natürlich muss man den Sachverhalt plausibel schildern und gute Gründe für die Erteilung des Visums vorbringen.


    .


    Ist die Mailadresse dieses Leiters irgendwo öffentlich einsehbar? Evtl. würde ich den mal kontaktieren. Das mit Remonstration direkt an Botschafter werden wir wohl auch machen, bevor wir zum Gericht gehen. Vielen Dank.

  • wenn ich mich Recht entsinne habe ich es gefaxt...


    Fax
    +380 44 281 13 81




    Ja, war wohl so, damals offensichtlich andere NUmmer, die obige Nummer habe ich aus der homepage...



    An Herrn


    Dr.
    Christof Weil


    Botschafter
    der


    Bundesrepublik
    Deutschland


    in
    der Ukraine


    Wul.
    Bohdana Chmelnytzkoho 25


    01901 Kiew


    Ukraine


    per
    Fax: +380 44 247 68 18

  • In der Tat bemerkenswert.
    Die meinen also die für die Vorabzustimmung erforderlichen Vorraussetzungen lägen nicht vor.
    Also höchstwahrscheinlich ist gemeint, dass die Vorranprüfung nicht negativ ausfallen konnte oder auch, dass das Gehalt nicht ortsüblich ist.
    Beides ist aus der Ferne nicht so einfach zu beurteilen. Wie gesagt, wenn die Botschaft meint Sie wüsste das besser als das Arbeitsamt, dann ist das schon bemerkenswert. Denkbar wäre aber auch, dass die Botschaft glaubt, die Beschäftigung entspricht gar nicht der Ausbildung.
    Wenn man eine Remonstration geschrieben hätte wäre die Begründung jetzt etwas ausführlicher.
    So kann man nicht genau sehen, was die überhaupt meinen.
    Das ist bei deren Ablehnungen für Arbeitsaufnahme aber häufig so.

  • Fristsetzung von gestern wurde heute beantwortet. Allerdings wurde auf den Inhalt in keinster Weise eingegangen. Zitat: Ihre Remonstration enthält keine Unterschrift und kann daher nicht bearbeitet werden. Von Remonstration war in der Fristsetzung garkeine Rede.
    Also heute erneut diesmal echte Remonstration an Visasstelle und cc mit Anschreiben per Fax an Botschafter persönlich mit Hinweis auf Dringlichkeit und Bitte um persönliche Hilfe.
    Mal sehen was bei rauskommt.


    @Siggi
    Herrn Küppers und seine Mailadresse gibts leider nichtmehr.
    Nachricht an Botschaft mit Wunsch nach Kontaktdaten des Visastellenleiters blieb bisher unbeantwortet.

  • Kurzes Update:


    Visastelle hat auf die Remonstration mit Standardtextbausteinen geantwortet...Hinweis dass das gerne 6 Monate dauern kann.
    Keinerlei Reaktion seitens Botschafterbüro oder Leiter Visastelle auf die eingereichten Anfragen.
    Meine persönliche Meinung werde ich hier mal kundgeben nachdem das ganze abgeschlossen ist, denn falls jemand mitliest von der Botschaft, hätte dies sicher dann Nachteile.


    Hier mal noch ein nützlicher Hinweis für alle in ähnlicher Situation:


    Es scheint mir erfolgversprechender vor der Stellung des Eilantrags beim Verwaltungsgericht mal einen Anwalt über die Ausführungen schauen zu lassen. Da ich keine Lust hab für die Unfähigkeit und Ignoranz der Botschaft auch nur einen cent mehr als nötig auszugeben, wollte ich mit Vollmacht nen Beratungshilfeschein bei meinem örtlichen Amtsgericht beantragen.
    Abgelehnt mit Verweis auf Paragraph 4 BerhG.
    Wer sowas will, muss das beim Amtsgericht Berlin-Mitte beantragen, sofern kein deutscher Wohnsitz besteht. Kann man per Fax oder Brief machen. Es empfiehlt sich eine eidesstattliche Erklärung dem Antrag beizulegen, das erspart Nachfragen. War dann am Ende relativ unkompliziert und wurde bewilligt, mal sehen was der Anwalt sagt am Montag.

  • So, gibt was Neues.
    Die Botschaft stellt sich quer, mittlerweile dritter Visaantrag, jeder wird mit ner neuen Begründung abgelehnt. Das is wirklich ne Saubande dort...aber sollen sie in ihrer Botschaft verrotten von mir aus....es gibt was besseres.
    Hab mich mal vom Anwalt beraten lassen. Also Eilantrag beim Verwaltungsgericht kann man in solchen Fällen vergessen. Gibt 6 Urteile dazu, allesamt abgewiesen. Das Problem ist, dass man damit dem Hauptverfahren vorgreifen würde. Wäre nur bei unzumutbaren Folgen für den Betroffenen möglich. Also z.b. Krankenhausbehandlung etc.
    Es gibt allerdings eine deutlich elegantere Möglichkeit. Zumindest für Personen mit in Dtl. anerkanntem Hochschulabschluss. Visum zur Arbeitsplatzsuche ist das Stichwort. Wenn man mit sowas nämlich einreist und eine Stelle bekommt, kann man den Aufenthaltstitel direkt beim Ausländeramt beantragen und muss nicht zurück zu den Lobotomierten in Kiew.
    Habe schonmal vorgefühlt und laut meiner Schilderung sieht man dort erstmal keinen Grund zur Absage. Also evtl. doch noch gutes Ende. Meld mich wieder.....

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